Nach­haltige Fonds und ETF Grün anlegen in zwei Varianten

Datum:
  • Text: Karin Baur
  • Testleitung: Bostjan Krisper, Thomas Krüger
  • Test­assistenz: Viviane Hamann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Nach­haltige Fonds und ETF - Grün anlegen in zwei Varianten

Grüne Fonds und ETF. Geld­anlage mit nach­haltigen Fonds und ETF umfasst neben ökologischen auch soziale Aspekte. Und sie soll sich lohnen. Wir stellen Musterdepots für verschiedene Anleger­typen vor. © Francesco Ciccolella

Lieber aktiv gemanagte Fonds oder grüne ETF? Unser Test nach­haltiger Fonds und ETF zeigt, was besser ist und mehr Rendite­chancen hat. Musterdepots helfen bei der Auswahl.

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Nur weil Rüstungs­aktien boomen, heißt das nicht, dass nach­haltige Geld­anlage keinen mehr interes­siert. Knapp 750 Milliarden Euro lagen laut Fonds­verband BVI Ende Juni 2025 in Publikums­fonds mit Nach­haltig­keits­merkmalen. Unser Test von mehr als 1 200 Fonds und ETF zeigt Ihnen, wie nach­haltig Anla­gepro­dukte wirk­lich sind.

Neu ist: Wir zeigen nicht nur die besten Fonds, sondern auch, wie Sie mit ihnen ein Depot aufbauen können. Dazu stellen wir zwei nach­haltige Musterdepots vor: ein dunkelgrünes für Anleger, die Wert auf strenge Nach­haltig­keit legen, und ein grünes Pantoffel-Portfolio – die bequeme, auf ETF beruhende Anla­gestrategie der Stiftung Warentest. Wer sich ein nach­haltiges Portfolio zusammen­stellen möchte, findet im Test die besten Fonds und ETF dafür.

Warum sich unser Test nach­haltiger Fonds und ETF für Sie lohnt

Die besten nach­haltigen Fonds für Sie

Die Stiftung Warentest hat 1203 Nach­haltig­keits­fonds untersucht. Unsere Tabelle hilft Ihnen, das zu Ihren Anla­gekriterien passende Produkt zu finden. Die Testsieger und die passenden Fonds und ETF für unsere Musterdepots in Tabellenform finden Sie im PDF des Testbe­richtes von Stiftung Warentest Finanzen 10/25.

Nach­haltige Musterdepots

Wir geben Ihnen Tipps zum Aufbau eines nach­haltigen Portfolios. Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten: einem „dunkelgrünen Portfolio“ mit streng nach­haltigen Fonds und dem etwas weniger strengen „grünen Pantoffel-Portfolio“ (die von uns entwickelte Anla­gestrategie heißt so, weil sie sehr bequem ist). Sie erfahren, welche Renditen nach­haltige Titel erzielt haben und wo Sie unsere Testsieger und andere geeignete Nach­haltig­keits­fonds kaufen können.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Stiftung Warentest Finanzen 10/25 zum Download. Außerdem können Sie sich eine ausführ­liche Über­sicht über eine größere Auswahl der getesteten Fonds und ETF herunter­laden.

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Mehr als 1 200 Fonds im Test

Wir haben Fonds aus sieben Fonds­gruppen untersucht.

  • Aktienfonds Welt
  • Aktienfonds Deutsch­land
  • Aktienfonds Europa
  • Aktienfonds Schwellenländer
  • Rentenfonds mit Euro-Staats­anleihen
  • Rentenfonds mit deutschen Staats­anleihen
  • Rentenfonds mit einem Mix aus Euro-Staats- und Unter­nehmens­anleihen

Erneuer­bare-Energien-ETF und -Fonds sowie Fonds aus den Gruppen Aktien Umwelt&Klima sowie Aktien Wasser (Welt) haben wir auf die Einhaltung unserer nach­haltigen Mindest­kriterien über­prüft.

So finden Sie nach­haltige ETF und ethisch-ökologische Fonds

Unter den unter­suchen Fonds sind Klassiker wie der GLS Bank Aktienfonds, der Green Effects NAI-Werte Fonds, der Ökoworld Ökovision oder der terrAssisi Aktien. Auch grüne ETF sind dabei. Wenn Sie den Test frei­schalten, erfahren Sie, wer die Testsieger sind und wie nach­haltige ETF im Test abge­schnitten haben.

Das Notenspektrum reicht von fünf Punkten für die besten bis einem Punkt für die schlechtesten Fonds aus dem Test. Unsere Tabellen zeigen, welche Kriterien die ethisch-ökologischen Fonds beachten. So sind zum Beispiel die Ausschluss­kriterien einzeln aufgelistet. Sie erkennen auf einen Blick, welche Fonds Ihren Vorstel­lungen von Nach­haltig­keit am besten entsprechen.

Tipp: Wollen Sie einfach nur die Ergeb­nisse bestimmter Fonds anschauen, schalten Sie direkt den Fondsfinder frei. Dort finden Sie ebenfalls die Nach­haltig­keits­kriterien, dazu die aktuelle Bewertung des Anlage­erfolgs sowie die laufenden Rendite- und Risikokenn­zahlen. Sie können sich Fonds mit überprüftem Nachhaltigkeitsansatz auch direkt anzeigen lassen. Zudem erfahren Sie dort für jeden der 701 Fonds, die an unseren Mindest­kriterien gescheitert sind, woran es jeweils lag.

Wie wir getestet haben

Unser Test in Zahlen. Wir haben 1203 Fonds als potenziell nach­haltig identifiziert und sie durch ein Vorab-Scree­ning geschickt. Dabei schauen wir, ob die Fonds gegen essenzielle Nach­haltig­keits­kriterien verstoßen. Nur wer die Eingangs­hürde über­stand, bekam von uns einen mehr­seitigen Fragebogen mit mehr als 100 Fragen. Insgesamt haben wir bei 183 Anbietern für 502 Fonds Daten angefragt. 134 Fonds konnten wir im Detail auswerten. 90 Anbieter haben bei der Unter­suchung nicht mitgemacht (Liste der Verweigerer). In den beiden PDF zu diesem Beitrag zeigen wir die Fonds und ETF in Tabellenform – einmal bekommen Sie eine Tabelle mit den Fonds und ETF, die sich am besten für unsere Musterportfolios eignen. Zum anderen erhalten Sie eine ausführ­liche Über­sicht über die getesteten Fonds und ETF.

So kommt die Nach­haltig­keits­note zustande. Das größte Gewicht legen wir auf die Ausschluss­kriterien – nicht nur die Umwelt ist dabei wichtig. Geprüft haben wir auch, wie konsequent Anbieter bei der Auswahl der Titel vorgehen und welche Methoden sie dabei anwenden (So haben wir getestet). Für die Bewertung von Rentenfonds mit Staats­anleihen haben wir eigens ein ESG-Länderrating entwickelt.

Wie Sie Greenwashing vermeiden

Nach­haltige Geld­anlage ist weit mehr als der Ausschluss umstrittener Branchen und Firmen: Mit dem Kauf bestimmter Aktien wollen die Fonds auch gezielt umwelt­freundliche Projekte oder soziale Anliegen fördern. Viele Fondsanbieter engagieren sich darüber hinaus auf Haupt­versamm­lungen und im direkten Dialog, um die Unternehmen zur Änderung über­holter Geschäfts­modelle zu bewegen. Mithilfe unseres Tests können Sie die Fonds darauf­hin abklopfen, auf welche Kriterien sie achten, und so zu einem Investment kommen, das Sie nicht enttäuscht.

Nach­haltige Geld­anlage soll sich auch rentieren

Nach­haltige Fonds sollten nicht nur ethische, soziale und ökologische Kriterien beachten, sondern auch wirt­schaftlich erfolg­reich sein. Wenn Sie den Test frei­schalten, sehen Sie einen ausführ­lichen Rendite­vergleich für alle untersuchten Fonds­märkte. Im Markt­vergleich können nach­haltige Fonds und ETF durch­aus mit ihren nicht-grünen Konkurrenten mithalten. Bei den strengsten Nach­haltig­keits­fonds hat es zuletzt allerdings meist nicht so gut geklappt. Die Grafik zeigt am Beispiel des MSCI World Index im Vergleich mit dem nach­haltigen MSCI World SRI, dass sich nach­haltige Werte nicht hinter den klassischen verstecken müssen.

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Nach­haltig anlegen – Stiftung Warentest bietet umfassende Orientierung

Bislang gibt es keine einheitliche Definition dafür, was ein nach­haltiger Fonds ist. Das verwirrt viele Anle­gerinnen und Anleger und hält nicht wenige davon ab, nach­haltig anzu­legen – obwohl sie es gerne würden. Mit der Nachhaltigkeitsbewertung der Stiftung Warentest finden Sie heraus, welche Fonds und ETF Ihren Vorstel­lungen entsprechen. Sie können so gut vorbereitet zum Beratungs­gespräch gehen oder Ihren Wunsch­fonds selbst kaufen.

Tipp: Wenn Sie sich in das Thema vertiefen wollen, empfehlen wir Ihnen unser neues Buch Grüne Fonds und ETF: Nachhaltig investieren leicht gemacht.

So haben wir nach­haltige Fonds und ETF getestet

Im Test

Wir haben 1 075 Fonds aus den Gruppen Aktien Welt, Aktien Europa, Aktien Deutsch­land und Aktien Schwellenländer sowie 133 Rentenfonds aus den Gruppen Staats­anleihen Euro und Staats- und Unter­nehmens­anleihen Euro als potenziell nach­haltig identifiziert. Entweder die ­Anbieter haben den Fonds selbst als nach­haltig beschrieben oder sie haben den Fonds nach Artikel 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung einge­stuft. Hinzu kommen vier Fonds aus der Gruppe Staats­anleihen Deutsch­land.

Die Fonds haben wir einem Vorab-Scree­ning unterzogen. Den Anbietern der Fonds, die es bestanden haben, haben wir ­einen Fragebogen geschickt. Für 134 Fonds konnten wir eine voll­ständige Nach­haltig­keits­bewertung erstellen.

Bildet ein Fonds einen Index ab, so kam er für den Test nur infrage, wenn er im Index enthaltene Aktien kauft, also physisch repliziert. Ausgeschlossen von der Prüfung der Nach­haltig­keit haben wir Fonds, die einen Index synthetisch replizieren. Hierbei werden andere Aktien als die im Index enthaltenen gekauft und die Wert­entwick­lung des Index mittels eines Swaps, also eines Tausch­geschäfts, sicher­gestellt.

Das Vorab-Scree­ning

Zunächst werfen wir mithilfe des Prüf­instituts The Value Group und der Daten des Indexanbieters MSCI einen Blick in die Fonds. Wir schauen in einem zwei­stufigen Verfahren, ob sie gegen essenzielle Nach­haltig­keits­kriterien verstoßen. In der ersten Stufe identifizieren wir sehr schwere Verstöße, in der zweiten Stufe schwere Verstöße gegen unsere Ausschluss­kriterien. Fonds, die im Vorab-Scree­ning scheitern, bekommen nur einen Nach­haltig­keits­punkt und scheiden aus dem weiteren Test­verfahren aus.

Stufe 1 des Vorab-Scree­nings

Wir prüfen die Fond­sport­folios auf sehr schwere Verstöße gegen unsere Nach­haltig­keits­kriterien. Wir schauen ob die Fonds in Unternehmen investieren...

  • ...mit hoch­wirk­samen fossilen Brenn­stoff­reserven (Kohle, Ölsand, Schieferöl und Schiefergas). Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn der Anteil solcher Unternehmen am Portfolio größer ist als 5 Prozent.
  • ...aus der ther­mischen Kohle­industrie. Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn das Portfolio Unternehmen enthält, die 10 Prozent oder mehr ihres Umsatzes mit Kohle­förderung und -verkauf erzielen.
  • ...aus dem Kern­energie-Sektor. Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn der Anteil solcher Unternehmen am Portfolio größer ist als 10 Prozent.
  • ...aus der Tabakbranche. Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn das Portfolio Unternehmen enthält, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion von Tabak beziehungs­weise mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes mit dem Handel von Tabak­produkten erzielen.
  • ...aus der Rüstungs­branche. Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn das Portfolio Hersteller geächteter Waffen oder Hersteller von Nuklearwaffen enthält.
  • ...die gegen die OECD-Leitsätze oder den UN Global Compact verstoßen. Sie scheitern ebenfalls bereits in Stufe 1 unseres Vorab-Scree­nings. Die Vereinten Nationen (UN) formulieren zehn Grund­sätze für eine verantwortungs­volle Unter­nehmens­führung. Unter anderem sollen die unterzeichnenden Unternehmen sich nicht an Menschen­rechtsver­letzungen mitschuldig machen und sich für die Abschaffung von Kinder- und Zwangs­arbeit sowie gegen Korruption einsetzen.

Fonds, die die Stufe 1 nicht bestehen, screenen wir aber noch in Stufe 2, um sie auf sämtliche uns wichtigen Ausschluss­kriterien abzu­klopfen. Sie können aber nicht mehr als einen von fünf möglichen Punkten erhalten.

Stufe 2 des Vorab-Scree­nings

Wir prüfen die Fond­sport­folios auf schwere Verstöße gegen unsere Nach­haltig­keits­kriterien. Wir schauen ob die Fonds in Unternehmen investieren...

... mit allen Arten von fossilen Brenn­stoff­reserven. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn der Anteil solcher Unternehmen am Portfolio mehr als 5 Prozent beträgt.

... mit Umsätzen aus fossilen Brenn­stoffen. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn der gewichtete Durch­schnitt der Einnahmen aller Emittenten aus fossilen Brenn­stoffen mehr als 5 Prozent beträgt (einschließ­lich Gewinnung, Raffination und Strom­erzeugung).

... mit Umsätzen aus Kohle­geschäften. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn der Fonds in Unternehmen investiert ist, die mehr als 5 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Abbau von ther­mischer Kohle, dem Verkauf an externe Parteien oder der Strom­erzeugung erzielen.

... aus der Kern­ener­giebranche. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn Unternehmen im Portfolio sind, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion von Kern­kraft­werken erzielen oder – bei Lieferanten – die mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes mit der Belieferung von Kern­kraft­werken erzielen.

... die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion grüner Gentechnik erzielen. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn solche Unternehmen im Portfolio enthalten sind.

... die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Pornografie erzielen oder die mehr als 15 Prozent mit dem Handel oder dem Vertrieb von Pornografie erzielen. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn solche Unternehmen im Portfolio enthalten sind.

... die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Glücks­spiel erzielen oder – bei deren Dienst­leistern – die mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes mit Dienst­leistungen für Glücks­spiel erzielen. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn solche Unternehmen im Portfolio enthalten sind.

... aus dem Waffensektor. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn Unternehmen im Portfolio sind, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion ziviler Schuss­waffen und konventionellen Waffen erzielen. Außerdem gilt es als schwerer Verstoß, wenn die Fonds in Unternehmen investieren, die mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes mit dem Handel ziviler Schuss­waffen erzielen. Die Umsatz­grenze von 15 Prozent gilt ebenfalls für Lieferanten und Dienst­leister im Bereich der konventionellen Waffen.

Fonds, die unser Vorab-Scree­ning nicht bestanden haben, bewerten wir mit einem Punkt. Sie scheiden aus dem weiteren Test­verfahren aus.

Branchenfonds im Vorab-Scree­ning

Ebenfalls dem Vorab-Scree­ning unterzogen haben wir Fonds aus den Gruppen Aktien Umwelt&Klima (Welt), Aktien Neue Energien (Welt) und Aktien Wasser (Welt). Die Ergeb­nisse finden Sie in unserer Fondsdatenbank. Wir haben die Fonds nicht bewertet, es jedoch mit einer Fußnote gekenn­zeichnet, wenn ein Fonds das Vorab-Scree­ning bestanden/nicht bestanden hat.

Unser Vorab-Scree­ning für Staats­anleihen

Ebenfalls durch das Vorabscree­ning fielen Fonds, die Anleihen von Staaten besitzen,

  • ...die dem Pariser Klimaab­kommen und der Biodi­versitäts­konvention nicht beigetreten sind,
  • ...die ein Militärbudget von mehr als 4 Prozent des BIP (Brutto­inlands­produkt) aufweisen,
  • ...bei denen die Todes­strafe legal ist,
  • ...die EU- oder UNO-Sanktionen unterliegen,
  • ...die von der Nicht­regierungs­organisation Free­dom House als „nicht frei“ einge­stuft sind und
  • ...bei denen hohe Korruption herrscht (Corruption Perception Index CPI < 30).

Wir werten diese als sehr schwere Verstöße.

So bewerten wir den Anlage­erfolg

Wir messen den Anlage­erfolg der Fonds anhand des Chance-Risiko-Verhält­nisses. Die monatlich aktualisierten Ergeb­nisse veröffent­lichen wir in unserer großen Fondsdatenbank. Wir erläutern dort zudem Details zum Fondsrating.

So bewerten wir die Nach­haltig­keit

Den ­Anbietern der Fonds, die das Vorab-Scree­ning bestanden haben, haben wir einen Fragebogen geschickt. Für 134 Fonds und ETF haben wir eine voll­ständige Nach­haltig­keits­bewertung erstellt. Nach­haltig­keits­punkte haben wir an insgesamt 1 457 Fonds vergeben und unsere große Fondsdatenbank entsprechend aktualisiert. Die Nach­haltig­keits­bewertung der Stiftung Warentest bezieht sich auf den gesamten Auswahl­prozess der Fonds. Schwer­punkt der Gesamt­note sind die Ausschluss­kriterien.

Die Bewertung für die Nach­haltig­keit lautet wie folgt:

fünf Punkte – Sehr hoch

vier Punkte – Hoch

drei Punkte – Mittel

zwei Punkte – Nied­rig

ein Punkt– Sehr nied­rig

Die Bewertung von Aktienfonds

Die Nach­haltig­keits­bewertung setzt sich zusammen aus der Bewertung der Ausschluss­kriterien und der weiteren Auswahl­kriterien, etwa welche Auswahl­strategien der Fondsanbieter verfolgt, wie streng er bei der Auswahl der Aktien vorgeht oder ob er einen unabhängigen Nach­haltig­keits­beirat einsetzt (siehe unten). Die Bewertung der Ausschluss­kriterien macht 50 Prozent an der Gesamt­note aus.

Die Bewertung von Rentenfonds

Die Nach­haltig­keits­bewertung setzt sich zusammen aus den Bewertungen für Staats­anleihen und – sofern im Portfolio – für Unter­nehmens­anleihen. Die Note wird anteilig berechnet. Die Bewertung der Staats­anleihen ergibt sich haupt­sächlich aus dem ESG-Länderrating und der Bewertung der Ausschluss­kriterien für Staaten (siehe unten). Das Länderrating umfasst die Scores für Umwelt­belange, Soziales und Staats­führung. Die Bewertung der Unter­nehmens­anleihen ergibt sich aus der Bewertung der Ausschluss­kriterien, den Auswahls­trategien sowie der Strenge der Auswahl (siehe unten).

Ausschluss­kriterien für Unternehmen im Detail

In unsere Bewertung fließen 29 Ausschluss­kriterien ein:

  1. Kohle­förderung zur Verwertung in ther­mischen Kraft­werken
  2. Konventionelle Erdgasförderung
  3. Konventionelle Ölför­derung
  4. Förderung von Ölsand, Schieferöl und Schiefergas
  5. Betrieb von Kohle­kraft­werken
  6. Betrieb von Erdgas­kraft­werken
  7. Betrieb von Ölkraft­werken
  8. Kern­komponenten für ­Atom­kraft­werke
  9. Betrieb von Atom­kraft­werken
  10. Abbau von Uran
  11. Genetisch veränderte Organismen in der Land­wirt­schaft
  12. Massentierhaltung
  13. Tier­versuche für Kosmetik
  14. Produktion von Palmöl 
  15. Produktion von lang­lebigen ­organischen Schad­stoffen
  16. Ernste oder wieder­holte ­Umwelt­schäden
  17. Korruption, Steuer­vermeidung, Geld­wäsche
  18. Arbeits­rechts­verletzungen gemäß Konventionen der Inter­nationalen Arbeits­organisation (ILO)
  19. Menschen­rechts­verletzungen ­gemäß der Vereinten Nationen (Uno)
  20. Glücks­spiel
  21. Pornografie
  22. Alkohol
  23. Tabak
  24. Kriegs­waffen und Militärgüter 
  25. Hand­feuerwaffen
  26. Abge­reicherte Uranmunition
  27. Massen­vernichtungs­waffen
  28. Anti-Personen-Minen
  29. Streumunition

Um die volle Punkt­zahl zu erreichen, durfte ein Fonds nur in Unternehmen investieren, die höchs­tens 5 Prozent ihres Umsatzes mit Geschäften machen, die gegen die Ausschluss­kriterien des Fonds verstoßen, bis zur Grenze von 10 Prozent gab es die halbe Punkt­zahl. Ausnahmen sind geächtete Waffen, Ölsande und Fracking sowie Tabak und Pornografie. Hier lagen unsere Grenzen bei 0 für volle und bei 5 Prozent für halbe Punkt­zahl. Bei Umwelt­zerstörung, Korruption, Arbeits- und Menschen­rechten kam es auf ernste und wieder­holte Verstöße an.

Wir unterscheiden die Ausschluss­kriterien in voll erfüllt, einge­schränkt und nicht erfüllt.

Beispiele „Fossile Energien“

Im Ausschluss­kriterium „Fossile Energien“ zum Beispiel fassen wir die Punkte 1 bis 7 zusammen. Für jedes Einzel­kriterium vergeben wir bei Umsätzen bis 5 Prozent die volle, bei Umsätzen bis 10 Prozent nur noch die halbe Punkt­zahl. Eine Ausnahme gilt für Punkt 4 „Ölsand, Schieferöl und Schiefergas“, hier gibt es einen vollen Punkt nur, wenn kein Umsatz in diesem Bereich gemacht wird, und einen halben Punkt bei Umsätzen bis 5 Prozent. Weil wir Kohle­förderung und -verstromung stärker gewichten, beträgt die maximale Punkt­zahl 7 Punkte. Das Ausschluss­kriterium „Fossile Energien“ gilt als voll erfüllt, wenn mehr als 5 Punkte erreicht sind. Bei mehr als 3,5 Punkten ist es einge­schränkt, darunter nicht erfüllt.

Beispiel „Atom­kraft“

Bei „Atom­kraft“ fassen wir die Punkte 8, 9 und 10 zusammen. Für jedes Einzel­kriterium vergeben wir bei Umsätzen bis 5 Prozent einen Punkt, bei Umsätzen bis 10 Prozent einen halben Punkt. Das Ausschluss­kriterium „Atom­kraft“ gilt bei drei Punkten als voll erfüllt, ab einem Punkt als einge­schränkt und darunter als nicht erfüllt.

Ausschluss­kriterien für Staaten im Detail

  1. Klima- und Umwelt­zerstörung: Ausgeschlossen sein sollen Staaten, die das Pariser Klimaab­kommen und die UN-Biodi­versitäts­konvention nicht ratifiziert haben, sowie Staaten, die im aktuellen Climate Change Performance Index mit dem Rating „sehr nied­rig“ bewertet werden (unter 40 Punkten). Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn beide Punkte erfüllt sind, und einge­schränkt, wenn nur ein Punkt erfüllt ist.
  2. Atom­kraft: Hier geht es um den Betrieb sowie den Neubau von Kern­kraft­werken. Das Kriterium ist voll erfüllt für Staaten ohne Kern­kraft­werke sowie für Staaten, in denen der Anteil der Kern­energie an der Gesamt­strom­erzeugung im Durch­schnitt der letzten drei Jahre nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Das Kriterium ist einge­schränkt erfüllt, wenn der Anteil der Kern­energie an der Gesamt­strom­erzeugung nicht mehr als 40 Prozent beträgt oder für Staaten, in denen keine neuen Kraft­werke gebaut oder geplant werden.
  3. Verstöße gegen Demokratie und Menschen­rechte: Staaten, die von Free­dom House Index als „nicht frei“ (teil­weise erfüllt) oder „teil­weise frei“ (voll erfüllt) bewertet werden.
  4. Korruption: Ausgeschlossen sein sollen Staaten mit hoher Korruption. Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn der Ausschluss schon für Staaten mit einem aktuellem Corruption Perceptions Index von 50 gilt, und einge­schränkt erfüllt bei einem CPI von mindestens 30 Punkten.
  5. Hohes Militärbudget: Staaten, die im Durch­schnitt der letzten drei Jahre mehr als 4 Prozent (teil­weise erfüllt) oder 3 Prozent ihres BIP (voll erfüllt) in Militär­ausgaben investieren.
  6. Kontroverse Waffen: Ausgeschlossen sein sollen Staaten, die Atomwaffen besitzen, die den Atomwaffen­sperr­vertrag nicht ratifiziert haben und die folgende Konventionen über kontroverse Waffen nicht ratifiziert haben: Über­einkommen über Streumunition, Ottawa Konvention über Anti­personenminen. Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn Atomwaffen ausgeschlossen sind und einge­schränkt erfüllt, wenn nur Konventionen gegen kontroverse Waffen ratifiziert oder wenn nur Staaten ohne Atomwaffen­sperr­vertrag ausgeschlossen wurden.
  7. Todes­strafe: Ausgeschlossen sein sollen Staaten, in denen die Todes­strafe inner­halb der letzten zehn Jahre angewendet wurde.

Wir berück­sichtigen auch implizite Ausschlüsse. Bei Fonds, die nur in Staats­anleihen aus der Eurozone oder Deutsch­land investieren, nehmen wir an, dass die Ausschluss­kriterien erfüllt sind, wenn die untersuchten Praktiken in diesen Ländern nicht vorkommen, auch wenn sie vom Anbieter im ESG-Ansatz nicht definiert werden.

Weitere Auswahl­kriterien

Hierzu gehören die Punkte

  • Strenge der Auswahl
  • Auswahls­trategien
  • Nach­haltig­keits­beirat

Wir bewerten die Strenge der Auswahl. Je mehr Aktien im Auswahl­prozess aussortiert werden, desto besser. Ein Ausschluss­grad von mehr als 75 Prozent ist hoch, von mehr als 50 Prozent mittel, darunter gering.

Wir bewerten es positiv, wenn der Anbieter für seinen Fonds einen Mindest­anteil von 5 Prozent an Taxonomie-konformen Anlagen ausweist. Dieser Anteil darf nicht aus der Energie­erzeugung mit Erdgas und Nuklear­energie stammen. Die EU-Taxonomie ist ein Regel­werk, in der umwelt­freundliche Wirt­schafts­aktivitäten definiert werden.

Ebenfalls positiv ist es, wenn ein ETF oder Indexfonds einen Index abbildet, der sich an den Beschlüssen des Pariser Klimaab­kommens orientiert (Paris-aligned Benchmark). Solche Indizes müssen eine Treib­hausgas-Intensität von weniger als 50 Prozent des klassischen Mutter­index aufweisen, dazu sehen sie eine jähr­liche Dekarbonisierungs­rate von 7 Prozent vor. Sie schließen geächtete Waffen, Tabak, teil­weise die Forderung von fossilen Brenn­stoffen, sowie Verstöße gegen die OECD-Leit­linien für multinationale Unternehmen und gegen UN Global Compact-Grund­sätze aus.

Desweiteren bewerten wir die Auswahls­trategien. Hierzu gehören Best-in-Class (Auswahl der Besten einer Branche), Best-of-all-Classes (Auswahl der branchen­unabhängig Besten), die absolute Auswahl (Auswahl von Titeln, die ein bestimmtes Rating erreichen) und die Themen­auswahl.

Die Auswahls­trategien im Detail:

  • Beim Best-in-Class-Ansatz wählen Fonds­gesell­schaften aus jeder Branche die Besten aus – die Unternehmen also, die jeweils am nach­haltigsten sind. Vorteil: Das Portfolio ist breit gestreut. Nachteil: So landen etwa auch Ölkonzerne im Portfolio, was vielen grünen Anlegern nicht gefällt. Oft wird der Best-in-Class-Ansatz allerdings mit Ausschluss­kriterien verknüpft.
  • Bei der Best-of-all-Classes-Strategie wählen die Anbieter die nach­haltigsten Unternehmen über alle Branchen hinweg aus. Legen sie die Mess­latte hoch genug, haben Unternehmen aus schmutzigen Branchen keine Chance. Explizite Ausschluss­kriterien kann es trotzdem geben. Die Vorgehens­weise ist strenger als der Best-in-Class-Ansatz, das Portfolio ist weniger breit gestreut, weil auch ohne Ausschluss­kriterien weniger Branchen im Portfolio vertreten sind.
  • Während beim Best-in-Class- und Best-of-all-Classes-Ansatz die Unternehmen jeweils relativ zueinander bewertet werden, bekommen bei der absoluten Auswahl sprich: der Auswahl der mess­bar besten Unternehmen – nur die Unternehmen eine Chance, die bestimmte nach­haltige Mindest­stan­dards erfüllen. Gemessen wird der Mindest­stan­dard zum Beispiel anhand von Ratings oder Scores. Wie nach­haltig der Fonds ist, hängt von der Strenge der Kriterien ab. Diese Auswahl­methode wird oft mit Best-in-Class kombiniert.
  • Bei der Themen­auswahl definieren die Fonds Themen, zum Beispiel „globale Heraus­forderungen“, „Trans­formations­themen“ oder Branchen wie „Erneuer­bare Energien“ oder „Energieeffizienz“ und wählen die passenden Unternehmen aus. In der Praxis wird der Themen­ansatz oft mit einer der anderen Strategien kombiniert. Auch Ausschluss­kriterien kommen zum Einsatz.

Zudem bewerten wir, ob es einen Nach­haltig­keits­beirat mit unabhängigen Experten gibt.

Nein‑X heißt, es gibt keinen solchen Beirat,
Ja‑Häkchenheißt, es gibt einen Beirat und dieser hat ein Mitspracherecht bei Fest­legung der Nach­haltig­keits­kriterien und Titel­auswahl,
eingeschränkt heißt, dass der Beirat keine oder wenig Mitspracherechte hat.

Trans­parenz

Hier bewerteten wir, wie oft der Anbieter das Portfolio im Internet veröffent­licht, ob er offenlegt, welche Aktien oder Anleihen er aus Nach­haltig­keits­gründen verkauft hat, ob er seinen Nach­haltig­keits­ansatz erläutert und regel­mäßig darüber berichtet. Die Trans­parenz bewerten wir separat, sie fließt nicht in die Nach­haltig­keits­note ein.

Bei Aktienfonds: Engagement

Auch das Engagement in Sachen Nach­haltig­keit haben wir bewertet. Damit ist gemeint, ob der Fondsanbieter auf den Haupt­versamm­lungen der Unternehmen, an denen er beteiligt ist, seine Stimm­rechte ausübt und ob er direkt mit den Unternehmen kommuniziert.

Unsere Bewertung fiel umso besser aus, je mehr die Fondsanbieter die Firmen bei ihrem Engagement begleiten. Wir erwarteten von den Fondsanbietern, dass sie Konsequenzen ziehen und ihre Aktien verkaufen, wenn der Engagement-Prozess scheitert und ein Unternehmen bestimmte Miss­stände nicht abstellt. Außerdem bewerteten wir, wie gut die Anbieter über ihre Engagement-Strategie informieren. Beim Prüf­punkt „Umfang des Engagements“ greifen wir auf die Selbst­einschät­zung der Anbieter zurück.

Den Punkt „Engagement“ bewerten wir separat, er fließt nicht in die Nach­haltig­keits­note ein.

Bei Rentenfonds: Das Länderrating der Stiftung Warentest

Unsere Nach­haltig­keits­bewertung der Staaten haben wir mithilfe der Research­agentur The Value Group vorgenommen. Wir unter­teilen die Bewertung für das ESG-Länderrating in drei Kategorien nach dem Kürzel ESG. Die Buch­staben stehen für Environmental, Social und Gover­nance – was bezogen auf Länder mit Umwelt, Soziales und Staats­führung über­setzt werden kann. Die Bewertung stützt sich auf insgesamt elf Kriterien.

E-Score für Umwelt­belange:

  • Klima (ein K.-o.-Kriterium ist es, wenn das Pariser Klimaab­kommen nicht ratifiziert ist)
  • Umwelt (ein K.-o.-Kriterium ist es, wenn die UNO-Biodi­versitäts­konvention nicht ratifiziert ist)

S-Score für Soziales:

  • Bildung
  • Geschlechtergleichheit
  • Gesundheit und Ernährung
  • Menschen- und Arbeits­rechte (ein K.-o.-Kriterium ist es, wenn das Land gegen die Menschen­rechte verstößt (schwere Verstöße) oder wenn sich das Land nicht zur interna­tionalen Menschen­rechts­konvention der UNO bekennt; als weitere K.o.-Kriterien gelten die Anwendung der Todes­strafe, schwerwiegende Verstöße gegen Arbeits­rechte sowie ausbeuterische Kinder­arbeit)
  • Sozialer Wohl­stand

G-Score für Staats­führung:

  • Demokratie (als K.-o.-Kriterien werten wir, wenn ein Land laut Free­dom House Rating als „nicht frei“ gilt oder wenn es nur eine ungenügende Pressefreiheit gibt (entweder Index­wert > 35 gemäß dem Free­dom of the Press Index von „Reporter ohne Grenzen“ beziehungs­weise eine Bewertung unter 2 (Bestnote 4) in der Free­dom House Kategorie „Freie und unabhängige Medien“))
  • Entwick­lung
  • Korruption und Geld­wäsche
  • Waffen und Konflikte (als K.-o.-Kriterien werten wir, wenn sich ein Land im Krieg befindet, den Atomwaffen­sperr­vertrag nicht einhält, das Oslo-Abkommen zur Streumunition nicht ratifiziert hat oder Streumunition bevor­ratet, das Ottawa-Abkommen über Anti-Personen-Minen nicht ratifiziert hat oder Anti-Personen-Minen bevor­ratet oder wenn sich seine Militär­ausgaben auf mehr als 4 Prozent des BIP belaufen)

K.-o.-Kriterien führen zu einer Bewertung von 0 in dem entsprechenden Bereich.

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167 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.02.2025 um 10:34 Uhr
    Noch grünere Geldanlagen?

    @Max.Headroom: Lobbying und ähnliche Aktivitäten gegen Klimamaßnahmen oder andere Nachhaltigkeitsthemen gehört unter kontroverse Unternehmenspraktiken und spielt bei einigen aus Nachhaltigkeitssicht strengen Fondsgesellschaften bei der Anlageentscheidung durchaus eine Rolle. Es wird meistens jedoch nicht explizit in der Fondsdokumentation genannt, daher lohnt es sich bei der Fondsgesellschaft direkt nachzufragen und um konkrete Beispiele bitten. Es gibt auch internationale Datenbanken, die kontroverse Aktivitäten von Unternehmen, Lobbyverbänden und Finanzindustrie dieser Art systematisch bewerten, z.B. die Influencemap.org oder Shareaction.org. In diesem Bereich ist aktuell sehr viel Bewegung durch die politischen Entwicklungen in den USA. Dem Thema werden wir uns auch in unseren künftigen Veröffentlichungen zu nachhaltigen Fonds widmen.

  • Max.Headroom am 25.02.2025 um 13:26 Uhr
    Noch grünere Geldanlagen?

    Gibt es denn auf Fonds, deren Herausgeber sich wirklich Gedanken machen, in was sie da investieren? Also nicht nur offensichtliche Ausschlusskriterien definieren, wie etwa fossile Brennstoffe, sondern auch Firmen ausschließen, bei denen jemand mitverdient, der z.B. den Klimawandel leugnet und sein verdientes Geld doch wieder in fossile Geldanlagen steckt. (Wie die amerikanischen Tech-Giganten, die sich gerade in die Politik einmischen...)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.12.2024 um 15:10 Uhr
    Anlageerfolg und 1. Wahl

    @stbar: 1.-Wahl-ETF sind inner­halb ihrer Fondsgruppe möglichst breit gestreut und bilden einen Index ab, der ein ähnliches Konzept verfolgt wie der Referenzindex der Fondsgruppe. Die Kombination aus breiter Streuung und geringen Kosten sorgt dafür, dass 1.-Wahl-ETF in ihrer jeweiligen Fondsgruppe lang­fristig zu den besten Fonds gehören.
    Unter dem folgenden Link finden Sie unsere Beschreibung dazu, wie wir Fonds und ETF bewerten:
    www.test.de/fonds/methodik

  • stebar am 27.12.2024 um 12:46 Uhr
    Anlageerfolg

    Liebes Finanztest-Team, vielen Dank für die tolle Übersicht. Ich hätte eine Frage zur Bewertung des Anlageerfolgs. Der ETF Invesco IE00BJQRDN15 ist mit 4 Punkten bewertet. Der ETF iShares IE00BYX2JD69 ist 1. Wahl. Der Invesco hat Renditen von 14,1% (5 Jahre) bzw 27,2% (1 Jahr) und der iShares 12,7% (1 J.) bzw. 14.4% (5 J.). Dabei hat der Invesco 4 Punkte (81 %) bei Nachhaltigkeit und der iShares "nur" 3 Punkte (60 %). Wie kommt die Bewertung des Anlageerfolgs im konkreten Fall zustande, wenn der Invesco im Betrachtungszeitraum eine höhere Rendite erzielt und dabei auch noch etwas nachhaltiger bewertet ist? Vielen Dank im Voraus.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.10.2024 um 17:15 Uhr
    Umwelt-Bank-ETF

    @Andrea-XXX: Wir konnten den Axxion Umwelt-Bank Ucits ETF Global SDG Focus (LU2679277744) noch nicht testen, weil das Fondsportfolio noch nicht für ein Vorabscreening nach kontroversen Titeln zur Verfügung stand.
    Laut Angabe auf der Anbieterwebseite enthält der Fondsindex noch nicht die angestrebte breite Streuung von 1.000 investierten Unternehmen, sondern erst 150. Das Portfolio soll schrittweise mit dem Anwachsen des Fondsvolumens aufgebaut werden.
    Der ETF erfüllt nicht unsere Anforderungen an einen marktbreiten Index. Daher ist er aus unserer Sicht nicht als Basis im Depot geeignet.