
Fitnessstudio. Was tun, wenn es nicht rund läuft? © Adobe Stock / WavebreakMediaMicro
Wann komme ich vorzeitig aus meinem Vertrag raus? Wann muss ich höhere Beiträge zahlen und wann nicht? Stiftung Warentest klärt häufige Fragen zum Thema Fitnessstudio.
Alle Fragen im Überblick
- Berechtigt eine Krankheit zur sofortigen Kündigung?
- Muss ich dem Studio genau sagen, woran ich erkrankt bin?
- Was gilt bei einer Schwangerschaft?
- Wie viel Zeit habe ich für die Kündigung wegen Erkrankung oder Schwangerschaft?
- Das Studio will die Mitgliedschaft für die Dauer der Krankheit ruhen lassen? Muss ich darauf eingehen?
- Darf ich den Fitnessstudio-Vertrag kündigen, wenn ich umziehe?
- Und was gilt, wenn das Fitnessstudio umzieht?
- Darf ich kündigen, wenn mein Fitnessstudio etwa wegen Insolvenz schließt?
- Mein Studio hat die Öffnungszeiten geändert beziehungsweise reduziert. Kann ich kündigen?
- Mein Studio hat einen Kurs gestrichen. Kann ich aus dem Vertrag raus?
- Das Studio hat die Preise erhöht, muss ich die neuen Beiträge bezahlen?
- Darf ich meine Mitgliedschaft auch einfach kündigen, wenn das Studio die Preise erhöht?
- Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn ich mich im Fitnessstudio verletze?
- Meine Kleidung wurde mir im Fitnessstudio gestohlen. Kann ich Schadenersatz verlangen?
- Kann mir das Fitnessstudio verbieten, eigene Getränke mitzubringen?
- Mein Fitnessstudio verlangt fürs Duschen extra Geld. Dürfen die das?
- Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Ärger mit meinem Fitnessstudio habe?
- Zu Coronazeiten hat mir mein Fitnessstudio meine Beiträge nicht erlassen. Kann ich da noch was machen?
Fitnessstudio – Vertragsabschluss
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Kann ich eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft widerrufen?
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Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt für Verträge, die Sie zum Beispiel online oder per Telefon abgeschlossen haben (sogenannte Fernabsatzverträge; Paragraf 312c Bürgerliches Gesetzbuch). Die klassische Fitnessstudio-Mitgliedschaft schließen Kunde und Studiobetreiber aber in den Studioräumen ab. Deshalb gibt es für solche Mitgliedschaften in der Regel kein Widerrufsrecht.
Anders sieht es bei Abos für Online-Fitnessstudios wie Gymondo oder Fitnessraum aus. Eine dort über die Website des Anbieters abgeschlossene Mitgliedschaft kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Aber: Hatte der Kunde das Angebot des Online-Fitnessstudios bis zum Zeitpunkt des Widerrufs schon genutzt, kann das Studio unter Umständen einen anteiligen Wertersatz verlangen (Paragraf 357 Absatz 8 Bürgerliches Gesetzbuch).
Tipp: Was die Internet-Sportkurse taugen, verrät unser Test von Online-Fitnessstudios.
Fitnessstudio – Erkrankung und Schwangerschaft
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Berechtigt eine Krankheit zur sofortigen Kündigung?
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Kann sein, muss nicht sein. Liegen „wichtige Gründe“ vor, haben Kunden bei langlaufenden Verträgen immer ein Recht, vorzeitig auszusteigen. Das ergibt sich aus Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dieses Recht dürfen Studiobetreiber auch nicht vertraglich ausschließen. Aber was ist ein „wichtiger Grund“?
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 8. Februar 2012 geschrieben, dass eine Erkrankung des Kunden ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Ausstieg sein kann (Az. XII ZR 42/10). Wohlgemerkt: „kann“. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Das ärztliche Attest spielt hier eine ganz wichtige Rolle. Kunden sollten eines vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass sie wegen Krankheit dauerhaft, also bis zum Ende der restlichen Vertragslaufzeit, das Fitness-Angebot nicht wahrnehmen können.
Eine Woche Fieber rechtfertigt also keine Kündigung – eine schwere Verletzung, deren Folgen sich laut Attest bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Fitnessstudio ziehen, hingegen schon.
Armbruch. Wie das Amtsgericht Bottrop entschied, berechtigt ein Armbruch zum sofortigen Ausstieg aus dem Vertrag mit dem Fitnessstudio (Az. 8 C 233/20, Urteil vom 29. Juli 2021). Dem Gericht reichte als Nachweis ein ärztliches Attest, das die Sportunfähigkeit des Kunden bis zum Ende der planmäßigen Mitgliedschaft im Sportstudio bestätigt hatte.
Kündigung trotz Vorerkrankung: Eine außerordentliche Kündigung ist nach Ansicht des Amtsgerichts Brandenburg selbst dann möglich, wenn sich während der Dauer einer Studio-Mitgliedschaft eine Erkrankung verschlimmert, die der Kunde schon vorher hatte. Allerdings war für den Fall entscheidend, dass der Studiobetreiber (Kieser Training) gerade auch Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufnimmt und der Kunde vor Vertragsschluss einen „Gesundheits-Fragebogen“ von Kieser ausgefüllt hatte, indem die Vorerkrankung erwähnt war (Az. 31 C 60/18).
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Muss ich dem Studio genau sagen, woran ich erkrankt bin?
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Solange Sie sich außergerichtlich mit dem Fitnessstudio um die Kündigung streiten, müssen Sie das nicht. Es reicht ein Attest, aus dem sich allgemein ergibt, dass Sie wegen einer Krankheit bis zum Ende der Vertragslaufzeit keine sportliche Tätigkeit ausüben können. Weil es in der Praxis aber auch Gefälligkeitsatteste von Ärzten gibt, hat das Fitnessstudio in einem Prozess gegen Sie die Möglichkeit, das Attest in Zweifel zu ziehen. Die Beweislast im Prozess liegt dann beim Studiokunden. Er muss beweisen, dass ihm wegen der Krankheit die Nutzung des Studios tatsächlich nicht mehr zugemutet werden kann.
Spätestens vor Gericht müssen Sie also die Details schildern, warum Sie nicht mehr trainieren konnten. Tun Sie das nicht, verlieren Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Studiobetreiber wahrscheinlich. So ist es im Dezember 2019 einem Kunden ergangen, der im Gerichtsverfahren nur ein pauschales ärztliches Attest vorgelegt hatte, wonach er „aus gesundheitlichen Gründen“ keinen Sport machen dürfe. Das war dem Gericht nicht konkret genug. Er verlor den Prozess, musste die rückständigen Studiobeiträge in Höhe von 1 510 Euro bezahlen und die Anwalts- und Gerichtskosten des Verfahrens tragen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 31 C 2619/18 (17)).
Tipp: Obwohl sie nicht verpflichtet sind, sollten Kunden daher erwägen, schon bei der Kündigung ihre Krankheit konkret zu nennen. Das führt vielleicht dazu, dass sich der Studiobetreiber einsichtig zeigt und Ihre Kündigung akzeptiert, ohne dass es zu einem Prozess kommt.
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Was gilt bei einer Schwangerschaft?
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Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, aber im Grunde gilt für sie das gleiche wie bei einer Krankheit. Sie kann zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Strenge Studiobetreiber sind bei schwangeren Kundinnen mitunter nur zu einem Ruhen des Fitnessstudio-Vertrages für die Dauer der Schwangerschaft bereit. Eine komplizierte Schwangerschaft mit Gefahr für das Leben von Kind und Mutter rechtfertigt möglicherweise aber auch den vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag (siehe auch Fitnessstudio und Schwangerschaft).
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Wie viel Zeit habe ich für die Kündigung wegen Erkrankung oder Schwangerschaft?
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Wenn Sie von Ihrem Arzt erfahren haben, dass Sie wegen Krankheit oder Schwangerschaft nicht mehr ins Fitnessstudio gehen dürfen, sollte es schnell gehen. Das Gesetz nennt zwar keinen konkreten Zeitrahmen, sondern sagt nur ganz allgemein, dass Sie nach Kenntnis der Trainingsunfähigkeit innerhalb einer „angemessenen Frist“ kündigen müssen. Am besten ist es, wenn Sie möglichst schnell kündigen.
- Das Amtsgericht Köln hat 2016 entschieden, dass die Erklärung der Kündigung sechs Tage nach dem Arzttermin, in dem die Trainingsunfähigkeit attestiert worden war, noch fristgerecht ist (Az. 142 C 537/14). Allerdings gibt es auch Gerichte, die Kunden im Einzelfall mehr Zeit für eine Kündigung geben:
- Das Amtsgericht Brandenburg hält eine Frist von bis zu vier Monaten sogar noch für angemessen (Az. 31 C 60/18).
- Das Amtsgericht Bottrop geht von einer Zweiwochenfrist (nach Paragraf 626 Bürgerliches Gesetzbuch) aus. Im entschiedenen Fall begann die Frist zu laufen, nachdem der zur Kündigung berechtigende Armbruch ärztlich behandelt und der Kunde aus dem Krankenhaus entlassen worden war (Az. 8 C 233/20)
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Das Studio will die Mitgliedschaft für die Dauer der Krankheit ruhen lassen? Muss ich darauf eingehen?
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Wohl nein. Das Amtsgericht Itzehoe hat eine vom Kunden unterschriebene „Ruhens“-Vereinbarung für unwirksam erachtet (Az. 56 C 1402/99). Infolge einer Schwangerschaft hatte das Studio mit einer Kundin vereinbart, dass die Mitgliedschaft für fünf Monate ohne Beitragspflicht ruhen solle. In der Vereinbarung befand sich die vom Studio vorgegebene Formulierung: „Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Ruhezeit“. Das Gericht wertete dies als überraschende und damit für den Kunden nicht bindende Klausel im Sinne von Paragraf 305c Bürgerliches Gesetzbuch. Ähnlich äußerte sich das Amtsgericht Brandenburg im Jahr 2019 zu einer Ruhezeit-Vereinbarung, die der Studiobetreiber Kieser für das Training mit einer erkrankten Frau abschließen wollte (Az. 31 C 60/18).
Fitnessstudio – Umzug, Angebotsänderung, Insolvenz
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Darf ich den Fitnessstudio-Vertrag kündigen, wenn ich umziehe?
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Nein, in der Regel ist das nicht möglich. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2016 fällt ein berufsbedingter Wohnortwechsel allein in den Verantwortungsbereich des Kunden. Er berechtige Verbraucher deshalb nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages (Az. XII ZR 62/15).
Im konkreten Fall ging es um einen Bundeswehrsoldaten, der in eine andere Stadt abkommandiert wurde und anschließend das Studio an seinem ehemaligen Wohnort nicht mehr nutzen konnte. Obwohl der Soldat für seinen Umzug nichts konnte, war er nach Ansicht des Gerichts nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Aber auch wenn die aktuelle Rechtslage gegen den Kunden spricht: Schildern Sie Ihrem Fitnessstudio, warum Sie zum Umzug gezwungen sind. Womöglich lässt es sie kulanterweise doch aus dem Vertrag.
Tipp: Wir haben im Sommer 2017 sieben Fitnessstudios getestet. Ergebnis: Nur ein Anbieter betreut seine Kunden gut.
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Und was gilt, wenn das Fitnessstudio umzieht?
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Dann dürfen Sie kündigen, sofern Ihnen die Nutzung der neuen Räumlichkeiten nicht mehr zumutbar ist. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat im Oktober 2015 eine Kündigung für rechtens erklärt, die ein Kunde ausgesprochen hatte, nachdem sein Studio in ein anderes Stadtgebiet umgezogen war. Sobald der Kunde nach dem Umzug erheblich mehr Zeit aufwenden muss, um ins Studio zu kommen, könne ihm der Vertrag nicht mehr zugemutet werden, so das Gericht (Az. 34 C 5/15).
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Darf ich kündigen, wenn mein Fitnessstudio etwa wegen Insolvenz schließt?
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Ja, setzen Sie dem Studio schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eine kurze Frist, innerhalb der das Studio wieder aufgemacht werden soll. Geschieht das nicht, dürfen Sie nach Ablauf der Frist außerordentlich kündigen. Wenn Sie dem Studio eine Einzugsermächtigung für die Studiobeiträge erteilt haben, sollten Sie diese außerdem widerrufen. Achtung: Haben Sie keine monatliche Zahlweise vereinbart, sondern dem Fitnessstudio im Voraus einen Jahresbeitrag gezahlt, und schließt dann das Studio wegen Insolvenz, ist Ihr Geld womöglich verloren.
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Mein Studio hat die Öffnungszeiten geändert beziehungsweise reduziert. Kann ich kündigen?
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Ändert Ihr Fitnessstudio die Öffnungszeiten, können Sie nicht sofort kündigen. Fordern Sie Ihr Studio zunächst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auf, die alten Öffnungszeiten wieder einzurichten. Dafür setzen Sie eine Frist. Bleibt es bei den geänderten Öffnungszeiten, dürfen Sie nach Ablauf der Frist außerordentlich kündigen. Zahlen Sie Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift, widerrufen Sie die dem Studio erteilte Einzugsermächtigung.
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Mein Studio hat einen Kurs gestrichen. Kann ich aus dem Vertrag raus?
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Hat Ihr Fitnessstudio Kurse – für Sie zeitlich ungünstig – verlegt oder gar gestrichen, steht Ihnen nicht ohne Weiteres ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das ist nur dann der Fall, wenn der verlegte oder gestrichene Kurs so wichtig für Sie war, dass sie den Vertrag mit dem Studio ohne ihn nicht geschlossen hätten. Das müssen Sie in Ihrer Kündigung schriftlich darlegen und glaubhaft belegen.
Außerdem sollten Sie Ihr Studio auffordern, den Kurs auf die alte Zeit zu legen beziehungsweise ihn wieder ins Programm aufzunehmen. Dafür setzen Sie Ihrem Studiobetreiber eine Frist. Schicken Sie Ihr Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Kommt das Fitnessstudio Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie fristlos kündigen. Bucht das Fitnessstudio Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift von Ihrem Konto ab, widerrufen Sie die Einzugsermächtigung.
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Das Studio hat die Preise erhöht, muss ich die neuen Beiträge bezahlen?
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Ein Fitnessstudio darf die Preise für bereits laufende Mitgliedschaften nur unter sehr strengen Voraussetzungen einseitig erhöhen. Im Kleingedruckten der Verträge (Allgemeine Geschäftsbedingungen) stehen oft Preisanpassungsklauseln, auf die sich die Betreiber der Studios mitunter berufen, wenn sie die Preise erhöhen. Allerdings sind diese Klauseln ganz oft unwirksam. Oftmals werden die darauf gestützten einseitigen Erhöhungen rechtswidrig sein. Der Kunde muss sie nicht hinnehmen. Wirksam ist eine Preiserhöhung, wenn Kunden ausdrücklich zustimmen. Fitnessstudios sind berechtigt, den Vertrag ihrerseits zu kündigen, wenn Kunden nicht bereit sind, höhere Preise zu zahlen. Bis zum Ende des Vertrags gelten allerdings die bisherigen Preise.
Drehkreuz-Trick von McFit. Manche Fitnessstudios, darunter Clever-Fit- und McFit-Filialen, versuchen die Zustimmung zur Preiserhöhung trickreich zu bekommen. So hatten einige McFit-Studios am Eingang des Fitnessstudios Informationsschilder aufgestellt. Darauf hieß es: „Durch das Passieren des Drehkreuzes erklärst du diese Zustimmung [zur Beitragserhöhung; Ergänzung von test.de].“ test.de hält das für rechtswidrig. Es ist unfair, wenn die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen davon abhängt, dass Kunden geänderte Bedingungen akzeptieren. Rechtlich dürfte das (schweigsame) Passieren des Drehkreuzes eine rein tatsächliche Handlung sein ohne rechtlichen Erklärungsinhalt. So sehen des auch die Landgerichte Augsburg und Braunschweig zu Clever-Fit und McFit-Studios.
Landgericht Augsburg, Urteil vom 06.10.2023
Aktenzeichen: 81 O 1161/23 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Bamberg, Urteil vom 15.03.2024
Aktenzeichen: 13 O 730/22 (nicht rechtskräftig)
Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Juristen bei test.de halten es aber für ausgeschlossen, dass die nun zuständigen Oberlandesgerichte anders urteilen.Gegen Preiserhöhung vorgehen. Sie schreiben Ihr Fitnessstudio an und verlangen eine schriftliche Bestätigung innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen (Frist), dass sie das Studio zu den alten Preisen weiternutzen dürfen. Kommt diese Bestätigung nicht, können Sie sofort die Kündigung erklären. Vergessen Sie nicht, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Wichtig: Warten Sie nach Ankündigung einer Preiserhöhung nicht zu lange mit der außerordentlichen Kündigung. Wenn Sie zu lange ruhig bleiben, verlieren Sie das Kündigungsrecht wieder.
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Darf ich meine Mitgliedschaft auch einfach kündigen, wenn das Studio die Preise erhöht?
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Nach Ansicht der meisten Juristen: ja. Nach Paragraf 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zustehen, wenn der Studiobetreiber eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis zum Kunden verletzt. Eine Aufforderung an Bestandskunden in laufenden Verträgen, erhöhte Preise zu zahlen, obwohl die Preisanpassungsklausel im Kleingedruckten unwirksam ist (siehe Antwort zur obigen Preiserhöhung-Frage), könnte eine solche Vertragsverletzung sein. Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es dazu aber noch nicht. Spätestens die Abbuchung der erhöhten Preise vom Kunde, obwohl dieser nicht zugestimmt hat, dürfte als Vertragsverletzung zu werten sein.
Fitnessstudio – Verletzung, Diebstahl, Getränke, Duschen
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Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn ich mich im Fitnessstudio verletze?
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Es kommt darauf an, aus welchem Grund sie sich verletzen. Wer sich verletzt, weil das benutzte Trainingsgerät nicht richtig gewartet wurde, kann in der Regel Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Fitnessstudio fordern. Die Betreiber von Sportclubs sind dazu verpflichtet, alle Trainingsgeräte und Einrichtungen in ihren Räumen regelmäßig zu prüfen, zu warten und bei Bedarf auszutauschen. Fitnesskunden müssen sich darauf verlassen können, dass alle Geräte im Fitnessstudio in Ordnung und voll funktionstüchtig sind und regelmäßig überprüft werden (Landgericht Coburg, Az. 23 O 249/06). Kommt der Studiobetreiber seiner Verpflichtung nicht nach und geschieht ein Unfall, kann der geschädigte Kunde Entschädigung verlangen.
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Meine Kleidung wurde mir im Fitnessstudio gestohlen. Kann ich Schadenersatz verlangen?
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Grundsätzlich gilt: Das Fitnessstudio haftet für Diebstähle aus Spinden und Umkleideräumen. Allerdings kann der Studiobetreiber – in der Hausordnung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – seine Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränken. Ganz ausschließen darf er sie nicht. Anders liegt der Fall, wenn ein grobes Verschulden des Kunden vorliegt. Haben Sie etwa Ihr Handy unbeaufsichtigt während des Duschens in der Umkleide liegenlassen oder Ihren Spind nicht verschlossen und wurde etwas geklaut, haben Sie den Diebstahl selbst verschuldet.
Bei wertvollen Sachen wie Handys, Kreditkarten oder hohen Geldbeträgen kann Sie auch dann ein Eigenverschulden treffen, wenn Sie diese in Ihrem Umkleideschrank verwahrt und ihn ordnungsgemäß verschlossen haben. Nach geltender Rechtsprechung müssen Studiokunden damit rechnen, dass ein Spind nur eingeschränkten Schutz bietet. Nur wenn in der Vergangenheit schon öfter etwas gestohlen wurde, kann auch der Studiobetreiber in einem solchen Fall haftbar gemacht werden. Es kommt auf den Einzelfall an. Bewahren Sie Sachen von hohem Wert daher besser nicht in der Umkleide auf.
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Kann mir das Fitnessstudio verbieten, eigene Getränke mitzubringen?
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Einige Fitnessstudios verbieten ihren Kunden im Kleingedruckten die Mitnahme eigener Getränke. Gründe für derartige Regelungen sind die Gefahr von Verletzungen durch Glasflaschen, aber auch das Interesse am Verkauf eigener Fitnessgetränke. In der Regel sind solche Klauseln jedoch nicht zulässig. Studiobetreiber dürfen nicht generell und uneingeschränkt jegliche Mitnahme von Getränken verbieten. Bei sportlicher Aktivität entsteht ein höherer Flüssigkeitsbedarf. Die Kunden dürfen darum nicht gezwungen werden, die Getränke des Fitnessstudios zu erwerben, um ihren Flüssigkeitsbedarf zu stillen. Nur Glasflaschen dürfen Studiobetreiber verbieten – aufgrund des Verletzungsrisikos.
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Mein Fitnessstudio verlangt fürs Duschen extra Geld. Dürfen die das?
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Nur, wenn die entsprechende Info klar kommuniziert wird. Sie darf nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist das kostenpflichtige Duschen in einem Fitnessstudio sogar so ungewöhnlich, dass der Studiobetreiber darauf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen schon in seiner Werbung darauf hinweisen muss (Az. 6 U 1/08). Zum Glück sind solche Klauseln mittlerweile sehr selten.
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Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Ärger mit meinem Fitnessstudio habe?
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Wenden Sie sich am besten an die nächstgelegene Beratungsstelle der Verbraucherzentrale (VZ). Die VZ bietet auch Tipps gegen undurchsichtige Vertragsklauseln.
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Zu Coronazeiten hat mir mein Fitnessstudio meine Beiträge nicht erlassen. Kann ich da noch was machen?
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Viele Studios haben sich in den Lockdown-Zeiten nicht korrekt verhalten. Lesen Sie unten, welche Möglichkeiten Sie noch haben.
So fordern Sie Beiträge für Lockdown-Zeiten zurück
Fitnessstudios müssen Mitgliedsbeiträge zurückzahlen, die sie ihren Kunden in Lockdown-Zeiten abgebucht haben, obwohl das Studio coronabedingt geschlossen war. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen XII ZR 64/21).
Musterbrief nutzen. Die Verbraucherzentralen bieten im Internet einen Musterbrief an. Als betroffene Kundin oder Kunde können Sie damit Ihr Fitnessstudio anschreiben und die Erstattung der Beiträge einfordern. Mitgliedsbeiträge, die im Jahr 2020 während Schließzeiten abgebucht wurden, können Sie bis Ende 2023 zurückfordern. Beiträge, Ihnen während solcher Zeiten 2021 abgebucht wurden, können Sie bis Ende 2024 zurückverlangen (Verjährung).
Zahlt Ihr Studio trotzdem nicht, bieten sich Ihnen drei Wege an, um das Geld noch nachdrücklicher einzufordern:
Inkassodienst beauftragen. Sie können das Eintreiben der Forderung einen privaten Inkassodienst erledigen lassen. Manche Inkassodienste kaufen Kunden sogar die Forderung ab. Vorteil: Sie erhalten schnell Geld. Nachteil: Sie bekommen nicht den vollen Erstattungsbetrag. Inkassodienste behalten einen Teil als Erfolgsprovision für ihre Arbeit ein (siehe Kasten unten „Inkasso auf Erfolgsprovision“) .
Anwalt einschalten. Sie beauftragen einen Anwalt oder eine Anwältin. So können Sie den vollen Erstattungsbetrag erhalten. Wichtig: Um Anwaltskosten zu vermeiden, sollten Sie Ihr Fitnessstudio vor der Anwaltsbeauftragung auf jeden Fall erst einmal selbst zur Erstattung aufgefordert haben, schriftlich (am besten per Einschreiben) mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Ist die Frist ohne Zahlung verstrichen, können Sie einen Anwalt beauftragen, für den dann Ihr Fitnessstudio bezahlen muss.
Mahnbescheid beantragen. Sind Sie geschickt im Umgang mit Behörden und lassen sich nicht vom Amtsdeutsch in Formularen abschrecken, können Sie den Rechtsweg auch ohne fremde Hilfe beschreiten und einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen (Gerichtliches Mahnverfahren: Geldforderungen ganz leicht mit Mahnbescheid einfordern).
Inkasso auf Erfolgsprovision
Inkasso. Inkassoanbieter arbeiten für Fitnessstudiokunden ab einem Pauschalpreis von 20 Euro Erfolgsprovision (siehe Kostenübersicht unten). Sie bekommen ihre Erstattung abzüglich der Erfolgsprovision, nachdem der Dienst das Fitnessstudio zur Zahlung bewegen konnte. Das kann Wochen, wenn eine Klage gegen das Studio nötig ist, sogar viele Monate dauern.
Ankauf-Modell. Als einziges Unternehmen derzeit bietet der Dienstleister fitnessstudio-erstattung.de neben der Inkassovariante auch ein Ankauf-Modell an. Der Dienst kauft Ihnen die Erstattungsforderung nach einer Prüfung ab. Nimmt der Dienst einen Fall an, erhalten Kunden sofort Geld, den Kaufpreis. Dieser beträgt allerdings nur einen Bruchteil des eigentlichen Erstattungsbetrags.
Tipps. Sind Sie Kunde eines Dienstleisters A geworden, sind Sie an diesen in der Regel gebunden. Sie können nicht einfach zum Dienst B gehen, wenn es Ihnen bei Dienst A zu lange dauert. Außerdem: Manche Dienste fragen im Rahmen der Beauftragung auch nach einer Rechtsschutzversicherung. Wir raten angesichts der relativ geringen Summen, um die es hier geht, aber davon ab, eine Rechtsschutzversicherung einzusetzen. Denn ein Schadensfall kann eine (ordentliche, manchmal sogar eine außerordentliche) Kündigung Ihres Rechtsschutzversicherers nach sich ziehen. Außerdem werden Rechtsschutz-Kunden bei einigen Versicherern „zurückgestuft“ (ähnlich wie bei der Autoversicherung), mit der Folge, dass sie beim nächsten Rechtsfall einen höhere Selbstbeteiligung zu zahlen haben.
Das verlangen die einzelnen Anbieter für ihre Dienste
captain-frank.com. Im Erfolgsfall behält der Dienst 40 Prozent des Erstattungsbetrags als Provision ein (Inkasso).
fine.so: Im Erfolgsfall behält der Dienst eine Pauschale von 20 Euro als Provision ein (Inkasso).
fitnessstudio-erstattung.de: Im Erfolgsfall behält der Dienst 35,7 Prozent des Erstattungsbetrags als Provision ein (Inkasso). Alternativ bietet der Dienstleister auch den Ankauf der Kundenforderung an. Die Kosten dieser Kaufvariante betragen um die 50 Prozent. Der Kunde bekommt nach dem Verkauf seiner Forderung an Fitnessstudio-Erstattung also 50 Prozent des Erstattungsbetrags oder weniger sofort ausgezahlt.
fit-payback.de: Im Erfolgsfall behält der Dienst 23,8 Prozent des Erstattungsbetrags als Provision ein (Inkasso). Betreiber der Dienstleistung ist die Berliner Kanzlei Rotwang Law.
justify.de: Im Erfolgsfall behält der Dienst 22,5 Prozent des Erstattungsbetrags als Provision ein (Inkasso).
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- Corona, Finanzen und Recht: Hier lesen Sie, welche Hilfen es für Privatleute und Unternehmer in Nöten noch gibt und was für gekaufte Tickets und laufende Verträge gilt.
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- Lange Laufzeit und Kündigungsfrist hindern Verbraucher oft am Anbieterwechsel. Aus bestimmten Verträgen geht es seit März leichter raus, jetzt auch per Kündigungsbutton.
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- Online-Fitnessstudios bieten Kurse, um zu Hause in Form zu bleiben. Die Stiftung Warentest hat fünf der Fitness-Portale getestet, darunter Gymondo und Fitnessraum....
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Kommentarliste
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@Peter089: Bei der Kontogebührenerstattung hat Justify sein Angebot eingestellt. Es haben sich etliche Leser beschwert. Wir haben das Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und werden berichten. Das Inkasso von rechtswidrigen Zahlungen an Fitnessstudios läuft noch. Uns liegen insoweit keine Beschwerden vor. Wie gut es funktioniert, können wir allerdings nicht sagen. Wir haben die Angebote fürs Inkasso von Fitnessstudio-Erstattungsforderungen nicht getestet, sondern nennen nur die Angebote und die Preise.
Sie sollten Justify nicht mehr empfehlen und im Gegenteil vor dem Unternehmen warnen. Von mir 2021 zur Einforderung unrechtmäßig kassierter Bankgebühren beauftragt, hat das Unternehmen bis heute nichts unternommen, so dass sämtliche Ansprüche gegen die Bank mittlerweile verjährt sind. Dabei hätte man ca. 180 EUR zurückfordern können. Eine Nachfrage bei meiner Bank hat ergeben, dass Justify lediglich im Dezember 2023 Auskunft über die Erstattungen von Bankgebühren anforderte, sonst bestand in all den Jahren kein Kontakt.
Für eine Erstattung von Depotgebühren von meiner Depotbank, die ich vor der Beauftragung von Justify selbst durchgesetzt hatte, will Justify jetzt eine Provision kassieren. Meine E-Mail mit dem Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung mit angehängtem Nachweis über den Zeitpunkt der Erstattung wurde einfach ignoriert, und man droht mir stattdessen mit gerichtlichen Schritten. Lesen Sie dazu auch Kommentare anderer Betroffener auf Google Maps und Trustpilot.
@Sera-Line: Bitte lesen Sie unseren Unterartikel unter Punkt 2. Dort haben wir dargestellt, dass der BGH zwar ausdrücklich gesagt, dass eine Schwangerschaft ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann – aber eben nur kann. Die betroffenen Frauen müssen spätestens wenn der Streit vor Gericht landet ganz detailliert darlegen, warum ihnen der Sport im Fitnessstudio körperlich nicht mehr zumutbar war. Der Verweis auf ein ärztliches Attest allein reicht nicht aus.
Eine andere Frage ist, ob der Vertrag für die Zeit der Schwangerschaft beitragsfrei ruht. Steht dazu nichts in den Vertragsbedingungen, wurde die Beitragsfreiheit aber vor Vertragsabschluss zugesichert, liegt die Beweislast für das Vorliegen dieser Absprache bei der Schwangeren (wenn der Streit vor Gericht landet). Gibt es neben dem Trainer weitere Zeugen erhöht das die Chance, sich vor Gericht durchzusetzten.
Zu Kommentar 08.12.23 Fortsetzung
Der Trainer lehnte die Kündigung ab und schlug vor, das Training zu pausieren und später fortzusetzen. Nach mehreren Schreiben gab ich schließlich auf.
Plötzlich erhielt ich Rechnungen, die von meinem Konto abgebucht wurden. In einer erneuten Nachricht an das Studio teilte ich mit, dass ich in der Schwangerschaft nicht monatlich 129,57 Euro zahlen könne und dass wir dies nicht akzeptieren würde. Ich kündigte an, mich an meinen Anwalt zu wenden. Die Leiterin des Studios behauptet nun, dass ich keine Möglichkeit habe, aus dem Vertrag auszusteigen, und droht mit Inkasso. Ich bin verwirrt und weiß nicht, was ich tun soll. Habe ich rechtliche Optionen? Vielen Dank.
Hallo, ich habe am 08.07.2023 ein Probe-EMS-Training in einem Studio in Ludwigsburg gehabt. Nach dem Training habe ich dem Trainer mitgeteilt, dass ich einen Kinderwunsch habe und im Falle einer Schwangerschaft nicht am EMS-Training teilnehmen kann, da es sich um ein EMS-Studio handelt. Der Trainer versicherte mir, dass das kein Problem sei und bot mir eine 6-monatige Zufriedenheitsgarantie an. Er sagte auch, dass ich das Training danach pausieren könne. Jedoch hat er nicht erwähnt, dass ich während der Pause weiterhin zahlen müsste.
Am 13.07.2023 erfuhr ich von meiner Schwangerschaft und informierte das Studio darüber. Ich bat darum, den Vertrag rückgängig zu machen, da dieser erst am 01.08.2023 beginnen sollte und ich bisher kein Training absolviert hatte. Der Trainer lehnte die Kündigung ab und schlug vor, das Training zu pausieren und später fortzusetzen. Die Leiterin des Studios behauptet nun, dass ich keine Möglichkeit habe aus dem Vertrag auszusteigen, und droht mit Inkasso 900€