
Wohnfläche. Stimmt die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche überhaupt? Darüber streiten Mietparteien teilweise heftig. © plainpicture / Willing-Holtz
Die Wohnfläche beeinflusst den Umfang von Mieterhöhungen und Betriebskosten. Nachmessen lohnt! Auch nach Jahren noch, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Stellt sich beim Nachmessen einer Wohnung heraus, dass sie um mehr als 10 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart, können Mieter die Miete mindern. Das geht auch Jahre nach Einzug, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 61/23) sagt. Beispiel: Eine Frau zieht in eine Dachgeschosswohnung, die laut Mietvertrag 64 Quadratmeter groß ist. Später misst sie die Grundfläche aus und rechnet unter Berücksichtigung von Dachschrägen und Balkon selbst nach, was laut Wohnflächenverordnung rechtlich überhaupt als Wohnfläche zählt. Sie kommt auf nur 55 Quadratmeter, 9 oder 14 Prozent weniger, als im Mietvertrag stehen. Sie senkt ihre Miete von 770 Euro warm um 14 Prozent auf rund 662 Euro pro Monat.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, was zur Wohnfläche zählt, wie man am besten nachmisst und wann eine Abweichung Konsequenzen hat.
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@informiert: Wenn die Abweichung unter 10 Prozent liegt, können Mieter sich bei der Mietminderung vor Gericht nicht auf die im Artikel genannte Rechtsprechung beziehen und müssen das Gericht mit eigenen Argumenten überzeugen. Uns ist bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung bekannt, die bei Vorliegen von Abweichungen unter 10 Prozent von einer erheblichen Abweichung ausgeht. Wir können Ihnen mit weiteren, höchstrichterlich abgesegneten Kriterien nicht dienen.
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Mieterberatung / an einen Fachanwalt für das Mietrecht, um individuell prüfen zu lassen, ob aufgrund der besonderen Situation Ihrer Wohnung die Durchsetzung einer Minderung der Miete vor Gericht eine Aussicht auf Erfolg verspricht.
Die Rechtssprechung zur Abweichung bei mehr als 10 Prozent ist geläufig. Allerdings war zur Zeit des Urteils der Wohnraum bei weitem nicht so knapp und teuer.
Wenn eine Wohnung von 60qm angemietet wird, und es sind nur 57qm, finde ich die Abweichung erheblich. Wenn eine Wohnung von 100qm angemietet wird, und es sind nur 95qm, finde ich die Abweichung auch erheblich.
Können Sie bitte darstellen, was für Möglichkeiten es gibt, wenn die Abweichung zwischen 5-10% liegt?
@holletester: Danke für Ihren Hinweis. Wir korrigieren die Darstellung in der Tabelle. Hier muss etwas in der rechten Spalte um eine Zeile tiefer gesetzt werden, Richtig ist:
Schrägen unter 1 m Deckenhöhe = Nein
Grundfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe = Zu 50 Prozent
@smsoft: Ist die Wohnfläche größer als im Mietvertrag angegeben, besteht für den Mieter kein Grund zur Reklamation.
ich (und viele andere Vermieter auch) berechne die Wohnfläche meiner vermieteten Wohnungen immer mit einem Abschlag nach unten, da dieses hier vorgeschlagene Verfahren seit Jahren bekannt ist und immer wieder propagiert wird, um Vermieter in der in Deutschland üblichen Weise zu diskreditieren.
Wenn einer meiner Mieter diesen Vorschlägen hier folgt, dann muss er am Ende mehr Miete zahlen und die Verfahrenskosten trägt er auf jeden Fall selber !