
Ärger um Abgase. Abgase enthalten bei fast allen Autos mit Dieselmotor, die bis einschließlich nach Euro 6b zugelassen worden sind, viel mehr giftiges Stickoxid als erlaubt. Klare Ansage vom Europäischen Gerichtshof: Die Käufer dieser Autos sind zu entschädigen. © Getty Images / Herbert Kehrer
Der Europäische Gerichtshof macht deutschen Gerichten Dampf: Käufer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssen viel häufiger Entschädigung bekommen, urteilte er.
Das Recht auf Entschädigung darf nicht entfallen, weil das Kraftfahrtbundesamt rechtswidrige Motorsteuerungen mit zu viel Schadstoff in den Abgasen genehmigt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Blick auf den Abgasskandal entschieden. Von dem Urteil könnten vor allem Autokäufer profitieren, deren Autos nach Bekanntwerden des Abgasskandals nachgerüstet wurden. Auch jene Kläger, deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, haben gute Chancen, mehr Schadenersatz zu erhalten.
Die Gerichte in Deutschland und vor allem der Bundesgerichtshof hatten das anders gesehen. Sie argumentierten: Wenn das Kraftfahrtbundesamt einen rechtswidrigen Mechanismus zur Verringerung von giftigem Stickoxid im Abgas ausdrücklich genehmigt hat, dann hätten VW und andere Autohersteller sich darauf verlassen können und keine Entschädigung zahlen müssen.
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Sie verweisen in Ihrem Bericht auf Gansel Rechtsanwälte mit einem Link. Unabhängig davon, dass das als Empfehlung verstanden werden könnte, muss ich von sehr schlechten Erfahrungen mit dieser Kanzlei berichten. Die erste Ausführung der Klageschrift gegen Audi (Euro 5, 3 Liter Diesel) bezog sich auf einen Motor mit Ad-Blue-Einspritzung, was mein Fahrzeug gar nicht hat. Die beklagte Partei hat diese Klageschrift mit Genuss auseinandergenommen, das Verfahren 1. Instanz habe ich verloren. Mittlerweile war ich beim BGH. Der mich dort vertretende Anwalt mit Zulassung am BGH beklagte die Mängel in der ursprünglichen Klage. So weit meine Erfahrungen mit Gansel Rechtsanwälte.
@vsnews: Rechnen Sie zunächst aus, wie hoch in Ihrem Fall die Nutzungsentschädigung liegt. Die Formel dafür finden Sie in der Antwort auf die Frage:
Ich will vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Anrechnen lassen soll ich mir einen Betrag für meine gefahrenen Kilometer. Wie wird der berechnet?
Schätzen Sie dann den Restwert Ihres Wagens ein. Das ist leider nicht ganz einfach. Entscheidend ist, was Sie selbst für den Wagen noch bekommen würden. Die Gerichte nutzen oft die so genannte "Schwacke-Liste" und ziehen vom dort genannten Preis 15 Prozent Händlermarge ab. Ziehen Sie anschließend die Summe von Nutzungsentschädigung und Restwert vom Kaufpreis des Wagens ab. Ist das Ergebnis negativ, müssen Sie den Schadenersatz um diesen Betrag kürzen. Übersteigt der negative Betrag ihren Schadenersatzanspruch, entfällt er völlig.
Für Abgasskandal-Opfer, die ihren Wagen neu gekauft haben, gilt deshalb: Bei als Gebrauchtwagen beliebten Modellen, die noch nach der Hälfte der von ihnen zu erwartenden Laufleistung (bei Mittelklasse-Modellen oft 125 000 Kilometern, Oberklasse 150.000 Kilometern) Laufleistung für mehr als die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises gehandelt werden, sinkt der kleine Schadenersatz bereits. Bei gebraucht erworbenen Autos wird es wegen des sich verlangsamenden Wertverlusts eher noch etwas häufiger so sein, dass der Schadenersatzanspruch sinkt.
@Stiftung_Warentest:
@"Allerdings sind der Restwert des Wagens sowie der Gegenwert von Kilometern jenseits der Lebenserwartung als Vorteil anzurechnen." aus Ihrem Eintrag vom 08.04.2024:
Könnten Sie vielleicht präziseren, wie genau nach welcher mathematischen Formel dies erfolgt? Und wie Sie zu dem Grenzwert von 125.000 km kommen, sofern sich dieser nicht offensichtlich aus der Formel ergibt. Danke!
@alle: Der kleine Schadenersatz lag in den meisten Fällen, zu denen es bisher Urteile gibt, bei 10 Prozent des Kaufpreises. Allerdings sind der Restwert des Wagens sowie der Gegenwert von Kilometern jenseits der Lebenserwartung als Vorteil anzurechnen. Bei Autos, für die gebraucht im Verhältnis zum Neupreis recht viel gezahlt wird, kann der Schadenersatz deshalb schon bei wenig mehr als 125 000 Kilometern auf 0 sinken.
Hier noch ergänzend der Link zur Pressemitteilung des OLG Stuttgart. Das Urteil selbst ist m.W. noch nicht veröffentlicht.
https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/24_+Zivilsenat_+Musterfeststellungsurteil+in+dem+Musterfeststellungsverfahren+des+Bundesverbands+der+Verbraucherzentralen+und+Verbraucherverbaende+gegen+die+Mercedes-Benz+Group+AG/?LISTPAGE=8975136