Immobilien­kredite Rechner Vorfälligkeits­entschädigung – das darf die Bank verlangen

Immobilien­kredite - Rechner Vorfälligkeits­entschädigung – das darf die Bank verlangen

Unerwünschte Neben­kosten. Wer seinen Baukredit vorzeitig ablöst, muss der Bank einen Ausgleich für entgangene Zinsen zahlen. © Getty Images / EyeEm

Kreditnehmer, die ihr Hypotheken­darlehen vorzeitig ablösen, müssen Vorfälligkeits­entschädigung zahIen. Unser Rechner zeigt, was die Bank in Ihrem Fall verlangen darf.

Rechte bei der vorzeitigen Ablösung von Immobilien­krediten

In bestimmten Fällen haben Kreditnehmer das Recht, ihr Immobiliendarlehen bereits vor Ablauf der Zins­bindung zurück­zuzahlen. Der wichtigste Grund für eine vorzeitige Kredit­ablösung ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Die Bank kann im Gegen­zug einen Ausgleich dafür verlangen, wenn sie das Geld nicht mehr zu dem Zins­satz anlegen kann, den sie für das Darlehen bis zur nächsten regulären Kündigungs­möglich­keit des Kunden bekommen hätte. Das gleiche gilt, wenn der Kreditnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen gar nicht erst abnimmt. Die Höhe der Vorfälligkeits­entschä­digung hängt vom Zins­satz ab, den eine Bank für ihre Ersatz­anlage zugrunde legt. Je nied­riger der Zins­satz, desto höher die Entschädigung. Nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs müssen die Banken für die Ermitt­lung der Entschädigung die Rendite für Pfand­briefe heran­ziehen.

Vorfälligkeits­entschädigung berechnen: So geht‘s

  • Daten. Geben Sie in den Rechner die Daten Ihres Kredits ein. Sie benötigen lediglich den Ablöse­termin, die Höhe der Rest­schuld zum Ablöse­termin, den Zins­satz, die Monats­rate und das Ende der Zins­bindung. Hat der Kredit eine Zins­bindung von mehr als zehn Jahren, tragen Sie statt des Endes der Zins­bindung den Termin ein, an dem seit der voll­ständigen Kredit­auszahlung zehn Jahre und sechs Monate vergangen sind. Falls Sie das Recht auf Sondertilgungen oder eine Erhöhung der Monats­rate haben, geben sie jeweils deren maximal mögliche Höhe an.
  • Berechnung. Nach Eingabe des Abschlags für ersparte Risiko- und Verwaltungs­kosten oder Über­nahme der voreinge­stellten Werte berechnet das Programm die Vorfälligkeits­entschädigung nach den Grund­sätzen der Recht­sprechung anhand der zum Ablöse­termin maßgeblichen Pfand­brief­renditen. Liegt der Ablöse­zeit­punkt in der Zukunft, wird eine Rechnung auf Basis der aktuellen Pfand­brief­renditen erstellt.

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79 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.04.2025 um 09:38 Uhr
    Vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag

    @Dirk7777777: Steht Ihnen kein vertragliches oder gesetzliches Recht zur vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrages zu, sind Sie an die Kooperationsbereitschaft der Bank gebunden. Verhandeln Sie mit der Bank, unter welcher Voraussetzung diese sich bereit erklärt, Sie aus dem Vertrag zu lassen.

  • 007Bond am 23.04.2025 um 08:15 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • 007Bond am 23.04.2025 um 08:14 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.07.2022 um 10:16 Uhr
    Wiederanlagezins

    @Robert1020: Der Rechner berechnet die Vorfälligkeitsentschädigung nach den Vorgaben der BGH-Rechtsprechung. Der Rechner greift dafür auf die maßgeblichen* Renditen. Die zum jeweiligen Stichtag geltenden Renditen zeigt der Rechner auf Wunsch an. Die Renditen werden ständig* aktualisiert.

    *korrigiert und ergänzt 15.7.2022

  • Robert1020 am 14.07.2022 um 11:33 Uhr
    Wiederanlagezins

    Um die Vorfälligkeitsbeträge zu ermitteln, benötige ich die Information, "mit welchem Wiederanlagezins" die Bank rechnet. Den gibt sie nicht an und verweist auf die Hypothekenpfandbriefkurse der Bundesbank. Dort finde ich aber nichts. Kann da jemand helfen?