Immobilie erben Haus geerbt – was jetzt zu tun ist

Immobilie erben - Haus geerbt – was jetzt zu tun ist

Haus geerbt. Einziehen, verkaufen oder vermieten? Nicht die einzige Frage, die sich Erben stellt. © Stocksy / CACTUS Creative Studio

Plötzliches Eigentum an Haus, Hof oder Wohnung gewährt Rechte, bürdet aber auch viele Pflichten auf. Finanztest beant­wortet die wichtigsten Fragen für Erben.

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Eigentum verpflichtet. Das weiß nicht nur der Volks­mund, das steht sogar im Grund­gesetz. Steckt eine Immobilie im Nach­lass, bleibt Erbinnen und Erben nicht viel Zeit, um sich mit den damit verbundenen Aufgaben auseinander­zusetzen.

Wer durch einen Todes­fall in der Verwandt­schaft plötzlich für eine Immobilie verantwort­lich wird, kann sich deshalb schnell über­fordert fühlen. Das gilt erst recht, wenn das Haus oder die Wohnung in einem anderen Ort liegt. Sich darum kümmern zu müssen, wird dann zu einem organisatorischen Kraft­akt, der Zeit und Nerven kostet. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest erklären die wichtigsten Punkte, die Erben bei einer Immobilie im Blick behalten müssen: von Erbschein über Grund­buch­eintrag bis hin zur Wert­ermitt­lung.

Warum sich die Unter­suchung „Immobilie erben“ für Sie lohnt

Erbe richtig einschätzen

Wir erläutern alle Fragen, die sich im Zusammen­hang mit der Erbschaft eines oder mehrerer Häuser oder Wohnungen stellen, und geben umfassende Antworten, damit Sie Ihre persönliche Situation besser einschätzen können. Wir erklären auch, wie Sie mit einer stark sanierungs­bedürftigen Immobilie umgehen können.

Pflichten von Erben und Eigentümern

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Anforderungen, die ein Immobilien­erbe nach sich zieht, unmittel­bar und auf längere Sicht: von der Über­legung, das Erbe auszuschlagen, über die Einigung bei Streit mit Miterben bis zum Eintritt in Vermieter­pflichten. Außerdem erläutern wir, was gilt, wenn das geerbte Haus im Ausland liegt.

Einziehen, vermieten, verkaufen

Wir zeigen die drei Möglich­keiten auf, wie Erben mit einer Immobilie verfahren können: selbst einziehen, vermieten oder verkaufen. Wir liefern detailliert Argumente für und gegen die Optionen und erklären, was nach der Entscheidung von Bedeutung ist.

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Großer Unterschied: Allein geerbt oder in Erben­gemeinschaft

Bekommt nur eine Person die Immobilie, kann sie damit grund­sätzlich verfahren, wie sie möchte. Sie kann sie zum Beispiel nach den eigenen Vorstel­lungen umbauen. Erben jedoch mehrere Menschen gemein­sam, zum Beispiel Geschwister, bilden sie eine Erben­gemeinschaft und können nur zusammen über Haus oder Wohnung entscheiden. Daher steht oft auch die Sorge vor Streit mit den anderen im Raum: Was passiert, wenn sie sich nicht einig werden, wie es mit dem Eltern­haus weitergehen soll? Wir beschreiben die Besonderheiten, wenn nicht eine Person allein, sondern mit anderen gemein­sam erbt.

Nicht jede geerbte Immobilie ist wert­voll

Ein weiterer Aspekt, der Sorgen bereiten kann: Finanziell gesehen ist es nicht zwangs­läufig von Vorteil, eine Immobilie zu erben. Ist sie nicht abbezahlt oder in einem so schlechten Zustand, dass sie quasi wert­los ist, kann es sinn­voll sein, das Erbe auszuschlagen. Auch die Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz könnten in einigen Fällen das geerbte Haus sogar zu einer teuren Investition machen. Der Wert ist aber nicht nur im Hinblick auf eine mögliche Ausschlagung von Bedeutung. Von ihm hängt ab, wie viel Erbschafts­steuer erhoben wird und wie hoch der Pflicht­teil enterbter Angehöriger ist. Auch der Betrag, den ein Erbe den anderen auszahlen muss, wenn er die Immobilie allein beziehen möchte, richtet sich danach.

Immobilien­eigentum verursacht Kosten

Erben einer Immobilie müssen dafür sorgen, dass sie instand­gehalten wird. Auch weitere Kosten, beispiels­weise für die Müll­abfuhr oder Versicherungs­beiträge, fallen an. Nicht alle Versicherungs­verträge enden auto­matisch mit dem Tod eines Immobilien­eigentümers. Die Wohn­gebäude­versicherung zum Beispiel geht auf die Erbin oder den Erben über, der Versicherungs­schutz bleibt mindestens bis zur nächsten Prämienhaupt­fälligkeit erhalten. Auch andere Versicherungen sollte die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer behalten. Die Rechts­expertinnen erläutern, welche das sind.

Steuern für Neueigentümer

Ist eine Immobilie noch nicht abbezahlt, müssen Erbinnen und Erben die Raten über­nehmen. Das sollten sie rasch klären und keine größeren Außen­stände auflaufen lassen. Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie müssen sie außerdem die Grund­steuer bezahlen, die auf den Grund­besitz erhoben wird. Verkaufen Erben eine Immobilie, kann es sein, dass sie Spekulations­steuer zahlen müssen. Alle Fragen, die im Detail wichtig sind, werden in unserem Special beant­wortet.

Teilungs­versteigerung unbe­dingt vermeiden

Geraten Erben in Streit über die Immobilie, kann eine Teilungs­versteigerung drohen. Die Zahlen hierfür sind zuletzt gestiegen – wobei es nicht nur um Konflikte unter Erben, sondern auch unter Ehepart­nern ging. Wir zeigen auf, warum die Teilungs­versteigerung von Nachteil ist und wie sich Streit lösen lässt.

Tipp: Wer eine Immobilie hat, kann den Übergang des Eigentums vorbereiten und damit viele Fragen und Probleme von Erben im Vorfeld klären.

Buch­tipp

Immobilie erben - Haus geerbt – was jetzt zu tun ist

Der Finanztest-Ratgeber „Hilfe, ich habe geerbt!“ erklärt, was wichtig für Erben von Immobilien, aber auch von anderen Vermögens­werten wie Wert­papieren, Gold oder Kunst ist, 192 Seiten, 22,90 Euro, im Buch­handel erhältlich oder unter im Shop auf test.de.

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Kommentarliste

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  • Diemazda am 28.02.2024 um 13:47 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • GroCa01 am 24.02.2024 um 22:12 Uhr
    Hilfreiche Tipps

    Für den Fall das der steuerliche Gestaltungsspielraum vor dem Tod nicht optimal ausgenutzt wurde kann sich im Fall von Immobilien in der Erbmasse ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten schnell rentieren. Eine weitere Möglichkeit ist ein Antrag auf Erlass oder Reduzierung der Grundsteuer, bei längerem Leerstand oder fehlenden Mieteinnahmen.

  • aotsuvq am 15.02.2024 um 13:54 Uhr
    Gläubiger

    Also den Tip zu geben ein Erbe auszuschlagen, um seinen Verpflichtungen nicht nachzukommen, finde ich extrem unangebracht.
    Hier sollte Stiftung Warentest etwas mehr Moral zeigen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.02.2024 um 12:41 Uhr
    Annahme des Erbes

    @Gutmensch: Nein, Erbinnen können nicht, um Steuern zu sparen, nur für einen Teil, bzw. für einzelne Immobilien die Ausschlagung des Erbes erklären. Zwei Lesetipps:
    Zur unterschiedlichen Übertragung von Vermögen in der Familie:
    www.test.de/immobilien-vererben
    www.test.de/immobilien-verschenken (Ratgeber)

    Unser Standardwerk zum Vererben und Erben, dass neben vielen anderen Fragen auch die folgende der Annahme einer Erbschaft ausführlich behandelt:
    www.test.de/erben (Ratgeber)

  • Gutmensch am 15.02.2024 um 12:07 Uhr
    Erbe nur zum Teil annehmen?

    Sie schreiben, man kann ggf. Erbschaftssteuer sparen, wenn man ein Immobilienerbe ausschlägt und z.B. direkt an die Kinder weiterreicht. Wenn nun die Mutter nach dem Tod des Vaters Alleinerbin ist (Berliner Testament) und mehrere Immobilien vererbt werden, kann sie dann nur einige annehmen und das Erbe der anderen Immobilien ausschlagen, sodass diese die Kinder erben?