Auskunfteien Wie die Schufa über Ihre Kreditwürdig­keit entscheidet

Auskunfteien - Wie die Schufa über Ihre Kreditwürdig­keit entscheidet

Schufa-Check. Eine Prüfung der eigenen Daten in der Auskunftei ist gar nicht schwer und klappt online. © Getty Images, Schufa (M)

Der Schufa-Score kann entscheiden, ob Sie eine Kreditkarte bekommen oder in Raten zahlen dürfen. Wir sagen, was die Schufa erfährt und was beim Daten­schutz gilt.

Schufa-Score – was bekannt ist und was nicht

Deutsch­lands größte Auskunftei wurde 1927 als Privat­unternehmen gegründet und ist seit dem Jahr 2000 eine Aktiengesell­schaft. Sie weiß nach eigenen Angaben von 68 Millionen Menschen in Deutsch­land, zum Beispiel wie viele Girokonten oder Kreditkarten sie jeweils haben. Sie weiß, wie viele Kredite laufen und ob sie regel­mäßig bedient werden. Sie weiß auch, wer in der Vergangenheit Zahlungs­schwierig­keiten hatte und wer in der Privatinsolvenz steckt.

Was hat Einfluss auf den Schufa-Score?

Aus diesem Wissen bildet die Schufa ein Urteil über die Kreditwürdig­keit und das Zahlungs­verhalten jeder einzelnen gespeicherten Person. Wie sie diesen Score genau ermittelt, ist geheim. Was keinen Einfluss auf den Score hat sind jene Aspekte, die der Schufa schlicht nicht bekannt sind – Beruf, Gehalt, Vermögen, Konsumverhalten, Familien­stand, Religion und Nationalität. Andere Aspekte haben durch­aus Einfluss auf die Score-Berechnung.

Was sich auf den Schufa-Score auswirkt

Positiver Einfluss

Vertrags­gemäßes Verhalten des Verbrauchers

  • Giro­konto
  • Kreditkarte
  • Kredit
  • Kauf auf Rechnung
  • Immobilien­finanzierung

Unklarer Einfluss

Umfang der Auswirkung auf den Score ist unklar

  • Mehrere Giro­konten
  • Mehrere Kreditkarten
  • Mehrere Kredite

Negativer
Einfluss

Nicht vertrags­gemäßes Verhalten des Verbrauchers

  • Fällige, angemahnte und unbe­glichene Rechnungen
  • Mahn­bescheide
  • Voll­stre­ckungs­bescheide
  • Inkasso­verfahren
  • Verbraucherinsolvenz­verfahren

Antworten auf Ihre Fragen zur Schufa

Woher holt die Schufa ihre Informationen? Warum darf sie das?

Die Schufa erhebt die Finanz­daten nicht selbst. Rund 10 000 Vertrags­partner, darunter Banken, Versandhändler und Energieversorger, melden ihr zum Beispiel Giro­konten, Kreditkarten, Kredite und andere Verträge.

Das Über­mitteln der Daten an die Auskunftei ist rechtens, wenn die Kunden zuvor darüber informiert wurden. Das geschieht etwa, wenn sie den Antrag auf Eröff­nung eines Giro­kontos oder einen Stromliefer­vertrag unter­schreiben. Die Schufa nutzt auch Daten aus öffent­lich zugäng­lichen Quellen wie Schuld­nerverzeich­nissen und Insolvenzbekannt­machungen. Sie speichert außerdem persönliche Daten wie Name, Geburts­datum, Adresse und auch vorherige Wohn­adressen.

Finanztest-Kritik. Eine Zustimmung zur Daten­über­mitt­lung – im Volks­mund die Schufa-Klausel – ist seit 25. Mai 2018 nicht mehr ausdrück­lich notwendig. Die reine Information kann bei Vertrags­schluss deshalb untergehen, so dass sich Verbraucher oft nicht erinnern, dass sie über die Daten­weitergabe informiert wurden.

Was macht die Schufa mit den vielen gesammelten Daten?

Sie berechnet aus den meisten Daten einen Zahlen­wert in Prozent, den sogenannten Score. Er beschreibt nicht das Zahlungs­verhalten der jeweiligen Person, sondern das einer Gruppe, der sie laut Schufa angehört. Trotzdem wird der Score heran­gezogen, um das individuelle Risiko zu bewerten, dass jemand nicht zahlt.

Es gilt als umso wahr­scheinlicher, dass Kunden ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, je höher ihr Score ist. Verbraucher erfahren auf Anfrage ihren Basiss­core, der eine branchen­über­greifende Bonität ausdrückt.

Viel wichtiger sind aber spezielle Branchens­cores oder individuelle Scores, die die Schufa tages­aktuell berechnet und ihren Vertrags­part­nern zur Verfügung stellt. Sie können vom Basiss­core abweichen. Denn die Wahr­scheinlich­keit, dass jemand den Baufinanzierungs­kredit zurück­zahlt, muss nicht der Wahr­scheinlich­keit entsprechen, dass er eine Rechnung beim Versand­handel bezahlt.

Risiko – von sehr gering bis hoch

Auskunfteien - Wie die Schufa über Ihre Kreditwürdig­keit entscheidet

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Die Vertrags­partner der Schufa können den Score anfordern, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Das hat eine Bank, bei der Kunden einen Kredit oder eine Kreditkarte beantragen und das hat auch ein Händler, bei dem sie auf Teilzahlung einkaufen wollen.

Finanztest-Kritik. Die branchenspezi­fischen Scores bekommen Verbraucher nur, wenn sie bezahlen. Die Bonitäts­auskunft der Schufa kostet 29,95 Euro. In der kostenlosen „Daten­kopie“ nach Artikel 15 der Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) stehen nur Branchen­scores, die Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten angefragt und die die Schufa an sie über­mittelt hat.

Welche Daten nutzt die Schufa für die Berechnung eines Score­wertes? Wie ist die Formel?

Die Schufa nutzt Daten wie Anzahl der Voran­schriften, der Giro­konten und der Kreditkarten, um den Score zu ermitteln. Hinzu kommen Kredit­aktivitäten im vergangenen Jahr, die Höhe der in Anspruch genom­menen Kredite, der Zeit­punkt, seit wann Kredite genutzt werden und bisherige Zahlungs­störungen.

Nicht alle Daten, die die Schufa speichert, rechnet sie ein. Die Höhe des einge­räumten Dispokredits und Anfragen nach Kredit­konditionen nutzt sie zum Beispiel nicht. Die Anschrift spielt laut Schufa nur eine Rolle, wenn sie keine kreditrelevanten Informationen von einer Person hat und das anfragende Unternehmen trotzdem einen Score haben möchte. Nach Angaben der Schufa enthalten nur 0,3 Prozent der über­mittelten Score­werte diese Geodaten.

Mehr als 90 Prozent aller bei der Schufa gespeicherten Personen hätten ausschließ­lich positive Informationen in ihrem Daten­blatt. Informationen über nicht vertrags­gemäßes Verhalten können zum Beispiel ein durch die Bank gekündigter Kredit, Zahlungs­ausfälle oder Informationen aus öffent­lichen Schuld­nerverzeich­nissen sein.

Finanztest-Kritik. Verbraucher haben zwar ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten die Schufa über sie speichert. Wie sie die Kreditwürdig­keit berechnet, bleibt aber geheim. So hat der Bundes­gerichts­hof geur­teilt (Az. VI ZR 156/13). Es reiche, wenn die Schufa Auskunft erteile, welche personenbezogenen und kreditrelevanten Daten in die Berechnung der Wahr­scheinlich­keits­werte einge­flossen seien. Die Formel für die Berechnung eines Score­wertes sei Geschäfts­geheimnis, sagt die Schufa. Coca-Cola verrate auch nicht die Rezeptur.

Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden damit weiterhin keine Möglich­keit haben zu prüfen, ob dem Urteil der Schufa eine Fehl­annahme zugrunde liegt.

Seit Jahren bemühen wir uns, eine Über­sicht aller möglichen Merkmale zu bekommen, die die Schufa speichert. Auch diesmal antwortete die Schufa ausweichend: Es sei nicht sinn­voll, eine Über­sicht der allgemeinen Merkmale oder auch Wort­laute aus Schufa-Auskünften von Verbrauchern zu veröffent­lichen, da es sich um veränderliche Informationen handele.

Schlechter Schufa-Score? So gehen Sie vor

Nach­fragen. Wird Ihnen ein Vertrag mit Verweis auf Ihre schlechte Schufa-Bewertung verwehrt, forschen Sie nach. Fragen Sie das Unternehmen, das der Schufa Unvor­teilhaftes über Sie mitgeteilt hat. Antwortet es nicht, wenden Sie sich an die Schufa.

Gratis-Auskunft. Unter schufa.de können Sie kostenlos Auskunft über die Daten anfordern, die die Schufa von Ihnen speichert. Klicken Sie auf der Internetseite rechts auf „Schufa-Daten­kopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. Der Zusatz­nutzen der kosten­pflichtigen Schufa-Angebote ist, dass Sie über kreditrelevante Anfragen oder Änderungen Ihrer Bonität sofort per E-Mail oder Kurz­nach­richt auf dem Handy informiert werden. Alle Details zum Schufa-Check lesen Sie weiter unten.

Darf die Schufa auch die Giro­konten der Verbraucher durch­leuchten?

Ende 2020 testete die Schufa das – im März 2021 einge­stellte – Projekt Check-now. Es war als eine zweite Risiko­prüfung gedacht. Verbraucher, die wegen eines negativen Schufa-Eintrags zum Beispiel keinen Mobil­funk­vertrag bekommen haben, könnten einen Blick auf ihre Konto­umsätze erlauben und damit zeigen, dass ihre finanzielle Situation besser ist, als der Score­wert es ausdrückt. Auf Basis dieser Daten sollte eine aktuelle Risiko­prüfung erfolgen. Bei positivem Ausgang stünde einem Kredit­vertrag dann nichts mehr im Weg.

Betrachtet werden sollte, ob der Konto­stand positiv oder negativ ist, ob regel­mäßig Gehalt eingeht und ob es geplatzte Last­schriften gibt. Die Schufa versicherte, sensible Daten wie Arzt­rechnungen, Vereins- oder Gewerk­schafts­beiträge würden auto­matisch heraus­gefiltert und nicht verarbeitet. Sofern Verbraucher explizit zustimmten, sollten die Konto­daten dann für zwölf Monate gespeichert sein.

Finanztest-Kritik. Check-now war durch das europäische Zahlungs­recht gedeckt. Es war rechtens, dass spezielle Dienste – hier die damalige Schufa-Tochter FinApi – auf Informationen zugreifen konnte, die sonst nur die Banken haben. Es sind aber immer bestimmte Voraus­setzungen zu erfüllen: Bank­kunden müssen dem Daten­zugriff explizit zustimmen, die Konto­informations­dienste einen zertifizierten tech­nischen Zugang nutzen und bei der Aufsichts­behörde, der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht, registriert sein. Ob bei dem Projekt die Zustimmung zum Konto­einblick zu weit gefasst war lesen sie bei Details im Interview.

Sind stets Schufa-Daten schuld, wenn Kreditkarte oder Dispo gesperrt wurde?

Banken müssen die Kündigung eines Dispokredits oder einer Kreditkarte nicht begründen. Die Informationen von der Schufa sind aber zumindest ein Bestand­teil der Entscheidung einer Bank.

Es ist empfehlens­wert, hartnä­ckig nach dem Grund zu fragen oder gleich eine Eigen­auskunft bei der Schufa einzuholen. Darauf hat jeder Mensch laut Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) Anspruch. Die Schufa muss kostenlos Auskunft geben. Wenn darin falsche Daten enthalten sind, muss die Schufa sie umge­hend korrigieren. Bis alles geklärt ist, darf sie darüber auch keine Auskunft geben.

Finanztest-Kritik. Wir hatten berichtet, dass einer Finanztest-Kollegin aufgrund einer falschen Meldung eines Energieversorgers an die Schufa von einem Tag zum anderen der Dispositions­kredit und die Kreditkarte gekündigt wurden (siehe PDF Ping-Pong mit Frau Kraft). Den Fehler behob das Unternehmen zwar nach acht Tagen – da waren die Kündigungen aber schon ausgesprochen. Klären konnte unsere Kollegin die Angelegenheit erst nach vielen Wochen und auch erst, als sie sich als Journalistin zu erkennen gab.

Die Schufa erklärte damals auf Finanztest-Anfrage: „Hinweisen von Verbrauchern gehen wir umge­hend nach.“ Ebenso habe jedes Unternehmen, das von der Schufa Informationen beziehe, die Pflicht, „Meldungen im Rahmen der eigenen Qualitäts­sicherung zu prüfen“. Das ist im beschriebenen Fall gehörig daneben­gegangen.

Darf eine Firma mit einem Schufa-Eintrag drohen?

Unternehmen dürfen die Angst vor einem negativen Schufa-Eintrag nicht nutzen, um Schuldner zu nötigen, eine offene Rechnung zu zahlen. Die Drohung ist unzu­lässig, wenn der Forderung wider­sprochen wurde, so urteilte der Bundes­gerichts­hof (Az. I ZR 157/13).

Zahlungs­rück­stände zur Berechnung von Score­werten zu nutzen, ist nur erlaubt, wenn säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind und vier Wochen zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten verstrichen sind. Säumige müssen zudem über die geplante Meldung unter­richtet worden sein und dürfen keine Einwände gegen die Forderung haben. Wer eine Zahlungs­aufforderung mit einer Schufa-Drohung bekommt, ohne dass eine Zahlungs­pflicht besteht, wider­spricht der Forderung knapp schriftlich und legt möglichst Dokumente bei, die das untermauern.

Finanztest-Kritik. Selbst die an sich klaren Regeln schützen nicht vor falschen Einträgen, wie das Beispiel aus der Frage vorher zeigt.

Wie lange speichert die Schufa meine Daten?

Die DSGVO regelt nichts Genaues. Auskunfteien dürfen Daten speichern, solange es „...erforderlich...“ ist. Alle Auskunfteien in Deutsch­land haben sich auf einheitliche Lösch­fristen geeinigt.

Danach gilt: Giro­konten, Kreditkarten, Rahmenkredite und Strom­verträge bleiben im Daten­bestand, solange die Geschäfts­beziehung besteht. Anfragen, wie etwa zu Kredit­konditionen oder Kreditkarten, bleiben zwölf Monate gespeichert. Daten über Kredite bleiben ab dem Tag, an dem sie beendet oder zurück­gezahlt sind, noch weitere drei Jahre im Daten­bestand. Daten über eine erteilte Rest­schuldbefreiung werden seit Ende März 2023 nach sechs Monaten gelöscht. Verbunden damit ist auch eine Löschung aller zum Zeit­punkt der Eröff­nung des Verbraucherinsolvenz­verfahrens bekannten offenen Zahlungen.

Seit Januar 2025 ist es möglich, bei einer einmaligen Zahlungs­störung die Speicher­frist auf 18 Monate (bisher 36 Monate) nach Erledigung zu verkürzen. Die Verkürzung ist an drei Voraus­setzung geknüpft:

  • Die Betroffenen müssen die offene Rechnung inner­halb von 100 Tagen nach Über­mitt­lung bezahlen.
  • Bis zum Ablauf der verkürzten Speicher­frist von 18 Monaten nach Ausgleich dürfen keine weiteren Negativ­daten zum Betroffenen anfallen.
  • Es dürfen auch keine Informationen aus dem Schuld­nerverzeichnis oder aus Insolvenzbekannt­machungen vorliegen.

Für die verkürzte Speicher­frist müssen Verbrauche­rinnen und Verbraucher selbst nichts tun: Wenn alle Voraus­setzungen erfüllt sind, erfolgt die Löschung auto­matisch nach 18 Monaten.

Tipp. Unter schufa.de/100-Tage-Regelung können Sie prüfen, ob eine Verkürzung der Speicher­frist möglich ist. Sie brauchen dafür das Aktenzeichen ihrer Zahlungs­störung. Das finden sie meist auf dem Mahn­schreiben des Gläubigers oder gegebenenfalls des Inkassounter­nehmens.

So über­prüfen Sie Ihre Schufa-Daten

Sie dürfen Online nicht auf Rechnung kaufen? Die Kreditkarte wird abge­lehnt? Den Raten­kredit gibt es nur zu lausigen Konditionen? Dann haben Auskunfteien wie Schufa, infoscore Consumer Data, Crif Bürgel oder Credit­reform Boni­versum möglicher­weise falsche oder veraltete Daten über Ihr Zahlungs­verhalten. Am bedeutendsten ist die Schufa. Zumindest hier sollten Sie einmal im Jahr schauen, ob alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten korrekt sind.

Das benötigen Sie für den Schufa-Check

  • Bestell­formular für „Daten­kopie nach Art. 15 DSGVO“
  • Ausweiskopie
  • Porto

Schritt 1: Nicht in die Auskunfts­falle tappen

Auskunfteien müssen kostenlos über gespeicherte Daten informieren. Entgegen der verbreiteten Annahme können Sie diese Daten­auskunft auch mehr als einmal pro Jahr beantragen. Was gespeichert ist, erfahren Sie, wenn Sie eine „Daten­kopie nach Art. 15 DSGVO“ bestellen. DSGVO steht für Daten­schutz-Grund­ver­ordnung.

Wichtig: Fordern Sie keine „Bonitäts­auskunft“ an. Auf der Home­page der Schufa (www.schufa.de) klicken Sie rechts auf „Schufa-Daten­kopie“.

Verwirrend: Auf der – auch von der Schufa betriebenen – Webseite meineschufa.de bekommen Sie die Daten­kopie auch. Allerdings müssen Sie dort in das untere Drittel der Webseite scrollen. Ignorieren Sie alle vorherigen Angebote. Das folgende Onlineformular müssen Sie mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Anschrift ausfüllen, eine Kopie von Personal­ausweis, Reisepass oder der Melde­bescheinigung hoch­laden und können es dann online absenden.

Schritt 2: Die Auskunft richtig prüfen

Die Auskunft kommt mit der Post. Prüfen Sie, ob sie korrekt ist und keine wichtigen Daten fehlen, zum Beispiel Hinweise auf kürzlich abge­zahlte Kredite. Sind unbe­rechtigte Forderungen gegen Sie einge­tragen? Das müssen Sie nicht dulden. Ausnahme: Eine unbe­rechtigte Forderung wurde rechts­kräftig fest­gestellt, weil Sie gericht­lichen Bescheiden nicht wider­sprochen haben. Oder: Man hat Sie zweimal gemahnt, der Fordernde hat Ihnen zwischen erster Mahnung und Schufa-Meldung vier Wochen Zeit gelassen und Sie haben der Forderung nie wider­sprochen. Dann ist der Schufa-Eintrag rechtens, auch wenn Sie niemandem Geld schulden.

Schritt 3: Korrekturen einfordern

Beschweren Sie sich bei der Schufa, wenn etwas falsch ist. Legen Sie Kopien von Unterlagen bei, die Fehler in den Schufa-Daten beweisen. Strittige Daten muss die Schufa bis zur Klärung sperren. Hilft das nicht, können Sie das Ombuds­verfahren bei der Schlichtungs­stelle der Schufa einleiten. (www.schufa-ombudsfrau.de). Sie können sich zudem auch an den Daten­schutz­beauftragten Ihres Bundes­landes wenden.

Interview: Umstrittenes Schufa-Projekt

Auskunfteien - Wie die Schufa über Ihre Kreditwürdig­keit entscheidet

Juristin Jutta Gurkmann vom vzbv. © VZBV / Holger Gross

Die Juristin Jutta Gurkmann leitet den Geschäfts­bereich Verbraucher­politik des Verbraucherzentrale Bundes­verbandes. Dessen Experten haben die Einwilligungs­erklärung zur Einsicht in Giro­konto­umsätze beim Schufa-Test­projekt Check-now untersucht.

Was kritisieren Sie an der Ihnen vorliegenden Einwilligungs­erklärung, mit der die Teilnehmer der Nutzung ihrer Giro­konto­daten zustimmten?

Verbrauchern sollte eine Einsicht in die Trans­aktions­daten wie Buchungs­datum und Betrag sowie die Konto­salden für zwölf Monate gestattet werden. Die Verarbeitungs­zwecke waren sehr weit gefasst und nicht abschließend aufgezählt. Zusätzlich sollten die Daten zur Weiter­entwick­lung von Dienst­leistungen und Produkten verarbeitet werden können.

Die Verbraucher stimmen doch freiwil­lig zu.

Mit dem Test­projekt sollten Verbrauche­rinnen und Verbraucher angesprochen werden, die aufgrund ihres Score­wertes nicht den gewünschten Handy­vertrag bekamen. Für eine wirk­same Einwilligung braucht es eine informierte und freiwil­lige Entscheidung der Verbrauche­rinnen und Verbraucher. Dazu müsste erst einmal genau erklärt werden, welche Daten wofür erhoben werden.

Und natürlich sollte die Auswertung auf das für eine einmalige Bonitäts­prüfung unbe­dingt Erforderliche beschränkt werden. Die von der Schufa für das Projekt verwendete Einwilligungs­erklärung war aus unserer Sicht gerade für so eine Druck­situation viel zu weit­gehend.

Darf ein Konto­informations­dienst Daten speichern, die Verbraucher ihm zugäng­lich machen?

Ja, das europäische Zahlungs­recht lässt das zu, wenn die Verbraucher einge­willigt haben und dies erforderlich ist, um den Vertrags­zweck zu erreichen. Er darf aber besonders geschützte Daten wie zu Gesundheit und politischen Ansichten nicht verarbeiten.

Welche Konto­daten geben Verbraucher preis?

Wer nach­weisen will, dass er keine geplatzten Last­schriften hat, muss damit leben, dass der Anbieter über den Konto­einblick auch sein Einkaufs­verhalten, seinen Arbeit­geber, die Anzahl seiner Kinder, sein Glücks­spiel­verhalten und seine Parteimitgliedschaft erfährt, und darauf vertrauen, dass dieser die Informationen nicht gewinn­orientiert verarbeitet.

Mehr zum Thema

43 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.06.2025 um 13:38 Uhr
    Danke

    @alle: Über den folgenden Link kommen Sie zum Formular der Schufa-Ombudsfrau:
    www.schufa.de/ueber-uns/ombudsfrau
    Wir werden den Link im Bericht noch ändern.

  • EUConsumer am 17.06.2025 um 12:58 Uhr
    falscher URL link hinterlegt

    www.schufa-ombudsfrau.de
    https://www.test.de/Gewusst-wie-Schufa-Daten-pruefen-4530316-0/
    bitte webseite korrigieren, der hinterlegte URL link ist falsch!! er lautet auf ombudsmann! siehe mousover. Danke

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.09.2023 um 12:11 Uhr
    Ausweiskopien

    @azur5a. Sie könnten eine Kopie der Vorder- und Rückseite auf eine Seite montieren, diese dann einscannen und erhalten EINE Datei, die Vorder- und Rückseite enthält und die Sie dann hochladen können. Alternativ hierzu können Sie eine Kopie Ihres Reisepasses und die Kopie der Meldebescheinigung im jeweiligen Formularfenster hochladen.

  • azur5a am 02.09.2023 um 14:59 Uhr
    Ausweiskopien

    Für die Indentität des Antragstellers ist eine Ausweiskopie mit Namen, Adresse usw. erforderlich. Diese Daten sind auf der Ausweis-Vorder bzw. -Rückseite eingetragen. Es müssten also Vorder- und Rückseite eingegeben werden was nicht möglich ist. Es kann nur eine Datei eingetragen werden, welche dann?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.08.2021 um 17:50 Uhr
    Möbel Höffner - Bonitätsabfrage trotz Vorkasse

    @phaistos: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an den Datenschutzbeauftragten von Möbel Höffner wenden. In seiner Antwort sollten er Ihnen auch die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde genannt bekommen. Von dieser können Sie das Verhalten von Möbel Höffner noch einmal konkret prüfen lassen.