Riester-Sparer müssen jährlich den Antrag auf Altersvorsorgezulage ausfüllen und, wenn sie Eltern sind, auch den für die Kinderzulage. Bei vielen Sparern sind die Formulare in diesen Tagen eingetroffen. Doch das Ausfüllen ist nicht ganz einfach und ohne ausgefüllten Antrag zahlt der Staat die Zulagen nicht aus. Die April-Ausgabe von Finanztest gibt deshalb Tipps, die über die Stolperfallen in den Formularen hinweghelfen.
Wer zum Beispiel Arbeitnehmer, Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld, Kindererziehender oder nicht erwerbsmäßig Pflegender ist, muss etwas anderes ausfüllen als derjenige, der über den Ehepartner zulagenberechtigt ist. Auch bei der Kinderzulage gibt es Unterschiede: Soll nicht automatisch die Frau die Zulage erhalten, weil die Ehepartner sich die Zulage teilen wollen, müssen unterschiedliche Bögen ausgefüllt werden. Für Geschiedene gelten Sonderregeln.
Den Antrag auf Altersvorsorgezulage und den Ergänzungsbogen „Kinderzulage“ zusammen mit einer Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe findet man auch im Internet (unter „Downloads“). Außerdem gibt es diese Informationen ohne Antragsbögen als Faxabruf unter 01905/1 00 10 86 75 (2 Seiten). Im Internet kostet der Zugang zu den Formularen 2 Euro. Die Kosten für den Faxabruf betragen rund 1,50 Euro. Ausführliche Informationen zu den Riester-Formularen finden sich in der April-Ausgabe von Finanztest.
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