DHL Paket zum Nach­barn nur mit Nach­richt

Die Zusteller vom Paket­dienst DHL der Deutschen Post dürfen Päck­chen oder Pakete nicht einfach beim Nach­barn abgeben, wenn der eigentliche Empfänger nicht da ist. Das dürfen sie nur, wenn sie ihn auch über die Ersatz­zustellung informieren. Das hat das Ober­landes­gericht Köln entschieden (Az. 6 U 165/10).

Aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen hatte sich das Gericht das Klein­gedruckte von DHL genauer angesehen. Es stellte fest, dass DHL sich darin nicht verpflichtet, den Empfänger über die Ersatz­zustellung zu benach­richtigen. Das müsse aber sein, meinte das Gericht.

Die Deutsche Post hat auf Anfrage erklärt, dass der Einwurf einer Benach­richtigungs­karte schon lange geübte Praxis bei DHL sei. Das Unternehmen will jetzt schnell die eigenen Geschäfts­bedingungen anpassen.

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Kommentarliste

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  • thomas.singer am 22.10.2019 um 09:31 Uhr
    Paketsafe sinnvolle Alternative für Nachbarn

    Laut den AGBs von DHL dürfen die Zusteller die Pakete bei jedem beliebigen Nachbarn abgeben solange Sie beim eigentlichen Empfänger des Paketes eine entsprechende Benachrichtigung einwerfen.
    Dem kann man sich nur entziehen, wenn man einen Wunschnachbar bei DHL hinterlegt. Dieser muss jedoch seit aktualisierung der AGBs von DHL (15.11.19) laut DSGVO einverstanden sein, dass sein Name und seine Adresse bei DHL gespeichert werden. Für die schriftliche Zustimmung ist der Empfänger verantwortlich.
    Letztlich bleibt jedoch das Risiko, dass der Wunschnachbar bei der Zustellung dann auch nicht Zuhause ist.
    Eine sinnvollere Alternative ist Paketsafe: www.paketsafe.net

  • metalamazon am 14.04.2014 um 12:22 Uhr
    Unterschlagung?!

    DHL schickte mir eine Paketkarte, meine Nachbarin (75, unbescholten) hätte ein Paket angenommen. DHL schickte auch eine Email mit der "Unterschrift" meiner Nachbarin an den Versender. Die Nachbarin kann aber durch mehrere Zeugen beweisen, daß sie zur angegebenen Zeit in einer Arztpraxis war. DHL behauptete daraufhin, wir hätten das Paket gemeinsam unterschlagen. Der von mir beauftragte Rechtsanwalt teilte mir mit, daß ich als Empfänger nicht berechtigt sei, rechtliche Schritte gegen DHL zu unternehmen, da der Auftraggeber der Versender sei. Ich wollte gegen DHL vorgehen, da ich dieses Verhalten als rufschädigend ansehe. DHL behauptet, das elektronische System sei für die Unterschriften sicher und nicht fälschbar, ich sehe das seit dem Vorfall anders.

  • pasiphae am 02.11.2011 um 16:06 Uhr
    Sendung wurde beim Nachbarn abgegeben

    Wie verhält es sich rechtlich, wenn eine Sendung, ohne meine ausdrückliche Zustimmung, bei meinem Nachbar abgegeben wurde, dieser jetzt aber behauptet, dass Paket vor meiner Wohnungstür abgestellt zu haben. Ich habe das Paket jedoch dort nicht vorgefunden und somit nie erhalten. Wen kann ich jetzt dafür haftbar machen? Die Post oder die Nachbarin, welche mit ihrer Unterschrift den Erhalt der Sendung quittiert hat. Eine Benachrichtigungskarte wurde in diesem Fall vom Postboten in meinem Briefkasten hinterlegt.

  • wschwering am 27.10.2011 um 16:32 Uhr
    Urteil des OLG Köln immer noch nicht umgesetzt

    Eine Bestellung aus dem Internet wurde mir als am Mi, 26.10.2011 12:42 Uhr geliefert gemeldet, ohne dass ich jedoch das Paket in Händen hielt. Längere Nachforschungen ergaben, dass es bei einem Nachbarn abgegeben wurde. Von dem Zusteller war keine Benachrichtigung in den Postkasten geworfen worden. Offenbar hat DHL das Urteil des OLG Köln immer noch nicht umgesetzt. Stand 27.10.2011

  • wschwering am 27.10.2011 um 16:29 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.