Urteil Adressschwindel ist strafbar

Oft verschicken dubiose Anbieter Schreiben, die aussehen wie eine Rechnung für den Eintrag in ein öffentliches Register, obwohl es lediglich ein Angebot ist. Die Adressaten glauben an eine Rechnung und zahlen. Diese Praxis kann als Betrug strafbar sein, sogar dann, wenn die Empfänger Kaufleute sind (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az. 1 WS 126/02).

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