Viele Kassenbons verblassen schon nach wenigen Monaten und sind dann komplett unlesbar. Im Garantiefall erschwert der blasse Bon den Nachweis. Ist das überhaupt erlaubt?
Verboten ist es nicht, aber ärgerlich, denn natürlich kann der Handel Belege erstellen, die nicht verblassen. Allerdings ist der Bon für Garantie und Gewährleistung gar nicht notwendig. Er erleichtert bloß den Beweis. Sie können den Kauf bei Kartenzahlung auch per Kontoauszug oder sogar durch Zeugen belegen. Der Kassenbon ist übrigens keine Quittung. Laut Paragraf 368 Bürgerliches Gesetzbuch müssen Händler eine Quittung ausstellen, wenn der Kunde es verlangt, egal ob beim 10-Euro-Einkauf oder bei 1 000 Euro. Sie muss unterschrieben sein, ein Stempel reicht nicht. Allerdings: Im Stress an der Ladenkasse darauf zu bestehen, ist nicht jedermanns Sache.
Tipp: Wenn Sie Thermobelege abheften, sodass sie kein Licht abbekommen, halten sie oft jahrelang. Oder Sie machen eine Fotokopie. Die reicht sogar, wenn Sie den Bon als Beleg beim Finanzamt einreichen müssen, siehe Umsatzsteuerrichtlinie Abschnitt 190b Absatz 6.
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