Sachmängelhaftung und Garantie Mangelhafte Ware richtig reklamieren

Sachmängelhaftung und Garantie - Mangelhafte Ware richtig reklamieren

Ware mit Mängeln. Die Kundenrechte sind in solchen Fällen umfassend und seit 2022 noch einmal verbessert worden. © Getty Images / Vladimir Vladimirov

Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beant­worten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.

Ein Ärgernis – eine Sache, die man vielleicht erst vor Kurzem gekauft hat, funk­tioniert gar nicht wie versprochen. Zum Glück können Kundinnen und Kunden dann auf ihre Rechte pochen. Sofern eine Ware von Anfang an kaputt ist, fällt ein Mangel unter die gesetzliche Gewähr­leistung. Auch an sich intakte Ware gilt als mangelhaft, wenn sie nicht für den Zweck taugt, für den ein Kunde sie gekauft hat. Wurde etwa jemandem im Baumarkt Kleber versprochen, der Styropor klebt, darf er anschließend reklamieren, wenn der Klebstoff nur Holz klebt. Als Mangel gilt auch, wenn ein Kunde zu wenig oder falsche Ware bekommen hat.

Hat ein Händler beim Verkauf auf Mängel hingewiesen, wie es etwa beim Verkauf gebrauchter Ware manchmal vorkommt, kann der Kunde nicht reklamieren. Wir erklären, was als Mangel gilt und was daraus folgt.

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264 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.11.2024 um 13:01 Uhr
    Sachmangel an einer Wärmepumpe

    @illiquid: Wir können an dieser Stelle leider nicht Ihre Probleme mit der Lieferung und dem Einbau der Wärmepumpe klären. Dazu bedarf es weitere Informationen. Bitte wenden Sie sich mit den Unterlagen zum Vertrag an eine Verbraucherzentrale. Dort können Sie die nächsten Schritte zum weiteren Vorgehen klären.
    www.verbraucherzentrale.de

    Auch beim Kauf und Einbau einer Wärmepumpe gibt es ein Recht auf Mängelbeseitigung bei Vorliegen eines Sachmangels an der Wärmepumpe. Bevor Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, ist der Händlerin / der Lieferantin die Gelegenheit zur Nachbesserung (unter Fristsetzung) zu geben. Diese darf im ersten Schritt entscheiden, in welcher Form die Beseitigung des Mangels stattzufinden hat.

    Das Problem der Händlerin, bzw. deren Nichtreaktion auf Ihre Schreiben / Forderungen, bitten wir in der individuellen Beratung bei der Verbraucherzentrale zu erörtern.

  • illiquid am 02.11.2024 um 09:29 Uhr
    Rückgabe bei fest installierten Geräten?

    Angenommen man bestellt eine Heizungspumpe, lässt diese einbauen, was mit Aufwand und Kosten verbunden ist, weil sie mit weiteren Komponenten komplex vernetzt ist. Direkt nach Fertigstellung der Installation wird festgestellt, dass die Pumpe defekt ist. Diese Diagnose hat mehr Arbeitszeit gekostet als der eigentliche Austausch. Alleine der erneute Tausch der Pumpe verursacht höhere Kosten als der Neupreis. Auch wurden bei der fachmännischen Installation mitgelieferte Komponenten (Kabel, Flansch, etc.) angepasst und können nicht so zurückgegeben werden, wie sie geliefert wurden. Der gewerbliche Händler ist nicht zu erreichen oder reagiert nicht. Wie soll man in einem solchen Fall vorgehen? Es ist so, dass man eigentlich beim Ausbau sofort einen Ersatz einbauen muss, weil sonst die ganze Anlage nicht läuft.

  • Flecken-Zwerg am 16.07.2024 um 14:20 Uhr
    Rechtsweg lohnt nurab (sehr) hohen Produktpreisen

    Ein wesentliches Problem ist, das das Durchsetzen der Verbraucherrechte oft nur mit Anwalt möglich ist Wenn man nicht gerade eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, übersteigen die Anwaltskosten schnell den eigentlichen Produktwert. So entsteht so etwas wie eine "Bagatellgrenze" beim Produktpreis. Bis ca. 400€ Brauch der Verkäufer/Hersteller sich nicht um die Kunden kümmern, da der Klageweg meist nicht beschritten wird, weil zu teuer.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2024 um 21:41 Uhr
    Längere Garantiezeit. Garantiezusatzversicherung

    @Langzeittester: Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und nicht Bestandteil der Produktprüfung. Eine darüber hinaus gehende Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann manchmal auch zusätzlich noch Verschleißschäden abdecken. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Garantieverlaengerung-fuer-Elektrogeraete-Was-der-teure-Schutz-leistet-4942185-4942649/

  • Langzeittester am 27.03.2024 um 15:28 Uhr
    Längere Garantiezeit. Garantiezusatzversicherung

    Moin,
    wie steht die StiWa überhaupt zu längeren Garantie-, bzw. Gewährleistungszeiten, als die ges. vorgeschriebenen 6 Monate / 2 Jahre?
    Gerade bei weißer Ware ist die veranschlagte Nutzungsdauer deutlich länger als die ges. Gewährleistung und Reparaturen oft teuer, da die verstreuten Servicecenter www (weit-weit-weg) sind und mit einer hohen Anfahrtspauschale von 140-170,-€ winken. Dazu denn die Kosten für Ersatzteile und Reparatur. Selbst einfache kleine Reparaturen (Verschleißteile) übersteigen dann schnell den Zeitwert der noch jungen Maschine.
    Wie wirkt sich eine längere freiw. Garantiezeit, bzw. kostspieliges Reparaturhandling oder nicht verfügbare Ersatzteile* bei der Test-Note für das entsprechende Produkt aus? Oder gelten für die Benotung da nur reine technische Kriterien ohne Rücksicht auf Kundenservice nach dem Kauf?
    PS: *) Auch schon vorgekommen, dass wegen Garantiedefekt an einer kleinen Platine mir ein wuchtiges Neugerät zugesandt wurde, da es keine Ersatzteile gibt.