Arbeitsrecht
In Deutschland gibt es rund 37 Millionen Arbeitnehmer. Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Selbstständig sind dagegen nur 4,6 Millionen. Die große Mehrheit der Erwerbstätigen arbeitet also als „abhängig Beschäftigter“. Das bedeutet: Es gibt einen Chef oder eine Chefin, der Weisungen erteilen kann. Hier kommt es zwangsläufig auch zu Streit, für das das Arbeitsrecht Lösungen bereit hält. Verlangt die 400-Euro-Putzhilfe bezahlten Urlaub und will der Arbeitgeber diesen nicht gewähren, findet man die Antwort im Bundesurlaubsgesetz. Will die junge Mutter nach der Geburt ihres Kindes von Vollzeit auf Teilzeit wechseln, steht die Lösung im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Streicht ein mittelständisches Unternehmen Jobs und kündigt ohne Sozialauswahl vor allem älteren Arbeitnehmern, verstößt das wahrscheinlich gegen das Kündigungsschutzgesetz.
Arbeitsvertrag mit unwirksamen Klauseln
Das Arbeitsrecht besteht aber nicht nur aus Gesetzen. Wer eine neue Stelle antritt, unterschreibt in der Regel einen Arbeitsvertrag. Darin kann der Arbeitgeber Vorschriften machen, die vom Gesetz abweichen. So sind Arbeitnehmer beispielsweise zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, Fortbildungskosten zu erstatten, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Im Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber aber eine solche Rückzahlungspflicht vereinbaren. Nur darf der Arbeitgeber nicht zu dreist werden. Eine Klausel, die Arbeitnehmer auch zur Übernahme von fünf Jahre zurückliegenden Fortbildungen zwingt, wäre ein Verstoß gegen das gesetzliche Grundprinzip, das Vertragsklauseln keine Seite unangemessen benachteiligen dürfen. Über die Zulässigkeit solcher Klauseln entscheiden die Arbeitsgerichte.
Umfangreiche Rechtsprechung zum Kündigungsschutz
Im Arbeitsrecht geben deutsche Gesetze oftmals nur allgemeine Vorgaben. Zur Wirksamkeit von Kündigungen sagt das Kündigungsschutzgesetz zum Beispiel nur, leicht verkürzt: Die Kündigung ist unwirksam, wenn sie „sozial ungerechtfertigt“ ist. So steht es in Paragraf 1 des Kündigungsschutzgesetzes. Die Arbeitsgerichte haben im Laufe der Jahrzehnte in Einzelfällen entschieden, was sozial noch gerechtfertigt ist, und was zu weit geht.
Die Geheimnisse der Zeugnissprache
Auch zum Arbeitszeugnis gibt es viele Gerichtsentscheidungen. Die allgemeine gesetzlichen Vorschrift, dass einem Arbeitnehmer nach dem Ende einer Beschäftigung ein Arbeitszeugnis zusteht, hat das Bundesarbeitsgericht schon 1963 weiterentwickelt: Das Zeugnis muss „wohlwollend“ sein. In der Folge entwickelte sich eine Zeugnissprache, die sich für Laien schön liest, weil sie noch wohlwollend klingt. Aber Arbeitsrechtler und die Personalabteilungen der Unternehmen wissen, was die wohlklingenden Formulierungen in Wirklichkeit bedeuten.
Privates während der Arbeitszeit als Kündigungsgrund
In den vergangenen Jahren haben die Medien viel über Kündigungen aufgrund von kleinen Verfehlungen im Job geschrieben. Doch auch früher haben Arbeitgeber wegen Kleinigkeiten Arbeitnehmer entlassen. Eine Gefahrenquelle: Der Dienstrechner. Da viele Menschen am Computer arbeiten, ist es verführerisch, am PC während der Arbeitszeit auch Privates zu erledigen. Immerhin: Viele Arbeitgeber tolerieren das auch oder verbieten es wenigstens nicht explizit. Dann können Arbeitnehmer für privates Surfen im Internet nicht einfach ohne vorherige Abmahnung gefeuert werden. Die Experten von Finanztest haben aufgeschrieben, was am Arbeitsplatz erlaubt ist und was nicht.
Straftaten können sofortigen Rausschmiss bedeuten
Wenig großzügig sind Arbeitgeber hingegen, wenn es in ihrem Unternehmen zu Straftaten kommt. Hat der Arbeitgeber den begründeten Verdacht, dass sein Mitarbeiter zum Beispiel Firmeneigentum stiehlt, kann er den Verdächtigten je nach Lage des Einzelfalls ohne Abmahnung fristlos kündigen, ohne das Ergebnis eines Strafprozesses abzuwarten. Daran hat auch auch das Urteil im vielbeachteten Fall der Kassiererin Emmely nichts geändert. Die von Emmely zu unrecht eingelösten Pfandbons im Wert von 1,30 Euro hätten bei einer jüngeren Mitarbeiterin womöglich für einen sofortigen Rausschmiß gereicht. Das Bundesarbeitsgericht hielt die Kündigung im konkreten Fall nur deswegen für unangemessen, weil Emmely vor dem Vorfall über dreißig Jahre ohne Beanstandungen für die Supermarktkette Kaiser’s gearbeitet hatte.
Bei Problemen zum Fachanwalt gehen
Für Arbeitnehmer, die zu arbeitsrechtlichen Probleme Rechtsrat suchen, ist es wichtig, einen Rechtsanwalt zu finden, der diese ganze Rechtsprechung kennt. In der Regel empfiehlt sich der Gang zu einem so genannten „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Um diesen Titel zu erwerben, müssen Rechtsanwälte sich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts fortbilden und einige schon in dem Rechtsgebiet bearbeitete Fälle nachweisen. Der Fachanwalts-Titel ist kein Garant für einen Top-Anwalt. Er dient Verbrauchern aber allemal als Anhalt dafür, dass sie es mit einem Spezialisten zu tun haben.
Rechtsschutzversicherung für Kosten eines Rechtsstreits
Weil der Arbeitsplatz ein kostbares Gut ist und es leicht zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen kann, wünschen sich viele Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung, die im Streitfall die Kosten des Anwalts und des Verfahrens übernimmt (zur Themenseite Rechtsschutzversicherung). Im Arbeitsrecht ist dieser Schutz besonders sinnvoll. Denn anders als üblich zahlen die Parteien einer arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ihre Kosten in der ersten Gerichtsinstanz auch dann selbst, wenn sie gewinnen. Leider gibt es den Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten nur im Paket – etwa zusammen mit Privatrechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat Versicherungspakete inklusive Arbeitsrechtsschutz getestet.
Meldungen
KurzurteilKrankheit als Behinderung
21.05.2013 - Arbeitgeber dürfen chronisch Kranke nicht ohne weiteres krankheitsbedingt kündigen. Vielmehr müssen sie den Arbeitsplatz entsprechend der Behinderung einrichten. Betroffene Mitarbeiter können ihr Leiden als Behinderung anerkennen lassen und stehen dann unter dem Schutz des Antidiskriminierungsgesetzes. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall zweier dänischer Arbeitnehmerinnen festgestellt (Az. C-335/11 und C-337/11).Zur Meldung
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PraktikumVon Arbeitszeit bis Zeugnis
19.03.2013 - Ein Praktikum ist häufig der erste Einstieg in den Traumberuf. Praktikanten können wichtige Kontakte knüpfen und bekommen so erste Chancen auf einen Arbeitsplatz. Aber: Hier soll die Ausbildung im Vordergrund stehen – und ein gutes und ausführliches Praktikumszeugnis rundet dieses Arbeitsverhältnis ab. Um nicht nur als billige Arbeitskraft ausgenutzt zu werden, sollte jeder Praktikant seine Rechte kennen. Unterschieden wird zwischen freiwilligen Praktika und Pflichtpraktika. Pflicht ist...Zum Special
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