
Maßarbeit. Betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein, um das Einkommensniveau im Alter zu verbessern. © mauritius images / Caia Image
Mit ordentlichem Arbeitgeberzuschuss und guten Verträgen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge. Hier lesen Sie alles zur Entgeltumwandlung und Betriebsrente.
Ohne Chef oder Chefin geht nichts in der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben zwar ein Recht darauf, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Aber in welcher Form und über welchen Vertrag das geschieht, entscheiden die Arbeitgeber. Sie können einen von fünf Durchführungswegen für eine Betriebsrente wählen, wobei die Formen „Direktversicherung“ und „Pensionskasse“ am häufigsten sind. Optimal für Mitarbeiter ist es, wenn die Chefin die Beiträge selbst übernimmt oder dem Arbeitnehmer ordentlich Geld zur Betriebsrente zuschießt. Seit 2022 ist das für fast alle Verträge Pflicht. Wir geben einen Überblick über die Formen der Betriebsrente. Auf eine Betriebsrente werden im Alter ab einer bestimmten Höhe Sozialabgaben fällig. Mit unserem Rechner können Sie ihre persönliche Belastung leicht erkennen.
Tipp: Welche Alternativen zu einer betrieblichen Altersvorsorge bestehen, erklären wir in unserem Artikel Altersvorsorge im Überblick.
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- Fondssparplan, Banksparplan oder Bausparvertrag – Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind vielfältig. Wie Beschäftigte die Extrazahlung am besten nutzen.
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- Jede vierte Pensionskasse hat finanzielle Probleme. Einige nehmen keine neuen Kunden mehr. Versicherte und Rentner sind verunsichert.
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- Wer mit eigenem Geld für eine Betriebsrente spart, muss meist einen Zuschuss von 15 Prozent vom Arbeitgeber bekommen. Für alte Tarifverträge gibt es ein neues Urteil.
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@PformerlykownasM: Der Online-Artikel stellt den Stand vom 25.03.2024 dar. Unter Punkt 7 finden Sie zusätzlich (nicht inhaltlich identische) Artikel aus den Papierausgaben von Finanztest in 2020 und 2018, die den jeweiligen Stand ihres Erscheinungsdatums wiedergeben).
Heftleser finden am Ende ihres Monatsmagazins ein Jahresregister, dass sie zu den wichtigsten Themen der Ausgaben der letzten 2 Jahre informiert.
Es ist nicht mehr so wie zu Beginn von test.de als einfach alle Artikel aus den Zeitschriften test und Finanztest 1:1 ins Netz wanderten. test.de ist mittlerweile eine eigenständiges Online-Informationsportal geworden. Die Themenkreise überschneiden sich, doch die Darstellungen weichen voneinander ab. Online können wir Themen aus mehreren Zeitschriften zusammenfassen, diese schneller aktualisieren, ohne den gesamten Artikel neu zu schreiben und zu bebildern.
Nach dem Online-Kauf, durfte ich dann feststellen, dass dieser Beitrag aus diversen Monatsausgaben zusammengestellt wurde: 08/2020, 03/2020, 08/2018 und 04/2018. Hätte man dies nicht sofort angeben können. Auch frage ich mich, ob die Beiträge noch aktuell sind?
Warum können Sie in Ihren Online-Beiträgen nicht auch die Monatsangabe des Heftes machen, also z.B. April 2024? Somit würde man als Abonnent den Beitrag in seinem gedruckten Archiv wiederfinden.
@manfred1602196: Pflegeversicherung auf den vollen Rentenbetrag muss erst gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze von 176,75 Euro übersteigt. Wir werden das an der entsprechenden Stelle des Textes noch ergänzen.
Sie schreiben, dass für die Rente die Krankenversicherung nach Abzug des Freibetrages von 176,75 € gezahlt werden muss. "Hinzu kommt die Pflegeversicherung auf den vollen Rentenbetrag", heißt für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag.
Wenn ich jetzt in ihren Rechner eine Rente von 176,75 € eingebe, wird mir ein Ergebnis von 0 € angezeigt.
Warum werden keine Beträge für die Pflegeversicherung fällig?