Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Anlegers auf Schadenersatz gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH als unbegründet zurückgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main habe den Anleger, der 50.000 Mark bei Termingeschäften verlor, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "eindeutig" über die Risiken der Geschäfte aufgeklärt (Az: 2/21 O 40/99).
Im Prospekt der Firma heiße es, dass das Risiko eines Totalverlustes nicht selten, sondern überwältigend sei und die große Mehrzahl der Spekulanten an den Märkten verliere. Darüber hinaus werde Anlegern erklärt, dass die Kosten, die die Phoenix Kapitaldienst GmbH für ihre Vermittlertätigkeit fordere, etwa ein Drittel des Gesamteinsatzes betragen und dies einen Aufschlag von etwa 50 Prozent auf den Nettobörseneinsatz bedeutet, heißt es im Urteil. Hinzu kämen noch die Kosten, die das Brokerhaus Mocatta Group berechne.
TiPP: Lassen Sie sich nicht auf Angebote der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt ein. Die unverschämten Transaktions- und Vermittlerkosten der Firma schmälern etwaige Marktgewinne und erhöhen die Verluste des Anlegers.
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