
Warnliste Geldanlage. Die Sortierung nach Anlagearten ermöglicht eine schnelle Recherche. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Die Warnliste Geldanlage verschafft Ihnen einen Überblick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geldanlageangebote, vor denen die Stiftung Warentest gewarnt hat.
Unseriöse oder riskante Angebote in verschiedenen Rubriken
Oft ist es schwer, rentable von unrentablen Geldanlageangeboten zu unterscheiden. Die Stiftung Warentest erstellt deshalb eine Warnliste, die alle in den vergangenen zwei Jahren negativ bewerteten Geldanlageangebote sowie Leistungen in diesem Zusammenhang, wie Beratung, auflistet. Die Artikel sind in den Zeitschriften Stiftung Warentest Finanzen (vor 2025 Finanztest), Stiftung Warentest (vor 2025 test) oder auf test.de erschienen. Leider ist die Liste aufgrund der großen Zahl der Anbieter sowie ständig wechselnder Produkte nie vollständig. Sie entbindet Anlegerinnen und Anleger also nicht von der Pflicht, sich selbst zu informieren.
Warnliste kostenlos herunterladen und Fälle melden
Die Warnliste können Sie hier im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn Ihnen bei einem Geldanlageangebot etwas dubios vorkommt, können Sie die Informationen dazu per Email an die Redaktion senden.
Das Inhaltsverzeichnis ist klickbar und führt direkt zum Eintrag in der Warnliste. Dieser wiederum enthält einen Link auf die entsprechende Veröffentlichung. Die Einträge sind in verschiedene Rubriken gegliedert:
Unseriöse Finanzvermittlung und Finanzberatung. Unter den Rubriken „unseriöse Finanzvermittlung und -beratung“ stehen alle Fälle, in denen Banken, Sparkassen, Finanzdienstleister, Finanzvermittler, Finanzberater und Anwälte Anlegern mit zweifelhaften Methoden oder falschen Versprechen Geldanlagen angedient oder vermittelt haben.
Unternehmensbeteiligungen. In dieser Rubrik warnt die Stiftung Warentest unter anderem vor geschlossenen Fonds und Alternativen Investmentfonds (AIF). Die Gründe, die zur Aufnahme in die Warnliste führten, stehen in Kurzform hinter dem Namen des Fonds. Dort steht auch, in welcher Ausgabe unserer Zeitschriften wir berichtet haben oder wann der Artikel online erschienen ist, damit Anleger unsere Kritik nachlesen können.
Weitere Rubriken. Schließlich nennt die Warnliste in Rubriken „Sonstige nicht empfehlenswerte Geldanlageangebote“ riskante Angebote, vor denen wir Anleger ausdrücklich gewarnt haben und listet Warnungen von Aufsichtsbehörden und den Verbraucherzentralen auf, über die wir berichtet haben.
Seriöse Angebote finden
In unseren Produktfindern auf test.de finden Sie seriöse und sichere Angebote für Investmentfonds, Tagesgeld und Festgeld. Die Zinsangebote unterliegen der Einlagensicherung, sodass im Pleitefall einer Bank je nach Institut mindestens bis zu 100 000 Euro des Ersparten abgesichert sind. Eine einfache und bequeme Anlagestrategie stellt das Pantoffel-Portfolio dar.
Warnungen von Aufsichtsbehörden
Die Warnliste der Stiftung Warentest enthält ausschließlich Unternehmen, über die wir in den Magazinen Stiftung Warentest Finanzen und Stiftung Warentest oder online auf test.de berichtet haben. Sollten Sie Zweifel an der Seriosität eines Unternehmens haben, das nicht in der Warnliste aufgeführt ist, lohnt daneben auch ein Blick in Warnungen verschiedener Aufsichtsbehörden.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Sie veröffentlicht auf ihrer Internetseite Warnungen und Meldungen für Verbraucher. Es ist möglich, nach Firmen zu suchen oder spezielle Themen auszuwählen:
- Unerlaubte Geschäfte. Die Bafin geht formell gegen Unternehmen vor, die Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte ohne staatliche Erlaubnis betreiben.
- Verletzung der Prospektpflicht. Auch Geldanlageangebote, die ohne vorgeschriebenen Verkaufsprospekt vertrieben werden, führt die Bafin auf.
- Marktmanipulation. Wenn sie substanzielle Hinweise auf unlautere Kaufempfehlungen für Aktien und manipulierte Aktienkurse erhält, geht sie dem Verdacht nach und spricht gegebenenfalls Warnungen vor Marktmanipulation aus.
- Produktinvention. Sie kann auch Angebote verbieten.
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. Auf der Internetseite der ESMA finden sich ebenfalls Warnungen und Veröffentlichungen für Verbraucher (in englischer Sprache).
Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO. Die IOSCO sammelt auf ihrer Internetseite Warnungen und Hinweise für Anleger, die ihr die nationalen Aufsichtsbehörden übermitteln (in englischer Sprache).
Viele Fälle landen vor Gericht
Während unsere Leser die Warnliste Geldanlage über die Jahre eifrig genutzt haben, stieß sie bei den genannten Firmen und Personen oft auf Widerstand. Sie mahnten die Stiftung Warentest ab und gingen vor Gericht, wenn die Stiftung Warentest sich weigerte, die Einträge zu löschen. Teilweise zogen sich die Rechtsstreitigkeiten über Jahre hin. Abgesehen von einigen wenigen Änderungen in der Spalte “Anlass der Kritik“, hatte die Einschätzung der Experten von Stiftung Warentest Finanzen am Ende aber fast immer Bestand.
Die Anfänge: Pyramidenspiele und zwielichtige Diamantenhändler
Unsere Warnungen vor unseriösen Geldanlagen haben wir erstmals in Finanztest 4/1994 in eine Listenform gebracht – unter der Überschrift „Dubiose Geldgeschäfte“. Im Jahr 1996 brandmarkten wir Pyramidenspiele und Kaltakquise per Telefon und warnten vor unseriöser Werbung beim Verkauf von Ferienwohnrechten. Auch zwielichtige Diamantenhändler hatten damals Hochkonjunktur.
Eine Liste für alle
Eine erste allgemeine Warnliste zu unrentablen oder unseriösen Geldanlagen erschien in Finanztest 5/1998. Daneben gab es weiter Listen zu besonders üblen Abzockereien: unerlaubte Bankgeschäfte, dubiose Reports, Börsentermingeschäfte, Gewinnsysteme, Timesharing, Immobilienbeteiligungen und Anlagediamanten. Inzwischen haben wir die Einzellisten längst aufgegeben und in eine Gesamtliste gepackt, die in verschiedene Anlagegebiete unterteilt ist.
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- Die Firma hinter Cashcow verkauft angeblich Waren bei Amazon und lockt Anlegerinnen und Anleger mit enorm hohen Gewinnbeteiligungen. Belastbare Zahlen fehlen allerdings.
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- Nichts ist echt auf dieser Seite: Die unbekannten Betreiber, gegen die bereits Anzeige erstattet wurde, geben jedoch tiefe Einblicke in ihre nicht vorhandene Kinderstube.
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- Geld anlegen in Tages- und Festgeld lohnt sich nach wie vor. Mit diesen sieben Tipps sparen Sie sicher und holen aus Ihrer Geldanlage mehr Zinsen heraus.
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Kommentarliste
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@Rakalt: Wir kennen die Unternehmen nicht. Leider können wir nicht jedem interessanten Hinweis nachgehen. Die Seiten finzon.vip und sec-mon.io sind nicht mehr erreichbar. Wir glauben, das Sie mit Ihrer Vermutung richtig liegen und es sich hierbei um Betrug handelt. Wenden Sie sich für eine Beratung direkt an die Verbraucherzentrale.
Ich hatte bei einer Finzon (finzon.vip) einen Betrag veranlagt und sollte im Juni 2025 den erwirtschafteten Betrag über eine Mitarbeiterin bekommen. Meine Kontonummer für den Transfer habe ich nicht bekannt gegeben; daher auch nichts bekommen.
Inzwischen bekam ich viele Anrufe, die ich aber nie angenommen habe. Gestern nahm ich einen Anruf an und erfuhr, dass eine Firma sec-mon.io im Auftrag der Firma sec.gov mir (von Finzon) einen Betrag v € 87.901,99 nach Bezahlung von 5.268,- Euro - Deklarationskosten überweisen würde. - Per Email schriftlich bestätigt.
Eine Kontonummer, auf die ich bezahlen sollte, könnte ich telefonisch erfragen.
Ich habe im Internet die Firma sec.gov gefunden und frage mich, kann das realistisch sein.
Ich kann mich dem Kommentar bezüglich Strukturvertrieben nur anschließen.
Jede provisionsbasierte Anlageberatung (eigentlich auch Sach-Versicherungsberatung), sollte zumindes als bedenklich eingestuft werden. Es besteht nunmal ein Interessenskonflikt, wenn die Bezahlung über Provision und nicht Honorare erfolgt.
Ich vermisse auf der Liste die ganzen Strukturvertriebe (MLP, DVAG, usw.), die einem immer überteuerte Versicherungen andrehen wollen, bei den sie dann große Provisionen kassieren.
@MiWastill: Danke, wir ergänzen die fehlende Silbe.