Laden Internetnutzer Musik, Filme oder Computerspiele unerlaubt herunter, kann das teuer werden. Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts können bis zu 3 000 Euro kosten. Was viele nicht wissen: Auch Produktfotos, die Nutzer für ihre Ebay-Auktion verwenden, oder unerlaubt genutzte Stadtplanausschnitte auf der Firmenhomepage sind oft vom Urheberrecht geschützt. Der geforderte Schadenersatz soll entgangene Einnahmen kompensieren, die der Urheber durch den Verkauf von CDs, DVDs oder kostenpflichtigen Downloads gehabt hätte. Doch Abmahnungen müssen nicht in jedem Fall oder nicht immer in voller Höhe gezahlt werden.
Finanztest sagt im Text und in einem Audiobeitrag, was betroffene Nutzer wissen müssen, wenn eine Abmahnung kommt, erklärt die Rechtslage beim Sonderfall „Streaming“ und erläutert Begriffe wie „Filesharing“ und „Peer-to-Peer-Netzwerk“.
-
- Filme kostenlos downloaden klingt verlockend. Aber ist Filesharing nicht illegal? Die Stiftung Warentest erklärt, worauf Sie beim Nutzen von Tauschbörsen achten müssen.
-
- Die Fußball-Bundesliga im Live-Stream, Kinofilme und Serien – und alles kostenlos? Vorsicht: Streaming ist nicht immer erlaubt. Die Stiftung Warentest erklärt, was gilt.
-
- Neun Musik-Streaming-Dienste im Vergleich: Unser Test zeigt große Unterschiede beim Funktionsumfang und im Kleingedruckten. Es gibt einen klaren Testsieger.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.