
Zu Hause. Ob im häuslichen Arbeitszimmer am Schreibtisch oder am Küchentisch: Wer im Homeoffice arbeitet, rechnet eigene Ausgaben beim Finanzamt ab. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Das Homeoffice verursacht Kosten, doch die Steuererklärung bringt Geld zurück. Die Stiftung Warentest zeigt, wie Sie Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer absetzen.
Wieder regelmäßig zum Arbeiten in die Firma fahren? Für die einen ist es eine Selbstverständlichkeit, andere winken dankend ab: „Bloß nicht!“ Sie haben sich längst an das Arbeiten zu Hause gewöhnt und freuen sich, dass sie dank Homeoffice weniger Zeit für Arbeitswege aufbringen müssen und Fahrtkosten sparen. Doch auch das Arbeiten zu Hause hat seinen Preis: Strom, Heizung, Internet – da kommt einiges zusammen. Um das Finanzamt an diesen Kosten zu beteiligen, können Arbeitnehmende die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Dafür spielt es keine Rolle, wo in der Wohnung sie arbeiten, selbst beim Arbeitsplatz am Küchentisch ist eine Steuerersparnis möglich. Weitaus größer kann diese aber für alle ausfallen, die die Kosten für ein separates häusliches Arbeitszimmer absetzen können – dafür muss der Raum aber einige Voraussetzungen erfüllen.
Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer – wer rechnet was ab? Welchen Anforderungen muss ein Arbeitszimmer gerecht werden, damit das Finanzamt es anerkennt? Welche Ausgaben dürfen Sie zusätzlich absetzen? Die Stiftung Warentest stellt die wichtigsten Steuerregeln zum Homeoffice vor und zeigt, was für die Steuererklärung 2023 zu beachten ist. Dazu: Einige Besonderheiten, wenn Sie noch die Erklärung für 2022 vor sich haben.
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@15Jo: Ihre Frau kann weiterhin das Arbeitszimmer geltend machen, wenn es der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit ist. Sie können für die Tätigkeit im Homeoffice (bis zu 210 Tage im Jahr) die Homeofficepauschale nutzen.
Wir haben ein häusliches Arbeitszimmer, das (ausschließlich) meine Frau täglich nutzt und das wir schon seit Jahren steuerlich absetzen (gemeinsame Veranlagung). Seit 2022 arbeite ich auch 2 Tage pro Woche im Homeoffice, jedoch vom Esszimmertisch aus, da wir nicht gleichzeitig das Büro nutzen können. Können wir dann sowohl das Arbeitzimmer absetzen als auch die Homeofficepauschale nutzen?
@podl: Nach der Rechtsprechung des BFH und nach den Anschluss erfolgten Arbeitsanweisungen der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer, kann die Person, die das Arbeitszimmer nutzt, die Gesamtkosten des Arbeitszimmers ansetzen, wenn sie diese auch (mit-) bezahlt.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201810047/
Hallo,
bei mir hat das Finanzamt die zu berücksichtigende Miete für das häusliche Arbeitszimmer gekürzt (dass es anzuerkennen ist, darüber besteht kein Zweifel). Die Begründung ist, dass meine Frau und ich die gemeinsame Mietwohnung zusammen bewohnen und finanzieren; das häusliche Arbeitszimmer aber nur von meiner Frau (= Lehrerin) genutzt werde. Daher dürfe nur die halbe Kaltmiete für die Wohnung als Basis herangezogen werden. Passt das? Ich bin verwundert, da ich davon ausgehe, dass das von mir verwendete (und als sehr gut bewertete) Steuerprogramm das berücksichtigen würde, wenn es so wäre. Aber eine Frage wie: finanzieren sie die Mietwohnung gemeinsam? Kommt dort nicht vor. Danke für Eure Hinweise.
@Dude_668: Es handelt sich hier um ein Rechenbeispiel, nicht um einen Durchschnittswert. Es ist daher gut möglich, dass Ihre Kosten da (weit) drunter liegen.