Der Fall Deutsche Unterstüt­zungs­kasse stellte sich tot

Die Idee klingt gut: Die Deutsche Unterstüt­zungs­kasse vermittelt Firmen eine betriebliche Alters­vorsorge für ihre Mitarbeiter und hält dafür die Angebote von 16 Versicherern bereit. Für die Firmen ist das bequem: Die Verträge werden von der Deutschen Unterstüt­zungs­kasse verwaltet. Doch für die Versicherten kann genau das zum Problem werden, wie die Verkäuferin Angelika Böhm erfahren musste.

Böhms Arbeit­geber, der die Beiträge bezahlt, wechselte zu einem anderen Anbieter. Der alte Vertrag beim Volks­wohl Bund blieb stehen. Die 56-jährige durfte das Geld nicht mitnehmen. Der Volks­wohl Bund stellte in Aussicht, ihr Guthaben könne ausgezahlt werden – falls die Deutsche Unterstüt­zungs­kasse zustimmt. Wenn nicht, verjähre ihr Anspruch nach drei Jahren.

Die Unterstüt­zungs­kasse antwortete mehr als ein Jahr lang nicht auf Briefe des Volks­wohl Bundes. Auch Böhm und ihr Arbeit­geber bekamen keine Antwort. Erst als Finanztest nach­fragte, reagierte die Kasse: Das Geld wird bei Böhms Renten­beginn als Rente oder Einmalzahlung ausgezahlt. Ihr Anspruch kann nicht verjähren.

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  • Tommi699 am 11.02.2014 um 17:07 Uhr
    Deutsche Unterstützungskasse: Finger weg!!!

    Finger weg von Produkten der Deutschen Unterstützungskasse.
    Mein Arbeitgeber hatte betriebliche Altersvorsorgen für mehrere Kollegen bei der Deutschen Unterstützungskasse abgeschlossen. Als ein Kollege sich das eingezahlte Kapital auszahlen lassen wollte, weigerte sich die Unterstützungskasse. Leider hat der Kollege keinen Anwalt eingeschaltet. Korrekt hat sich die Unterstützungskasse nicht verhalten. Die hatte den ursprünglichen Vertrag einfach verändert, die Möglichkeit der Kapitalauszahlung gestrichen und das vom Arbeitgeber, aber nicht vom Mitarbeiter unterschreiben lassen. So hatte mein Kollege einfach keine Chance.
    Also Leute, Finger weg von obskuren Altersvorsorge-Produkten der Deutschen Unterstützungskasse.