
Mobiles Arbeiten. Während der Arbeitszeit auf dem Sofa zu sitzen, ist kein Problem – Filme gucken dagegen schon. © Stocksy / Oleksii Syrotkin
Vermutet der Arbeitgeber, dass Beschäftigte im Homeoffice zu wenig arbeiten, darf er Computerdaten checken. Die Stiftung Warentest sagt, wie viel Überwachung erlaubt ist.
Für Beschäftigte macht die Tätigkeit im Homeoffice vieles leichter – Job und Privatleben lassen sich so besser vereinbaren. Doch nach dem Homeoffice-Boom während der Corona-Pandemie haben jetzt einige Unternehmen diese Freiheiten wieder eingeschränkt. Große Firmen wie Otto und Mercedes-Benz verordneten ihren Beschäftigten mehr Präsenztage im Büro. Offizielle Begründung: Das verbessere den Teamgeist. Womöglich fürchten die Firmen aber auch, bei der Arbeit am heimischen Schreibtisch oder auf dem Balkon werde weniger geleistet. Was, wenn die Beschäftigten nebenbei Urlaube buchen, Rezepte googeln oder die Wäsche aufhängen?
Technische Möglichkeiten, die Dienstrechner zu überwachen, gibt es einige. Unsere Rechtsexpertinnen sagen, was Arbeitgeber dürfen – und wann sie zu weit gehen.
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welches meines Wissens bei Arbeitgebern beliebter ist, als ein offizieller Home Office-Arbeitsplatz. Denn beim Home Office-Arbeitsplatz ist der AG zum Beispiel dafür verantwortlich, dass der AN einen ergonomisch ausgestatteten Arbeitsplatz hat (und nicht stattdessen zum Beispiel am Küchentisch arbeitet), was zusätzliche Kosten und Verantwortung bedeutet. Auch die Überwachung des Computers ist nur zulässig, wenn der AG dafür einen Firmenrechner zur Verfügung stellt und nicht, wenn auf einem Privatrechner gearbeitet wird.
@Olaf68: Hier kommt es auf die betriebliche Regelung an. Fragen Sie nach, ob es im Betrieb dazu einer Regelung gibt. Der Arbeitgeber darf die private Nutzung des betrieblichen Gerätes / Netzwerkes zur privaten Nutzung ausschließen. (maa)
Wie ist die Rechtslage, wenn ich den mir zur Verfügung gestellten Internetzugang (über den Firmenserver) außerhalb der erfassten Arbeitszeit für private Zwecke nutze, z.B. für Bankgeschäfte, Suchanfragen?
Liebe Kollegen*innen,
das ALLERWICHTIGSTE um Überwachung und Bespitzelung zu verhindern ist einen Betriebsrat zu gründen oder einen guten Betriebsrat zu wählen!
Nach §87 6. hat der Betriebsrat ein uneingeschränktes Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen die dazu geeignet (richtig gelesen: die bloße Eignung reicht aus) sind Beschäftige in Leistung oder Verhalten zu überwachen. Wir in unserem Betriebsrat, schauen uns auch noch das allerkleinste Softwareprogramm, jede Videokamera und jedes elektronische Türöffnungssystem an. Will er sein Vorhaben unbedingt gegen uns durchsetzen, drohen ihm hohe Kosten für eine Einigungsstelle mit meist negativem Ausgang für ihn.
Nächsten März sind Betriebsratswahlen! Also Betriebsrat gründen oder einen besseren wählen! Notfalls einfach eine eigene Liste gründen, Kollege*innen zum Defizit in Sachen Regelung von Überwachung aufschlauen und schon seid Ihr am Ruder! Überwachung läßt sich durch einen BR verhindern, das ist einmalig in Deutschland!
" Wenn der/die Mitarbeiter/in liefert was vereinbart wurde, kommt kein Arbeitgeber auf die Idee, das Vertrauensverhältnis durch zusätzliche Kontrollen zu belasten."
Leider ist es eben nicht so. Schon mehrfach (!) selbst und bei Freunden erlebt: "Ich will nicht, dass Ihr im Homeoffice seid, weil ich euch nicht kontrollieren kann." So die Aussage mancher Vorgesetzten. Kontrollanrufe gehören dann auch dazu - und das trotz dessen, dass die Mitarbeiter problemlos alle Arbeiten erledigen und erreichbar sind. Manche Menschen sind leider unbelehrbar. In diesem Sinne ist es gut, dass man da nicht völlig ausgeliefert ist, nur weil manche Vorgesetzten einen Spleen haben... Dann gibt es auch noch fälle, wo man mal einen Moment nicht ans Telefon geht, aber zeitnah zurückruft. Riesen Drama. Ja, sorry... muss man sich dann eine Windel anziehen oder auch auf dem Klo ans Telefon gehen? Im Büro muss man nie zur Toilette? Ich sage ja, manche haben einen Spleen... gelinde gesagt....