Missbrauch: Falsche Werbung mit Testurteilen erkennen

Ein gutes Testurteil der Stiftung Warentest kann den Umsatz eines Produkts massiv ankurbeln. Kein Wunder, dass einige schwarze Schafe versuchen, mit irreführenden oder schlichtweg falschen Ergebnissen zu werben. Rund hundert Fälle werden pro Jahr verfolgt.
Die Kreativität der Hersteller beim Schummeln ist groß: Veraltete Urteile, nach dem Test veränderte Produkte, unleserliche Schrift, Werbung mit (positiven) Einzelaspekten bei gleichzeitigem Verschweigen des (negativen) Gesamturteils. Sogar frei erfundene Urteile von Produkten, die nie getestet wurden, kommen gelegentlich vor. Beispiele gibt es einige: So tricksen die Anbieter
Doch Verbraucher sind nicht machtlos. Viele Verstöße und Schummeleien können sie leicht durchschauen, wenn sie kritisch prüfen, ob alle wichtigen Elemente des Testsiegels vorhanden sind und ob sie korrekt verwendet werden.
Der Aufbau eines Testsiegels
![]() | Auf der linken Seite ist das Testsiegel zu sehen, wie es aussehen sollte und wie es auf vielen Produkten abgebildet ist. Prüfen Sie Punkt für Punkt: |
![]() | Wo ist das Ergebnis nachzulesen? Im Logo muss die Zeitschrift abgebildet sein. Zusammen mit der Ausgabe (siehe unten) sind so alle Testergebnisse überprüfbar. |
![]() | Nennt die Werbung das Qualitätsurteil oder nur das Ergebnis für ein einzelnes Prüfkriterium? Angegeben werden muss immer die Gesamtnote. |
![]() | Bezieht sich das Testurteil tatsächlich auf das beworbene Produkt? Manche Anbieter nutzen ein Testurteil, um damit für ein ganz anderes Produkt zu werben. |
![]() | Wie hat das Produkt im Vergleich zu Mitbewerbern abgeschnitten? War das Produkt zwar „gut“, andere aber „sehr gut“, muss das in der Werbung erkennbar sein. |
![]() | Ist das Testurteil aktuell, oder ist es wahrscheinlich, dass schon eine neue Untersuchung existiert? Seit der Testveröffentlichung darf sich das Produkt in den untersuchten Merkmalen nicht geändert haben. |
| Darüber hinaus gelten in einigen Bereichen Sonderfälle, die in der Werbung beachtet werden müssen: | |
![]() | Wenn die Stiftung Warentest kein Qualitätsurteil vergeben hat, müssen alle Gruppenurteile bzw. die zusammenfassende Beurteilung gezeigt werden. |
![]() | Da Lebensmittel in der Qualität stark schwanken können, muss hier immer die untersuchte Charge (zum Beispiel Mindesthaltbarkeitsdatum) angegeben werden. |
![]() | So weit alles in Ordnung? Dann machen Sie die Gegenprobe mit dem Original. Sämtliche Testergebnisse können online abgerufen werden unter www.test.de. Hier berichtet die Online-Redaktion auch regelmäßig über bekannte Missbrauchsfälle. Einzelne Ausgaben von test oder Finanztest können auch im Shop nachbestellt werden. |
Missbrauch entdeckt? Das können Sie tun
Für Hinweise auf unlautere Werbung sind wir dankbar. Um einen Verstoß verfolgen zu können, sind diese Angaben nötig:
- Name und Anschrift der Firma.
- Original der Werbung, also Prospekt, Broschüre, Verpackung.
- Bei Werbung im Netz ein Screenshot anfertigen und das Datum sowie Ihren Namen dazu notieren: Taste „Druck“ rechts oben auf der Tastatur, dann in Word ein neues Dokument öffnen und Befehl „Einfügen“.
- Wenn Sie die Werbung nur gesehen haben, etwa auf einem Plakat, bitte ein Foto machen. Dazu brauchen wir die Angabe, wann, wo und von wem das Foto gemacht wurde.
- Begründung: Warum ist die Werbung aus Ihrer Sicht unzulässig?

Aus rechtlichen Gründen kann nicht die Stiftung Warentest selbst, sondern nur der Verbraucherzentrale Bundesverband Abmahnungen an die Anbieter schicken. Irreführende Werbung können Sie der Stiftung Warentest melden oder direkt dem
Verbraucherzentrale Bundesverband
Referat Kollektiver Rechtsschutz
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
recht@vzbv.de









