Geld zurück. In Ihrer Rückforderung an die Bank sollten Sie die Übertragungsgebühren, die Depotnummer und die Aktenzeichen der Urteile nennen. Einen Musterbrief „Depotübertragung: Unzulässige Entgelte“ gibt es (unter www.vz-nrw.de >Finanzen >Geldanlage) als Download oder gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags bei:
Verbraucherzentrale NRW
Stichwort: Depot
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
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@wobeco: Bitte lesen Sie unseren Artikel zum Thema dazu, dass Bankkunden ins Visier der Maßnahmen zum Geldwäsche-Verdacht kommen:
www.test.de/geldwaesche
mein neues Depot-führendes Institut (TradeRepublik) fordert, nach erfolgreicher Depotübertragung, per Mail und mit verborgener Icloud-Mailadresse als Absender auf, "gem. §10ff GwG ... sowie regulatorischer Pflichten" Herkunftsnachweise (Lohnnachweise, Steuererklärungen, Schenkungsverträge,u.a.m.) für die übertragenen WP-Positionen zu übermitteln, um "die Herkunft der Gelder" plausibilisieren zu können.
Übermittlungsweg, Absendermail und gestückelte Formatierung lassen auf Pishing o.ä. schließen.
Meine Frage: das GwG kenne ich, aber: kann es sein, dass ich als Privatperson anläßlich einer Depotübertragung zur Auskunft von Mitteln zum Erwerb von Wertpapieren verpflichtet werden kann - auch noch Jahre oder Jahrzehnte nach dem WP-Kauf?
Wenn NEIN, dann frage ich mich, woher der Absender meinen Namen aus dem gerade erst 14d bestehenden Vertragsverhältnis mit TradersPlace resp. Baader Bank hat?
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung