
Steil nach oben. Für PKV-Kunden stiegen die Beiträge zum 1. Januar 2025 im Schnitt um 18 Prozent. © Luci Götz, Getty Images / Klaus Vedfelt (M)
Der Beitrag steigt, was tun? Um ihn zu senken, können Sie in einen anderen Tarif bei Ihrer privaten Krankenversicherung wechseln. Wir zeigen, wie der Wechsel läuft.
Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen regelmäßig Beitragserhöhungen verkraften. Das kann zum Problem werden, wenn die Einkünfte im Rentenalter sinken. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel nicht mehr möglich – und auch der Wechsel zu anderen Unternehmen ist meist nicht sinnvoll.
Ein Ausweg: Kundinnen und Kunden können bei ihrer Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln und behalten dabei alle im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte – vor allem die Rückstellungen, die der Versicherer für höhere Krankheitskosten im Alter gebildet hat. Die Versicherungsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, worauf Sie dabei achten sollten.
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@alle: Wir haben die Qualität der Beratungsleistungen der im Artikel genannten Anbieter nicht getestet. Sie können Ihre Erfahrungen mit dem Service an dieser Stelle mit anderen User:innen teilen.
Ist o.g. Wechselanbieter nach wie vor als seriös einzuschätzen?
@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.
Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?
@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)