Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Kunden müssen kein Geld bezahlen, wenn sie ihre Wertpapiere in das Depot einer anderen Bank übertragen lassen. Das gilt sowohl für Banken, als auch für Fondsgesellschaften und Fondsplattformen. Auch alle in der Vergangenheit eingezogenen Übertragungsgebühren erhalten die Kunden zurück, vorausgesetzt der Rückzahlungsanspruch ist nicht verjährt.
Finanztest informiert über BGH-Urteil und Verjährungsfristen und erklärt, wie Sie Ihre Gebühren zurückfordern können.
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@wobeco: Bitte lesen Sie unseren Artikel zum Thema dazu, dass Bankkunden ins Visier der Maßnahmen zum Geldwäsche-Verdacht kommen:
www.test.de/geldwaesche
mein neues Depot-führendes Institut (TradeRepublik) fordert, nach erfolgreicher Depotübertragung, per Mail und mit verborgener Icloud-Mailadresse als Absender auf, "gem. §10ff GwG ... sowie regulatorischer Pflichten" Herkunftsnachweise (Lohnnachweise, Steuererklärungen, Schenkungsverträge,u.a.m.) für die übertragenen WP-Positionen zu übermitteln, um "die Herkunft der Gelder" plausibilisieren zu können.
Übermittlungsweg, Absendermail und gestückelte Formatierung lassen auf Pishing o.ä. schließen.
Meine Frage: das GwG kenne ich, aber: kann es sein, dass ich als Privatperson anläßlich einer Depotübertragung zur Auskunft von Mitteln zum Erwerb von Wertpapieren verpflichtet werden kann - auch noch Jahre oder Jahrzehnte nach dem WP-Kauf?
Wenn NEIN, dann frage ich mich, woher der Absender meinen Namen aus dem gerade erst 14d bestehenden Vertragsverhältnis mit TradersPlace resp. Baader Bank hat?
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung