Doppelte Haus­halts­führung Mit dem Zweiten spart man Steuern

Datum:
  • Text: Daniel Pöhler
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Doppelte Haus­halts­führung - Mit dem Zweiten spart man Steuern

Berufs­bedingter Umzug. Auch Möbel für die Zweit­wohnung zählen steuerlich. © Westend61 / gpointstudio

Wer einen Zweit­wohn­sitz in der Nähe des Arbeits­platzes hat, kann für die doppelte Haus­halts­führung 12 000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. So funk­tioniert es.

Das Home­office ist nach Corona aus der modernen Arbeits­welt nicht mehr wegzudenken. Viele Unternehmen wollen es beibehalten und einige Beschäftigte haben sich darauf einge­stellt, indem sie mit der Familie in ein güns­tigeres Heim „weit draußen“ umge­zogen sind. Doch was, wenn der Arbeit­geber doch wieder auf einer stärkeren Präsenz vor Ort besteht? Dann kann eine Zweit­wohnung am Arbeits­ort die Lösung sein, sofern der Job dafür attraktiv genug ist.

Werk­tags am Arbeits­ort, am Wochen­ende bei der Familie: Das kann auch eine Option für Selbst­ständige sein, die beispiels­weise mehrere große Auftrag­geber an einem bestimmten Ort haben. Der Staat unterstützt die doppelte Haus­halts­führung mit einem satten Steuerrabatt. Wir zeigen, wann das Finanz­amt einen Zweit­haushalt anerkennt und was Sie von der Steuer absetzen können.

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Kommentarliste

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  • Sparschwein_2020 am 14.06.2025 um 09:39 Uhr
    Kaufnebenkosten bei Eigentumswohnung

    Hallo, Sie schreiben, bei einer Eigentumswohnung zum beruflich veranlassten doppelten Haushalt könne man Abschreibung und Zinsen absetzen. Was ist aber mit den Kaufnebenkosten? Grundbuch, Notar, Grunderwerbssteuer etc.? Kann ich das im Jahr des Kaufs geltend machen? Danke und Gruß

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2024 um 13:14 Uhr
    Einrichtung und Hausrat

    @Enneking: Die Kosten für die Einrichtung und die Ausstattung des zweiten Haushaltes können erstmalig* bei Begründung des doppelten Haushaltes geltend gemacht werden.

    Bei einer fortgesetzten doppelten Haushaltsführung über mehrere Jahre können weitere Ausstattungsgegenstände angeschafft werden und / oder erneuert werden und im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden.*

    *korrigiert und ergänzt

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.03.2024 um 14:07 Uhr
    2. Wohnsitz Grenzgänger

    @gelöschter Nutzer: Das ist in der Tat unbefriedigend. Es ist unseres Erachtens nicht möglich einen zweiten Wohnsitz dort geltend zu machen, wo es keinen Erstwohnsitz gibt. Gerade bei solchen Grenzgänger-Konstellationen wäre es auf jeden Fall sinnvoll, dass Sie sich Expertenrat holen.

  • Enneking am 17.03.2024 um 10:55 Uhr
    Einrichtung und Hausrat: einmalig oder jährlich?

    Hallo,
    Sie schreiben: "Bei Anschaffungs­kosten für Einrichtung und Ausstattung von bis zu 5 000 Euro brutto im Jahr geht die Finanz­verwaltung von notwendigen Mehr­aufwendungen für die doppelte Haus­halts­führung aus."
    Gilt die Grenze von 5.000 € tatsächlich jährlich?
    Viele Grüße
    Thomas Enneking

  • Gelöschter Nutzer am 07.03.2024 um 09:32 Uhr
    Frage 2.Wohnsitz

    Hallo ich habe ein Geschäft in Deutschland nähe Chiemsee und wohne mit 1. Wohnsitz in Österreich. Jetzt möchte ich in eine Wohnung eigentlich als 2. Wohnsitz ziehen in der Nähe meines Geschäftes, da ich nicht länger 3 Std am Tag fahren möchte. Nun sagt man mir in Deutschland das ich da keinen 2. Wohnsitz anmelden kann, da ich keinen anderen in Deutschland habe. (De Facto wär es aber einer...Sowas ist in Europa heutzutage anscheinend nicht möglich?) Frage: kann ich den 1. Wohnsitz dann als beruflichen Zweithaushalt (ich werde in der Wohnung auch arbeiten...Büro usw...) bzgl doppelter Haushaltsführung steuerlich absetzen? (GESETZESLÜCKE, da ich de Facto meinen Stammwohnsitz in Österreich habe...und es eine 2. Wohnung meinerseits wegen Arbeitsnähe IST...) Wenn ich wirklich den 1. Wohnsitz anmelden muss in Deutschland (es aber für mich de facto der 2. wäre...weil es ein beruflicher Zweithaushalt ist) wie kann ich dann doppelte Haushaltsführung oder was auch immer steuerlich ansetzen?