
Gesetzliche Pflegeversicherung. Ihre Leistungen sind für Pflegebedürftige sehr wichtig, auch wenn sie meistens nicht ausreichen. © Getty Images / Hinterhaus Productions
Werden Menschen pflegebedürftig, brauchen sie Hilfe – von Familienmitgliedern oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.
Aktuell gibt es etwa 5,2 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Die meisten von ihnen sind älter als 60 Jahre. Bei den über 75-Jährigen liegt der Anteil der Pflegebedürftigen bei knapp 17 Prozent, in der Altersgruppe der über 90-Jährigen sind es mehr als 81 Prozent. Die Zahlen zeigen eindeutig: Mit zunehmendem Lebensalter steigt das Risiko, auf Hilfe und Unterstützung angewiesen zu sein.
Vieles neu ab 2025
Zum 1. Januar 2025 gab es etliche Neuerungen in der Pflegeversicherung. Informationen dazu haben wir kompakt im Special Pflegereform 2025 zusammengestellt.
Eine Pflegebedürftigkeit kann sich langsam einschleichen oder plötzlich auftreten – zum Beispiel nach einem Unfall oder infolge eines Sturzes, Herzinfarkts oder Schlaganfalls. Das Leben der Betroffenen ändert sich durch eine Pflegebedürftigkeit enorm. Aber auch Angehörige müssen oft ihren Alltag neu organisieren, insbesondere wenn sie selbst die Pflege übernehmen. Hausnotruf, Pflegegrad, ambulanter Dienst – plötzlich tauchen jede Menge neuer Begriffe auf. Informiert zu sein, ist entscheidend.
Wer nicht weiß, was ihm oder ihr zusteht, bekommt wichtige Leistungen nicht. Deshalb erklären wir hier:
- wie Familien die Pflege eines Mitglieds sicherstellen können,
- welche Leistungen Pflegebedürftigen und Angehörigen zustehen,
- wie sie diese abrufen können und
- wer sie dabei unterstützt.
Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung variieren nach Kinderzahl. Nur der Kinderabschlag für das erste Kind gilt lebenslang, für weitere Kinder nur bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. |
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Versicherte ohne Kinder |
= 4,20% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,4%) |
Versicherte mit 1 Kind |
= 3,60% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,8%) |
Versicherte mit 2 Kindern |
= 3,35% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,55%) |
Versicherte mit 3 Kindern |
= 3,10% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,3%) |
Versicherte mit 4 Kindern |
= 2,85% (Arbeitnehmer-Anteil 1,05%) |
Versicherte mit 5 und mehr Kindern |
= 2,6% (Arbeitnehmer-Anteil 0,8%) |
Legende
Quelle: Bundesgesundheitsministerium. Stand: 2025
Der Arbeitgeberanteil, der bei angestellten Versicherten übernommen wird, beläuft sich bei allen Beitragssätzen konstant auf 1,8 Prozent.
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Kommentarliste
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@alle: Wechseln Sie die gesetzliche Krankenversicherung, heißt das nicht automatisch, dass Sie die privaten Pflegezusatzversicherung wechseln sollten. Denn beim Wechsel des Anbieters der privaten Pflegezusatzversicherung erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, soweit es sich um keinen Pflege-Bahr-Tarif handelt.
Hallo Stiftung Warentest!
Bitte berichten, ob bei Vermittlung einer PV-Zusatzversicherung durch eine GKV, an die jeweiligen Partner, auch eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Ich habe ca. 2004, gesetzlich versichert bei der DAK, eine Pflegezusatzversicherung bei der Hanse-Merkur (Versicherungspartner der DAK, Angebot exklusiv für DAK Versicherte) abgeschlossen. Es wurden keine Gesundheitsfragen erhoben.
Aktuell bin ich bei der TK gesetzlich versichert. Diese GKV arbeitet z.B. mit der Envivas Versicherung zusammen.
Mein Wechsel von der DAK zur TK führte nicht zu einer Veränderung meiner zuvor abgeschlossenen PV-Zusatzversicherung bei Hanse-Merkur.
Wie hoch darf der zinlose Kredit sein ?
2014 eingestiegen 79€ monatliche Beiträge
Ab 2024 178€ monatliche Beiträge
Die Beiträge stiegen kontinuierlich JEDES Jahr ❗️❗️❗️
@moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/