Gesetzliche Kranken­versicherung Alle Infos zum Thema Krankenkassen

Gesetzliche Kranken­versicherung - Alle Infos zum Thema Krankenkassen

Arzt, Kranken­haus, Reha. Worauf Sie bei der Kranken­versicherung achten sollten. © Plainpicture / DEEPOL

Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufs­tätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.

Viele sind Pflicht­mitglied der Kranken­versicherung

Jeder muss sich hier­zulande kranken­versichern. Viele Menschen haben jedoch gar nicht die Wahl zwischen gesetzlicher Kranken­versicherung (GKV) und privater Absicherung. Sie sind aufgrund ihrer beruflichen Tätig­keit und ihres Gehalts auto­matisch Pflicht­mitglieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Andere können sich freiwil­lig gesetzlich kranken­versichern oder sind sogar beitrags­frei über ihren Ehepartner oder bei ihren Eltern mitversichert.
Mitgliedschaft Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist

Das müssen Versicherte zahlen

Die Krankenkassen können die Höhe ihrer Beiträge selbst bestimmen. Zwar gilt für alle Kassen der allgemeine Beitrags­satz von 14,6 Prozent. Dazu kommt bei allen Kassen aber noch ein Zusatz­beitrag. Dieser fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem, wie eine Krankenkasse finanziell dasteht. Beides zusammen ergibt den Beitrags­satz einer Kasse. Wichtig für Versicherte: Durch einen Kassen­wechsel von einer teuren zu einer güns­tigeren Krankenkasse lassen sich Beiträge sparen, derzeit angesichts der Unterschiede sogar mehrere Hundert Euro pro Jahr, vor allem bei höherem Einkommen. Versicherte sollten aber auch die Extra­leistungen einer Kasse im Blick haben, die ebenfalls bares Geld sein können. Alle wichtigen Details zu den Leistungen der einzelnen Krankenkassen sowie einen Beitrags­rechner finden Sie im Krankenkassenvergleich.

Neben den monatlichen Beitrags­zahlungen müssen Versicherte für verordnete Leistungen, etwa für Medikamente, Reha-Maßnahmen oder Kranken­haus­auf­enthalte eine Zuzahlung leisten. Erreicht die Summe der Zuzah­lungen im Laufe eines Jahres einen bestimmten Betrag, können Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit sein.

Gesetzliche Kranken­versicherung – hier sind die Infos

Gesund­heits­versorgung

Egal ob Grippe, Rücken­beschwerden oder eine Operation: Im Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­versicherung sind alle notwendigen Behand­lungen enthalten. Und zu etwa 95 Prozent sind diese Leistungen bei allen Krankenkassen gleich, weil sie gesetzlich geregelt sind. Anders als bei den Billigtarifen in der privaten Kranken­versicherung müssen Kassenpatienten also keine Leistungs­lücken befürchten, auch nicht, wenn sie ihre Kasse wechseln. Die meisten Krankenkassen nutzen aber die Möglich­keit, ihren Versicherten Zusatz­leistungen anzu­bieten, die über das vorgeschriebene Maß des Leistungs­spektrums hinaus gehen. Gerade wenn jemand besonderen Wert auf ein bestimmtes Extra legt, lohnt ein Krankenkassenvergleich.
Leistungs­katalog Das dürfen Krankenversicherte erwarten

Die Krankenkasse wechseln und sparen

Wer mit dem Service seiner gesetzlichen Kranken­versicherung oder dem Beitrags­niveau nicht zufrieden ist, bestimmte Extra­leistungen vermisst oder sich aus einem anderen Grund nicht gut aufgehoben fühlt, kann seine Krankenkasse wechseln. Der Wechsel selbst ist unkompliziert. Und: Keine neue gesetzliche Kranken­versicherung darf Versicherte ablehnen, auch nicht, wenn sie schon älter oder krank sind. Versicherte sollten aber sicher­stellen, dass die neue Krankenkasse ihnen auch das bietet, was sie wünschen.
Kassen­wechsel So klappt der Wechsel der Krankenkasse

So können Sie um Ihre Leistungen kämpfen

Obwohl der Leistungs­katalog der Krankenkasse gesetzlich geregelt ist, kann es vorkommen, dass eine Kranken­versicherung für eine Leistung nicht zahlen will, etwa wenn sie einen Ermessens­spielraum hat. Versicherte müssen das nicht hinnehmen. Sie haben das Recht, Wider­spruch einzulegen, wenn sie mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse unzufrieden sind. In vielen Fällen lohnt die Mühe. Hilfe bei Ärger mit der Kasse gibt der Patientenbeauftragte. Zahlreiche Infos erhalten Versicherte auch bei ihrer Kasse selbst oder dem Gesund­heits­ministerium oder den Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen.
Wider­spruch Wenn die Krankenkasse nicht zahlt

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Sinna2010 am 14.03.2025 um 11:44 Uhr
    Keine Antwort seit 4 Monaten

    Steuerbescheid im November 24 eingereicht. Keine Antwort, nichts. Februar telefonisch nachgefragt. Ach, die Kollegen sind tatsächlich in Verzug. Das dauert mindestns noch 2 Monate.
    Der volle Betrag für Soloselbständige wurde im ersten Rentenmonat noch abgezogen und einbehalten. Sollte nach telefonischer Auskunft im Folgejahr verrechnet werden. Schriftlich bekommt man vonn der **hkk** keine Auskunft. Seither keine Informationen, keine Abrechnung.
    Krankenkasse gewechselt !
    Bleibt nur die Untätigkeitsklage ?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.10.2024 um 10:56 Uhr
    Verdienstgrenze für Familienversicherung

    @Wärempumpe: Die 538 Euro sind die Obergrenze. Bis zu dieser Grenze darf jemand verdienen, ohne aus der Familienversicherung herauszufallen. Das gilt auch, wenn zum Beispiel 500 Euro aus dem Minijob stammen und 35 Euro andere Einkünfte dazukommen, wie zum Beispiel aus einer Vermietung.

  • Wärmepumpe am 18.09.2024 um 09:25 Uhr
    Verdienstgrenze für Familienversicherung

    Wie ist der Satz "Bei einem Minijob sind bis zu 538 Euro Verdienst möglich." genau zu verstehen ?
    Ist dann 538 EUR statt 505 EUR die Obergrenze für das Gesamteinkommen ?
    Oder gelten die 538 EUR nur dann, wenn Einkommen ausschließlich mit dem Minijob erzielt wird ?
    Was gilt, wenn neben dem Minijob noch z. B. Gewinne aus Vermietung erzielt werden ?
    Bsp:
    Minijob 503 EUR + Gewinn aus Vermietung 31 EUR.
    Familienversicherung möglich weil das Gesamteinkommen i. H. v. 534 EUR unter 538 EUR liegt ?
    ODER
    Familienversicherung nicht möglich weil das Gesamteinkommen i. H. v. 534 EUR über 505 EUR liegt ?
    Hintergrund:
    Von verschiedenen GKK erhalte ich zu dieser Frage verschieden Aussagen.
    • TK: Auskunft entspricht der oberen Lesart im o. g. Beispiel.
    • BKK Firmus: Auskunft entspricht der unteren Lesart im o. g. Beispiel.
    Welche der beiden Lesarten ist nun die richtige ?
    Wo steht es in welchem Gesetz (SGB oder Verordnung) ?

  • Bitterli54xi am 04.08.2024 um 16:50 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: wegen Dopplung

  • Bitterli54xi am 04.08.2024 um 10:48 Uhr
    Aufklärung? Fehlanzeige

    Warum kann man als gesetzlich Krankenversicherter so einfach die Kasse wechseln, selbst wenn man schwer krank ist und die Kasse jedes Jahr Millionen von Euro ausgeben muss für die Behandlung und für Medikamente? Davon schweigt test.de In der Privaten Versicherungswirtschaft kann man die Feuerversicherung nicht wechseln, wenn das Haus schon brennt. Wieso geht das also bei gesetzlichen Krankenkassen? Und was hat das alles mit den netten, aber kleinen Zusatzleistungen in Ihrem Kassenvergleich zu tun? Test klärt darüber nicht auf. Warum nicht? Müsste test.de dann eingestehen, dass dieser ganze aufwändige Kassenvergleich zugleich eine Selbsttäuschung der Testler wie eine unverantwortliche Täuschung der Leser ist,
    weil all die netten, differenzierenden Zusatzleistungen meist nur Marketinginstrumente sind, um Versicherte mit guter Gesundheit anzulocken? Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich? Test schweigt. Qualität medizinischer Hotlines? Schweigen. Krankenhausnavigator? Stille.