Krise bei Degag Degag setzt Zahlungen aus

Krise bei Degag - Degag setzt Zahlungen aus

Lage, Lage, Lage: Die Degag-Gruppe ist auf Lagen „abseits des Main­streams“ spezialisiert und bietet riskante Anla­gepro­dukte an. © Getty Images / FHM

Vor wenigen Monaten setzten wir Firmen der Degag-Gruppe auf die Warn­liste Geld­anlage. Nun stellen einige die Zahlungen ein. Fragen beant­wortet uns die Degag-Gruppe nicht.

Die auf Immobilien spezialisierte Degag-Gruppe verhängte Mitte Dezember 2024 einen Zahlungs­stopp für Zins- und Vertrags­rück­zahlungen auf ihre Genuss­rechte­produkte. In einer Presseerklärung informierte die Unter­nehmens­führung, dass rund 4 700 Genuss­rechts­gläubiger betroffen seien, die 275 Millionen Euro investiert haben. Das Portfolio umfasse 6 000 Miet­einheiten. Anleger hatten Genuss­rechts­verträge mit Nach­rang an die Degag Kapital GmbH, Degag WI8 GmbH und Degag Bestand und Neubau 1 GmbH ausgereicht. Die Stiftung Warentest warnte im August 2024 in einem ausführlichen Artikel vor diesen Firmen. Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) machte aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung eine Mitteilung zu einem möglichen „Zahlungs­ausfall“ bei der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH bekannt.

Hohe Risiken

Die Genuss­rechte der Degag bieten zwar hohe Renditen zwischen 6 und 9 Prozent, sind jedoch mit Nach­rang versehen, was es für Anle­gerinnen und Anleger schwer macht, ihre Forderungen im nun einge­tretenen Ernst­fall durch­zusetzen. Genuss­rechte stellen eine Form der Unter­nehmens­finanzierung dar, bei der Investoren der Gesell­schaft eigen­kapital­ähnliches Risikokapital zur Verfügung stellen. Die von der Degag ausgegebenen Genuss­rechte sind unbe­sicherte Verbindlich­keiten des Unter­nehmens. Die Investment­gruppe sammelt Anleger­kapital ein, um damit zu arbeiten. Das Geld reicht sie entweder an die Muttergesell­schaft oder an Firmen der Immobiliengruppe weiter. Aus den so entstehenden Kapitalflüssen refinanziert die Degag ihre Kosten für Immobilien, Bank­kredite und generiert die jähr­liche Verzinsung der Anla­gepro­dukte.

Bank abge­sprungen

Laut der Geschäfts­führung der Degag, die Fragen der Stiftung Warentest mit Verweis auf ihre Presse­mitteilung nicht beant­wortete, seien ein Kredit­institut und ein Partner im Bereich Refinanzierung des Wohnungs­bestandes abge­sprungen. Ein adäquater Nach­folger sei „trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden“ worden. In einem Brief an ihre Vertriebs­partner teilte die Gruppe mit, sie sei „sich ihrer sozialen und wirt­schaftlichen Verantwortung“ bewusst und werde „mit externer professioneller Hilfe alles daran­setzen, eine wirt­schaftlich gute und konstruktive Lösung mit guten Perspektiven für alle Beteiligten zu erarbeiten.“ Der Brief liegt der Stiftung Warentest vor.

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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