Home­office und Über­wachung Was der Chef kontrollieren darf – und was nicht

Datum:
  • Text: Barbara Bück­mann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Home­office und Über­wachung - Was der Chef kontrollieren darf – und was nicht

Mobiles Arbeiten. Während der Arbeits­zeit auf dem Sofa zu sitzen, ist kein Problem – Filme gucken dagegen schon. © Stocksy / Oleksii Syrotkin

Vermutet der Arbeit­geber, dass Beschäftigte im Home­office zu wenig arbeiten, darf er Computer­daten checken. Die Stiftung Warentest sagt, wie viel Über­wachung erlaubt ist.

Für Beschäftigte macht die Tätig­keit im Home­office vieles leichter – Job und Privatleben lassen sich so besser vereinbaren. Doch nach dem Home­office-Boom während der Corona-Pandemie haben jetzt einige Unternehmen diese Freiheiten wieder einge­schränkt. Große Firmen wie Otto und Mercedes-Benz verordneten ihren Beschäftigten mehr Präsenztage im Büro. Offizielle Begründung: Das verbessere den Team­geist. Womöglich fürchten die Firmen aber auch, bei der Arbeit am heimischen Schreibtisch oder auf dem Balkon werde weniger geleistet. Was, wenn die Beschäftigten nebenbei Urlaube buchen, Rezepte googeln oder die Wäsche aufhängen?

Tech­nische Möglich­keiten, die Dienst­rechner zu über­wachen, gibt es einige. Unsere Rechts­expertinnen sagen, was Arbeit­geber dürfen – und wann sie zu weit gehen.

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Kommentarliste

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  • acky am 15.06.2025 um 09:44 Uhr
    Das genannte gilt nicht für "mobiles Arbeiten"

    welches meines Wissens bei Arbeitgebern beliebter ist, als ein offizieller Home Office-Arbeitsplatz. Denn beim Home Office-Arbeitsplatz ist der AG zum Beispiel dafür verantwortlich, dass der AN einen ergonomisch ausgestatteten Arbeitsplatz hat (und nicht stattdessen zum Beispiel am Küchentisch arbeitet), was zusätzliche Kosten und Verantwortung bedeutet. Auch die Überwachung des Computers ist nur zulässig, wenn der AG dafür einen Firmenrechner zur Verfügung stellt und nicht, wenn auf einem Privatrechner gearbeitet wird.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.02.2021 um 17:43 Uhr
    Nutzung außerhalb der Arbeitszeit

    @Olaf68: Hier kommt es auf die betriebliche Regelung an. Fragen Sie nach, ob es im Betrieb dazu einer Regelung gibt. Der Arbeitgeber darf die private Nutzung des betrieblichen Gerätes / Netzwerkes zur privaten Nutzung ausschließen. (maa)

  • Olaf68 am 26.02.2021 um 16:17 Uhr
    Nutzung außerhalb der Arbeitszeit

    Wie ist die Rechtslage, wenn ich den mir zur Verfügung gestellten Internetzugang (über den Firmenserver) außerhalb der erfassten Arbeitszeit für private Zwecke nutze, z.B. für Bankgeschäfte, Suchanfragen?

  • haukew am 13.02.2021 um 12:45 Uhr
    Das wichtigste: Ein starker, guter Betriebsrat

    Liebe Kollegen*innen,
    das ALLERWICHTIGSTE um Überwachung und Bespitzelung zu verhindern ist einen Betriebsrat zu gründen oder einen guten Betriebsrat zu wählen!
    Nach §87 6. hat der Betriebsrat ein uneingeschränktes Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen die dazu geeignet (richtig gelesen: die bloße Eignung reicht aus) sind Beschäftige in Leistung oder Verhalten zu überwachen. Wir in unserem Betriebsrat, schauen uns auch noch das allerkleinste Softwareprogramm, jede Videokamera und jedes elektronische Türöffnungssystem an. Will er sein Vorhaben unbedingt gegen uns durchsetzen, drohen ihm hohe Kosten für eine Einigungsstelle mit meist negativem Ausgang für ihn.
    Nächsten März sind Betriebsratswahlen! Also Betriebsrat gründen oder einen besseren wählen! Notfalls einfach eine eigene Liste gründen, Kollege*innen zum Defizit in Sachen Regelung von Überwachung aufschlauen und schon seid Ihr am Ruder! Überwachung läßt sich durch einen BR verhindern, das ist einmalig in Deutschland!

  • daBademeister am 29.01.2021 um 11:06 Uhr
    @Peacockle....

    " Wenn der/die Mitarbeiter/in liefert was vereinbart wurde, kommt kein Arbeitgeber auf die Idee, das Vertrauensverhältnis durch zusätzliche Kontrollen zu belasten."
    Leider ist es eben nicht so. Schon mehrfach (!) selbst und bei Freunden erlebt: "Ich will nicht, dass Ihr im Homeoffice seid, weil ich euch nicht kontrollieren kann." So die Aussage mancher Vorgesetzten. Kontrollanrufe gehören dann auch dazu - und das trotz dessen, dass die Mitarbeiter problemlos alle Arbeiten erledigen und erreichbar sind. Manche Menschen sind leider unbelehrbar. In diesem Sinne ist es gut, dass man da nicht völlig ausgeliefert ist, nur weil manche Vorgesetzten einen Spleen haben... Dann gibt es auch noch fälle, wo man mal einen Moment nicht ans Telefon geht, aber zeitnah zurückruft. Riesen Drama. Ja, sorry... muss man sich dann eine Windel anziehen oder auch auf dem Klo ans Telefon gehen? Im Büro muss man nie zur Toilette? Ich sage ja, manche haben einen Spleen... gelinde gesagt....