Oft verschicken dubiose Anbieter Schreiben, die aussehen wie eine Rechnung für den Eintrag in ein öffentliches Register, obwohl es lediglich ein Angebot ist. Die Adressaten glauben an eine Rechnung und zahlen. Diese Praxis kann als Betrug strafbar sein, sogar dann, wenn die Empfänger Kaufleute sind (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az. 1 WS 126/02).
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- Durch den Hackerangriff auf einen Geschäftspartner verlor eine Firma 85 000 Euro. Ihre Cyberversicherung muss den Schaden laut einem Gerichtsurteil nicht übernehmen.
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- Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor betrügerischen E-Mails, die Bußgeldbescheide vortäuschen und Empfänger zu Zahlungen auffordern. So erkennen Sie die falschen Bescheide.
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- Der Fonds hat das Risiko zu niedrig eingestuft, hat ein Gericht geurteilt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Was das Urteil bedeutet.
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