
Letzter Wille. Ehepartner möchten sich per Testament oft gegenseitig absichern. © Doro Huber / Kombinatrotweiss, Getty Images (M)
Mit einem durchdachten Testament sichern Sie Ihre Liebsten ab, vermeiden Streit und sparen Steuern. Wichtige Merkmale zeigt ein Muster der Stiftung Warentest.
Wer sein Erbe selbstbestimmt verteilen möchte, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. Passt die für Sie? Dann müssen Sie nichts tun. Falls nicht, können Sie mit einem Testament alles nach Ihren Wünschen regeln.
Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest zeigen, wann ein Testament sinnvoll ist und wie Sie es rechtssicher aufsetzen. Wir erklären, was ohne Testament passiert, wie Sie ungeliebte Erben ausschließen und Ihren Partner absichern. Besonders in Patchworkfamilien sind spezielle Regelungen wie Vermächtnisse oder Auflagen hilfreich. Wir geben praxisnahe Tipps für typische Fälle.
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- Per Vermächtnis können Sie anderen Teile Ihres Vermögens zusprechen. Wir sagen, wozu das gut ist, wie Sie ein Vermächtnis anordnen und was für die Erbschaftsteuer gilt.
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- Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen verteilen. Die Checkliste der Stiftung Warentest hilft beim Verfassen.
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- Nicht alle, die fürs Alter mit einer privaten Rentenversicherung sparen, tun das nur für sich. Viele wollen ihre Rente später vererben. Das hat aber auch Nachteile.
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@Bigpete: Bei Ehepaaren gehört das Guthaben eines Giro- oder Sparkontos, das nur auf den Namen eines Ehegatten läuft (Einzelkonto), allein diesem Ehepartner. Im Todesfall geht das Guthaben nicht automatisch an den überlebenden Ehegatten über, sondern fällt in den Nachlass des verstorbenen Kontoinhabers und wird gemäß den geltenden Erbregelungen verteilt. Lag der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, kann die Witwe von ihrem Recht auf Erhöhung der Erbquote Gebrauch machen.
Die Bank führt das Konto als Nachlasskonto. Die Erben (z. B. der Ehepartner und ggf. Kinder) müssen gemeinsam über das Guthaben verfügen und die Auflösung veranlassen. Denn Ehegatten sind nicht automatisch berechtigt, auf das Einzelkonto des Partners zuzugreifen, es sei denn, eine Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt, liegt vor.
www.test.de/erben
www.test.de/Zinsen-Tipps-fuer-gemeinsames-Sparen-6195514-0
www.test.de/Konto-aufloesen-nach-Todesfall-6216750-0/
Ich bin seit fast 50 Jahren verheiratet und habe keine Gütertrennung o.ä. vereinbart. Die Konten und das Depot laufen aber auf meinen Namen. Vererbe ich im Todesfall das gesamte Volumen oder nur die Hälfte aufgrund der wohl automatisch geltenden Zugewinngemeinschaft?
Oh wow, bei einem kinderlosen Ehepaar haben die Eltern also Anspruch auf ein Viertel des Erbes. Selbst mit einem Berliner Testament steht ihnen, falls sie darauf bestehen, immerhin der Pflichtteil von einem Achtel zu. Befinden sich die Eltern in einem Pflegeheim und das Amt übernimmt die Kosten, ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass es den Erbanteil im Namen der Eltern einfordern wird?
@raudi-audi: Einer von beiden schreibt das Testament (für beide). Danach unterschreiben beide Ehepartner mit Ort und Datum. Derjenige, der das Testament nicht geschrieben hat, kann zum Beispiel noch unter das Testament und die Unterschrift des anderen schreiben: „Das ist auch mein letzter Wille.“ Und unterschreibt dann darunter.
Hallo, mir wird nicht ganz klar, wer, bei einem gemeinsamen Testament (verheirateten Ehepaar mit 2 Kindern), das Testament
handschriftlich schreiben soll. Die Frau, der Mann, oder beide jeweils eins mit gleichem Text und beider Unterschriften.