Die Mannheimer Firma Capital Concept Immobilienvertriebsgesellschaft muss einem Anleger wegen Falschberatung knapp 23 000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Urteil hat die Heidelberger Kanzlei Bornemann-von Loeben-Witt-Nittel vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten (Az. 6 U 149/02).
Der Kläger hatte durch Vermittlung von Capital Concept eine Eigentumswohnung in Pirna gekauft. Dazu nahm er ein Darlehen von rund 100 000 Euro auf. Später ging der Bauträger Pleite und die Wohnung wurde nie fertig. Mieteinnahmen flossen nie, obwohl der Verkaufsprospekt eine Mietgarantie versprach. Die Garantie hatte 1 Prozent des Kaufpreises gekostet.
Die Richter warfen Capital Concept vor, dass die Firma die Käufer nicht darauf hingewiesen habe, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufs keine Informationen über die Person und die Zahlungsfähigkeit des Mietgaranten gehabt hatte. Dies sei ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Anlageentscheidung gewesen. Der Hinweis darauf hätte auch ungefragt erfolgen müssen. Die unterlassene Aufklärung bewertete das Gericht daher wie eine falsche Aufklärung.
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