Rente mit 63 Planen, rechnen, freuen – so klappt es mit der Frührente

Datum:
  • Text: Katharina Henrich, Theodor Pischke, Max Schmutzer
  • Testleitung: Dr. Bernd Brück­mann
  • Test­assistenz: Viviane Hamann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Rente mit 63 - Planen, rechnen, freuen – so klappt es mit der Frührente

Rente mit 63. Beschäftigte, die bis zum regulären Renten­eintritt arbeiten möchten, sind in der Minderheit. © Katharina Noemi Metschl

Ein früher Renten­start ist für viele attraktiv. Oft aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen. Er kann aber auch finanziell interes­sant sein. Wir zeigen, wann.

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Die Babyboomer, also die geburten­starken Jahr­gänge der 50er und 60er Jahre, gehen aktuell nach und nach in Rente. Und das so früh wie möglich: Rund 70 Prozent der Boomer wollen nicht bis zu ihrem regulären Renten­alter arbeiten, das schritt­weise auf 67 Jahre steigt.

Das müssen sie oft auch nicht. Im Renten­system sind verschiedene Wege für den früheren Renten­beginn vorgesehen, die wir in diesem Artikel aufzeigen. Je nach Alter und Versicherungs­zeit sind sie mit mehr oder weniger großen Renten­einbußen verbunden

Wir erklären im Detail die zwei gängigsten Wege für einen frühen Renten­start. Die „Rente für lang­jährig Versicherte“ steht allen Menschen offen, die es in der Renten­versicherung auf mindestens 35 Jahre bringen. Dabei wird die Rente nur mit Kürzungen ausgezahlt. Die „Rente für besonders lang­jährig Versicherte“ hat 45 Jahre als Voraus­setzung. Dafür fließt sie abschlags­frei.

Unsere Renten­experten rechnen zudem vor, wann es finanziell besonders attraktiv ist, den Job mit einer Frührente zu kombinieren.

Warum sich die Unter­suchung „Früher in Rente“ für Sie lohnt

Entscheidungs­hilfe

Rente mit 63 oder 64 Jahren? Wir erklären, ob eine Rente für lang­jährig Versicherte oder sogar die Rente für besonders lang­jährig Versicherte für Sie infrage kommt. Und wir zeigen auf, was ein früher Ruhe­stand für Ihre Finanzen bedeutet und wie Sie Ihre Rente noch aufbessern können.

Rechner und Tabellen

Mit unserem Renten­eintritts­rechner und unseren Tabellen können Sie individuell errechnen, wann Sie die unterschiedlichen Renten­arten frühestens beziehen können.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie unsere Titel­geschichte aus Stiftung Warentest Finanzen 7/25 zum Download. Hier zeigen wir, welche finanziellen Auswirkungen ein früher Renten­eintritt mit oder ohne Arbeit hat.

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Hinzuver­dienst: 1 000 Euro mehr Netto

Seit Anfang 2023 lassen sich Rente und Job attraktiv kombinieren. Für einen Durch­schnitts­verdiener, der abschlags­frei seine Frührente bezieht, aber trotzdem noch zwei Jahre weiter arbeitet, bedeutet das ein monatliches Plus von 1 161 Euro gegen­über dem bloßen Bezug von Gehalt. Nutzen Sie unsere ausführ­lichen Berechnungen für Ihre eigene Entscheidung!

Renten­eintritts­rechner: Berechnen Sie hier Ihren Renten­beginn

Bestimmen Sie Ihre individuellen Renten­eintritts­termine. Geben Sie dazu Ihren Geburts­tag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehin­derung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen eine Tabelle mit Ihren Eintritts­daten für die unterschiedlichen Renten­arten an.

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Frührente mit und ohne Abschlag

Ihre gesetzliche Rente vorzeitig – also vor dem regulären Renten­alter – beziehen können nur Beschäftigte, die ausreichend lange in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert waren und ein Mindest­alter erreicht haben. Der früheste Start ist mit 63 Jahren. Dafür sind mindestens 35 Versicherungs­jahre nötig und auf die Frührente fallen Abschläge an. Das heißt, sie wird gekürzt.

Die Frührente ohne Abschläge beziehen können alle, die auf mindestens 45 Versicherungs­jahre kommen. Hier liegt das Mindest­alter aber höher. Es steigt je nach Geburts­jahr­gang bis auf 65 Jahre. Für 1961 Geborene etwa liegt es bei 64 Jahren und sechs Monaten.

45 Jahre? Das hört sich erst einmal nach viel an. Viele bekommen diese Versicherungs­zeiten aber zusammen. Denn es zählen nicht nur Zeiten aus sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung, sondern auch Ausbildungs- und Erziehungs­zeiten. Alle Details dazu erfahren Sie, wenn Sie unseren Artikel frei­schalten.

Tipp: Haben Sie eine Schwerbehin­derung? Dann gelten für Sie andere Regeln für die reguläre und vorzeitige Alters­rente. Unser Report Rente für Menschen mit Schwerbehinderung sagt, welche.

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© Stiftung Warentest

Job und vorgezogene Rente kombinieren

Auch alle, die länger im Job bleiben möchten, können zumindest darüber nach­denken, neben ihrem Gehalt vorzeitig Rente zu beziehen. Seit Anfang 2023 wird der Hinzuver­dienst nicht mehr begrenzt, weiter­arbeiten trotz Rente mit 63 lohnt sich also deutlich mehr.

Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Schließ­lich fällt die vorgezogene Rente teils deutlich nied­riger aus, denn Versicherte zahlen kürzer ein. Hinzu kommen oft lebens­lange Abschläge. Und bei höherem Gesamt­einkommen werden höhere Steuern fällig. Wir haben uns angeschaut, wie sich das auswirkt.

Rechnungen anhand von Modell­fällen

Anhand von zwei Modell­fällen – einer Besserverdienerin mit gekürzter Rente und einem Normal­verdiener mit abschlags­freier Frührente – zeigen wir ganz konkret, wie sich das verfügbare Einkommen aus heutiger Sicht über die nächsten Jahre entwickelt. Versicherten hilft es, einzuschätzen, ob die Frührente-Job-Kombi für sie attraktiv ist.

Unsere Beispiel­rechnungen zeigen zudem, ob es sich lohnt, für spätere Renten­erhöhungen freiwil­lige zusätzliche Beiträge in die Renten­versicherung einzuzahlen.

Tipp: Selbst­ständige, Frührentner oder Beamte können freiwil­lig in die gesetzliche Rente einzahlen. Das erhöht die Rente und lässt die Steuerbelastung sinken. Wir haben ermittelt, wann sich Extra-Einzahlungen für Sie lohnen. Unsere Berechnungen zeigen: Das kann durch­aus attraktiv sein.

Als Frührentner weiter im Job – recht­lich kein Problem

Wer vorzeitig in Alters­rente geht, darf deswegen von seiner Firma nicht gekündigt werden. Eine Kündigung wäre Altersdiskriminierung und deshalb unzu­lässig. Wir haben mit dem Arbeits­rechtler Frank Bayreuther von der Uni Passau gesprochen. Im Interview erklärt er auch, warum es für Firmen kein Risiko ist, Vorruheständler neu einzustellen.

Tipp: Eine attraktive Ergän­zung zum frühen Renten­eintritt ist die Alters­teil­zeit, die in vielen Betrieben angeboten wird. Alles dazu finden Sie in unserem Report zur Altersteilzeit.

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Früher ans Geld auch bei Riester- und Betriebs­rente

Riester-Rente und Betriebs­rente. Beide können vor der Regel­alters­grenze beginnen. Bei vor dem Jahr 2012 abge­schlossenen Riester-Verträgen kann die Rente mit 60 anfangen, bei späteren Verträgen mit 62 Jahren. Eine Betriebs­rente beginnt meist zeitgleich mit der gesetzlichen Frührente. Darauf haben Beschäftigte einen Anspruch nach dem Betriebs­rentengesetz. Die Rente kann aber auch früher oder später starten.

Zusatz­versorgung. Angestellte mit Zusatz­versorgung können ihre Zusatz­rente so früh abrufen wie ihre gesetzliche Rente. Dies gilt beispiels­weise für die Versorgungs­anstalt des Bundes und der Länder (VBL). Sie gibt es mit Abschlägen frühestens ab 63. Wie bei der gesetzlichen Rente gilt auch hier ein Abschlag von 0,3 Prozent je vorgezogenen Monat. Doch der Abschlag ist auf 10,8 Prozent gedeckelt. Das haben die Tarif­vertrags­parteien vereinbart.

So muss ein 1964 geborener Angestellter im öffent­lichen Dienst mit 14,4 Prozent Abschlag rechnen, wenn er mit 63 statt regulär mit 67 Jahren seine gesetzliche Rente bezieht. Bei seiner VBL-Rente beträgt der Abschlag nur 10,8 Prozent. Ebenso ist es bei kirchlichen Versor­gungs­werken.

Direkt­versicherung, Pensions­kasse, Pensions­fonds, Direkt­zusage und Unterstüt­zungs­kasse. Diese Renten können frühestens mit 62 Jahren ausgezahlt werden, wenn die Firma dies so in ihrer Versorgungs­ordnung geregelt hat. Ein Recht von Beschäftigten auf die Rente mit 62 gibt es aber nicht, der Arbeit­geber entscheidet.

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151 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.09.2025 um 10:03 Uhr
    Frührente + Job + keine Ausgleichsbeiträge

    @C_G_1963: Im Musterfall 2, sieh Punkt 5 im Inhaltsverzeichnis, haben wir berechnet, welche Auswirkung das Weiterarbeiten in Vollzeit während des Bezugs der Frührente auf die Rentenhöhe nach Erreichen der Altersgrenze hat.
    Eine vorzeitig begonnene Rente ist nach Erreichen der Regelaltersgrenze dann höher als bei einem regulären Rentenbeginn. Dies hat zwei Gründe:
    • Durch die sozialversicherungspflichtige Weiterarbeit in der Frührente fließen weiterhin Beiträge, die die Rente steigern.
    • Zudem stellt man sich durch den vorgezogenen Rentenstart steuerlich besser. Der steuerpflichtiger Rentenanteil fällt im Moment noch niedriger aus. Der steuerpflichtige Rentenanteil (3,5% in 2025) steigt mit jedem Jahr, den Versicherte später in Rente gehen, um 0,5 Prozentpunkte bis die 100 % im Jahr 20258 erreicht sind.

  • C_G_1963 am 06.08.2025 um 14:35 Uhr
    Ausgleich der Abschläge

    Hallo,
    ich bitte um eine Erläuterung zu dem Modellfall 1.
    In dem Fall, dass die Arbeitnehmerin die vorgezogene Rente erhält, aber weiterhin voll arbeitet, erfolgt doch quasi automatisch ein Ausgleich der Abschläge, da weiterhin Sozialabgaben bezahlt werden. Diese beinhalten doch auch weiterhin Zahlungen in die Rentenversicherung sodass weitere Rentenpunkte erworben werden, welche den Rentenanspruch erhöhen, oder?
    Jährliche Ausgleichszahlungen, wie von Ihnen angenommen, sind somit aus meiner Sicht nicht notwendig. Sollte ich hier einen Denkfehler haben würde ich mich über eine Erklärung freuen.
    Im gleichen Zusammenhang stellt sich aber die Frage, ob die höhere Rente kontinuierlich angepasst wird, oder erst mit Bezug der „finalen“ Rente mit Erreichen der Regelsaltergrenze.
    Auch zu dieser Frage würde ich mich über eine Stellungnahme freuen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.07.2025 um 15:40 Uhr
    Hilfe zum Lebensunterhalt + Frührente

    @Hörsel: Bitte lesen Sie unsere Ausführungen unter Punkt 3 "Arbeitslos – was tun bei Jobverlust vor der Rente?" im Artikel zur Gesetzlichen Rente. Dort wird Ihre Frage beantwortet:
    www.test.de/Gesetzliche-Rente

  • Gelöschter Nutzer am 18.07.2025 um 18:14 Uhr
    Rente mit 63 auch mit Grundsicherung

    Stiftung_Warentest am 09.07.2025 um 13:43 Uhr
    Wenn man vorzeitig Rente bezieht und diese ist viel zu niedrig wird einen da das Sozialamt nicht abweisen und wieder zur Arbeitsaufnahme drängen?
    Im Sozialhife Gesetz steht doch bei Selbstverschulden und Arbeitsfähigkeit von mindst. 3 Stunden ist das Jobcenter zuständig.
    Also sind Geringverdiener doch gezwungen bis 67 zu arbeiten ?
    Würde ich gerne lieber vorher wissen.

  • FiWar am 13.07.2025 um 14:15 Uhr
    Der Renten Wirrwarr wird größer!

    Inzwischen ist Komplexität Rente durch nichts mehr zu überbieten.
    Wieviel im Endeffekt Netto übrig bleibt kann durch keine Modellberechnung beantwortet werden.
    KV+PV Beiträge Rente: 12,2 bis 13,5%. KV+PV Beiträge Betriebsrenten: 20,9 bis 22,8%.
    Kaskaden abschmälzende Freibeträge.
    Verrechnung Rente / Grundsicherung.
    Die Höhe der Steuerlast.
    Steuer auf KAP Erträge, kann durch die Günstigerprüfung reduziert werden. Wobei hier die KAP Erträge + Rente das Einkommen erhöht.
    Und wer noch Mieteinkünfte hat, wird überrascht sein, wieviel mehr an Steuern die Mieteinkünfte verursachen.
    Z. B., wenn für Renteneinkünfte noch keine Steuern anfallen, jedoch Gewinn Mieteinkünfte von 8.000 € zu versteuern sind, fallen rd. 1.827 € Steuern (inkl. 9% KiSt) nur für Mieteinkünfte an.
    Der Witz, die Steuern auf Mieteinkünfte mindern erheblich den Gewinn der Mieteinkünfte.
    Die Steuern auf Mieteinkünfte können nicht einmal im darauffolgenden Steuerjahr abgesetzt werden.