
Andreas Burkhardt fährt zurzeit ein Ersatzauto. Der eigene BMW steht nach einem Wasserschlag-Schaden in der Werkstatt. Die Reparaturkosten von rund 13 000 Euro übernimmt die Vollkasko des Berliners.
Bei Unwetterschäden am Auto springen sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherung ein. Wer in eine überschwemmte Straße hineinfährt und sich dabei den Motor ruiniert, bleibt jedoch in der Regel auf den Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Vollkaskoversicherung. test.de erklärt die Rechtslage
Teure Reparaturkosten bei Wasserschlag
Unwetter, Sturm und Hagel sind angekündigt. Als es losgeht, eilt Andreas Burkhardt aus Berlin zu seinem Pkw. „Ich wollte mein neues Auto, das auf der Straße parkte, unbedingt vor schwerem Hagel in Sicherheit bringen.“ Auf der Fahrt zu der etwas entfernter gelegenen Garage regnet es bereits heftig. In einer Kolonne mit anderen Pkw durchquert Burkhardt im Schritt-Tempo eine Unterführung, in der schon große Pfützen stehen. Kurz darauf bleibt das Auto stehen, läuft dann aber wieder. Am nächsten Tag streikt der Motor. Die Werkstatt stellt fest: Über den Luftansauger ist Wasser in den Motor gelangt und hat einen sogenannten Wasserschlag ausgelöst. Die Reparaturkosten betragen rund 13 000 Euro.
Wann die Teilkasko zahlt
Geht es um einen Schaden durch Wasserschlag am eigenen Auto, kommt es oft zum Streit mit dem Versicherer. Das belegen zahlreiche Gerichtsurteile. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug durch unmittelbare Einwirkung von Hagel, Blitz, Sturm oder Überschwemmung. Bei Wasser gilt die Faustregel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Teilkasko. Kommt das Auto zum Wasser, zahlt sie nicht. Wer in eine überschwemmte Straße hineinfährt, hat den Schaden dann selbst verursacht – und bleibt auf den Kosten sitzen.
Wann die Vollkasko zahlt
In der Vollkasko sieht die Rechtslage etwas anders aus. Gerichte haben zum Beispiel schon anerkannt, dass in den Motor eindringendes Wasser als „mechanische Gewalt“ und damit als Unfall anzusehen ist. Die Vollkasko deckt dann solche Unfallschäden ab. Als Burkhardt den Motorschaden seinem Vollkaskoversicherer anzeigte, gab es keine Probleme: „Kurz darauf erhielt ich die Kostenzusage.“
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