Bargeldlos bezahlen Bezahlarmbänder auf Festivals – Zusatz­kosten dürfen nicht sein

Bargeldlos bezahlen - Bezahlarmbänder auf Festivals – Zusatz­kosten dürfen nicht sein

Ganz ohne Bargeld. Der Chip am Festivalbänd­chen wird mit Guthaben aufgeladen und zum Bezahlen nur vorgehalten. © imago images /pic one

Zusatz­gebühren fürs bargeldlose Bezahlen auf dem Festival? Das geht nicht, sagt der Verbraucherzentrale Bundes­verband. Jetzt mahnte er zehn Veranstalter ab.

Auf vielen Festivals zahlen Besucherinnen und Besucher nicht mehr mit Bargeld, sondern mit einem Bezahl­chip am Festivalbänd­chen. Auf diesen laden sie Geld drauf und halten den Chip am Getränke­stand zum Bezahlen einfach ans Lesegerät. Bargeld und Girokarte (früher EC-Karte) können zu Hause bleiben. Der Haken: Viele Veranstalter verlangen zusätzliche Gebühren für das Akti­vieren oder Aufladen des Chips. Das hat eine Unter­suchung des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) ergeben. Die Zusatz­kosten betrugen zwischen 29 Cent und zwei Euro. Wenn der Chip die einzige Bezahl­möglich­keit auf dem Festival ist, ist das nicht zulässig, meint der vzbv.

Verbraucherzentrale geht gegen Festival-Veranstalter vor

Des Weiteren kritisiert der vzbv intrans­parente Preis­angaben beim Ticketkauf und zu kurze Fristen bei der Rück­erstattung von Rest­guthaben auf den Bezahl­chips. Deshalb hat der vzbv seit Mai 2025 zehn Veranstalter abge­mahnt, die sich – aus Sicht des vzbv – in mindestens einem Punkt nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Acht Veranstalter haben Unterlassungs­erklärungen abge­geben, berichtet der vzbv. Sie wollen ihre Zahlungs­bedingungen künftig verbraucherfreundlicher gestalten. Gegen die Heroes Festival GmbH haben die Verbraucherschützer Klage einge­reicht, weil diese keine Unterlassungs­erklärung abge­geben haben.

Zu streng bei der Rück­erstattung

Für problematisch halten die Verbraucherschützer, wie Veranstalter die Rück­erstattung von Rest­guthaben hand­haben. Zum Teil geben sie Besucherinnen und Besuchern nur wenige Wochen Zeit, um das Geld zurück­zubekommen. Einige verlangten für die Rück­erstattung sogar eine Gebühr, oder erstatteten das Restgeld nur bei einem Mindest­betrag von einem Euro bis 2,50 Euro. Das geht so nicht, sagt der Verbraucherzentrale Bundes­verband. Ihrer Ansicht nach müsste eine Frist von drei Jahren gelten, in denen Festivalfans ihr Rest­guthaben zurück­bekommen können.

Recht­sprechung bisher auf Verbraucherseite

Lollapalooza. Auf dem Lollapalooza Festival wurde 2023 eine Gebühr von 1,50 Euro verlangt, um Bezahlarmbänder vor Ort mit Guthaben aufzuladen. Nur per Paypal war es kostenlos. Das Rest­guthaben bekamen Besucherinnen und Besucher erst ab 50 Cent zurück, und hatten weniger als einen Monat Zeit. Das Land­gericht Berlin erklärte das für unzu­lässig. Der Veranstalter geht in Berufung, deswegen muss das Kammerge­richt Berlin nun erneut entscheiden (Az. 52 U 98/24, nicht rechts­kräftig). Bei der letzten Ausgabe des Festivals im Juli 2025 war das Aufladen der Bezahlarmbänder kostenlos.

Juicy Beatz. Hier zahlten Besucherinnen und Besucher eine Akti­vierungs­gebühr für den Bezahl­chip, und bekamen Rest­guthaben nur ab einem Mindest­wert zurück. Eine andere Zahlungs­möglich­keit gab es nicht. Das Land­gericht Bochum hält das für unzu­lässig, das Urteil ist aber noch nicht rechts­kräftig (Az. I-17 O 2/25). Bei den Zahlungs­optionen machten die Veranstalter inzwischen eine 180-Grad-Wende: Auf dem Festival in Dort­mund ist 2025 ist nur Bargeld-Zahlung möglich.

Airbeat One. Für die Erstattung von Rest­guthaben verlangte das Airbeat One Festival Jahr 2019 eine Gebühr von 2,50 Euro. Der Bundes­gerichts­hof (BGH) entschied 2024, dass das nicht rechtens war (Az. I ZR 168/23). Die dreijäh­rige Verjährungs­frist, während der Festival­besucherinnen und -besucher ihr Geld hätten zurück­fordern können, war zum Zeit­punkt des BGH-Urteils allerdings bereits abge­laufen.

Tipp: Augen auf beim Ticketkauf. Das sind Ihre Rechte.

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