Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung Diese Versicherungen helfen bei Invalidität

Datum:
  • Text: Simone Weidner
  • Testleitung: Beate Bexterm­öller
  • Test­assistenz: Achim Pieritz
  • Faktencheck: Betina Chill
Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung - Diese Versicherungen helfen bei Invalidität

Arbeits­kraft. Krankheit oder Unfall können zum lang­fristigen Verlust des Einkommens führen. Eine Versicherung ist sinn­voll. © Getty Images / Seksan Mongkhonkhamsao

Die eigene Arbeits­kraft ist viel Geld wert. Sie zu versichern, ist deshalb zentral. Wir zeigen die beste Lösung und Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die geeignete Versicherung, um finanziell für den Fall vorzusorgen, dass Krankheit oder Unfall einen Jobausstieg aus gesundheitlichen Gründen erzwingen – ob vorüber­gehend oder dauer­haft. Doch nicht jede und jeder kann sich eine Berufs­unfähigkeits­police leisten. Manchmal machen Vorerkrankungen es unmöglich, einen guten Vertrag zu bekommen.

Dann kommen abge­speckte Versicherungs­lösungen in Betracht, die ein spezielles Invaliditäts­risiko absichern. Der Schutz ist im Vergleich zur Berufs­unfähigkeits­versicherung meist güns­tiger, aber lückenhaft. Das ist dennoch besser als keine Absicherung. Wichtig ist in jedem Fall: Früh versichern, wenn das Thema Krankheit noch eine geringe Rolle spielt. Stiftung Warentest sagt, welche Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung es gibt und was sie bieten.

Berufs­unfähigkeits­versicherung ist erste Wahl

Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder vierte Angestellte scheiden gesund­heits­bedingt vorzeitig aus dem Beruf aus. Die finanziellen Folgen eines Einkommens­verlusts lassen sich über eine Versicherung abfedern. Ideal ist dafür eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, vorüber­gehend oder dauer­haft.

Das Prinzip Berufs­unfähigkeits­versicherung

Versichert ist das finanzielle Risiko, den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können. Die Versicherung greift bei körperlichen und psychischen Beein­trächtigungen. Krankheit, Unfall oder Kräfte­verfall können die Leistung auslösen. Gute Policen zahlen, wenn jemand voraus­sicht­lich mindestens sechs Monate oder länger nicht mehr in der Lage ist, den Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben, in dem er oder sie zuletzt gearbeitet hat.

Was sie leistet und wie viel sie kostet

Im Leistungs­fall erhalten Kunden die vereinbarte Monats­rente bis zur im Vertrag fest­gelegten Alters­grenze. Wir empfehlen, wenn möglich, einen Vertrag bis zum 67. Lebens­jahr abzu­schließen. Wie viel die Versicherung kostet, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Beruf, der gewünschten Rentenhöhe, dem Alter bei Abschluss und der Lauf­zeit.

Preisbeispiele aus unserem Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen: Für einen sehr guten Tarif zahlt ein 30-jähriger Controller ab 660 Euro Beitrag im Jahr, wenn er eine Monats­rente von 2 000 Euro versichert. Eine 25-jährige medizi­nische Fach­angestellte zahlt ab 550 Euro im Jahr für eine Monats­rente von 1 000 Euro. Studierende bekommen ab 470 Euro im Jahr einen Vertrag mit einer Monats­rente von 1 500 Euro.

Sinn­voller Schutz für ...

... Menschen, die aktuell oder künftig auf ihr Arbeits­einkommen angewiesen sind. Die staatlichen Leistungen bei langer Krankheit, etwa die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente, reichen selten aus, um den Lebens­stan­dard aus dem Berufs­leben zu halten. Es ist sinn­voll, bereits in jungen Jahren eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzu­schließen: als Schülerin oder Schüler, in Ausbildung, während des Studiums oder als Berufs­anfänger. Junge Menschen sind nicht immer gesünder als Ältere, dennoch oft haben sie weniger gesundheitliche Beein­trächtigungen als Menschen im höheren Lebens­alter und bekommen deshalb einen Vertrag zu besseren Konditionen.

Darauf ist zu achten

Insbesondere für Angehörige von risikoreicheren Berufs­gruppen – dazu zählen Hand­werker und viele, die im sozialen Bereich tätig sind – kann es schwierig sein, eine bezahl­bare Police zu finden. Menschen mit Vorerkrankungen oder riskanten Hobbys wie Flug- oder Motor­sport, bekommen manchmal keinen Vertrag oder nur einen Vertrag mit Ausschluss bestimmter Leistungen oder mit Risiko­zuschlag.

Da Versicherer Risiken teils unterschiedlich werten und sich die Beiträge für dieselbe Person stark unterscheiden können, ist es dann sinn­voll, von mehreren Versicherern ein Angebot einzuholen oder einen Versicherungsmakler zu beauftragen, der für die individuelle Situation Angebote auswählt.

Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

Eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung springt ein, wenn jemand kaum noch in der Lage ist, einer Erwerbs­tätig­keit nach­zugehen.

Das Prinzip Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

Abge­sichert ist wie beim Berufsunfähigkeitsschutz das Risiko, gesund­heits­bedingt nicht mehr arbeiten zu können. Allerdings geht es hier nicht um den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern darum, ob ein Mensch über­haupt noch arbeiten kann. Die Hürden für eine Leistung sind damit höher. Krankheit, Unfall oder Kräfte­verfall können die Leistung auslösen. Je nach Vertrag zahlen Versicherer, wenn die Person fast gar nicht mehr oder nur noch wenige Stunden täglich arbeiten kann. Psychische Erkrankungen sind in der Regel mitversichert.

Was sie leistet und was sie kostet

Versicherte erhalten im Leistungs­fall die vereinbarte Monats­rente. Sie wird maximal bis zum Ende der Vertrags­lauf­zeit gezahlt, zum Beispiel bis zum 67. oder 65. Lebens­jahr. Erwerbs­unfähigkeits­schutz ist für einige Berufs­gruppen teils deutlich güns­tiger als der für Berufs­unfähigkeit. Ein Beispiel: Ein Industrie­mechaniker zahlt für eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung mit 1 500 Euro Monats­rente jähr­lich ab 600 Euro, für Berufs­unfähigkeits­schutz sind es 900 Euro.

Sinn­voller Schutz für ...

... alle, die auf Einkommen durch ihre Arbeits­kraft angewiesen sind und für die Berufs­unfähigkeits­schutz zu teuer ist. Manche Verträge für eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung können inner­halb eines fest­gelegten Zeitraums in Berufs­unfähigkeits­schutz umge­wandelt werden. Das kann sich für Schüle­rinnen und Schüler, Azubis, Studierende und Berufs­anfänger lohnen.

Darauf ist zu achten

Eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung ist eine sinn­volle Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung, doch auch sie ist manchmal schwer zu bekommen. Versicherer führen auch hier eine Gesundheitsprüfung durch. Vorerkrankungen und eine Psycho­therapie in den vergangenen Jahren können die Ablehnung zur Folge haben. Sinn­voll ist, wenn der Vertrag es zulässt, dass Versicherte „mehrere Stunden täglich“ arbeiten dürfen. Mitunter möchten Menschen, die als erwerbs­unfähig einge­stuft wurden, noch am Erwerbs­leben teilnehmen.

Grund­fähig­keits­versicherung

Eine Grundfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Menschen bestimmte Fähig­keiten verlieren. Dazu zählen Gehen, Treppen­steigen, Sehen, Hören und Gebrauch der Hände. Der Versicherer zahlt bei Verlust oder schwerer Beein­trächtigung einer im Vertrag genannten Fähig­keit.

Das Prinzip Grund­fähig­keits­versicherung

Verliert die versicherte Person für mindestens sechs oder zwölf Monate eine versicherte Grund­fähig­keit, erhält sie die vereinbarte Rente. Die Fähig­keiten sind im Vertrag genau definiert. Viele Policen leisten auch ab Pfle­gegrad zwei oder drei.

Die Stiftung Warentest hat im Vergleich der Grund­fähig­keits­versicherungen einen Mindest­schutz definiert. Ein Tarif soll mindestens den Verlust folgender Fähig­keiten absichern: Gebrauch von Händen und Armen, Gehen, Stehen, Sitzen, Treppen­steigen, Heben und Tragen, Knien und Bücken, Auto­fahren, ­Sehen, Hören, Sprechen, Gleichgewichts­sinn, intellektuelle und soziale Fähig­keiten, psychische Erkrankungen. Zudem soll er bei Pflegebedürftig­keit leisten.

Was sie leistet und wie viel sie kostet

Versicherte erhalten im Leistungs­fall eine Monats­rente bis zum Ende der vereinbarten Vertrags­lauf­zeit, in unserem Test bis zum 67. Geburts­tag. Preisbeispiel: 25-jährige Erzieher, Mechatroniker, Pflegefach­personen oder Berufs­kraft­fahrer im Güter­verkehr (männ­lich, weiblich oder divers) zahlen für eine Grund­fähig­keits­versicherung mit sehr hohem Leistungs­niveau in unserem Test ab 705 Euro im Jahr für einen Tarif, der im Fall einer psychischen Erkrankung nicht leistet. Für denselben Tarif mit Leistung bei psychischer Erkrankung (Psyche-Klausel) zahlen sie ab 992 Euro im Jahr.

Sinn­voller Schutz für ...

... Menschen, die keinen Berufs­unfähigkeits- oder Erwerbs­unfähigkeits­schutz abschließen können. Menschen in Risiko­berufen wie stark körperlich arbeitende Hand­werker und solche in Sozial- und Pflegeberufen finden hier eher bezahl­baren Schutz.

Darauf ist zu achten

Eine Grund­fähig­keits­versicherung deckt nur den Verlust von Grund­fähig­keiten ab. Anders als eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist nicht das finanzielle Risiko abge­sichert, den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Gleich­zeitig gilt: Wer eine Grund­fähig­keits­rente bezieht, kann durch­aus noch in der Lage sein, den Beruf auszuüben.

Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung springt ein, wenn eine im Vertrag fest­gelegte schwere Krankheit diagnostiziert wird.

Das Prinzip Dread-Disease-Versicherung

Versichert sind gravierende Krank­heits­fälle wie Herz­infarkt, Schlag­anfall, Multiple Sklerose, Quer­schnitts­lähmung, Krebs und andere schwere Erkrankungen. Die Versicherung springt in der Regel erst nach einer Warte­zeit von mehreren Monaten nach dem Versicherungs­abschluss ein.

Außerdem zahlt die Versicherung zum Teil bei Verlust von Fähig­keiten wie Sehen oder Hören, nach schweren Unfällen oder wenn ein Mensch die Fähig­keit zur selbst­ständigen Lebens­führung verliert.

Was sie leistet und was sie kostet

Im Leistungs­fall erhalten Kunden in der Regel eine Einmalzahlung. Der Versicherungs­beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Lauf­zeit. Beispiel: Ein 25-jähriger Industrie­mechaniker, der die einmalige Versicherungs­summe von 300 000 Euro versichert, zahlt ab 1 100 Euro jähr­lich für den Schutz. Der Vertrag läuft bis zum 67. Geburts­tag. Im Leistungs­fall erhält er die vereinbarte Summe als Kapital­leistung. Die Kapital­leistung kann oft individuell vereinbart werden, ist jedoch oft abhängig vom Jahres­einkommen.

Sinn­voller Schutz für ...

... Menschen, die weder eine Berufs­unfähigkeits- noch eine Erwerbs- oder Grund­fähig­keits­versicherung bekommen, weil sie körperliche Einschränkungen oder eine psychische Erkrankung haben. Sie können immerhin das Risiko einer schweren Krankheit absichern.

Darauf ist zu achten

Die Hürden, eine Leistung zu erhalten, sind sehr hoch, denn die Versicherung deckt nur vorab fest­gelegte Krankheiten ab. Erkrankt ein Versicherter an Herz­muskel­schwäche, erhält er keine Leistung, wenn in seinem Vertrag nur Herz­infarkt und Herz­klappen­erkrankungen abge­deckt sind. Außerdem muss die Erkrankung in den meisten Fällen dauer­haft und nicht heil­bar sein. So zahlen Versicherer nach Schlag­anfällen nur, wenn neurologische Ausfallerscheinungen bleiben. Kommen in einer Familie Krankheiten häufig vor, sollte man darauf achten, dass sie vertraglich abge­sichert sind.

Funk­tions­invaliditäts­versicherung

Eine Funk­tions­invaliditäts­versicherung leistet bei schweren Erkrankungen, nach Unfällen oder dem Verlust von Grund­fähig­keiten.

Das Prinzip Funk­tions­invaliditäts­versicherung

Die Versicherung zahlt bei dauer­haften Unfall­schäden, schweren Erkrankungen, Organschäden sowie bei Verlust von Grund­fähig­keiten wie Sehen, Hören oder Sprechen oder von drei oder vier motorischen Fähig­keiten wie etwa Gehen, Hände gebrauchen oder Treppen­steigen. Häufig ist auch Pflegebedürftig­keit versichert.

Was sie leistet und wie viel sie kostet

Versicherte erhalten eine monatliche Rente – je nach Vertrag bis zu einem bestimmten Alter oder bis ans Lebens­ende. Mitunter erhalten sie eine zusätzliche Kapital­leistung. Preisbeispiel: Eine 40-jährige Alten­pflegerin (Pflegefach­person) zahlt für eine Monats­rente von 2 000 Euro bis zum 67. Geburts­tag rund 1 300 Euro Versicherungs­beitrag im Jahr. Der Beitrag steigt in der Regel mit dem Alter. Der Tarif enthält zusätzlich 10 000 Euro Kapital­leistung und 25 000 Euro für Assistance-Leistungen wie Unterstüt­zung im Haushalt.

Sinn­voller Schutz für ...

... alle, die keine Berufs­unfähigkeits-, Erwerbs­unfähigkeits- oder Grund­fähig­keits­versicherung abschließen können und zumindest einzelne Invaliditäts­risiken absichern möchten.

Darauf ist zu achten

Die Hürden, um Leistungen zu erhalten, sind sehr hoch: Der Versicherer leistet oft nur bei irre­versiblen, erheblichen und dauer­haften Beein­trächtigungen, die voraus­sicht­lich mindestens drei Jahre anhalten. Geht es um den Verlust motorischer Grund­fähig­keiten, müssen mehrere zusammen­kommen. Kunden haben in der Regel keine Garantie, dass ihr Versicherungs­beitrag stabil bleibt. Er kann bei manchen Tarifen, die zunächst sehr günstig beginnen, über die Lauf­zeit stark steigen.

Private Unfall­versicherung

Eine private Unfallversicherung zahlt für bleibende gesundheitliche Schäden, also bei dauer­hafter Invalidität, die durch einen Unfall ausgelöst wurde.

Das Prinzip Unfall­versicherung

Ein Unfall im Sinne der Versicherer ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Achtung: Nicht jeder „Unfall“, der in der persönlichen Wahr­nehmung als solcher gewertet wird, ist ein Fall für die Unfall­versicherung. Beispiels­weise ist ein unglück­licher Sturz mit dem Fahr­rad aus Unacht­samkeit auf einem Weg ohne Hindernis normaler­weise kein Unfall im Sinne der Unfall­versicherung.

Was sie leistet und was sie kostet

Versicherte erhalten nach einem Unfall eine Kapital­leistung, die von der vereinbarten Versicherungs­summe und der Schwere der Unfall­folgen abhängt. Sie bekommen einen Anteil oder ein Vielfaches der Summe. Es gibt auch Verträge, bei denen eine monatliche Unfall­rente vereinbart ist. Die Höhe der Auszahlung bemisst sich am Invaliditäts­grad, für den die Versicherer eine sogenannte Gliedertaxe fest­legen. Der Versicherungs­beitrag richtet sich meist danach, ob Kunden in einer nied­rigen oder hohen Gefahrengruppe beruflich tätig sind. Für einen sehr guten Tarif zahlen Erwachsene der nied­rigen Gefahrengruppe ab 200 Euro im Jahr.

Sinn­voller Schutz für ...

... alle, die weder Berufs­unfähigkeits- noch Erwerbs- oder Grund­fähig­keits­schutz erhalten und Unfall­folgen absichern wollen. Eine Unfall­police ist außerdem für diejenigen sinn­voll, die im Alltag regel­mäßig besonderen Unfall­gefahren ausgesetzt sind, etwa Radfahrende im Stadt­verkehr. Empfehlens­wert ist sie auch für Selbst­ständige, die nicht durch die gesetzliche Unfall­versicherung geschützt sind.

Darauf ist zu achten

Wie viel jemand im Leistungs­fall erhält, hängt vor allem vom Grad der Invalidität ab. Interes­sierte sollten „Gliedertaxen“ und „Progressions­verläufe“ der Angebote prüfen und das Klein­gedruckte lesen. Empfehlens­wert sind Tarife mit einer Progression, bei der sich die Geld­leistung bei Vollinvalidität um ein Vielfaches der Versicherungs­summe erhöht. Kunden sollten darauf achten, dass die Versicherungs­summe hoch genug ist. Die Police sollte bei Vollinvalidität mindestens 500 000 Euro und bei einer Invalidität von 50 Prozent mindestens 100 000 Euro auszahlen.

Nicht alle Tarife leisten, wenn der Unfall auf eine Bewusst­seins­störung nach einem epileptischen Anfall oder auf einen Herz­infarkt zurück­geht. Ausgeschlossen von den Leistungen sind mitunter auch Unfälle infolge von Alkohol- oder Medikamenten­miss­brauch.

So finden Sie einen guten Vertrag

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Test. Orientieren Sie sich an unserem Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen. Suchen Sie sich einen oder mehrere Tarife mit den Noten Sehr gut oder Gut heraus und nehmen Sie Kontakt mit der Versicherungs­gesell­schaft auf (Online-Suche: Versicherer X Berufs­unfähigkeits­versicherung).

Auf der Internetseite des Versicherers gibt es oft Tarif­rechner. Dort können Sie persönliche Daten wie Alter, Beruf und die gewünschte Rentenhöhe eingeben. Ein unver­bindliches Angebot wird Ihnen dann per E-Mail zuschickt oder Sie können einen Rück­ruf vereinbaren. Wer keine persönlichen Daten auf der Internetseite preis­geben will, kann alternativ oft eine persönliche Beratung per Telefon oder online vereinbaren.

Tarif. Achten Sie darauf, dass Sie wirk­lich den von Ihnen ausgesuchten Tarif angeboten bekommen. Im Test nennen wir die konkrete Tarifbezeichnung, etwa „SBU XXX (06.25)“. Haken Sie nach, wenn der Versicherer Ihnen einen anderen Tarif empfiehlt. Vielleicht gibt es dafür eine Erklärung. Schreiben Sie uns, wenn ein Tarif aus nicht nach­voll­zieh­baren Gründen nicht erhältlich ist, per E-Mail (finanzen@stiftung-warentest.de).

Check­liste. Nutzen Sie unsere Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung (9-seitige PDF-Datei zum Ausfüllen). Damit können Sie ein Angebot im Detail prüfen. Begriffe wie Verweisungs­verzicht, Nach­versicherungs­garantie oder Güns­tiger­prüfung werden genau erklärt. Junge Leute erhalten Tipps, worauf sie besonders achten sollten.

Gesund­heits­fragen. Wer einen Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung stellt, muss einen umfang­reichen Fragebogen ausfüllen. Gehen Sie sorgfältig vor! Mit falschen Angaben riskieren Sie den Versicherungs­schutz. Die Gesund­heits­daten sind Grund­lage der Risiko­bewertung durch den Versicherer.

Versicherer fragen in der Regel nach zurück­liegenden Krankheiten, Beein­trächtigungen und Therapien inner­halb der vergangenen fünf Jahre. Oft müssen stationäre Aufenthalte und schwere Erkrankungen inner­halb der vergangenen zehn Jahre angegeben werden. Jeder Versicherer hat einen eigenen Fragebogen entwickelt.

Im Vergleich der Berufs­unfähigkeits­versicherungen hat Stiftung Warentest die Fragebögen der Versicherer im Hinblick auf verbraucherfreundliche Fragen getestet und bewertet. Die Urteile reichen von Sehr gut bis Befriedigend. Es kann sinn­voll sein, auch diese Urteile bei der Auswahl eines Tarifs heran­zuziehen.

Patienten­akte. Füllen Sie den Fragebogen auf Grund­lage Ihrer Gesund­heits­daten der vergangenen Jahre aus. Für privat Kranken­versicherte ist das in der Regel unpro­blematisch. Für gesetzlich Kranken­versicherte kann es eine Heraus­forderung sein, denn sie erfahren nicht auto­matisch, welche Leistungen Ärzte abrechnen und welche Kosten damit verbunden sind.

Sofern gesetzlich Versicherte Kranken­haus­auf­enthalte, Arzt­besuche, Diagnosen und Therapien nicht regel­mäßig selbst dokumentieren, sollten sie ihre Gesund­heits­daten von behandelnden Ärzten, Kliniken und bei der Krankenkasse anfordern.

Achtung: Die elektronische Patientenakte ePA können Sie jetzt noch nicht dafür heran­ziehen, sie ist erst im Jahr 2025 gestartet und noch in der Entwick­lung. Jedoch haben gesetzlich Kranken­versicherte nach Paragraf 305 Sozialgesetz­buch, Fünftes Buch, einen kostenlosen Anspruch auf Auskünfte über die in Anspruch genom­menen Leistungen von Ärztin, Zahn­arzt oder Kranken­haus. Sie können eine „Patientenquittung“ von ihrer Krankenkasse anfordern – jedoch sind darin nur Leistungen und dafür abge­rechnete Kosten aufgelistet. Diagnosen, Befunde und Behand­lungs­verläufe gehen daraus nicht hervor. Doch genau diese sind für die Beant­wortung von Gesund­heits­fragen wichtig. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, behandelnde Ärztinnen und Ärzte und bei zurück­liegenden stationären Aufenthalten an die Klinik und beantragen Sie Ihre Patientendaten.

Individuelle Beratung. Empfehlens­wert ist oft, sich beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben – oder nicht einschätzen können, ob eine körperliche oder psychische Beein­trächtigung für den Berufs­unfähigkeits­versicherer relevant sein könnte.

Für eine Beratung gegen Honorar können Sie sich zum Beispiel an einen unabhängigen Versicherungs­berater vom Bundes­verband der Versicherungs­berater (bvvb.de) wenden. Er berät neutral, vermittelt aber keinen Vertrag.

Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungs­unternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Manche haben sich auf die Vermitt­lung von Berufs­unfähigkeits- und Existenz­schutz spezialisiert. Für die Vermitt­lung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertrags­abschluss und für die Kunden­betreuung.

Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

Individuelle Beratung. Es gibt längst nicht so viele Angebote für eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung wie Berufs­unfähigkeits­versicherungen. Angebote machen einige Lebens­versicherer, die auch Berufs­unfähigkeits­schutz anbieten. Empfehlens­wert ist, sich beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben – oder nicht einschätzen können, inwieweit eine körperliche Beein­trächtigung oder psychische Vorbelastung für den Erwerbs­unfähigkeits­versicherer relevant ist.

Für eine Beratung gegen Honorar können Sie sich zum Beispiel an einen unabhängigen Versicherungs­berater vom Bundes­verband der Versicherungs­berater e. V. (bvvb.de) wenden. Er berät neutral, vermittelt aber keinen Vertrag.

Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungs­unternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Manche haben sich auf die Vermitt­lung von Existenz­schutz spezialisiert. Für die Vermitt­lung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertrags­abschluss und für die Kunden­betreuung.

Grund­fähig­keits­versicherung

Test. Orientieren Sie sich an unserem Vergleich der Grundfähigkeitsversicherungen. Suchen Sie sich einen oder mehrere Tarife mit sehr hohem oder hohem Leistungs­niveau heraus und nehmen Sie Kontakt mit der Versicherungs­gesell­schaft auf (Online-Suche: Versicherer X Grund­fähig­keits­versicherung). In der Regel wird Ihnen eine unver­bindliche Beratung telefo­nisch, online oder teils vor Ort mit einem Versicherungs­berater angeboten.

Tarif. Achten Sie darauf, dass Sie wirk­lich den von Ihnen ausgesuchten Tarif erhalten. Im Test nennen wir die konkrete Tarifbezeichnung, teils mit hinzugebuchten Bausteinen. Haken Sie nach, wenn der Versicherer Ihnen einen anderen Tarif empfiehlt. Vielleicht gibt es dafür eine Erklärung. Schreiben Sie uns, wenn ein Tarif aus nicht nach­voll­zieh­baren Gründen nicht erhältlich ist, per E-Mail (finanzen@stiftung-warentest.de).

Gesund­heits­fragen. Wer einen Antrag auf eine Grund­fähig­keits­versicherung stellt, muss einen Fragebogen ausfüllen. Gehen Sie sorgfältig vor! Mit falschen Angaben riskieren Sie den Versicherungs­schutz. Die Gesund­heits­daten sind Grund­lage der Risiko­bewertung durch den Versicherer.

Versicherer fragen in der Regel nach zurück­liegenden Krankheiten, Beein­trächtigungen und Therapien inner­halb der vergangenen fünf Jahre. Manchmal müssen stationäre Aufenthalte und schwere Erkrankungen inner­halb der vergangenen zehn Jahre angegeben werden. Jeder Versicherer hat einen eigenen Fragebogen.

Patienten­akte. Füllen Sie den Fragebogen auf Grund­lage ihrer Gesund­heits­daten der vergangenen Jahre aus. Für privat Kranken­versicherte ist das in der Regel unpro­blematisch. Für gesetzlich Kranken­versicherte kann es eine Heraus­forderung sein, denn sie erfahren nicht auto­matisch, welche Leistungen Ärzte abrechnen und welche Kosten damit verbunden sind.

Sofern gesetzlich Versicherte Kranken­haus­auf­enthalte, Arzt­besuche, Diagnosen und Therapien nicht regel­mäßig selbst dokumentieren, sollten sie ihre Gesund­heits­daten von der Krankenkasse, Ärzten und Kliniken.

Achtung: Die elektronische Patientenakte ePA können Sie jetzt noch nicht dafür heran­ziehen, sie ist erst im Jahr 2025 gestartet und noch in der Entwick­lung. Jedoch haben gesetzlich Kranken­versicherte nach Paragraf 305 Sozialgesetz­buch, Fünftes Buch, einen kostenlosen Anspruch auf Auskünfte über die in Anspruch genom­menen Leistungen von Ärztin, Zahn­arzt oder Kranken­haus. Sie können eine „Patientenquittung“ von ihrer Krankenkasse anfordern – jedoch sind darin nur Leistungen und dafür abge­rechnete Kosten aufgelistet. Diagnosen, Befunde und Behand­lungs­verläufe gehen daraus nicht hervor. Diese benötigen Sie für die Beant­wortung der Gesund­heits­fragen. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, behandelnde Ärztinnen und Ärzte und bei zurück­liegenden stationären Aufenthalten an die Klinik und beantragen Sie Ihre Patientendaten.

Individuelle Beratung. Empfehlens­wert ist oft, sich beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben – oder nicht einschätzen können, ob eine körperliche oder psychische Beein­trächtigung für den Grund­fähig­keits­versicherer relevant sein könnte.

Für eine Beratung gegen Honorar können Sie sich zum Beispiel an einen unabhängigen Versicherungs­berater vom Bundes­verband der Versicherungs­berater e.V. (bvvb.de) wenden. Er berät neutral, vermittelt aber keinen Vertrag.

Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungs­unternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Manche haben sich auf die Vermitt­lung von Existenz­schutz spezialisiert. Für die Vermitt­lung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertrags­abschluss und für die Kunden­betreuung.

Dread-Disease-Versicherung und Funk­tions­invaliditäts­versicherung

Individuelle Beratung. Es gibt wenig Angebote für eine Dread-Disease- oder Funk­tions­invaliditäts­versicherung. Wir empfehlen, sich für diesen speziellen Existenz­schutz beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben – oder nicht einschätzen können, ob eine körperliche oder psychische Beein­trächtigung für den Versicherer relevant sein könnte.

Für eine Beratung gegen Honorar können Sie sich zum Beispiel an einen unabhängigen Versicherungs­berater vom Bundes­verband der Versicherungs­berater e. V. (bvvb.de) wenden. Er berät neutral, vermittelt aber keinen Vertrag.

Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungs­unternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Manche haben sich auf die Vermitt­lung von Existenz­schutz spezialisiert. Für die Vermitt­lung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertrags­abschluss und für die Kunden­betreuung.

Unfall­versicherung

Test. Orientieren Sie sich an unserem Vergleich der privaten Unfallversicherungen. Suchen Sie sich einen Tarif mit der Note Sehr gut oder Gut heraus. Teils ist es möglich, den Wunsch­tarif zu googeln und dann gleich online den Vertrag abzu­schließen. Doch ganz so einfach läuft es nicht immer. Der von der Stiftung Warentest empfohlene Tarif ist vielleicht nicht auf der Internetseite des Versicherers zu finden.

Tarif. Um den ausgesuchten Tarif zu erhalten, kontaktieren Sie direkt den Versicherer (Online-Suche: Versicherer X Unfall­versicherung). Fordern Sie online oder telefo­nisch ein Angebot an und achten Sie auf die exakte Tarifbezeichnung. Im Test heißt ein Tarif beispiels­weise: „Einfach Komplett (Gliedertaxe Premium Plus, Progression Plus)“.

Individueller Tarif. Bedenken Sie auch, dass nicht jeder Tarif zu jeder Person passt: So sollte eine Chirurgin, die in ihrem Beruf auf den Einsatz der Hände und auf in intaktes Sehvermögen angewiesen ist, bei einer Police darauf achten, dass die Gliedertaxe ihre Versicherers Augen und Hände prozentual höher als üblich bemisst. Ein Controller, bei dessen Arbeit es weniger auf den Einsatz bestimmter Körperteile ankommt, braucht die Gliedertaxe vielleicht nicht so stark zu beachten.

Gesund­heits­fragen. Unfall­versicherer fragen sehr unterschiedlich umfang­reich nach dem Gesund­heits­zustand. Teils gibt es Angebote ohne Gesund­heits­fragen, teils gibt es vereinfachte Fragen, teils fragt der Versicherer intensiver nach. Seien Sie bei den Angaben unbe­dingt ehrlich. Mit falschen Antworten riskieren Sie den Versicherungs­schutz.

Klären Sie im Zweifel besser alle Angaben ab. Für privat Kranken­versicherte ist das in der Regel unpro­blematisch. Für gesetzlich Kranken­versicherte kann es eine Heraus­forderung sein. Sie können jedoch ihre Gesund­heits­daten von der Krankenkasse, Ärzten und Kliniken anfordern.

Achtung: Die elektronische Patientenakte ePA können Sie jetzt noch nicht dafür heran­ziehen, sie ist erst im Jahr 2025 gestartet und noch in der Entwick­lung. Jedoch haben gesetzlich Kranken­versicherte nach Paragraf 305 Sozialgesetz­buch, Fünftes Buch, einen kostenlosen Anspruch auf Auskünfte über die in Anspruch genom­menen Leistungen von Ärztin, Zahn­arzt oder Kranken­haus. Sie können eine „Patientenquittung“ von ihrer Krankenkasse anfordern – jedoch sind darin nur Leistungen und dafür abge­rechnete Kosten aufgelistet. Diagnosen, Befunde und Behand­lungs­verläufe gehen daraus nicht hervor. Diese benötigen Sie für die Beant­wortung der Gesund­heits­fragen. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, behandelnde Ärztinnen und Ärzte und bei zurück­liegenden stationären Aufenthalten an die Klinik und beantragen Sie Ihre Patientendaten.

Individuelle Beratung. Sie können sich für eine individuelle Beratung auch an einen Versicherungsmakler wenden, der ohne vertragliche Bindung zu einem Versicherungs­unternehmen für Kunden tätig ist und zwischen vielen Angeboten von Versicherern auswählen kann. Für die Vermitt­lung eines Vertrages zahlen Kunden kein Honorar. Makler erhalten Geld vom Versicherer, eine sogenannte Courtage für einen Vertrags­abschluss und für die Kunden­betreuung.

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