
Die Ehe vor dem Aus? Wir sagen, was Sie zu Trennungsjahr, Sorgerecht, Unterhalt und Kosten einer Scheidung wissen müssen. © Dirk Schmidt
Trennung und Scheidung haben rechtliche und steuerliche Folgen. Manchmal ist es wichtig, schnell zu handeln. test.de verrät, worauf Sie achten sollten.
Rund ein Drittel der verheirateten Paare trennt sich. Meistens steht dann irgendwann eine Scheidung im Raum. Erfolgen kann sie aber erst, wenn die Ehe zerrüttet ist. Für Juristen heißt das: Die Lebensgemeinschaft darf nicht mehr bestehen, und es ist auch nicht zu erwarten, dass sie wiederhergestellt wird.
Deutlich ist das, wenn die Ex-Partner eine bestimmte Zeit getrennt gelebt haben. Wichtig dabei: die „Trennung von Tisch und Bett“. Die Ex-Partner müssen also getrennt wirtschaften und ihre sexuelle Beziehung aufgegeben haben. Auch in der Freizeit sollten sie nichts mehr gemeinsam unternehmen. Die Trennung können sie auch in der gemeinsamen Wohnung vollziehen. Wollen beide Partner die Scheidung, gilt die Ehe als zerrüttet, wenn sie ein Jahr in diesem Sinne getrennt gelebt haben. Will nur einer von ihnen die Scheidung, wird erst nach einer dreijährigen Trennungszeit gesetzlich vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.
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@j-m.s: Zunächst gilt: Selbst ist niemand berechtigt, jemanden anderen zu etwas zu zwingen und ihn zum Beispiel aus der Wohnung zu werfen (von extremen Ausnahmesituationen etwa in Fällen häuslicher Gewalt abgesehen). Soweit es darum geht, ob ein Ehepartner vom anderen von Rechts wegen verlangen kann auszuziehen: Während der Ehe geht das regelmäßig nicht, unabhängig davon, wem die Wohnung gehört. Sie müssen sich einigen, ob und wer auszieht.
Was ist, wenn die Wohnung nur einem Ehepartner gehört? Kann der dann den anderen rauswerfen, wenn kein Vertrag existiert ?
Kommentar vom Administrator gelöscht.