
Nicht hinnehmen. Lehnt die Kasse eine Leistung ab, sollten Versicherte widersprechen. © mauritius images / Westend61 / Robert Kneschke
Mühsam, aber oft lohnend: Wer Ärger mit der Krankenkasse hat, kann sich wehren. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Versicherte ihre Ansprüche geltend machen.
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Steuerbescheid im November 24 eingereicht. Keine Antwort, nichts. Februar telefonisch nachgefragt. Ach, die Kollegen sind tatsächlich in Verzug. Das dauert mindestns noch 2 Monate.
Der volle Betrag für Soloselbständige wurde im ersten Rentenmonat noch abgezogen und einbehalten. Sollte nach telefonischer Auskunft im Folgejahr verrechnet werden. Schriftlich bekommt man vonn der **hkk** keine Auskunft. Seither keine Informationen, keine Abrechnung.
Krankenkasse gewechselt !
Bleibt nur die Untätigkeitsklage ?
@Wärempumpe: Die 538 Euro sind die Obergrenze. Bis zu dieser Grenze darf jemand verdienen, ohne aus der Familienversicherung herauszufallen. Das gilt auch, wenn zum Beispiel 500 Euro aus dem Minijob stammen und 35 Euro andere Einkünfte dazukommen, wie zum Beispiel aus einer Vermietung.
Wie ist der Satz "Bei einem Minijob sind bis zu 538 Euro Verdienst möglich." genau zu verstehen ?
Ist dann 538 EUR statt 505 EUR die Obergrenze für das Gesamteinkommen ?
Oder gelten die 538 EUR nur dann, wenn Einkommen ausschließlich mit dem Minijob erzielt wird ?
Was gilt, wenn neben dem Minijob noch z. B. Gewinne aus Vermietung erzielt werden ?
Bsp:
Minijob 503 EUR + Gewinn aus Vermietung 31 EUR.
Familienversicherung möglich weil das Gesamteinkommen i. H. v. 534 EUR unter 538 EUR liegt ?
ODER
Familienversicherung nicht möglich weil das Gesamteinkommen i. H. v. 534 EUR über 505 EUR liegt ?
Hintergrund:
Von verschiedenen GKK erhalte ich zu dieser Frage verschieden Aussagen.
• TK: Auskunft entspricht der oberen Lesart im o. g. Beispiel.
• BKK Firmus: Auskunft entspricht der unteren Lesart im o. g. Beispiel.
Welche der beiden Lesarten ist nun die richtige ?
Wo steht es in welchem Gesetz (SGB oder Verordnung) ?
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: wegen Dopplung
Warum kann man als gesetzlich Krankenversicherter so einfach die Kasse wechseln, selbst wenn man schwer krank ist und die Kasse jedes Jahr Millionen von Euro ausgeben muss für die Behandlung und für Medikamente? Davon schweigt test.de In der Privaten Versicherungswirtschaft kann man die Feuerversicherung nicht wechseln, wenn das Haus schon brennt. Wieso geht das also bei gesetzlichen Krankenkassen? Und was hat das alles mit den netten, aber kleinen Zusatzleistungen in Ihrem Kassenvergleich zu tun? Test klärt darüber nicht auf. Warum nicht? Müsste test.de dann eingestehen, dass dieser ganze aufwändige Kassenvergleich zugleich eine Selbsttäuschung der Testler wie eine unverantwortliche Täuschung der Leser ist,
weil all die netten, differenzierenden Zusatzleistungen meist nur Marketinginstrumente sind, um Versicherte mit guter Gesundheit anzulocken? Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich? Test schweigt. Qualität medizinischer Hotlines? Schweigen. Krankenhausnavigator? Stille.