
Privatgespräche. Plaudereien unter Kollegen zählen streng genommen nicht zur Arbeitszeit. © Stiftung Warentest / Lia Kurowski
Bezahlt wird, wer für seinen Arbeitgeber tätig ist. Kleine Ausflüge ins Private sind während der Arbeitszeit aber erlaubt – auch im Homeoffice.
Mal eben die Waschmaschine anstellen oder ein paar gymnastische Übungen am Bildschirm machen, um am heimischen Schreibtisch beweglich zu bleiben? Im Homeoffice ergeben sich neue Möglichkeiten, ein bisschen Arbeitszeit zu vertrödeln. Dafür fallen oft die Plauderei mit Kollegen und die gemeinsame Zigarettenpause weg.
Doch was zählt zur Arbeitszeit und wird vergütet – und was müssen Arbeitnehmer streng genommen nacharbeiten? Wir erklären, was zu Hause und am Arbeitsplatz gilt.
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