Testament und Nach­lass Gestalten Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen

Datum:
  • Text: Sophie Mecchia, Eugénie Zobel-Varga
  • Faktencheck: Sabine Vogt
Testament und Nach­lass - Gestalten Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen

Letzter Wille. Ehepartner möchten sich per Testament oft gegen­seitig absichern. © Doro Huber / Kombinatrotweiss, Getty Images (M)

Mit einem durch­dachten Testament sichern Sie Ihre Liebsten ab, vermeiden Streit und sparen Steuern. Wichtige Merkmale zeigt ein Muster der Stiftung Warentest.

Wer sein Erbe selbst­bestimmt verteilen möchte, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. Passt die für Sie? Dann müssen Sie nichts tun. Falls nicht, können Sie mit einem Testament alles nach Ihren Wünschen regeln.

Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest zeigen, wann ein Testament sinn­voll ist und wie Sie es rechts­sicher aufsetzen. Wir erklären, was ohne Testament passiert, wie Sie ungeliebte Erben ausschließen und Ihren Partner absichern. Besonders in Patchwork­familien sind spezielle Rege­lungen wie Vermächt­nisse oder Auflagen hilf­reich. Wir geben praxis­nahe Tipps für typische Fälle.

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59 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.08.2025 um 16:57 Uhr
    Einzelkonto / Ehepaaren / Nachlass

    @Bigpete: Bei Ehepaaren gehört das Guthaben eines Giro- oder Sparkontos, das nur auf den Namen eines Ehegatten läuft (Einzelkonto), allein diesem Ehepartner. Im Todesfall geht das Guthaben nicht automatisch an den überlebenden Ehegatten über, sondern fällt in den Nachlass des verstorbenen Kontoinhabers und wird gemäß den geltenden Erbregelungen verteilt. Lag der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, kann die Witwe von ihrem Recht auf Erhöhung der Erbquote Gebrauch machen.
    Die Bank führt das Konto als Nachlasskonto. Die Erben (z. B. der Ehepartner und ggf. Kinder) müssen gemeinsam über das Guthaben verfügen und die Auflösung veranlassen. Denn Ehegatten sind nicht automatisch berechtigt, auf das Einzelkonto des Partners zuzugreifen, es sei denn, eine Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt, liegt vor.
    www.test.de/erben
    www.test.de/Zinsen-Tipps-fuer-gemeinsames-Sparen-6195514-0
    www.test.de/Konto-aufloesen-nach-Todesfall-6216750-0/

  • Bigpete am 16.08.2025 um 12:47 Uhr
    Wie groß ist mein Erbe?

    Ich bin seit fast 50 Jahren verheiratet und habe keine Gütertrennung o.ä. vereinbart. Die Konten und das Depot laufen aber auf meinen Namen. Vererbe ich im Todesfall das gesamte Volumen oder nur die Hälfte aufgrund der wohl automatisch geltenden Zugewinngemeinschaft?

  • dergo am 23.02.2025 um 18:40 Uhr
    Erbe und Pflegeheim?

    Oh wow, bei einem kinderlosen Ehepaar haben die Eltern also Anspruch auf ein Viertel des Erbes. Selbst mit einem Berliner Testament steht ihnen, falls sie darauf bestehen, immerhin der Pflichtteil von einem Achtel zu. Befinden sich die Eltern in einem Pflegeheim und das Amt übernimmt die Kosten, ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass es den Erbanteil im Namen der Eltern einfordern wird?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2025 um 12:08 Uhr
    gemeinsames Testament

    @raudi-audi: Einer von beiden schreibt das Testament (für beide). Danach unterschreiben beide Ehepartner mit Ort und Datum. Derjenige, der das Testament nicht geschrieben hat, kann zum Beispiel noch unter das Testament und die Unterschrift des anderen schreiben: „Das ist auch mein letzter Wille.“ Und unterschreibt dann darunter.

  • raudi-audi am 19.02.2025 um 15:38 Uhr
    Handschriftliches Testament bei Ehepartnern

    Hallo, mir wird nicht ganz klar, wer, bei einem gemeinsamen Testament (verheirateten Ehepaar mit 2 Kindern), das Testament
    handschriftlich schreiben soll. Die Frau, der Mann, oder beide jeweils eins mit gleichem Text und beider Unterschriften.