Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat dem Finanzdienstleistungsinstitut SWD Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering (SWD) in Dresden die Erlaubnis zur Anlage- und Abschlussvermittlung entzogen. Hering sowie seine 150 Untervermittler dürfen seitdem nicht mehr als Finanzdienstleister tätig sein. Er muss alle Geschäfte abwickeln. Der Bescheid des Amtes ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der SWD vermittelte seinen Kunden über mehr als 150 Untervermittler vor allem ein so genanntes Premium-Depot und ein Primeaccount der American Investment & Finance Corporation mit Sitz in Sacramento in Kalifornien und der AIF Bank & Trust Company mit Sitz in Dominica. Nach Prospektangaben soll das Anlegergeld in US-amerikanische Aktien investiert worden sein. Die tatsächliche Anlage des Geldes sei der Aufsicht jedoch bislang nicht nachgewiesen worden. Das Volumen der an die AIF vermittelten Anlegergelder betrug laut BAFin allein im Jahr 2001 über 80 Mio. Euro.
Der SWD will sich gegen den Bescheid der Aufsicht wehren. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht Frankfurt allerdings im Juni 2002 abgelehnt. Hering kann gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
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