Immobilienrente im Vergleich Wie Sie Ihr Haus zur Geldquelle machen

Datum:
  • Text: Renate Daum
  • Testleitung: Stefan Hüllen
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Immobilienrente im Vergleich - Wie Sie Ihr Haus zur Geldquelle machen

Immobilienrente. Das Haus verkaufen ohne auszuziehen – das ist möglich. © Getty Images

Das Eigenheim zu Geld machen und weiter darin wohnen – eine Immobilienrente macht das möglich. Doch es gibt Fallen. Unser Vergleich zeigt, wie Sie am besten vorgehen.

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Werden Senio­rinnen und Senioren gefragt, wo sie am liebsten leben wollen, antworten sie oft: in den eigenen vier Wänden, so lange wie möglich. Nicht selten ist das Eigenheim auch ihr größter Vermögens­wert. Ihn zu versilbern, liegt nahe, wenn sie Geld zum Leben brauchen oder Wünsche wie ausgedehnte Reisen haben. Zum Glück gibt es Möglich­keiten, trotzdem darin wohnen zu bleiben.

Die Modelle unterscheiden sich stark. Mal nehmen die Bewohner einen Kredit auf, mal geben sie ihr Eigentum zum Teil oder ganz auf. Mal erhalten sie regel­mäßig Geld, etwa bei einem Haus­verkauf auf Rentenbasis, mal bekommen sie eine große Summe und leisten dann monatliche Zahlungen. Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2022 einen Praxis­test gemacht und Ende 2024 den Markt erneut sondiert, auf dem es eine neue Variante gibt, den Grundstücks­verkauf. Wie einfach ist es wirk­lich, die Immobilie zu verrenten? Und was bringt es? Die Stiftung Warentest erklärt die verschiedenen Modelle und hilft, Antworten auf die oft schwierigen Fragen zu finden:

  • Habe ich das Recht, lebens­lang in der Immobilie zu bleiben, und kann ich mich darauf auch wirk­lich verlassen?
  • Sind Zahlungen, die ich erhalten soll, auf Dauer sicher?
  • Sind die Angebote angemessen?

Warum sich der Immobilienrenten-Vergleich für Sie lohnt

Das richtige Modell für Sie

Die Stiftung Warentest stellt verschiedene Varianten der Immobilien­verrentung vom Verkauf gegen eine Rente bis zum Kredit auf die Immobilie vor und sagt, welches Modell für wen passt – und wovon Sie die Finger lassen sollten. Wir erklären auch, was bei einer Leib­rente und den Steuern zu beachten ist.

Bescheid wissen

Wir erklären, wie eine Leib­rente für eine Immobilie, ein Verkauf mit Nieß­brauchrecht, ein Teil­verkauf einer Immobilie und ein Grundstücks­verkauf funk­tionieren und worauf bei einem Verrentungs­modell zu achten ist – damit das lebens­lange Bleiberecht auch bei einem Weiterverkauf gesichert bleibt.

Zins­konditionen

Eine Tabelle zeigt aktuelle Zinsen für tilgungs­freie Darlehen, die Senioren mit Immobilien­eigentum bekommen können.

Modell­rechnungen

Ziehen Käufer oder Vermittler einen angemessenen und keinen über­höhten Betrag für den Wert des lebens­langen Wohnens vom Verkaufs­erlös ab? Unsere Tabelle hilft Ihnen bei der Einschät­zung.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel mit dem Praxis­test aus Finanztest 12/2022 zum Download.

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Von Leib­rente bis Umkehr­hypothek

Welche Variante sich am besten eignet, hängt von der individuellen Situation ab. Wer mehr Geld zum Leben braucht, sollte nach Angeboten Ausschau halten, die lebens­lange Zahlungen gewähren. Sollen Verwandte unterstützt oder Lebens­träume verwirk­licht werden, sind einmalige oder zeitlich befristete Zahlungen denk­bar.

Neben dem Immobilien­wert spielt oft das Alter der Bewohner bei Vertrags­schluss eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, ein Haus zu verkaufen und sich ein Bleiberecht auf Lebens­zeit zu sichern.

Viele unterschätzen den Wert, bis ans Lebens­ende wohnen bleiben zu dürfen. Verrenten zum Beispiel 65-Jährige ihre Immobilie, können sie oft nur mit wenigen Hundert Euro monatlicher Rente rechnen. Mitte 70 kann die Zahlung in die Nähe von 1 000 Euro rücken oder darüber liegen.

Nicht ohne fach­kundigen Rat unter­schreiben

Wir haben im Jahre 2022 den Praxis­test gemacht und fünf Test­personen im Sommer bei Anbietern, Maklern und Vermitt­lern Angebote für einen Komplett- oder Teil­verkauf ihres Hauses oder ihrer Wohnung einholen lassen – mit lebens­langem Wohn- oder Nutzungs­recht („Nieß­brauchrecht“). Sie wünschten einmalige Geldsummen, befristete oder lebens­lange Renten. Wenn sie lebens­lang regel­mäßige Zahlungen wünschten, boten die Vermittler an, Angebote für eine Sofortrente einzuholen. Ernüchterndes Fazit: Anhand der Informationen und Unterlagen aus den Beratungs­gesprächen konnte niemand selbst ermitteln, welche Offerte sich am besten für ihn eignete und welche die besten Konditionen bot.

Bei Banken und Sparkassen fragten wir zudem im Jahr 2022 und im Dezember 2024 nach Krediten, die sich an Ältere mit Immobilien­eigentum richten. Oft ist dabei von Umkehr­hypotheken die Rede. Bei dieser Kredit­variante wird der Kredit­betrag nach und nach ausgezahlt, sodass der Schulden­stand mit der Zeit steigt. In Deutsch­land sind derzeit keine echten Umkehr­hypotheken, sondern nur Angebote mit ähnlichem Zahlungs­profil bekannt. Dabei wird der Darlehens­betrag auf einen Schlag in einen Auszahlungs­plan gesteckt und dann von dort nach und nach ausgezahlt.

Teil­verkauf: Anbieter haben ihre Verträge verändert

Die Stiftung Warentest hat nachgerechnet und die Unterlagen geprüft. Bei einigen Verrentungs­angeboten haben wir Klauseln gefunden, die für Verbraucher sehr ungünstig waren. Der Test zeigte: Es gibt annehm­bare Angebote, aber auch solche, die wir gar nicht empfehlen können. Unser Vergleich hilft bei der Orientierung und unsere Tabelle hilft bei der Beur­teilung, ob Makler oder Käufer bei ihren Angeboten angemessene Werte ansetzen. Ohne fach­kundige Unterstüt­zung, etwa durch Rechts­anwälte oder eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale, sollte niemand einen Vertrag unter­schreiben.

Wir nennen Konditionen von Teilkaufanbietern exemplarisch und sagen, wie sich bestimmte Klauseln bei einem späteren Gesamt­verkauf auswirken und wie Leib­renten und Sofortrenten zu versteuern sind. Vor allem beim Teil­verkauf identifizierten wir 2022 mehrere Nachteile. Seither hat sich einiges getan. Anbieter haben den Bundes­verband Immobilien­verrentung gegründet und Qualitäts­stan­dards aufgestellt. Es gab Änderungen in ihren Verträgen, die sie mit den Kunden abschließen. Einige wesentliche Kritik­punkte gelten aber nach wie vor.

Check­liste: Kommt eine Immobilienrente über­haupt für Sie infrage?

1. Prüfen Sie, ob Sie diese Voraus­setzungen erfüllen

  • Sie wollen weiter in Ihrer Eigentums­wohnung oder Ihrem Haus wohnen.
  • Sie brauchen oder wollen mehr Geld.
  • Sie und Ihr Partner oder Ihre Part­nerin sind 65 Jahre oder besser noch älter.

Wichtig: Je jünger Sie als „Verrenter“ sind, desto mehr wird Ihnen für den Wert Ihres Verbleibens im Haus abge­zogen.

2. Klären Sie, welche Bedingungen für Sie essenziell sind

Über­legen Sie, was Ihnen wichtig ist, und zwar jetzt und auch in fort­geschrittenem Alter. Und was passiert, wenn Sie plötzlich alleine sind. Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Ist ein Umzug nicht doch irgend­wann sinn­voll, weil Haus und Garten eigentlich zu groß sind? Wollen oder können Sie alles auch mit 90 Jahren noch in Schuss halten? Sortieren Sie vor, welche Modelle vielleicht und welche gar nicht infrage kommen.

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3. Holen Sie mehrere Angebote ein

Informieren Sie sich ausführ­lich, vielleicht auch über Modelle, mit denen Sie sich auf Anhieb nicht anfreunden konnten.

4. Lassen Sie sich ausführ­lich beraten

Es geht um eine der wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens. Holen Sie sich professionellen Rat, auch wenn er etwas kostet. Verträge zu Verrentungs­modellen sind komplex und können sehr unterschiedlich sein. Als Laie sind die Konsequenzen schwer zu über­blicken. Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass die Notare schon dafür sorgen werden, dass alles seine Ordnung für Sie hat. Es kann auch sinn­voll sein, selbst Gutachter mit der Immobilienbe­wertung zu beauftragen.

5. Beziehen Sie Ihre Familie ein

Besprechen Sie Ihre Entscheidung mit Ihren Kindern oder mit Ihren Erben.

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17 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • auchegal500 am 09.06.2025 um 11:46 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Bitte wählen Sie auch bei Kritik einen respektvollen Tonfall

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.04.2025 um 15:52 Uhr
    Sparda Bank BW

    @jora; @alle: Die Sparda-Bank Baden-Württemberg hat uns am 10.4. auf unsere erneute Anfrage geantwortet, dass der Seniorenkredit „Zinszahlungsdarlehen“ weiterhin zum Angebot gehört. Es wird vermutet, dass Ihr Berater dieses Produkt nicht „kennt“, denn es werde kaum nachgefragt. Sollten Sie weiterhin Interesse am Kredit haben, versuchen Sie es bitte erneut und berichten Sie uns vom Ergebnis. Klappt es nicht, nennen Sie uns bitte die Filiale und den Berater / die Beraterin. Wir haken dann noch einmal konkret nach:
    Leserservice.Finanzen@Stiftung-Warentest.de

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.04.2025 um 16:53 Uhr
    Sparda Bank BW

    @jora: Die angegebenen Daten aus unserer Untersuchung wurden uns im Dezember 2024 von der Sparda-Bank Baden-Württemberg so mitgeteilt. Selbst wenn das Angebot inzwischen eingestellt worden sein sollte, müsste es dennoch im Haus bekannt sein. Lassen Sie sich nicht entmutigen, fragen Sie auch bei anderen Banken nach. Wir werden die Sparda-Bank nochmal befragen.

  • jora am 02.04.2025 um 19:04 Uhr
    Sparda Bank BW ist nicht dabei!

    Wir haben bei der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die in der Tabelle mit günstigen 2,93 % Zins bei 10jähriger Zinsbindung genannt ist, wegen eines Senioren-Kredits angefragt. Wir sind ein Ehepaar (70/80 Jahre) und und um einen Kreditbetrag in Höhe von 10% des von einem vereidigten Sachverständigen geschätzten Verkehrswertes unseres unbelasteten Hausgrundstücks gebeten. Heute rief uns ein Mitarbeiter der Sparda-Bank BW an und erklärte, wir könnten nur einen zweckgebundenen Kredit (für Hausumbau, Modernisierung o.ä.) erhalten; eine freie Verfügung über den Kreditbetrag sei nicht möglich. Ein Seniorenkredit "Zinszahlungsdarlehn" sei unbekannt und den gebe es nicht. Mit den Angaben bei Stiftung Warentest habe die Sparda-Bank Baden-Württemberg jedenfalls nichts zu tun.
    Also sollten Sie die Sparda-Bank BW wohl aus der Liste streichen, damit sich Stiftung-Warentest-Leser die Anfrage bei dieser Bank sparen können.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.03.2025 um 09:14 Uhr
    Download Heftartikel Inhaltsverzeichnis Nr. 9

    @usilberbach: Gern:
    www.test.de/Immobilienrente-Haus-verkaufen-und-trotzdem-weiter-drin-wohnen-1814463-5936018

    Mit einem Klick auf Nr. 9 im Inhaltsverzeichnis sollte es einfacher gehen.
    Beides Mal müssen Sie etwas nach unten scrollen, um die Heftartikel aus 2020 und 2022 zu finden.

    Und wie gesagt, deren Inhalte sind nicht 1:1 identisch mit dem Online-Artikel. Denn der erhielt in 2025 eine Aktualisierung, die nicht auf Papier erschienen ist.