Eine angemessene Instandsetzungsrücklage ist für eine Eigentümergemeinschaft Pflicht. Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge hob den Beschluss von Eigentümern eines Hauses mit neun Wohnungen auf (Az. 20 C 687/14). Sie wollten nur 2,50 Euro je Quadratmeter und Jahr zurücklegen. Eine Eigentümerin klagte dagegen.
Der Amtsrichter gab ihr recht. Eine zu geringe Rücklage widerspreche ordnungsgemäßer Bewirtschaftung, urteilte er. Er setzte die Instandhaltungsrücklage auf 7,10 Euro je Quadratmeter fest. Das entspricht dem Betrag, der im sozialen Wohnungsbau für die Instandsetzung ähnlich alter Gebäude anzusetzen ist.
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Ganz klar benötigt "ordnungsgemäße Hausverwaltung" angemessenes Spielgeld für laufende Ausgaben, notwendige Wartung und unerwartete Reparaturen. Was ist aber mit bloßem "Umsatzbedarf", weil ein Hausverwaltervertrag nur selten auf Selbstkostenabzweigung angelegt ist, sondern zusätzlich auf Vergütung einzelner Auftragsvergaben ab vorbestimmter Umsatzhöhe? Logisch, dass sich daraus verwaltertypisches Eigenleben entwickelt, zuvorderst möglichst hohe Rücklagen anzusparen, die dann - um nicht zrückgezahlt zu werden - in vergütungsrelevanten Tranchen "verbraten" werden. Klar, große Aufträge müssen von der WE-Gemeinschaft zuvor abgestimmt werden. Aber war FinanzTest schon mal dabei, wie das von erstaunlich vielen Verwaltern in den Gelben Seiten erfolgreich eingefädelt wird, um solchen Umsatz zu generieren?
StiWa sollte Erlaubnis zur Beisitzung bei einigen jährlich regulär nur einmal stattfindenden WEG-Versammlungen mit mehr als ~20 Teilnehmern finden, um investigativ arbeiten zu können.