So haben wir Sextoys getestet
Im Test: neun Vibratoren, drei Dildos, vier Masturbatoren und drei Analplugs. Ein Vibrator und zwei Masturbatoren sind via App steuerbar. Wir wählten relevante Produkte bekannter Marken und Shops aus und prüften, sofern mehrere Farbvarianten verfügbar waren, die dunkelste Variante.
Wir kauften die Produkte von April bis Mai 2025 online ein. Die Preise ohne Versandkosten wurden im August 2025 durch Geizhals.de erhoben.
Schadstoffe
Wir begutachteten die in den Produkten eingesetzten Materialien und untersuchten sie auf folgende relevante Schadstoffe.
- PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe): Wir prüften Kunststoffe und Lack nach den Vorgaben des GS-Zeichens für geprüfte Sicherheit auf PAK. Die Gehaltsbestimmung der PAK erfolgte in Anlehnung an die Spezifikation des Ausschusses für Produktsicherheit für das Zeichen „geprüfte Sicherheit“ (AfPS GS 2019:01 PAK sowie EN Iso 16190).
- Phthalate: Kunststoffe und Lack analysierten wir nach Lösemittelextraktion mittels Gaschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung (GC-MS) mindestens auf alle in der EU geregelten Phthalate, einschließlich der als besonders besorgniserregend eingestuften (in Anlehnung an EN Iso 16181).
- Kurz- und mittelkettige Chlorparaffine: Wir bestimmten den Gehalt dieser Chlorparaffine in Kunststoffen und Lack nach Lösemittelextraktion. Kurzkettige Chlorparaffine prüften wir in Anlehnung an die EN Iso 18219–1, mittelkettige Chlorparaffine in Anlehnung an die Din EN Iso 18219–2.
- Zinnorganische Verbindungen: Der Gehalt zinnorganischer Verbindungen in Kunststoffen, Holz und Lack wurde in Anlehnung an Din EN Iso 17353 und Din EN Iso 16179 quantifiziert (nach Extraktion mit methanolischer Lösung und Derivatisierung mittels GC-MS).
- Monomere: Holz, Lack und Kunststoffe prüften wir auf die Freisetzung von Monomeren wie Bisphenol A. Zudem untersuchten wir Holz auf Phenol, Formaldehyd und Melamin. Monomere prüften wir in Anlehnung an Din EN 71–10, 11, 18, 19. Die Prüfung auf Bisphenol A erfolgte in Anlehnung an die EN Iso 11936 sowie mit einer Migrationsprüfung zur Absicherung in Anlehnung an die Din EN 71–3. Formaldehyd wurde in Anlehnung an die EN 14184 geprüft.
- Farbmittel: Auf Azofarbstoffe, die krebserzeugende Arylamine freisetzen können, untersuchten wir Kunststoffe und Holz in Anlehnung an Din EN Iso 14362–1. Die Verwendung von Azofarbstoffen, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können, untersuchten wir in Anlehnung an Din EN Iso 14362–3.
- Cadmium und Blei: Wir bestimmten bei Kunststoffen und Lack die Freisetzung sowie den Gehalt an Cadmium und Blei in Anlehnung an Din EN 1122.
- Nonylphenolethoxylate (NPE), Nonylphenol (NP): Kunststoffe und Lack analysierten wir auf den Gehalt an Nonylphenolethoxylaten in Anlehnung an Din EN Iso 18254 und Nonylphenol in Anlehnung an Din EN Iso 21084.
- Nickel: Wir ermittelten bei metallhaltigen Teilen die Abgabe von Nickel. Das Screening erfolgte in Anlehnung an die Din CEN/TR 12471. Die Nickellässigkeit prüften wir in Anlehnung an die Din EN 1811.
- Schwermetalle: Die Freisetzung von Schwermetallen aus Kunststoffen prüften wir in Anlehnung an Din EN 16711–2.
- Flüchtige organische Kohlenwasserstoffe: Bei auffälligen Gerüchen untersuchten wir Kunststoffe, Holz und Lack auf flüchtige organische Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Toluol und Hexan und bestimmten den Gehalt in Anlehnung an Din EN Iso 11890–2 mittels Dampfraumanalyse GC-MS. Darüber hinaus untersuchten wir Holz auf Pentachlorphenol in Anlehnung an EN 17134–2.
Verarbeitung
Im Punkt Verarbeitung untersuchten wir die Sextoys unter anderem auf scharfe Ecken und Kanten in Anlehnung an Din EN 71–1:2014+A1:2018 und Iso 8124–1:2022–09. Bei elektrisch betriebenen Produkten ermittelten wir die Oberflächentemperaturen im 30-minütigen Dauerbetrieb. Wir bestimmten die Temperatur in Abständen von 5 Minuten. Bei Produkten, deren Oberfläche sich erwärmen lässt, wurde die maximal erreichbare Oberflächentemperatur in Anlehnung an Iso 3533 und Iso 13732–1 bestimmt und bewertet. Außerdem bewerteten wir auffällige Rückstände auf der Oberfläche und prüften, ob sich Teile ablösten.
Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung
Wir prüften die Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung. Bei der Kennzeichnung der Verpackung prüften wir in Anlehnung an die Iso 3533 unter anderem die Angaben zum Hersteller und dessen Kontaktinformationen, zum Material, das mit dem Genital- oder Analbereich in Kontakt kommt, sowie zum vorgesehenen und nicht-vorgesehenen Gebrauch und zum Lieferumfang. Bei elektrisch betriebenen Produkten prüften wir zusätzlich Angaben zu Batterien oder Akkus und Aufladung.
Die Gebrauchsanleitung wurde von einem Experten beispielsweise in Bezug auf Angaben zu Reinigung, Desinfektion, Verträglichkeit mit anderen Materialien sowie Lagerung und Entsorgung beurteilt. Ebenfalls bewertet wurden Hinweise, wann mit der Anwendung des Produktes aufgehört werden sollte und wann von dem Gebrauch abgeraten wird.
Basisschutz persönlicher Daten
Bei den drei App-steuerbaren Sextoys prüften wir außerdem den Basisschutz persönlicher Daten. Bewertet wurde das Datensendeverhalten, also ob die iOS- und Android-Apps ausschließlich solche Daten senden, die für den Betrieb nötig sind. Dafür suchten wir im Datenstrom nach Daten, die überflüssigerweise gesendet werden. Als kritisch bewerteten wir etwa das Senden der Geräte-ID des Smartphones oder die Übermittlung von Nutzungsstatistiken. Zudem überprüften wir Basiseinstellungen zur Sicherheit des Nutzerkontos, etwa die Passwortlänge. Ein Jurist prüfte, ob die Datenschutzerklärung der App die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt.
Weitere Untersuchungen
Wir trugen kontrastreich eingefärbtes Gleitgel auf die Produkte auf und überprüften jeweils nach Trocknungszeiten von 15 Minuten und über Nacht, wie einfach und rückstandsfrei sich die Produkte mit handwarmem Wasser und milder Seife reinigen ließen. Das Ergebnis wurde visuell beurteilt. Bei elektrisch betriebenen Produkten prüften wir den Wasserschutz (IPX7) in Anlehnung an Din EN 60529. Bei den Prüfungen zeigten sich keine Auffälligkeiten.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel auf das Urteil Sicherheit auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Sternchen*) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein:
Die Sicherheit konnte nicht besser sein als die schlechteste Bewertung für Schadstoffe oder Basisschutz persönlicher Daten.
Wenn Verarbeitung ausreichend oder schlechter war, konnte Sicherheit maximal eine halbe Note besser sein.
Waren Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung ausreichend oder schlechter, konnte das Urteil Sicherheit maximal eine Note besser sein.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie uns auch für diesen wundervollen erotischen Bereich des Lebens Ihre Ratschläge geben. Und zwar würdevoll, dezent, und auch wertschätzend für die wunderbare Eigenschaft unseres Körpers, sensuelle Lust und Erregung zu empfinden, sicherlich das schönste NATÜRLICHE Gefühl von allen. Es kann uns garnicht oft genug durchströmen.
@Auorus: Vielen Dank für die interessante Anregung, die wir gerne an das zuständige Untersuchungsteam weiterleiten.
Ich vermisse in dem Test Produkte für Männer als Gegenstück zu Dildos/Vibratoren für Frauen. Solche sogenannten „Onaholes“, „Taschen-/Lustmuschis“ oder „Masturbatoren“ werden immer beliebter, doch die tauchen nie in irgendwelchen Schadstofftests auf.
Besonders Produkte aus Japan dominieren da den Markt und werden als sicher angepriesen. Doch stimmt das wirklich?
Bitte sehen Sie das als Anregung für zukünftige Tests!
@Nikolaus2011: Im Fokus dieser Untersuchung stand die Schadstoffbelastung und nicht die Funktionalität der Produkte. (mk)
Ist dann bei den Testergebnissen befriedigend besser als gut?