Wer im Krankenhaus auf eigenen Wunsch ein Einzelzimmer bucht, soll künftig höchstens 85 Euro zuzahlen, für ein Zweibettzimmer maximal 50 Euro. Seit der Bundesgerichtshof zu hohe Zuschläge der Kliniken monierte (Az. III ZR 158/99), kürzt der Verband der privaten Krankenversicherer die Rechnungen der Kliniken entsprechend ein. Und was für Privatversicherte gilt, hat auch für Kassenpatienten Bestand. Zwar hätten die Kliniken lieber einen flexiblen Preisrahmen. "Doch die Grenzen gelten auch für Kassenpatienten, die ein schöneres Zimmer möchten und selbst zahlen", erklärt Dr. Andreas Priefler von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Nur Häusern, die mehr als zehn zusätzliche Komfortleistungen wie beispielsweise TV, Telefon, Kühlschrank im Zimmer, täglichen Wäschewechsel oder Bademantel bieten, gestehen die Versicherer einen höheren Satz zu.
Tipp: Wem es nur um das Zimmer geht, der sollte darauf achten, dass die Unterschrift nicht auch für "wahlärztliche Leistungen" gilt, denn das bedeutet Chefarztbehandlung und hohe Zuzahlungen.
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