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- Wer seinen Job verliert, erhält Arbeitslosengeld nur auf Grundlage der tariflich festgelegten Arbeitszeit, auch wenn er regelmäßig mehr gearbeitet hat, als der Tarifvertrag vorsieht. Das Bundessozialgericht (Az. B 11 AL 43/ 01 R) bestätigte mit...
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- Wer Arbeitslosenhilfe bezieht, muss seit Anfang 2000 mit empfindlichen Lücken in seinem gesetzlichen Rentenanspruch rechnen. Die Arbeitsämter zahlen seither nämlich nur noch Rentenbeiträge auf Basis von 80 Prozent des Arbeitslosenhilfebetrags an die...