Die Zusteller vom Paketdienst DHL der Deutschen Post dürfen Päckchen oder Pakete nicht einfach beim Nachbarn abgeben, wenn der eigentliche Empfänger nicht da ist. Das dürfen sie nur, wenn sie ihn auch über die Ersatzzustellung informieren. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 6 U 165/10).
Aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte sich das Gericht das Kleingedruckte von DHL genauer angesehen. Es stellte fest, dass DHL sich darin nicht verpflichtet, den Empfänger über die Ersatzzustellung zu benachrichtigen. Das müsse aber sein, meinte das Gericht.
Die Deutsche Post hat auf Anfrage erklärt, dass der Einwurf einer Benachrichtigungskarte schon lange geübte Praxis bei DHL sei. Das Unternehmen will jetzt schnell die eigenen Geschäftsbedingungen anpassen.
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Laut den AGBs von DHL dürfen die Zusteller die Pakete bei jedem beliebigen Nachbarn abgeben solange Sie beim eigentlichen Empfänger des Paketes eine entsprechende Benachrichtigung einwerfen.
Dem kann man sich nur entziehen, wenn man einen Wunschnachbar bei DHL hinterlegt. Dieser muss jedoch seit aktualisierung der AGBs von DHL (15.11.19) laut DSGVO einverstanden sein, dass sein Name und seine Adresse bei DHL gespeichert werden. Für die schriftliche Zustimmung ist der Empfänger verantwortlich.
Letztlich bleibt jedoch das Risiko, dass der Wunschnachbar bei der Zustellung dann auch nicht Zuhause ist.
Eine sinnvollere Alternative ist Paketsafe: www.paketsafe.net
DHL schickte mir eine Paketkarte, meine Nachbarin (75, unbescholten) hätte ein Paket angenommen. DHL schickte auch eine Email mit der "Unterschrift" meiner Nachbarin an den Versender. Die Nachbarin kann aber durch mehrere Zeugen beweisen, daß sie zur angegebenen Zeit in einer Arztpraxis war. DHL behauptete daraufhin, wir hätten das Paket gemeinsam unterschlagen. Der von mir beauftragte Rechtsanwalt teilte mir mit, daß ich als Empfänger nicht berechtigt sei, rechtliche Schritte gegen DHL zu unternehmen, da der Auftraggeber der Versender sei. Ich wollte gegen DHL vorgehen, da ich dieses Verhalten als rufschädigend ansehe. DHL behauptet, das elektronische System sei für die Unterschriften sicher und nicht fälschbar, ich sehe das seit dem Vorfall anders.
Wie verhält es sich rechtlich, wenn eine Sendung, ohne meine ausdrückliche Zustimmung, bei meinem Nachbar abgegeben wurde, dieser jetzt aber behauptet, dass Paket vor meiner Wohnungstür abgestellt zu haben. Ich habe das Paket jedoch dort nicht vorgefunden und somit nie erhalten. Wen kann ich jetzt dafür haftbar machen? Die Post oder die Nachbarin, welche mit ihrer Unterschrift den Erhalt der Sendung quittiert hat. Eine Benachrichtigungskarte wurde in diesem Fall vom Postboten in meinem Briefkasten hinterlegt.
Eine Bestellung aus dem Internet wurde mir als am Mi, 26.10.2011 12:42 Uhr geliefert gemeldet, ohne dass ich jedoch das Paket in Händen hielt. Längere Nachforschungen ergaben, dass es bei einem Nachbarn abgegeben wurde. Von dem Zusteller war keine Benachrichtigung in den Postkasten geworfen worden. Offenbar hat DHL das Urteil des OLG Köln immer noch nicht umgesetzt. Stand 27.10.2011
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