Wohn­fläche Nach­messen kann bares Geld bringen

Wohn­fläche - Nach­messen kann bares Geld bringen

Wohn­fläche. Stimmt die im Miet­vertrag ­angegebene Wohn­fläche über­haupt? Darüber streiten Miet­parteien teil­weise heftig. © plainpicture / Willing-Holtz

Die Wohn­fläche beein­flusst den Umfang von Miet­erhöhungen und Betriebs­kosten. Nach­messen lohnt! Auch nach Jahren noch, entschied jetzt der Bundes­gerichts­hof.

Stellt sich beim Nach­messen einer Wohnung heraus, dass sie um mehr als 10 Prozent kleiner ist als im Miet­vertrag vereinbart, können Mieter die Miete mindern. Das geht auch Jahre nach Einzug, wie ein aktuelles Urteil des Bundes­gerichts­hofs (Az. VIII ZR 61/23) sagt. Beispiel: Eine Frau zieht in eine Dach­geschoss­wohnung, die laut Miet­vertrag 64 Quadrat­meter groß ist. Später misst sie die Grund­fläche aus und rechnet unter Berück­sichtigung von Dach­schrägen und Balkon selbst nach, was laut Wohn­flächen­ver­ordnung recht­lich über­haupt als Wohn­fläche zählt. Sie kommt auf nur 55 Quadrat­meter, 9 oder 14 Prozent weniger, als im Miet­vertrag stehen. Sie senkt ihre Miete von 770 Euro warm um 14 Prozent auf rund 662 Euro pro Monat.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären, was zur Wohn­fläche zählt, wie man am besten nach­misst und wann eine Abweichung Konsequenzen hat.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.07.2024 um 09:25 Uhr
    Weniger als 10 Prozent

    @informiert: Wenn die Abweichung unter 10 Prozent liegt, können Mieter sich bei der Mietminderung vor Gericht nicht auf die im Artikel genannte Rechtsprechung beziehen und müssen das Gericht mit eigenen Argumenten überzeugen. Uns ist bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung bekannt, die bei Vorliegen von Abweichungen unter 10 Prozent von einer erheblichen Abweichung ausgeht. Wir können Ihnen mit weiteren, höchstrichterlich abgesegneten Kriterien nicht dienen.
    Bitte wenden Sie sich an die örtliche Mieterberatung / an einen Fachanwalt für das Mietrecht, um individuell prüfen zu lassen, ob aufgrund der besonderen Situation Ihrer Wohnung die Durchsetzung einer Minderung der Miete vor Gericht eine Aussicht auf Erfolg verspricht.

  • informiert am 18.07.2024 um 09:57 Uhr
    Weniger als 10 Prozent

    Die Rechtssprechung zur Abweichung bei mehr als 10 Prozent ist geläufig. Allerdings war zur Zeit des Urteils der Wohnraum bei weitem nicht so knapp und teuer.
    Wenn eine Wohnung von 60qm angemietet wird, und es sind nur 57qm, finde ich die Abweichung erheblich. Wenn eine Wohnung von 100qm angemietet wird, und es sind nur 95qm, finde ich die Abweichung auch erheblich.
    Können Sie bitte darstellen, was für Möglichkeiten es gibt, wenn die Abweichung zwischen 5-10% liegt?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.02.2023 um 10:49 Uhr
    Schrägen unter 1 m Deckenhöhe

    @holletester: Danke für Ihren Hinweis. Wir korrigieren die Darstellung in der Tabelle. Hier muss etwas in der rechten Spalte um eine Zeile tiefer gesetzt werden, Richtig ist:
    Schrägen unter 1 m Deckenhöhe = Nein
    Grundfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe = Zu 50 Prozent

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.02.2023 um 11:33 Uhr
    Wohnfläche

    @smsoft: Ist die Wohnfläche größer als im Mietvertrag angegeben, besteht für den Mieter kein Grund zur Reklamation.

  • smsoft am 13.02.2023 um 11:15 Uhr
    Achtung Falle!

    ich (und viele andere Vermieter auch) berechne die Wohnfläche meiner vermieteten Wohnungen immer mit einem Abschlag nach unten, da dieses hier vorgeschlagene Verfahren seit Jahren bekannt ist und immer wieder propagiert wird, um Vermieter in der in Deutschland üblichen Weise zu diskreditieren.
    Wenn einer meiner Mieter diesen Vorschlägen hier folgt, dann muss er am Ende mehr Miete zahlen und die Verfahrenskosten trägt er auf jeden Fall selber !