
Arzt, Krankenhaus, Reha. Worauf Sie bei der Krankenversicherung achten sollten. © Plainpicture / DEEPOL
Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
Viele sind Pflichtmitglied der Krankenversicherung
Jeder muss sich hierzulande krankenversichern. Viele Menschen haben jedoch gar nicht die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Absicherung. Sie sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres Gehalts automatisch Pflichtmitglieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Andere können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder sind sogar beitragsfrei über ihren Ehepartner oder bei ihren Eltern mitversichert.
Mitgliedschaft Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist
Das müssen Versicherte zahlen
Die Krankenkassen können die Höhe ihrer Beiträge selbst bestimmen. Zwar gilt für alle Kassen der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dazu kommt bei allen Kassen aber noch ein Zusatzbeitrag. Dieser fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem, wie eine Krankenkasse finanziell dasteht. Beides zusammen ergibt den Beitragssatz einer Kasse. Wichtig für Versicherte: Durch einen Kassenwechsel von einer teuren zu einer günstigeren Krankenkasse lassen sich Beiträge sparen, derzeit angesichts der Unterschiede sogar mehrere Hundert Euro pro Jahr, vor allem bei höherem Einkommen. Versicherte sollten aber auch die Extraleistungen einer Kasse im Blick haben, die ebenfalls bares Geld sein können. Alle wichtigen Details zu den Leistungen der einzelnen Krankenkassen sowie einen Beitragsrechner finden Sie im Krankenkassenvergleich.
Neben den monatlichen Beitragszahlungen müssen Versicherte für verordnete Leistungen, etwa für Medikamente, Reha-Maßnahmen oder Krankenhausaufenthalte eine Zuzahlung leisten. Erreicht die Summe der Zuzahlungen im Laufe eines Jahres einen bestimmten Betrag, können Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit sein.
Gesetzliche Krankenversicherung – hier sind die Infos
- Beiträge: Das zahlen Versicherte an ihre Krankenkasse
- Leistungen: Darauf haben alle Versicherten Anspruch
- Zuzahlungen: Das gilt für Medikamente, Physiotherapie und Krankenhaus
- Zahnarzt: Besondere Kostenregeln beim Zahnarzt
Gesundheitsversorgung
Egal ob Grippe, Rückenbeschwerden oder eine Operation: Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle notwendigen Behandlungen enthalten. Und zu etwa 95 Prozent sind diese Leistungen bei allen Krankenkassen gleich, weil sie gesetzlich geregelt sind. Anders als bei den Billigtarifen in der privaten Krankenversicherung müssen Kassenpatienten also keine Leistungslücken befürchten, auch nicht, wenn sie ihre Kasse wechseln. Die meisten Krankenkassen nutzen aber die Möglichkeit, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten, die über das vorgeschriebene Maß des Leistungsspektrums hinaus gehen. Gerade wenn jemand besonderen Wert auf ein bestimmtes Extra legt, lohnt ein Krankenkassenvergleich.
Leistungskatalog Das dürfen Krankenversicherte erwarten
Die Krankenkasse wechseln und sparen
Wer mit dem Service seiner gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Beitragsniveau nicht zufrieden ist, bestimmte Extraleistungen vermisst oder sich aus einem anderen Grund nicht gut aufgehoben fühlt, kann seine Krankenkasse wechseln. Der Wechsel selbst ist unkompliziert. Und: Keine neue gesetzliche Krankenversicherung darf Versicherte ablehnen, auch nicht, wenn sie schon älter oder krank sind. Versicherte sollten aber sicherstellen, dass die neue Krankenkasse ihnen auch das bietet, was sie wünschen.
Kassenwechsel So klappt der Wechsel der Krankenkasse
So können Sie um Ihre Leistungen kämpfen
Obwohl der Leistungskatalog der Krankenkasse gesetzlich geregelt ist, kann es vorkommen, dass eine Krankenversicherung für eine Leistung nicht zahlen will, etwa wenn sie einen Ermessensspielraum hat. Versicherte müssen das nicht hinnehmen. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn sie mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse unzufrieden sind. In vielen Fällen lohnt die Mühe. Hilfe bei Ärger mit der Kasse gibt der Patientenbeauftragte. Zahlreiche Infos erhalten Versicherte auch bei ihrer Kasse selbst oder dem Gesundheitsministerium oder den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Widerspruch Wenn die Krankenkasse nicht zahlt
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- Die Kassenbeiträge steigen. Unser Krankenkassenvergleich zeigt, wie Sie sparen können und dennoch den Schutz optimieren. Vor allem geldwerte Extras zahlen sich aus.
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- Bei fast allen Krankenkassen sind die Beitragssätze Anfang 2025 gestiegen. Und es geht weiter: Zum 1. August haben zwei weitere Kassen im Test ihre Beiträge erhöht.
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- Gerät eine Krankenkasse in finanzielle Schwierigkeiten, ist die Versorgung der Versicherten trotzdem nicht gefährdet. Wir zeigen, was eine Schließung bedeutet.
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Steuerbescheid im November 24 eingereicht. Keine Antwort, nichts. Februar telefonisch nachgefragt. Ach, die Kollegen sind tatsächlich in Verzug. Das dauert mindestns noch 2 Monate.
Der volle Betrag für Soloselbständige wurde im ersten Rentenmonat noch abgezogen und einbehalten. Sollte nach telefonischer Auskunft im Folgejahr verrechnet werden. Schriftlich bekommt man vonn der **hkk** keine Auskunft. Seither keine Informationen, keine Abrechnung.
Krankenkasse gewechselt !
Bleibt nur die Untätigkeitsklage ?
@Wärempumpe: Die 538 Euro sind die Obergrenze. Bis zu dieser Grenze darf jemand verdienen, ohne aus der Familienversicherung herauszufallen. Das gilt auch, wenn zum Beispiel 500 Euro aus dem Minijob stammen und 35 Euro andere Einkünfte dazukommen, wie zum Beispiel aus einer Vermietung.
Wie ist der Satz "Bei einem Minijob sind bis zu 538 Euro Verdienst möglich." genau zu verstehen ?
Ist dann 538 EUR statt 505 EUR die Obergrenze für das Gesamteinkommen ?
Oder gelten die 538 EUR nur dann, wenn Einkommen ausschließlich mit dem Minijob erzielt wird ?
Was gilt, wenn neben dem Minijob noch z. B. Gewinne aus Vermietung erzielt werden ?
Bsp:
Minijob 503 EUR + Gewinn aus Vermietung 31 EUR.
Familienversicherung möglich weil das Gesamteinkommen i. H. v. 534 EUR unter 538 EUR liegt ?
ODER
Familienversicherung nicht möglich weil das Gesamteinkommen i. H. v. 534 EUR über 505 EUR liegt ?
Hintergrund:
Von verschiedenen GKK erhalte ich zu dieser Frage verschieden Aussagen.
• TK: Auskunft entspricht der oberen Lesart im o. g. Beispiel.
• BKK Firmus: Auskunft entspricht der unteren Lesart im o. g. Beispiel.
Welche der beiden Lesarten ist nun die richtige ?
Wo steht es in welchem Gesetz (SGB oder Verordnung) ?
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: wegen Dopplung
Warum kann man als gesetzlich Krankenversicherter so einfach die Kasse wechseln, selbst wenn man schwer krank ist und die Kasse jedes Jahr Millionen von Euro ausgeben muss für die Behandlung und für Medikamente? Davon schweigt test.de In der Privaten Versicherungswirtschaft kann man die Feuerversicherung nicht wechseln, wenn das Haus schon brennt. Wieso geht das also bei gesetzlichen Krankenkassen? Und was hat das alles mit den netten, aber kleinen Zusatzleistungen in Ihrem Kassenvergleich zu tun? Test klärt darüber nicht auf. Warum nicht? Müsste test.de dann eingestehen, dass dieser ganze aufwändige Kassenvergleich zugleich eine Selbsttäuschung der Testler wie eine unverantwortliche Täuschung der Leser ist,
weil all die netten, differenzierenden Zusatzleistungen meist nur Marketinginstrumente sind, um Versicherte mit guter Gesundheit anzulocken? Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich? Test schweigt. Qualität medizinischer Hotlines? Schweigen. Krankenhausnavigator? Stille.