
Arbeitskraft. Krankheit oder Unfall können zum langfristigen Verlust des Einkommens führen. Eine Versicherung ist sinnvoll. © Getty Images / Seksan Mongkhonkhamsao
Die eigene Arbeitskraft ist viel Geld wert. Sie zu versichern, ist deshalb zentral. Wir zeigen die beste Lösung und Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die geeignete Versicherung, um finanziell für den Fall vorzusorgen, dass Krankheit oder Unfall einen Jobausstieg aus gesundheitlichen Gründen erzwingen – ob vorübergehend oder dauerhaft. Doch nicht jede und jeder kann sich eine Berufsunfähigkeitspolice leisten. Manchmal machen Vorerkrankungen es unmöglich, einen guten Vertrag zu bekommen.
Dann kommen abgespeckte Versicherungslösungen in Betracht, die ein spezielles Invaliditätsrisiko absichern. Der Schutz ist im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung meist günstiger, aber lückenhaft. Das ist dennoch besser als keine Absicherung. Wichtig ist in jedem Fall: Früh versichern, wenn das Thema Krankheit noch eine geringe Rolle spielt. Stiftung Warentest sagt, welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung es gibt und was sie bieten.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist erste Wahl
Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder vierte Angestellte scheiden gesundheitsbedingt vorzeitig aus dem Beruf aus. Die finanziellen Folgen eines Einkommensverlusts lassen sich über eine Versicherung abfedern. Ideal ist dafür eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, vorübergehend oder dauerhaft.
Das Prinzip Berufsunfähigkeitsversicherung
Versichert ist das finanzielle Risiko, den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können. Die Versicherung greift bei körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall können die Leistung auslösen. Gute Policen zahlen, wenn jemand voraussichtlich mindestens sechs Monate oder länger nicht mehr in der Lage ist, den Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben, in dem er oder sie zuletzt gearbeitet hat.
Was sie leistet und wie viel sie kostet
Im Leistungsfall erhalten Kunden die vereinbarte Monatsrente bis zur im Vertrag festgelegten Altersgrenze. Wir empfehlen, wenn möglich, einen Vertrag bis zum 67. Lebensjahr abzuschließen. Wie viel die Versicherung kostet, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Beruf, der gewünschten Rentenhöhe, dem Alter bei Abschluss und der Laufzeit.
Preisbeispiele aus unserem Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen: Für einen sehr guten Tarif zahlt ein 30-jähriger Controller ab 660 Euro Beitrag im Jahr, wenn er eine Monatsrente von 2 000 Euro versichert. Eine 25-jährige medizinische Fachangestellte zahlt ab 550 Euro im Jahr für eine Monatsrente von 1 000 Euro. Studierende bekommen ab 470 Euro im Jahr einen Vertrag mit einer Monatsrente von 1 500 Euro.
Sinnvoller Schutz für ...
... Menschen, die aktuell oder künftig auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Die staatlichen Leistungen bei langer Krankheit, etwa die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, reichen selten aus, um den Lebensstandard aus dem Berufsleben zu halten. Es ist sinnvoll, bereits in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen: als Schülerin oder Schüler, in Ausbildung, während des Studiums oder als Berufsanfänger. Junge Menschen sind nicht immer gesünder als Ältere, dennoch oft haben sie weniger gesundheitliche Beeinträchtigungen als Menschen im höheren Lebensalter und bekommen deshalb einen Vertrag zu besseren Konditionen.
Darauf ist zu achten
Insbesondere für Angehörige von risikoreicheren Berufsgruppen – dazu zählen Handwerker und viele, die im sozialen Bereich tätig sind – kann es schwierig sein, eine bezahlbare Police zu finden. Menschen mit Vorerkrankungen oder riskanten Hobbys wie Flug- oder Motorsport, bekommen manchmal keinen Vertrag oder nur einen Vertrag mit Ausschluss bestimmter Leistungen oder mit Risikozuschlag.
Da Versicherer Risiken teils unterschiedlich werten und sich die Beiträge für dieselbe Person stark unterscheiden können, ist es dann sinnvoll, von mehreren Versicherern ein Angebot einzuholen oder einen Versicherungsmakler zu beauftragen, der für die individuelle Situation Angebote auswählt.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn jemand kaum noch in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Das Prinzip Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Abgesichert ist wie beim Berufsunfähigkeitsschutz das Risiko, gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten zu können. Allerdings geht es hier nicht um den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern darum, ob ein Mensch überhaupt noch arbeiten kann. Die Hürden für eine Leistung sind damit höher. Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall können die Leistung auslösen. Je nach Vertrag zahlen Versicherer, wenn die Person fast gar nicht mehr oder nur noch wenige Stunden täglich arbeiten kann. Psychische Erkrankungen sind in der Regel mitversichert.
Was sie leistet und was sie kostet
Versicherte erhalten im Leistungsfall die vereinbarte Monatsrente. Sie wird maximal bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt, zum Beispiel bis zum 67. oder 65. Lebensjahr. Erwerbsunfähigkeitsschutz ist für einige Berufsgruppen teils deutlich günstiger als der für Berufsunfähigkeit. Ein Beispiel: Ein Industriemechaniker zahlt für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit 1 500 Euro Monatsrente jährlich ab 600 Euro, für Berufsunfähigkeitsschutz sind es 900 Euro.
Sinnvoller Schutz für ...
... alle, die auf Einkommen durch ihre Arbeitskraft angewiesen sind und für die Berufsunfähigkeitsschutz zu teuer ist. Manche Verträge für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung können innerhalb eines festgelegten Zeitraums in Berufsunfähigkeitsschutz umgewandelt werden. Das kann sich für Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende und Berufsanfänger lohnen.
Darauf ist zu achten
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, doch auch sie ist manchmal schwer zu bekommen. Versicherer führen auch hier eine Gesundheitsprüfung durch. Vorerkrankungen und eine Psychotherapie in den vergangenen Jahren können die Ablehnung zur Folge haben. Sinnvoll ist, wenn der Vertrag es zulässt, dass Versicherte „mehrere Stunden täglich“ arbeiten dürfen. Mitunter möchten Menschen, die als erwerbsunfähig eingestuft wurden, noch am Erwerbsleben teilnehmen.
Grundfähigkeitsversicherung
Eine Grundfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Menschen bestimmte Fähigkeiten verlieren. Dazu zählen Gehen, Treppensteigen, Sehen, Hören und Gebrauch der Hände. Der Versicherer zahlt bei Verlust oder schwerer Beeinträchtigung einer im Vertrag genannten Fähigkeit.
Das Prinzip Grundfähigkeitsversicherung
Verliert die versicherte Person für mindestens sechs oder zwölf Monate eine versicherte Grundfähigkeit, erhält sie die vereinbarte Rente. Die Fähigkeiten sind im Vertrag genau definiert. Viele Policen leisten auch ab Pflegegrad zwei oder drei.
Die Stiftung Warentest hat im Vergleich der Grundfähigkeitsversicherungen einen Mindestschutz definiert. Ein Tarif soll mindestens den Verlust folgender Fähigkeiten absichern: Gebrauch von Händen und Armen, Gehen, Stehen, Sitzen, Treppensteigen, Heben und Tragen, Knien und Bücken, Autofahren, Sehen, Hören, Sprechen, Gleichgewichtssinn, intellektuelle und soziale Fähigkeiten, psychische Erkrankungen. Zudem soll er bei Pflegebedürftigkeit leisten.
Was sie leistet und wie viel sie kostet
Versicherte erhalten im Leistungsfall eine Monatsrente bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, in unserem Test bis zum 67. Geburtstag. Preisbeispiel: 25-jährige Erzieher, Mechatroniker, Pflegefachpersonen oder Berufskraftfahrer im Güterverkehr (männlich, weiblich oder divers) zahlen für eine Grundfähigkeitsversicherung mit sehr hohem Leistungsniveau in unserem Test ab 705 Euro im Jahr für einen Tarif, der im Fall einer psychischen Erkrankung nicht leistet. Für denselben Tarif mit Leistung bei psychischer Erkrankung (Psyche-Klausel) zahlen sie ab 992 Euro im Jahr.
Sinnvoller Schutz für ...
... Menschen, die keinen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsschutz abschließen können. Menschen in Risikoberufen wie stark körperlich arbeitende Handwerker und solche in Sozial- und Pflegeberufen finden hier eher bezahlbaren Schutz.
Darauf ist zu achten
Eine Grundfähigkeitsversicherung deckt nur den Verlust von Grundfähigkeiten ab. Anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht das finanzielle Risiko abgesichert, den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Gleichzeitig gilt: Wer eine Grundfähigkeitsrente bezieht, kann durchaus noch in der Lage sein, den Beruf auszuüben.
Dread-Disease-Versicherung
Die Dread-Disease-Versicherung springt ein, wenn eine im Vertrag festgelegte schwere Krankheit diagnostiziert wird.
Das Prinzip Dread-Disease-Versicherung
Versichert sind gravierende Krankheitsfälle wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Krebs und andere schwere Erkrankungen. Die Versicherung springt in der Regel erst nach einer Wartezeit von mehreren Monaten nach dem Versicherungsabschluss ein.
Außerdem zahlt die Versicherung zum Teil bei Verlust von Fähigkeiten wie Sehen oder Hören, nach schweren Unfällen oder wenn ein Mensch die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung verliert.
Was sie leistet und was sie kostet
Im Leistungsfall erhalten Kunden in der Regel eine Einmalzahlung. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Laufzeit. Beispiel: Ein 25-jähriger Industriemechaniker, der die einmalige Versicherungssumme von 300 000 Euro versichert, zahlt ab 1 100 Euro jährlich für den Schutz. Der Vertrag läuft bis zum 67. Geburtstag. Im Leistungsfall erhält er die vereinbarte Summe als Kapitalleistung. Die Kapitalleistung kann oft individuell vereinbart werden, ist jedoch oft abhängig vom Jahreseinkommen.
Sinnvoller Schutz für ...
... Menschen, die weder eine Berufsunfähigkeits- noch eine Erwerbs- oder Grundfähigkeitsversicherung bekommen, weil sie körperliche Einschränkungen oder eine psychische Erkrankung haben. Sie können immerhin das Risiko einer schweren Krankheit absichern.
Darauf ist zu achten
Die Hürden, eine Leistung zu erhalten, sind sehr hoch, denn die Versicherung deckt nur vorab festgelegte Krankheiten ab. Erkrankt ein Versicherter an Herzmuskelschwäche, erhält er keine Leistung, wenn in seinem Vertrag nur Herzinfarkt und Herzklappenerkrankungen abgedeckt sind. Außerdem muss die Erkrankung in den meisten Fällen dauerhaft und nicht heilbar sein. So zahlen Versicherer nach Schlaganfällen nur, wenn neurologische Ausfallerscheinungen bleiben. Kommen in einer Familie Krankheiten häufig vor, sollte man darauf achten, dass sie vertraglich abgesichert sind.
Funktionsinvaliditätsversicherung
Eine Funktionsinvaliditätsversicherung leistet bei schweren Erkrankungen, nach Unfällen oder dem Verlust von Grundfähigkeiten.
Das Prinzip Funktionsinvaliditätsversicherung
Die Versicherung zahlt bei dauerhaften Unfallschäden, schweren Erkrankungen, Organschäden sowie bei Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Sprechen oder von drei oder vier motorischen Fähigkeiten wie etwa Gehen, Hände gebrauchen oder Treppensteigen. Häufig ist auch Pflegebedürftigkeit versichert.
Was sie leistet und wie viel sie kostet
Versicherte erhalten eine monatliche Rente – je nach Vertrag bis zu einem bestimmten Alter oder bis ans Lebensende. Mitunter erhalten sie eine zusätzliche Kapitalleistung. Preisbeispiel: Eine 40-jährige Altenpflegerin (Pflegefachperson) zahlt für eine Monatsrente von 2 000 Euro bis zum 67. Geburtstag rund 1 300 Euro Versicherungsbeitrag im Jahr. Der Beitrag steigt in der Regel mit dem Alter. Der Tarif enthält zusätzlich 10 000 Euro Kapitalleistung und 25 000 Euro für Assistance-Leistungen wie Unterstützung im Haushalt.
Sinnvoller Schutz für ...
... alle, die keine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen können und zumindest einzelne Invaliditätsrisiken absichern möchten.
Darauf ist zu achten
Die Hürden, um Leistungen zu erhalten, sind sehr hoch: Der Versicherer leistet oft nur bei irreversiblen, erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigungen, die voraussichtlich mindestens drei Jahre anhalten. Geht es um den Verlust motorischer Grundfähigkeiten, müssen mehrere zusammenkommen. Kunden haben in der Regel keine Garantie, dass ihr Versicherungsbeitrag stabil bleibt. Er kann bei manchen Tarifen, die zunächst sehr günstig beginnen, über die Laufzeit stark steigen.
Private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung zahlt für bleibende gesundheitliche Schäden, also bei dauerhafter Invalidität, die durch einen Unfall ausgelöst wurde.
Das Prinzip Unfallversicherung
Ein Unfall im Sinne der Versicherer ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Achtung: Nicht jeder „Unfall“, der in der persönlichen Wahrnehmung als solcher gewertet wird, ist ein Fall für die Unfallversicherung. Beispielsweise ist ein unglücklicher Sturz mit dem Fahrrad aus Unachtsamkeit auf einem Weg ohne Hindernis normalerweise kein Unfall im Sinne der Unfallversicherung.
Was sie leistet und was sie kostet
Versicherte erhalten nach einem Unfall eine Kapitalleistung, die von der vereinbarten Versicherungssumme und der Schwere der Unfallfolgen abhängt. Sie bekommen einen Anteil oder ein Vielfaches der Summe. Es gibt auch Verträge, bei denen eine monatliche Unfallrente vereinbart ist. Die Höhe der Auszahlung bemisst sich am Invaliditätsgrad, für den die Versicherer eine sogenannte Gliedertaxe festlegen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich meist danach, ob Kunden in einer niedrigen oder hohen Gefahrengruppe beruflich tätig sind. Für einen sehr guten Tarif zahlen Erwachsene der niedrigen Gefahrengruppe ab 200 Euro im Jahr.
Sinnvoller Schutz für ...
... alle, die weder Berufsunfähigkeits- noch Erwerbs- oder Grundfähigkeitsschutz erhalten und Unfallfolgen absichern wollen. Eine Unfallpolice ist außerdem für diejenigen sinnvoll, die im Alltag regelmäßig besonderen Unfallgefahren ausgesetzt sind, etwa Radfahrende im Stadtverkehr. Empfehlenswert ist sie auch für Selbstständige, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind.
Darauf ist zu achten
Wie viel jemand im Leistungsfall erhält, hängt vor allem vom Grad der Invalidität ab. Interessierte sollten „Gliedertaxen“ und „Progressionsverläufe“ der Angebote prüfen und das Kleingedruckte lesen. Empfehlenswert sind Tarife mit einer Progression, bei der sich die Geldleistung bei Vollinvalidität um ein Vielfaches der Versicherungssumme erhöht. Kunden sollten darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist. Die Police sollte bei Vollinvalidität mindestens 500 000 Euro und bei einer Invalidität von 50 Prozent mindestens 100 000 Euro auszahlen.
Nicht alle Tarife leisten, wenn der Unfall auf eine Bewusstseinsstörung nach einem epileptischen Anfall oder auf einen Herzinfarkt zurückgeht. Ausgeschlossen von den Leistungen sind mitunter auch Unfälle infolge von Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch.
So finden Sie einen guten Vertrag
Berufsunfähigkeitsversicherung
Test. Orientieren Sie sich an unserem Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen. Suchen Sie sich einen oder mehrere Tarife mit den Noten Sehr gut oder Gut heraus und nehmen Sie Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft auf (Online-Suche: Versicherer X Berufsunfähigkeitsversicherung).
Auf der Internetseite des Versicherers gibt es oft Tarifrechner. Dort können Sie persönliche Daten wie Alter, Beruf und die gewünschte Rentenhöhe eingeben. Ein unverbindliches Angebot wird Ihnen dann per E-Mail zuschickt oder Sie können einen Rückruf vereinbaren. Wer keine persönlichen Daten auf der Internetseite preisgeben will, kann alternativ oft eine persönliche Beratung per Telefon oder online vereinbaren.
Tarif. Achten Sie darauf, dass Sie wirklich den von Ihnen ausgesuchten Tarif angeboten bekommen. Im Test nennen wir die konkrete Tarifbezeichnung, etwa „SBU XXX (06.25)“. Haken Sie nach, wenn der Versicherer Ihnen einen anderen Tarif empfiehlt. Vielleicht gibt es dafür eine Erklärung. Schreiben Sie uns, wenn ein Tarif aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht erhältlich ist, per E-Mail (finanzen@stiftung-warentest.de).
Checkliste. Nutzen Sie unsere Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung (9-seitige PDF-Datei zum Ausfüllen). Damit können Sie ein Angebot im Detail prüfen. Begriffe wie Verweisungsverzicht, Nachversicherungsgarantie oder Günstigerprüfung werden genau erklärt. Junge Leute erhalten Tipps, worauf sie besonders achten sollten.
Gesundheitsfragen. Wer einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, muss einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Gehen Sie sorgfältig vor! Mit falschen Angaben riskieren Sie den Versicherungsschutz. Die Gesundheitsdaten sind Grundlage der Risikobewertung durch den Versicherer.
Versicherer fragen in der Regel nach zurückliegenden Krankheiten, Beeinträchtigungen und Therapien innerhalb der vergangenen fünf Jahre. Oft müssen stationäre Aufenthalte und schwere Erkrankungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre angegeben werden. Jeder Versicherer hat einen eigenen Fragebogen entwickelt.
Im Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen hat Stiftung Warentest die Fragebögen der Versicherer im Hinblick auf verbraucherfreundliche Fragen getestet und bewertet. Die Urteile reichen von Sehr gut bis Befriedigend. Es kann sinnvoll sein, auch diese Urteile bei der Auswahl eines Tarifs heranzuziehen.
Patientenakte. Füllen Sie den Fragebogen auf Grundlage Ihrer Gesundheitsdaten der vergangenen Jahre aus. Für privat Krankenversicherte ist das in der Regel unproblematisch. Für gesetzlich Krankenversicherte kann es eine Herausforderung sein, denn sie erfahren nicht automatisch, welche Leistungen Ärzte abrechnen und welche Kosten damit verbunden sind.
Sofern gesetzlich Versicherte Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Diagnosen und Therapien nicht regelmäßig selbst dokumentieren, sollten sie ihre Gesundheitsdaten von behandelnden Ärzten, Kliniken und bei der Krankenkasse anfordern.
Achtung: Die elektronische Patientenakte ePA können Sie jetzt noch nicht dafür heranziehen, sie ist erst im Jahr 2025 gestartet und noch in der Entwicklung. Jedoch haben gesetzlich Krankenversicherte nach Paragraf 305 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, einen kostenlosen Anspruch auf Auskünfte über die in Anspruch genommenen Leistungen von Ärztin, Zahnarzt oder Krankenhaus. Sie können eine „Patientenquittung“ von ihrer Krankenkasse anfordern – jedoch sind darin nur Leistungen und dafür abgerechnete Kosten aufgelistet. Diagnosen, Befunde und Behandlungsverläufe gehen daraus nicht hervor. Doch genau diese sind für die Beantwortung von Gesundheitsfragen wichtig. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, behandelnde Ärztinnen und Ärzte und bei zurückliegenden stationären Aufenthalten an die Klinik und beantragen Sie Ihre Patientendaten.
Individuelle Beratung. Empfehlenswert ist oft, sich beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben – oder nicht einschätzen können, ob eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung für den Berufsunfähigkeitsversicherer relevant sein könnte.
Für eine Beratung gegen Honorar können Sie sich zum Beispiel an einen unabhängigen Versicherungsberater vom Bundesverband der Versicherungsberater (bvvb.de) wenden. Er berät neutral, vermittelt aber keinen Vertrag.
Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungsunternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Manche haben sich auf die Vermittlung von Berufsunfähigkeits- und Existenzschutz spezialisiert. Für die Vermittlung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertragsabschluss und für die Kundenbetreuung.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Individuelle Beratung. Es gibt längst nicht so viele Angebote für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wie Berufsunfähigkeitsversicherungen. Angebote machen einige Lebensversicherer, die auch Berufsunfähigkeitsschutz anbieten. Empfehlenswert ist, sich beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben – oder nicht einschätzen können, inwieweit eine körperliche Beeinträchtigung oder psychische Vorbelastung für den Erwerbsunfähigkeitsversicherer relevant ist.
Für eine Beratung gegen Honorar können Sie sich zum Beispiel an einen unabhängigen Versicherungsberater vom Bundesverband der Versicherungsberater e. V. (bvvb.de) wenden. Er berät neutral, vermittelt aber keinen Vertrag.
Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungsunternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Manche haben sich auf die Vermittlung von Existenzschutz spezialisiert. Für die Vermittlung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertragsabschluss und für die Kundenbetreuung.
Grundfähigkeitsversicherung
Test. Orientieren Sie sich an unserem Vergleich der Grundfähigkeitsversicherungen. Suchen Sie sich einen oder mehrere Tarife mit sehr hohem oder hohem Leistungsniveau heraus und nehmen Sie Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft auf (Online-Suche: Versicherer X Grundfähigkeitsversicherung). In der Regel wird Ihnen eine unverbindliche Beratung telefonisch, online oder teils vor Ort mit einem Versicherungsberater angeboten.
Tarif. Achten Sie darauf, dass Sie wirklich den von Ihnen ausgesuchten Tarif erhalten. Im Test nennen wir die konkrete Tarifbezeichnung, teils mit hinzugebuchten Bausteinen. Haken Sie nach, wenn der Versicherer Ihnen einen anderen Tarif empfiehlt. Vielleicht gibt es dafür eine Erklärung. Schreiben Sie uns, wenn ein Tarif aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht erhältlich ist, per E-Mail (finanzen@stiftung-warentest.de).
Gesundheitsfragen. Wer einen Antrag auf eine Grundfähigkeitsversicherung stellt, muss einen Fragebogen ausfüllen. Gehen Sie sorgfältig vor! Mit falschen Angaben riskieren Sie den Versicherungsschutz. Die Gesundheitsdaten sind Grundlage der Risikobewertung durch den Versicherer.
Versicherer fragen in der Regel nach zurückliegenden Krankheiten, Beeinträchtigungen und Therapien innerhalb der vergangenen fünf Jahre. Manchmal müssen stationäre Aufenthalte und schwere Erkrankungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre angegeben werden. Jeder Versicherer hat einen eigenen Fragebogen.
Patientenakte. Füllen Sie den Fragebogen auf Grundlage ihrer Gesundheitsdaten der vergangenen Jahre aus. Für privat Krankenversicherte ist das in der Regel unproblematisch. Für gesetzlich Krankenversicherte kann es eine Herausforderung sein, denn sie erfahren nicht automatisch, welche Leistungen Ärzte abrechnen und welche Kosten damit verbunden sind.
Sofern gesetzlich Versicherte Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Diagnosen und Therapien nicht regelmäßig selbst dokumentieren, sollten sie ihre Gesundheitsdaten von der Krankenkasse, Ärzten und Kliniken.
Achtung: Die elektronische Patientenakte ePA können Sie jetzt noch nicht dafür heranziehen, sie ist erst im Jahr 2025 gestartet und noch in der Entwicklung. Jedoch haben gesetzlich Krankenversicherte nach Paragraf 305 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, einen kostenlosen Anspruch auf Auskünfte über die in Anspruch genommenen Leistungen von Ärztin, Zahnarzt oder Krankenhaus. Sie können eine „Patientenquittung“ von ihrer Krankenkasse anfordern – jedoch sind darin nur Leistungen und dafür abgerechnete Kosten aufgelistet. Diagnosen, Befunde und Behandlungsverläufe gehen daraus nicht hervor. Diese benötigen Sie für die Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, behandelnde Ärztinnen und Ärzte und bei zurückliegenden stationären Aufenthalten an die Klinik und beantragen Sie Ihre Patientendaten.
Individuelle Beratung. Empfehlenswert ist oft, sich beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben – oder nicht einschätzen können, ob eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung für den Grundfähigkeitsversicherer relevant sein könnte.
Für eine Beratung gegen Honorar können Sie sich zum Beispiel an einen unabhängigen Versicherungsberater vom Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (bvvb.de) wenden. Er berät neutral, vermittelt aber keinen Vertrag.
Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungsunternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Manche haben sich auf die Vermittlung von Existenzschutz spezialisiert. Für die Vermittlung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertragsabschluss und für die Kundenbetreuung.
Dread-Disease-Versicherung und Funktionsinvaliditätsversicherung
Individuelle Beratung. Es gibt wenig Angebote für eine Dread-Disease- oder Funktionsinvaliditätsversicherung. Wir empfehlen, sich für diesen speziellen Existenzschutz beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben – oder nicht einschätzen können, ob eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung für den Versicherer relevant sein könnte.
Für eine Beratung gegen Honorar können Sie sich zum Beispiel an einen unabhängigen Versicherungsberater vom Bundesverband der Versicherungsberater e. V. (bvvb.de) wenden. Er berät neutral, vermittelt aber keinen Vertrag.
Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungsunternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Manche haben sich auf die Vermittlung von Existenzschutz spezialisiert. Für die Vermittlung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertragsabschluss und für die Kundenbetreuung.
Unfallversicherung
Test. Orientieren Sie sich an unserem Vergleich der privaten Unfallversicherungen. Suchen Sie sich einen Tarif mit der Note Sehr gut oder Gut heraus. Teils ist es möglich, den Wunschtarif zu googeln und dann gleich online den Vertrag abzuschließen. Doch ganz so einfach läuft es nicht immer. Der von der Stiftung Warentest empfohlene Tarif ist vielleicht nicht auf der Internetseite des Versicherers zu finden.
Tarif. Um den ausgesuchten Tarif zu erhalten, kontaktieren Sie direkt den Versicherer (Online-Suche: Versicherer X Unfallversicherung). Fordern Sie online oder telefonisch ein Angebot an und achten Sie auf die exakte Tarifbezeichnung. Im Test heißt ein Tarif beispielsweise: „Einfach Komplett (Gliedertaxe Premium Plus, Progression Plus)“.
Individueller Tarif. Bedenken Sie auch, dass nicht jeder Tarif zu jeder Person passt: So sollte eine Chirurgin, die in ihrem Beruf auf den Einsatz der Hände und auf in intaktes Sehvermögen angewiesen ist, bei einer Police darauf achten, dass die Gliedertaxe ihre Versicherers Augen und Hände prozentual höher als üblich bemisst. Ein Controller, bei dessen Arbeit es weniger auf den Einsatz bestimmter Körperteile ankommt, braucht die Gliedertaxe vielleicht nicht so stark zu beachten.
Gesundheitsfragen. Unfallversicherer fragen sehr unterschiedlich umfangreich nach dem Gesundheitszustand. Teils gibt es Angebote ohne Gesundheitsfragen, teils gibt es vereinfachte Fragen, teils fragt der Versicherer intensiver nach. Seien Sie bei den Angaben unbedingt ehrlich. Mit falschen Antworten riskieren Sie den Versicherungsschutz.
Klären Sie im Zweifel besser alle Angaben ab. Für privat Krankenversicherte ist das in der Regel unproblematisch. Für gesetzlich Krankenversicherte kann es eine Herausforderung sein. Sie können jedoch ihre Gesundheitsdaten von der Krankenkasse, Ärzten und Kliniken anfordern.
Achtung: Die elektronische Patientenakte ePA können Sie jetzt noch nicht dafür heranziehen, sie ist erst im Jahr 2025 gestartet und noch in der Entwicklung. Jedoch haben gesetzlich Krankenversicherte nach Paragraf 305 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, einen kostenlosen Anspruch auf Auskünfte über die in Anspruch genommenen Leistungen von Ärztin, Zahnarzt oder Krankenhaus. Sie können eine „Patientenquittung“ von ihrer Krankenkasse anfordern – jedoch sind darin nur Leistungen und dafür abgerechnete Kosten aufgelistet. Diagnosen, Befunde und Behandlungsverläufe gehen daraus nicht hervor. Diese benötigen Sie für die Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, behandelnde Ärztinnen und Ärzte und bei zurückliegenden stationären Aufenthalten an die Klinik und beantragen Sie Ihre Patientendaten.
Individuelle Beratung. Sie können sich für eine individuelle Beratung auch an einen Versicherungsmakler wenden, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungsunternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Für die Vermittlung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertragsabschluss und für die Kundenbetreuung.
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Grundfähigkeitsversicherung im Vergleich Geld, wenn Treppensteigen nicht mehr geht
- Eine Grundfähigkeitsversicherung hilft, wenn Menschen wichtige Fähigkeiten verlieren – und ist günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. 37 Tarife im Vergleich.
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Private Unfallversicherung im Vergleich Solider Schutz zu günstigen Tarifen
- Unfälle verändern ein Leben oft von Grund auf. Eine private Unfallversicherung kann die finanziellen Folgen abfedern. In unserem Test finden Sie 112 Tarife im Vergleich.
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Versicherungsantrag Wie Sie Gesundheitsfragen korrekt beantworten
- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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