
Berufsbedingter Umzug. Auch Möbel für die Zweitwohnung zählen steuerlich. © Westend61 / gpointstudio
Wer einen Zweitwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes hat, kann für die doppelte Haushaltsführung 12 000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. So funktioniert es.
Das Homeoffice ist nach Corona aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Viele Unternehmen wollen es beibehalten und einige Beschäftigte haben sich darauf eingestellt, indem sie mit der Familie in ein günstigeres Heim „weit draußen“ umgezogen sind. Doch was, wenn der Arbeitgeber doch wieder auf einer stärkeren Präsenz vor Ort besteht? Dann kann eine Zweitwohnung am Arbeitsort die Lösung sein, sofern der Job dafür attraktiv genug ist.
Werktags am Arbeitsort, am Wochenende bei der Familie: Das kann auch eine Option für Selbstständige sein, die beispielsweise mehrere große Auftraggeber an einem bestimmten Ort haben. Der Staat unterstützt die doppelte Haushaltsführung mit einem satten Steuerrabatt. Wir zeigen, wann das Finanzamt einen Zweithaushalt anerkennt und was Sie von der Steuer absetzen können.
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- Neuer Job – neue Wohnung: Wer aus beruflichem Anlass umzieht, kann oft kräftig Steuern sparen. Doch auch bei einem Umzug aus rein privaten Gründen sind Vorteile möglich.
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Hallo, Sie schreiben, bei einer Eigentumswohnung zum beruflich veranlassten doppelten Haushalt könne man Abschreibung und Zinsen absetzen. Was ist aber mit den Kaufnebenkosten? Grundbuch, Notar, Grunderwerbssteuer etc.? Kann ich das im Jahr des Kaufs geltend machen? Danke und Gruß
@Enneking: Die Kosten für die Einrichtung und die Ausstattung des zweiten Haushaltes können erstmalig* bei Begründung des doppelten Haushaltes geltend gemacht werden.
Bei einer fortgesetzten doppelten Haushaltsführung über mehrere Jahre können weitere Ausstattungsgegenstände angeschafft werden und / oder erneuert werden und im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden.*
*korrigiert und ergänzt
@gelöschter Nutzer: Das ist in der Tat unbefriedigend. Es ist unseres Erachtens nicht möglich einen zweiten Wohnsitz dort geltend zu machen, wo es keinen Erstwohnsitz gibt. Gerade bei solchen Grenzgänger-Konstellationen wäre es auf jeden Fall sinnvoll, dass Sie sich Expertenrat holen.
Hallo,
Sie schreiben: "Bei Anschaffungskosten für Einrichtung und Ausstattung von bis zu 5 000 Euro brutto im Jahr geht die Finanzverwaltung von notwendigen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung aus."
Gilt die Grenze von 5.000 € tatsächlich jährlich?
Viele Grüße
Thomas Enneking
Hallo ich habe ein Geschäft in Deutschland nähe Chiemsee und wohne mit 1. Wohnsitz in Österreich. Jetzt möchte ich in eine Wohnung eigentlich als 2. Wohnsitz ziehen in der Nähe meines Geschäftes, da ich nicht länger 3 Std am Tag fahren möchte. Nun sagt man mir in Deutschland das ich da keinen 2. Wohnsitz anmelden kann, da ich keinen anderen in Deutschland habe. (De Facto wär es aber einer...Sowas ist in Europa heutzutage anscheinend nicht möglich?) Frage: kann ich den 1. Wohnsitz dann als beruflichen Zweithaushalt (ich werde in der Wohnung auch arbeiten...Büro usw...) bzgl doppelter Haushaltsführung steuerlich absetzen? (GESETZESLÜCKE, da ich de Facto meinen Stammwohnsitz in Österreich habe...und es eine 2. Wohnung meinerseits wegen Arbeitsnähe IST...) Wenn ich wirklich den 1. Wohnsitz anmelden muss in Deutschland (es aber für mich de facto der 2. wäre...weil es ein beruflicher Zweithaushalt ist) wie kann ich dann doppelte Haushaltsführung oder was auch immer steuerlich ansetzen?