
Äpfel aus dem Alten Land. Sie könnten das neue Herkunfts-Logo „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ tragen. © ZKHL
Ein neues Label soll Lebensmittel kennzeichnen, die gänzlich in Deutschland produziert wurden. Wir erklären, wofür es steht – und wofür nicht.
„Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ – so heißt das neue Herkunfts-Label für Lebensmittel, das etliche Supermärkte, Discounter und Hersteller derzeit einführen. Das Label soll Lebensmittel im Handel sichtbar machen, die komplett in Deutschland hergestellt worden sind – das heißt: in Deutschland erzeugt, verarbeitet und verpackt.
Hinter dem Zeichen steht die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL), in der sich verschiedene Player der Lebensmittelbranche zusammengetan haben – von Landwirten über Hersteller bis zu Händlern. Das Zeichen soll die bisherigen individuellen Handelslogos für eine Herkunft aus Deutschland vereinheitlichen und die heimische Landwirtschaft stärken, so die ZKHL.
Die Großen des Handels sind dabei
Zu den Unterstützern des Labels zählen laut ZKHL auch die Großen des Lebensmittelhandels – Aldi Nord und Aldi Süd, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto Marken-Discount sowie Rewe und Penny. Die Nutzung des Zeichens beruht auf freiwilliger Selbstverpflichtung.
Die teilnehmenden Unternehmen sagen zu, die Kriterien und Vorgaben der ZKHL einzuhalten und Zusatzkontrollen über ein anerkanntes Prüfsystem und unabhängige Zertifizierungsstellen durchführen zu lassen.
Folgende Produkte können das Label tragen:
- Frisches, unverarbeitetes Fleisch und Hackfleisch. Die Rinder, Kälber und Schweine, von denen das Fleisch stammt, müssen in Deutschland geboren, aufgezogen, gemästet und geschlachtet worden sein. Zerlegen, Verarbeiten und Verpacken darf nicht ins Ausland verlegt werden. Ferkel müssen in Deutschland erzeugt worden sein. Geflügelfleisch muss von Tieren stammen, die als Küken in Deutschland geschlüpft sind.
- Frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln und Pilze. Anbau, Ernte, Verarbeitung und Verpackung müssen in Deutschland stattfinden.
- Frische Eier. Die Legehennen müssen in Deutschland gehalten werden, das Futter aus heimischen Futtermühlen stammen und die Eier am Ende hierzulande verpackt werden.
- Milch, purer Joghurt, purer Quark. Melken, Milchverarbeitung in einer Molkerei und Verpacken – all das muss in Deutschland passieren.
Die Grenzen des neuen Labels
Die Aussagekraft des neuen Labels hat allerdings Grenzen: Kundinnen und Kunden erfahren beispielsweise nicht, aus welcher konkreten Region die jeweiligen Produkte stammen. Auch sind die Standards für Umwelt- und Tierschutz, nach denen die Waren produziert werden, nicht höher als die gesetzlichen Vorgaben. Zudem bedeutet das Wort „Gutes“ im Labelnamen nicht automatisch auch gute Qualität.
Noch in der Übergangsphase
Das Label ist noch nicht in der Breite des Handels angekommen. Bei einem stichprobenhaften Markt-Check in Berlin durch die Stiftung Warentest waren Ende Oktober 2024 noch keine gelabelte Produkte zu finden. Lidl, Kaufland und Rewe kündigten auf unsere Nachfrage an, schrittweise geeignete Produkte ihrer Eigenmarken mit dem Logo ausstatten zu wollen. Die Händler schrieben uns, dass die Umstellung Zeit beanspruche und gerade noch alte Verpackungsmaterialien aufgebraucht würden.
Label für den regionalen Einkauf
Neben dem neuen Herkunftszeichen existieren bereits seit Jahren Regional-Label. Sie machen die Herkunft einzelner Produkte aus bestimmten Bundesländern, Landschaften oder Orten kenntlich. Hier zwei empfehlenswerte Label:
- Regionalfenster. Das Label „Regionalfenster“ führte der Verein Regionalfenster 2014 mit Unterstützung der Bundesregierung ein. Es steht derzeit auf knapp 6 000 Lebensmitteln, Blumen und Zierpflanzen. Das Zeichen umfasst individuelle Angaben wie zur Herkunft der Hauptzutaten, zu wichtigen Verarbeitungsorten, zum Anteil regionaler Zutaten und zur beauftragten Kontrollinstitution.
- EU-Herkunftssiegel. Im Jahr 1992 führte die EU die Herkunftssiegel ein: Das besonders strenge Siegel „geschützte Ursprungsbezeichnung“ soll garantieren, dass Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung eines Produkts in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt sind. Das Siegel „geschützte geografische Angabe“ ist offener, weil nur einer der Produktionsschritte im Herkunftsgebiet erfolgen muss. Die Nutzung geografischer Angaben muss bei der EU beantragt werden, Genehmigungen sind in einer Datenbank dokumentiert. Das jeweils zuständige EU-Land ist für den weiteren Schutz verantwortlich.
Gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangaben
Beim Einkaufen bestimmter Lebensmittel finden Verbraucher und Verbraucherinnen schon lange Herkunftsangaben, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Frisches Obst und Gemüse. Bei den meisten frischen Obst- und Gemüsearten müssen Hersteller und Handel am Regal oder auf der Packung über das Ursprungsland informieren – nur für einige Produkte wie Datteln gelten Ausnahmen.
- Unverarbeitetes Fleisch. Bei verpacktem und unverpacktem Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen muss das Etikett auf der Packung oder ein Hinweis an der Theke darüber informieren, in welchem Land die jeweiligen Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Fanden Aufzucht und Schlachtung in einem Land statt, können die beiden Angaben durch das Wort „Ursprung“ zusammengefasst werden. Bei Rindfleisch muss neben den Infos zu Aufzucht und Schlachtung noch das Geburtsland des Rinds sowie das Land der Fleischzerlegung angegeben sein. Das Wort „Herkunft“ darf Infos zu Geburt, Mast und Schlachtung vereinen, wenn alles in einem Land erfolgte.
- Fisch. Bei frischen sowie gefrorenen, gesalzenen, geräucherten oder getrockneten Fischen, Krebs- und Weichtieren muss die Herkunft beim Verkauf angegeben sein. Das ist bei wild gefangenem Seefisch ein Fanggebiet, bei Binnenfischerei das Ursprungsgewässer sowie das Fangland. Bei Aquakultur ist das Land relevant, bei dem das Tier etwa mehr als die Hälfte seines Gewichts erlangt oder mehr als die Hälfte seiner Zuchtzeit verbracht hat.
- Eier. In der EU muss auf jedem Ei ein gestempelter Ziffern-Buchstaben-Code stehen. Darüber ist das Herkunftsland zu erkennen. Das Kürzel DE steht für Deutschland, über die nachfolgenden Ziffern lässt sich der Ort des Legebetriebs ermitteln.
- Produkte aus Fleisch, Milch, Ei und Fisch. Für sie ist ein Identitätskennzeichen Pflicht (ein Oval mit Kürzeln wie DE für Deutschland sowie weiterer Buchstaben und Ziffern). Damit kann vor allem die Lebensmittelüberwachung erkennen, in welchem Staat oder Bundesland das Lebensmittel zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Das Zeichen lässt keinen Rückschluss auf die Herkunft der Rohstoffe zu.
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