Per Internet soll eine Scheidung billiger sein, versprechen einige Onlineportale. Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, sieht das anders.
Eine Scheidung möglichst billig, ist da das Internet ein Tipp?
Eher nicht, wenn es darum geht, Geld zu sparen. „Online-Scheidung“ bedeutet nur, dass das Paar per Internet mit dem Rechtsanwalt kommuniziert, anstatt in die Kanzlei zu gehen. Der Rest des Verfahrens bleibt gleich. Vor Gericht müssen die Partner persönlich erscheinen, sofern dies angeordnet wird.
Kein Unterschied bei den Kosten?
In der Regel nicht. Grundlage ist der Gegenstandswert, und den setzt das Gericht fest. Daran bemisst sich das Anwaltshonorar, das wiederum mindestens den Sätzen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entsprechen muss. Anwälte dürfen zwar mehr nehmen, aber die meisten verzichten darauf. Online ist es daher nicht billiger.
Obwohl man beim Onlineanwalt per Mail Fragen stellen kann?
Mailen oder anrufen können Paare auch in der Kanzlei vor Ort. Und da haben sie den Vorteil, dass sie mehrere Termine machen können, ohne mehr zu bezahlen. Das Honorar bemisst sich ja nicht nach Stunden.
Einige Onlinekanzleien werben damit, sie könnten den Streitwert um 20 oder 30 Prozent senken.
Das ist eigentlich nur vorstellbar, wenn der Anwalt nicht das wahre Einkommen der Mandanten angibt, sondern ein niedrigeres. Oder wenn er Vermögen verschweigt. Möglich ist auch ein Antrag auf Streitwertreduzierung bei Gericht, aber den kann jeder andere Anwalt auch stellen. Nur bleiben solche Anträge meist erfolglos.
Geht es online denn wenigstens schneller?
Auch nicht, denn der Verfahrensgang ist wie bei einer üblichen Scheidung. Dem Gericht ist es egal, ob Sie den Anwalt online konsultieren oder in der Kanzlei.
Wie kann man denn Kosten sparen?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn nur ein Partner einen Anwalt nimmt. Der andere sollte dann aber bei einem anderen Anwalt zumindest eine Erstberatung machen, denn man kann vieles anders machen als das Gesetz, etwa bei Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Sorgerecht.
-
- Etwa jede dritte Ehe wird geschieden. Kennen Ex-Partner ihre Rechte und Pflichten, kann das Konflikte vermeiden. Einfache Falschinformationen ausräumen, ist ein Anfang.
-
- Paare können mit einem Ehevertrag bestimmte Regeln für ihre Ehe selbst festlegen. Wir erklären, wie sie damit Ungerechtigkeiten und sogar einen Rosenkrieg verhindern.
-
- Lebt ein Hund länger als die Partnerschaft, klären oft erst Gerichte, wo das Tier bleibt. Die Stiftung Warentest erklärt die Rechtslage.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Guten Tag, ich bin auf den Artikel gestoßen und ich finde es richtig klasse, dass Sie das Thema aufgeklärt haben.
Viele Werber lassen es so dastehen, als ob Alles so einfach sei.
Ohne einen Anwalt der sich richtig kümmert und sich Zeit nimmt, ist es nur mit noch mehr Aufwand verbunden.
Natürlich kann es aber als ein erster Kontakt hilfreich sein.
Lg
Frau Becker hat zu 100 % Recht !
Online Scheidung bedeutet ( sofern keine Beratung /Vertretung zu allen Rechten erfolgt ) : wenig Arbeit und schnelles Geld für den Anwalt - ohne sich zeitaufwändig und zu verhältnismäßig ( Verhältnis Zeitaufwand zu Gebühren ) geringeren Gebühren mit der Aufklärung und ggfs. Vertretung von Rechten der Mandanten zu befassen.
Damit irrt sich auch "rasperling " zu 100 % mit dessen totaler Fehleinschätzung der Realitäten.
Wie "novak.an" und ihr Mann von nur einem Anwaltes korrekt beraten worden sein sollen bleibt ein Gehemnis- entweder es wurde anwaltlich strafbarer Parteiverrat begangen , oder nur eine Partei beraten.
Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Kooperationsanwälten zusammen und sind ein wirklich unabhängiges Scheidungsportal. Die Argumente, die Frau RAin Becker in dem Interview vorbringt, sind natürlich nicht falsch. In Ihrer herausragenden Position muss Sie auch politisch korrekt Ihre Aussagen gut abwägen. Nur die Realität sieht leider teilweise anders aus: Es gibt nicht gerade wenige Fallbeispiele, in denen zu viel abgerechnet wurde. Es gibt genug Möglichkeiten (und ja, nennen wir es ruhig beim Namen) und Tricks, wie Mandanten mehr zu bezahlen haben, als Sie müssten. Warum ist das so? Weil die Berechnung der Kosten alles andere als transparent ist, leider! Manchmal ist Theorie nur der fromme Wunsch der Praxis. Es wäre schön für die Kunden/Mandanten, wenn es anders wäre.
Nach der mittlerweile schon zweiten Onlinescheidung (Link wg. Schleichwerbung gelöscht) kann ich nur sagen, dass man sehr wohl einiges Geld dabei spart. Es ist eine schlanke Scheidung ohne TamTam, es wird gespart, wo es nur geht. Man muss sich mit dem anderen Ehepartner aber natürlich über alles einig sein!
Ich war selber wirklich sehr skeptisch der Online-Scheidung gegenüber. Es war die Idee meines Ex-Mannes und ich dachte, das sei eher unpersönlich und uneffizient. (*Link wg. Schleichwerbung gelöscht).
Mein Ex-Mann und ich wollten vorallem eine schnelle Lösung, allein der Kinder wegen. Wir hatten zwar die Möglichkeit, in die Kanzlei zu kommen, haben uns aber dagegen und für eine Beratung am Telefon entschieden. Es war sehr schnell alles abgewickelt. Ich kann diese Form der Scheidung nur empfehlen. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt und hatte den Kopf frei für andere Dinge. Und die Kosten waren letztendlich wirklich geringer als erwartet.