
Lage, Lage, Lage: Die Degag-Gruppe ist auf Lagen „abseits des Mainstreams“ spezialisiert und bietet riskante Anlageprodukte an. © Getty Images / FHM
Vor wenigen Monaten setzten wir Firmen der Degag-Gruppe auf die Warnliste Geldanlage. Nun stellen einige die Zahlungen ein. Fragen beantwortet uns die Degag-Gruppe nicht.
Die auf Immobilien spezialisierte Degag-Gruppe verhängte Mitte Dezember 2024 einen Zahlungsstopp für Zins- und Vertragsrückzahlungen auf ihre Genussrechteprodukte. In einer Presseerklärung informierte die Unternehmensführung, dass rund 4 700 Genussrechtsgläubiger betroffen seien, die 275 Millionen Euro investiert haben. Das Portfolio umfasse 6 000 Mieteinheiten. Anleger hatten Genussrechtsverträge mit Nachrang an die Degag Kapital GmbH, Degag WI8 GmbH und Degag Bestand und Neubau 1 GmbH ausgereicht. Die Stiftung Warentest warnte im August 2024 in einem ausführlichen Artikel vor diesen Firmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) machte aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung eine Mitteilung zu einem möglichen „Zahlungsausfall“ bei der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH bekannt.
Hohe Risiken
Die Genussrechte der Degag bieten zwar hohe Renditen zwischen 6 und 9 Prozent, sind jedoch mit Nachrang versehen, was es für Anlegerinnen und Anleger schwer macht, ihre Forderungen im nun eingetretenen Ernstfall durchzusetzen. Genussrechte stellen eine Form der Unternehmensfinanzierung dar, bei der Investoren der Gesellschaft eigenkapitalähnliches Risikokapital zur Verfügung stellen. Die von der Degag ausgegebenen Genussrechte sind unbesicherte Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Investmentgruppe sammelt Anlegerkapital ein, um damit zu arbeiten. Das Geld reicht sie entweder an die Muttergesellschaft oder an Firmen der Immobiliengruppe weiter. Aus den so entstehenden Kapitalflüssen refinanziert die Degag ihre Kosten für Immobilien, Bankkredite und generiert die jährliche Verzinsung der Anlageprodukte.
Bank abgesprungen
Laut der Geschäftsführung der Degag, die Fragen der Stiftung Warentest mit Verweis auf ihre Pressemitteilung nicht beantwortete, seien ein Kreditinstitut und ein Partner im Bereich Refinanzierung des Wohnungsbestandes abgesprungen. Ein adäquater Nachfolger sei „trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden“ worden. In einem Brief an ihre Vertriebspartner teilte die Gruppe mit, sie sei „sich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung“ bewusst und werde „mit externer professioneller Hilfe alles daransetzen, eine wirtschaftlich gute und konstruktive Lösung mit guten Perspektiven für alle Beteiligten zu erarbeiten.“ Der Brief liegt der Stiftung Warentest vor.
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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