Strom­anbieter wechseln Die Strom­preise sind günstig – jetzt wechseln und sparen

Strom­anbieter wechseln - Die Strom­preise sind günstig – jetzt wechseln und sparen

Strom­preise. Wer sich regel­mäßig aufrafft, den Strom­tarif zu wechseln, kann leicht mehrere Hundert Euro sparen. © Getty Images / anilakkus

Die Strom­preise sind gesunken. Güns­tige Angebote finden Neukunden derzeit für unter 30 Cent pro Kilowatt­stunde. Wir zeigen, wie Sie mit einem Anbieter­wechsel Geld sparen.

Private Haushalte bezahlen Anfang Juni 2025 für eine Kilowatt­stunde Strom laut dem Verbraucher­preis­index des Vergleichs­portals Verivox durch­schnitt­lich rund 35 Cent. Wer sich dagegen für einen Neukunden­tarif entscheidet, kann im Schnitt auf unter 30 Cent kommen. Der kleine Unterschied summiert sich übers Jahr: 175 Euro pro Jahr würde zum Beispiel eine Familie sparen, die bei einem Jahres­verbrauch von 3 500 Kilowatt­stunden ihren Kilowatt­stunden­preis durch einen Anbieter­wechsel um 5 Cent senkt.

Die Stiftung Warentest sagt Ihnen, was Sie beim Wechsel des Strom­tarifs beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Ersparnis ist individuell

Sparen. Die Höhe Ihrer Ersparnis hängt von Ihrem Verbrauch, Wohn­ort und dem Preis Ihres aktuellen Tarifs ab. Die Energiekosten lassen sich außerdem auch durch Strom sparen senken.

Selbst machen oder wechseln lassen. Wir empfehlen Ihnen, den Anbieter­wechsel selbst in die Hand zu nehmen. Nutzen Sie dafür Vergleichsportale. Denn nur sie liefern aktuelle Preise und Konditionen. Die Portale Verivox, Strom­auskunft und Check24 listen nach der Suche in ihren Ergeb­nislisten die Kilowatt­stunden­preis. Das hilft beim Preis­vergleich. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung sehen Sie, wie Sie leicht den Anbieter wechseln können.

Ökostrom. Über Vergleichs­portale können Sie nach­haltige Ökostrom­tarife suchen und dort oder direkt bei den Anbietern abschließen.

Wichtige Unterlagen. Die folgenden Unterlagen müssen Sie zur Hand haben:
1. Ihre Vorjahres­rechnung. Hier finden Sie die Zählernummer, die MaLo-ID, eine elfstel­lige Markt­lokations-Identifikations­nummer, Ihren Verbrauch, Ihren alten Preis und Ihren frühest­möglichen Kündigungs­termin.
2. Die Kündigungs­frist für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abge­schlossen wurden, beträgt vier Wochen. Bei älteren Verträge darf die Frist maximal drei Monate betragen. Schauen Sie in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB), falls Sie einen älteren Vertrag haben.

Ärger. Bei Konflikten mit den Energieanbieter zum Beispiel wegen einer Abrechnungen oder der Auszahlung von Boni, hilft die Schlichtungsstelle Energie.

Teurer Tarif trotz Preissenkung

Nicht immer kündigen Anbieter eine Preis­erhöhung an, manchmal kommt auch eine Preissenkung ins Haus. Doch dies bedeutet nicht auto­matisch, dass der neue Tarif besonders günstig ist, wie dieses Beispiel zeigt: Der ostdeutsche Anbieter EnviaM senkte seinen Strom­preis in der Grund­versorgung zum 1. Januar 2025 um 5,6 Cent. Klingt gut. Doch zur Wahr­heit gehört auch, dass der neue Preis mit rund 38 Cent immer noch über­durch­schnitt­lich hoch ist. Vergleichen lohnt sich.

Tipp: Nicht nur bei einer Preis­erhöhung, sondern auch bei einer Preissenkung steht Ihnen ein Sonderkündigungs­recht zu. Welche Frist hierfür gilt, muss im Preis­änderungs­schreiben des Anbieters stehen.

Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Dies sind Tipps für Kundinnen und Kunden, die den Wechsel selbst in die Hand nehmen möchten.

1. Unterlagen bereitlegen

Alle für den Wechsel wichtigen Informationen wie die Zählernummer, aktuelle ­Kunden­nummer, und Ihren Jahres­verbrauch finden Sie in Ihrer Jahres­rechnung.

2. Kündigungs­möglich­keit checken

Ihr nächster Kündigungs­termin muss in der Jahres­rechnung genannt werden.

Erfahrene Wechsler: Haben Sie Ihren Vertrag nach dem 1. März 2022 geschlossen, kommen Sie nach Ablauf der Erst­vertrags­lauf­zeit mit einer Frist von maximal einem Monat raus.

Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 1. März 2022 abge­schlossen haben, darf er sich auto­matisch um weitere zwölf Monate verlängern. Die Kündigungs­frist finden Sie in den Geschäfts­bedingungen. Sie kann bei alten Verträgen bis zu drei Monate betragen.

Erst­wechsler: Falls Sie noch nie etwas an Ihrem Tarif geändert haben, sind Sie im Grund­versorgungs­tarif. Er ist jeder­zeit mit 14-tägiger Frist künd­bar.

3. Tarif suchen

Nutzen Sie Vergleichs­portale für Ihre Tarif­suche. Nur sie veröffent­lichen die oft täglich wechselnden Preise. Infrage kommen zum Beispiel die beiden Markt­führer Check24.de und Verivox.de oder Strom­auskunft.de.

Und so geht es: ­Geben Sie in die Suchmaske des Portals Post­leitzahl und Jahres­verbrauch ein und klicken sie auf „Vergleichen“. Dann sehen Sie eine Ergeb­nisliste, die nach den Kriterien des Portals vorsortiert ist: Ändern Sie die Filter­einstel­lungen. Wir empfehlen folgende:

  • Preis­anzeige. „Jähr­lich“.
  • Lauf­zeit. Mindestens zwölf Monate. Falls vorhanden, klicken Sie den Haken bei „kürzere Lauf­zeiten anzeigen“ weg.
  • Preis­garantie. Sie soll mindestens so lang sein wie die Erst­vertrags­lauf­zeit, ­also 12 Monate. Beachten Sie: Oft bezieht sich die Preis­garantie nur auf bestimmte Preisbestandteile des Strompreises.
  • Preismodell fest­legen. Fest­preis- oder Fixpreis­tarife ankli­cken.
  • Bonus. Er verbilligt den Tarif nur im ersten Jahr. Die Anbieter spekulieren ­darauf, dass Sie im zweiten Jahr nicht wechseln und dann den hohen Preis ­ohne Bonus zahlen. Klicken Sie daher bei der Tarif­suche „ohne Bonus“ an. Wer sicher ist, nach der Erst­vertrags­lauf­zeit Preise zu vergleichen und erneut zu wechseln, kann auch einen Bonus­tarif wählen. Ist der Bonus sehr hoch, sind die monatlichen Abschläge höher als bei güns­tigen Tarifen ohne Bonus.

Tipp: Achten Sie auf die Sortierung der Tarife in der Ergeb­nisliste. Nicht immer wird nach dem güns­tigsten Angebot sortiert. Bei Check24 ist oben rechts die Sortierung „Beliebtheit“ voreinge­stellt. Ändern Sie dies in „güns­tigster Preis“.

Begnügen Sie sich nicht mit den Ergeb­nissen nur eines Vergleichs­portals. Nutzen Sie mehrere.

4. Tarif auswählen

Nehmen Sie nicht einfach den güns­tigsten Tarif, sondern vergleichen Sie in Ruhe Preise und Konditionen. Stellen Sie die Preis­anzeige auf jähr­lich. Auffällig ist, dass die ersten zehn Tarife preislich oft sehr nah beieinander liegen.

Achten Sie bei der Tarif­auswahl auf Folgendes:

Achtung Werbung. Beachten Sie, dass Sie bei Check24, Preis­vergleich und Verivox über den Sucher­gebnissen die sogenannte „Null-Platzierung“ sehen. Das sind vom Rechner empfohlene oder beworbene Tarife, die meist teurer sind als der Erst­platzierte. Oft haben sie Kommentare wie „bester Service“ oder „hohe Empfehlungs­quote“. Wer nicht genau hinschaut, läuft Gefahr, einen solchen Tarif für den güns­tigsten zu halten.

Kundenbe­wertungen. Sie geben Hinweise auf die ­Arbeits­weise eines Anbieters. Erkundigen Sie sich auch mithilfe von Such­maschinen im Internet, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben, bei dem Sie abschließen wollen.

Tipp: Berück­sichtigen Sie bei Ihrer Preisrecherche auch die Sonder­tarife Ihres Stadt­werks vor Ort. Sie sind womöglich nicht bei Vergleichs­portalen gelistet, aber trotzdem günstig.

5. Altvertrag kündigen

Der neue Versorger über­nimmt die Kündigung bei Ihrem alten. Dafür erteilen sie ihm im Laufe des Vertrags­abschlusse eine Voll­macht. Oft wird die Kunden­nummer des alten Vertrags verlangt.

Das gilt im Fall einer Preis­erhöhung

Sonderkündigungs­recht. Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig die Preise für Gas anheben möchte, dürfen Sie den Belieferungs­vertrag außer­ordentlich kündigen und zwar bis zu dem Zeit­punkt, an dem die Preis­erhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Bis dahin muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen. Welche Kündigungs­frist gilt, muss im Preis­änderungs­schreiben des Anbieters stehen.
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungs­recht nutzen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.

6. Vertrag abschließen

Sie können den Vertrag über das Vergleichs­portal abschließen oder auf der Internetseite des neuen Anbieters. Beim Direkt­abschluss sollten Sie den Preis des Portals mit dem auf der Internet­seite des Anbieters vergleichen. Einige Tarife sind exklusiv über Portale verfügbar. Um die Kündigung des alten Tarifs kümmert sich Ihr neuer Anbieter.

7. Neuer Vertrag startet

Ist der Antrag ausgefüllt und abge­schickt, erhalten Sie ein Begrüßungs­schreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er den Liefer­termin. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstand mitzuteilen. Dies geht oft auch online bei Ihrem Netz­betreiber. Sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Schluss­rechnung erhalten. Das schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor.

Einen guten Ökostrom­tarif finden

Viele Kunden oder Kundinnen möchten einen Ökostrom abschließen und die Energiewende unterstützen. Eva Hauser vom IZES, Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsystem, sagt: „Der Abschluss eines Ökostrom­tarifs führt nicht auto­matisch zu mehr Wind­rädern oder Solar­anlagen. Viele Ökostromanbieter setzen mit dem Geld ihrer Kunden aber wichtige Projekte um, die die Energiewende beschleunigen. Zum Beispiel fördern sie neue Speicher­technologien, Solar­thermie­anlagen, Energiegenossenschaften, Elektromobilität und teil­weise auch den Natur­schutz.“

Energiewende fördern

Mit einem guten Ökostrom­tarif können Verbraucher also die Energiewende fördern (siehe auch unser Interview). Hier gilt es ebenfalls, vor der Tarif­wahl das Angebot zu prüfen und insbesondere einen Blick auf das Ökostromlabel des Tarifs zu werfen.

Ökostromsiegel kennen

Strenge Kriterien legen zum Beispiel das Ok-Power-Label oder das Grüner Strom-Label an. Über die Ökostromlabels informiert auch das Umweltbundesamt. Ökostrom­tarife lassen sich über Vergleichsportale finden, oder auch über einen Wechselservice.

Was ist, wenn der Wechsel nicht klappt?

Selbst wenn der Wechsel mal nicht reibungs­los klappen sollte, sitzt niemand im Dunkeln. Dafür sorgen die Stromlieferungen des örtlichen Grund­versorgers. Das ist der Energieversorger, der im Netz­gebiet eines Kunden die meisten Haushalte mit Strom versorgt – meist das örtliche Stadt­werk. Im vergangenen Jahr war die Grund­versorgung vieler­orts der güns­tigste Tarif am Markt. Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist aber kein Problem. Mit einer Frist von 14 Tagen kommen Kunden dort aus dem Vertrag.

Die Bundesnetzagentur hat inzwischen klar­gestellt, dass Kunden nach einem gescheiterten Anbieter­wechsel der Grund­versorgung zuge­ordnet werden müssen und nicht der teueren Ersatz­versorgung. Sie ist nur gerecht­fertigt, wenn ein Versorger pleite geht.

Was tun, wenn es Ärger mit dem Strom­anbieter gibt?

Lese­rinnen und Leser berichten uns immer mal wieder, dass ein neuer Versorger sie als Kunde abge­lehnt hat. Das kann vor allem Personen passieren, die jedes Jahr wechseln. Wie Sie sich davor schützen, lesen Sie in unserem Special Wenn der Versorger Sie als Kunde ablehnt.

Schlichtungs­stelle hilft – in bestimmten Fällen

Wer schon Kunde ist und Ärger mit einem Versorger hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Unternehmen sind laut Energiewirt­schafts­gesetz verpflichtet, an der Schlichtung teil­zunehmen und sie auch zu ­bezahlen. Das gilt aber nur, wenn ein Verbraucher bereits ihr Kunde ist. Bei Konflikten ­wegen eines gescheiterten Anbieter­wechsels oder bei Ärger mit einem Vergleichs­portal ist die Schlichtungs­stelle nicht zuständig. ­Streitig­keiten mit Flüssiggasanbietern oder Fernwärme fallen auch nicht in ihren Bereich.

Voraus­setzungen für eine Schlichtung

Bevor jemand eine Schlichtungs­stelle einschaltet, muss er oder sie bereits erfolg­los probiert haben, eine Lösung mit dem Unternehmen zu finden. Am besten schriftlich an den Versorger wenden und eine angemessene Frist von bis zu vier Wochen zur Behebung des Problems stellen. Erst wenn das Unternehmen nicht reagiert oder es zu keiner Einigung kommt, ist die Schlichtungs­stelle zuständig. Diesen Einigungs­versuch können Kunden durch die Korrespondenz mit dem Versorger nach­weisen, etwa durch E-Mail- oder Brief­verkehr.

Schlichter­spruch ist nicht bindend

Der Schlichter­spruch ist weder für Verbraucher noch für Energieunternehmen bindend. Ein Prozess vor Gericht wäre auch nach der Schlichtung noch möglich. Den Schlichtungs­antrag können Kunden online über die Internetseite der Schlichtungsstelle einreichen.

Tipp: Mehr Infos zum Thema Schlichtung Finden sie in unserem Special Recht bekommen – günstig und ohne Gericht.

Strom­preis-Zusammenset­zung

32 Prozent des Strom­preises entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Weitere 27 Prozent des Preises werden für Netz­entgelte fällig. Werden diese Preis­bestand­teile erhöht, darf der Anbieter diese Erhöhung weitergeben, sofern er sie aus der Garantie ausgeschlossen hat. Das ist häufig der Fall.

Strom­anbieter wechseln - Die Strom­preise sind günstig – jetzt wechseln und sparen

© Stiftung Warentest

Dyna­mische Strom­tarife

Ab dem Jahr 2025 ist jeder Versorger gesetzlich verpflichtet, Privatleuten einen dyna­mischen Strom­tarif anzu­bieten. Diese Tarife haben keinen festen Arbeits­preis. Ihr Preis richtet sich nach dem Börsen­preis der europäischen Strombörse Epex und ändert sich im Stundentakt. Solche Tarife sind für Haushalte empfehlens­wert, die ihren Strom­verbrauch zeitlich beein­flussen können, weil sie etwa ein E-Auto laden oder mit einer Wärmepumpe heizen.

Tipp: Wir haben 20 dynamische Stromtarife getestet.

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38 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • marotoma am 13.06.2025 um 09:08 Uhr
    Tricks der Vergleichsportale

    Um die tatsächlichen Kosten zu erkennen, sollte man bei den Vergleichsportalen die Preise ohne Boni abbilden lassen, die häufig an Bedingungen geknüpft sind. Für einen Marktüberblick empfiehlt es sich auch, die voreingestellte Auswahl "direkte Wechselmöglichkeit" abzuwählen, die in den Einstellungen versteckt ist. Denn so werden auch die Tarfie aufgelistet, die man nur direkt beim Anbieter abschließen kann. Versteckt ist diese Einstellung, weil die Portale hier keine Provision bei Vertragsabschluss erhalten. Und natürlich sind die Kundenerfahrungen wichtig. Denn ein guter Kundenservice ist keineswegs selbstverständlich.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.02.2025 um 13:38 Uhr
    Erhebungszeitraum 18. 10 bis 18. 11.2024

    @alle: Im Kurzporträt wurden die sechs Anbieter vorgestellt, die zwischen dem 18. Oktober und 8. November 2024 für die Post­leitzahlen 10785 und 80802 am häufigsten einen güns­tigen 12-Monats­tarif angeboten hatten. Wer aktuell einen günstigen Tarif sucht, findet im Artikel nützliche Tipps zu den Einstellungen in den Preissuchmaschinen.

  • Rentenberater10 am 21.02.2025 um 08:06 Uhr
    Stadtwerke München vergessen?

    Bei dem Strompreis für Nachtspeicherheizung liegen die Stadtwerke München ganz vorne.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.01.2025 um 11:12 Uhr
    Frühzeitig neuen Vertrag abschließen oder später?

    @Schönwetter-Testleser: Wir können nicht vorhersagen, wie sich die Strompreise in der Zukunft entwickeln. Ein frühzeitiger Abschluss eines neuen Vertrages ist eine Wette auf steigende Preise. Wenn Sie sich frühzeitig für einen neuen Vertrag entscheiden, achten Sie auf eine Preisgarantie, die mindestens die Erstlaufzeit des Vertrages umfasst.

  • Gelöschter Nutzer am 12.01.2025 um 16:36 Uhr
    frühzeitig neuen Vertrag abschließen oder später?

    Ist es sinnvoll, einen neuen Stromanbieter schon zu suchen, wenn der aktuelle Vertrag noch länger läuft (z. B. fünf Monate)?
    Welche Preise wären maßgebend, wenn ich bereits jetzt einen neuen Vertrag abschließe? Gelten in diesem Fall die derzeitigen Konditionen (Grundpreis und Preis für KWh) oder die zum Zeitpunkt des Anbieterwechsels aktuellen Preise?

    Sollte man ggf. lieber erst relativ knapp vor Ablauf der Kündigungsfrist den Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen?