Scheidung Das gilt für Kosten, Kinder, Ehewohnung, Steuer

Scheidung - Das gilt für Kosten, Kinder, Ehewohnung, Steuer

Die Ehe vor dem Aus? Wir sagen, was Sie zu Trennungs­jahr, Sorgerecht, Unterhalt und Kosten einer Scheidung wissen müssen. © Dirk Schmidt

Trennung und Scheidung haben recht­liche und steuerliche Folgen. Manchmal ist es wichtig, schnell zu handeln. test.de verrät, worauf Sie achten sollten.

Rund ein Drittel der verheirateten Paare trennt sich. Meistens steht dann irgend­wann eine Scheidung im Raum. Erfolgen kann sie aber erst, wenn die Ehe zerrüttet ist. Für Juristen heißt das: Die Lebens­gemeinschaft darf nicht mehr bestehen, und es ist auch nicht zu erwarten, dass sie wieder­hergestellt wird.

Deutlich ist das, wenn die Ex-Partner eine bestimmte Zeit getrennt gelebt haben. Wichtig dabei: die „Trennung von Tisch und Bett“. Die Ex-Partner müssen also getrennt wirt­schaften und ihre sexuelle Beziehung aufgegeben haben. Auch in der Frei­zeit sollten sie nichts mehr gemein­sam unternehmen. Die Trennung können sie auch in der gemein­samen Wohnung voll­ziehen. Wollen beide Partner die Scheidung, gilt die Ehe als zerrüttet, wenn sie ein Jahr in diesem Sinne getrennt gelebt haben. Will nur einer von ihnen die Scheidung, wird erst nach einer dreijäh­rigen Trennungs­zeit gesetzlich vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.

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Kommentarliste

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  • DoreenAnna am 02.06.2023 um 03:06 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam

  • maennerscheidung.info am 15.05.2023 um 14:52 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.04.2023 um 11:37 Uhr
    Wohnung gehört nur einem

    @j-m.s: Zunächst gilt: Selbst ist niemand berechtigt, jemanden anderen zu etwas zu zwingen und ihn zum Beispiel aus der Wohnung zu werfen (von extremen Ausnahmesituationen etwa in Fällen häuslicher Gewalt abgesehen). Soweit es darum geht, ob ein Ehepartner vom anderen von Rechts wegen verlangen kann auszuziehen: Während der Ehe geht das regelmäßig nicht, unabhängig davon, wem die Wohnung gehört. Sie müssen sich einigen, ob und wer auszieht.

  • j-m.s am 23.04.2023 um 10:32 Uhr
    Wohnung gehört nur einem

    Was ist, wenn die Wohnung nur einem Ehepartner gehört? Kann der dann den anderen rauswerfen, wenn kein Vertrag existiert ?

  • catherine9980 am 05.10.2021 um 14:52 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht.