
Vom Zoll geprüft. Technische Geräte müssen den Anforderungen der EU-Vorschriften entsprechen. © picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt
Für Online-Bestellungen außerhalb der EU fallen Steuern und Zoll an. Hinzu kommen Extra-Gebühren durch Zusteller. Unser Zollrechner hilft Kosten im Blick zu behalten.
Wer außerhalb der EU online einkauft, kann böse überrascht werden. Dies betrifft nicht nur ungewisse Lieferzeiten, sondern auch schwer zu kalkulierende Einfuhrabgaben, die der Paketdienst bei Lieferung verlangt. Zoll und Steuern können eine scheinbar günstige Online-Bestellung deutlich verteuern. Einfuhrumsatzsteuer wird für fast jede Bestellung fällig, Zoll ab einem bestimmtem Warenwert. Je nach Warenart gibt es sehr unterschiedliche Zollsätze.
Es kommt oft auf Details an – unser Zollrechner überschlägt die Gebühren für Sie. Darüber hinaus können Extrakosten für den Paketdienst anfallen. Was Online-Shopper wissen müssen, erklären die Expertinnen der Stiftung Warentest.
Hier geht es direkt zum Zollrechner.
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@Max.Headroom: Sie finden den Link zum Zoll hier auf S. 2 unter "Zoll ab 150 Euro Gesamtwert". Dort finden Sie die Tabelle mit den Zollsätzen.
Wie finde ich denn den genauen Zollsatz heraus? Bei Möbeln ist er mit 0 bis 5 Prozent angegeben, wahrscheinlich abhängig vom Herkunftsland. Gibt es eine einfache Möglichkeit, den genauen Wert zu erfahren?
@Ronnycol: Wenn Sie individuelle Fragen zur Bemessung des Zolls zu einem bestimmten Kauf (von gebrauchten Autoteilen) haben, bitten wir Sie, sich an die Zollauskunft zu wenden:
www.zoll.de/DE/Unternehmen/Buerger-Geschaeftskundenportal/buerger-geschaeftskundenportal_node.html
Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung des Zolls sind unseres Erachtens zu komplex, dass es einen Sinn machen würde, diese einfach nur aufzuzählen. Unter dem folgenden Link finden Sie die Darstellung des Zolls zu den Abgaben bei einer Internetbestellung:
www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der EuSt enthält den Zollwert der Ware, den auf die Ware anfallenden Zoll, zusätzliche Steuern, wie z.B. die Verbrauchssteuer und die Beförderungskosten.
Die Grafik („Mit diesen Einfuhrabgaben müssen Sie rechnen“) stellt keinen Berechnungsweg dar. Die Infografik stellt lediglich dar, dass bis zu einem Warenwert von 150 Euro „nur“ VSt und EUSt fällig werden und ab einem Warenwert von über 150 Euro zusätzlich Zoll. Über die Art und Weise, wie diese Einfuhrabgaben berechnet werden, trifft die Infografik keine Aussage.
In Ihrem Zollrechner berechnen Sie auf den Wert mit Versand erst den Zoll, dann auf die Summe der 3 Beträge EUSt. In der bildhaften, schematischen Darstellung ist die Folge jedoch: Wert - VSt - EUSt - Zoll. Was stimmt?
Warum wird (auch) auf eine staatliche Abgabe/Gebühr (Zoll) eine staatliche Steuer (EUSt) erhoben? Warum besteuert sich der Staat (seine Abgabe) nochmals selbst? Klingt sehr unzulässig.
Welche Vorschrift gibt das her?
Sie geben einen Zollsatz von 3,5-4,5% für Autoteile aus GB an. Wovon ist welcher %-Satz abhängig? Bei meiner noch nicht erfolgten Bestellung geht es um GEBRAUCHTE Teile. Hilft diese Angabe, den Zollsatz zu drücken, vielleicht auf 0 ?
@TomBarnloher: Die Rückerstattung von Zoll/ Steuern ist direkt beim Zoll zu beantragen. Zu der Frage, wie lange das dauern kann, haben wir leider noch keine Erfahrungswerte. Gerne können Sie über den Fortgang hier berichten, wir sind an solchen Informationen sehr interessiert.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0083_verzollte_sendung_zurueckschicken.html?nn=289528&faqCalledDoc=289538