Betriebliche Alters­vorsorge Mit dem Arbeit­geber für eine Rente sparen

Betriebliche Alters­vorsorge - Mit dem Arbeit­geber für eine Rente sparen

Maßarbeit. Betriebliche Alters­vorsorge ist ein wichtiger Baustein, um das Einkommens­niveau im Alter zu verbessern. © mauritius images / Caia Image

Mit ordentlichem Arbeit­geber­zuschuss und guten Verträgen lohnt sich die betriebliche Alters­vorsorge. Hier lesen Sie alles zur Entgelt­umwandlung und Betriebs­rente.

Ohne Chef oder Chefin geht nichts in der betrieblichen Alters­vorsorge. Arbeitnehmer haben zwar ein Recht darauf, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Aber in welcher Form und über welchen Vertrag das geschieht, entscheiden die Arbeit­geber. Sie können einen von fünf Durch­führungs­wegen für eine Betriebs­rente wählen, wobei die Formen „Direkt­versicherung“ und „Pensions­kasse“ am häufigsten sind. Optimal für Mitarbeiter ist es, wenn die Chefin die Beiträge selbst über­nimmt oder dem Arbeitnehmer ordentlich Geld zur Betriebs­rente zuschießt. Seit 2022 ist das für fast alle Verträge Pflicht. Wir geben einen Über­blick über die Formen der Betriebs­rente. Auf eine Betriebs­rente werden im Alter ab einer bestimmten Höhe Sozial­abgaben fällig. Mit unserem Rechner können Sie ihre persönliche Belastung leicht erkennen.

Tipp: Welche Alternativen zu einer betrieblichen Alters­vorsorge bestehen, erklären wir in unserem Artikel Altersvorsorge im Überblick.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.03.2025 um 09:30 Uhr
    Online-Artikel nicht identisch mit Papierausgabe

    @PformerlykownasM: Der Online-Artikel stellt den Stand vom 25.03.2024 dar. Unter Punkt 7 finden Sie zusätzlich (nicht inhaltlich identische) Artikel aus den Papierausgaben von Finanztest in 2020 und 2018, die den jeweiligen Stand ihres Erscheinungsdatums wiedergeben).

    Heftleser finden am Ende ihres Monatsmagazins ein Jahresregister, dass sie zu den wichtigsten Themen der Ausgaben der letzten 2 Jahre informiert.

    Es ist nicht mehr so wie zu Beginn von test.de als einfach alle Artikel aus den Zeitschriften test und Finanztest 1:1 ins Netz wanderten. test.de ist mittlerweile eine eigenständiges Online-Informationsportal geworden. Die Themenkreise überschneiden sich, doch die Darstellungen weichen voneinander ab. Online können wir Themen aus mehreren Zeitschriften zusammenfassen, diese schneller aktualisieren, ohne den gesamten Artikel neu zu schreiben und zu bebildern.

  • PformerlykownasM am 07.03.2025 um 22:04 Uhr
    Erst nach Kauf sieht man die Monatsausgaben

    Nach dem Online-Kauf, durfte ich dann feststellen, dass dieser Beitrag aus diversen Monatsausgaben zusammengestellt wurde: 08/2020, 03/2020, 08/2018 und 04/2018. Hätte man dies nicht sofort angeben können. Auch frage ich mich, ob die Beiträge noch aktuell sind?

  • PformerlykownasM am 07.03.2025 um 21:41 Uhr
    Bezug zur Monatsangabe fehlt

    Warum können Sie in Ihren Online-Beiträgen nicht auch die Monatsangabe des Heftes machen, also z.B. April 2024? Somit würde man als Abonnent den Beitrag in seinem gedruckten Archiv wiederfinden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.03.2024 um 13:35 Uhr
    Pflegeversicherung

    @manfred1602196: Pflegeversicherung auf den vollen Rentenbetrag muss erst gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze von 176,75 Euro übersteigt. Wir werden das an der entsprechenden Stelle des Textes noch ergänzen.

  • manfred16021961 am 26.03.2024 um 21:37 Uhr
    Rechner für die Sozialabgaben

    Sie schreiben, dass für die Rente die Krankenversicherung nach Abzug des Freibetrages von 176,75 € gezahlt werden muss. "Hinzu kommt die Pflegeversicherung auf den vollen Rentenbetrag", heißt für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag.
    Wenn ich jetzt in ihren Rechner eine Rente von 176,75 € eingebe, wird mir ein Ergebnis von 0 € angezeigt.
    Warum werden keine Beträge für die Pflegeversicherung fällig?