
Ganz ohne Bargeld. Der Chip am Festivalbändchen wird mit Guthaben aufgeladen und zum Bezahlen nur vorgehalten. © imago images /pic one
Zusatzgebühren fürs bargeldlose Bezahlen auf dem Festival? Das geht nicht, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Jetzt mahnte er zehn Veranstalter ab.
Auf vielen Festivals zahlen Besucherinnen und Besucher nicht mehr mit Bargeld, sondern mit einem Bezahlchip am Festivalbändchen. Auf diesen laden sie Geld drauf und halten den Chip am Getränkestand zum Bezahlen einfach ans Lesegerät. Bargeld und Girokarte (früher EC-Karte) können zu Hause bleiben. Der Haken: Viele Veranstalter verlangen zusätzliche Gebühren für das Aktivieren oder Aufladen des Chips. Das hat eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ergeben. Die Zusatzkosten betrugen zwischen 29 Cent und zwei Euro. Wenn der Chip die einzige Bezahlmöglichkeit auf dem Festival ist, ist das nicht zulässig, meint der vzbv.
Verbraucherzentrale geht gegen Festival-Veranstalter vor
Des Weiteren kritisiert der vzbv intransparente Preisangaben beim Ticketkauf und zu kurze Fristen bei der Rückerstattung von Restguthaben auf den Bezahlchips. Deshalb hat der vzbv seit Mai 2025 zehn Veranstalter abgemahnt, die sich – aus Sicht des vzbv – in mindestens einem Punkt nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Acht Veranstalter haben Unterlassungserklärungen abgegeben, berichtet der vzbv. Sie wollen ihre Zahlungsbedingungen künftig verbraucherfreundlicher gestalten. Gegen die Heroes Festival GmbH haben die Verbraucherschützer Klage eingereicht, weil diese keine Unterlassungserklärung abgegeben haben.
Zu streng bei der Rückerstattung
Für problematisch halten die Verbraucherschützer, wie Veranstalter die Rückerstattung von Restguthaben handhaben. Zum Teil geben sie Besucherinnen und Besuchern nur wenige Wochen Zeit, um das Geld zurückzubekommen. Einige verlangten für die Rückerstattung sogar eine Gebühr, oder erstatteten das Restgeld nur bei einem Mindestbetrag von einem Euro bis 2,50 Euro. Das geht so nicht, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Ihrer Ansicht nach müsste eine Frist von drei Jahren gelten, in denen Festivalfans ihr Restguthaben zurückbekommen können.
Rechtsprechung bisher auf Verbraucherseite
Lollapalooza. Auf dem Lollapalooza Festival wurde 2023 eine Gebühr von 1,50 Euro verlangt, um Bezahlarmbänder vor Ort mit Guthaben aufzuladen. Nur per Paypal war es kostenlos. Das Restguthaben bekamen Besucherinnen und Besucher erst ab 50 Cent zurück, und hatten weniger als einen Monat Zeit. Das Landgericht Berlin erklärte das für unzulässig. Der Veranstalter geht in Berufung, deswegen muss das Kammergericht Berlin nun erneut entscheiden (Az. 52 U 98/24, nicht rechtskräftig). Bei der letzten Ausgabe des Festivals im Juli 2025 war das Aufladen der Bezahlarmbänder kostenlos.
Juicy Beatz. Hier zahlten Besucherinnen und Besucher eine Aktivierungsgebühr für den Bezahlchip, und bekamen Restguthaben nur ab einem Mindestwert zurück. Eine andere Zahlungsmöglichkeit gab es nicht. Das Landgericht Bochum hält das für unzulässig, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (Az. I-17 O 2/25). Bei den Zahlungsoptionen machten die Veranstalter inzwischen eine 180-Grad-Wende: Auf dem Festival in Dortmund ist 2025 ist nur Bargeld-Zahlung möglich.
Airbeat One. Für die Erstattung von Restguthaben verlangte das Airbeat One Festival Jahr 2019 eine Gebühr von 2,50 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2024, dass das nicht rechtens war (Az. I ZR 168/23). Die dreijährige Verjährungsfrist, während der Festivalbesucherinnen und -besucher ihr Geld hätten zurückfordern können, war zum Zeitpunkt des BGH-Urteils allerdings bereits abgelaufen.
Tipp: Augen auf beim Ticketkauf. Das sind Ihre Rechte.
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- Beim Ticketkauf muss man schnell sein, vor allem, wenn es um bekannte Künstler geht. Wird ein Event abgesagt, haben Besucher Anspruch Erstattung des Eintrittspreises.
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- Wer zwischen 2004 und Ende 2017 in ETF oder Fonds investiert hat, die im Ausland aufgelegt waren und deutsche Aktien enthielten, bekommt unter Umständen Steuern zurück.
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