
Steuersparrechner. Beim Finanzamt senkt jede zusätzliche Ausgabe die Steuer – je nach Einkommen jedoch verschieden stark. © Getty Images / ollo
Wie viel Steuern muss ich zahlen? Wie viel spare ich mit zusätzlichen Werbungskosten? Antworten gibt unser Steuersparrechner – auch schon für 2025.
Ihre Ersparnis für 2024 und 2025
Mit Hilfe des Steuersparrechners der Stiftung Warentest können Sie auch schon für das kommende Jahr herausfinden, welche Mehrbelastung durch zusätzliches Einkommen auf Sie zukommt, und wie viel Sie durch zusätzliche Werbungskosten sparen können.
Unser Rechner berücksichtigt die neuesten Regelungen im Steuerrecht, auch die jüngst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen für 2025. Dazu gehören etwa:
- die Änderungen beim Steuertarif sowie
- die Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags. Für 2024 wurde der Betrag vor Kurzem rückwirkend von 11 604 Euro auf 11 784 Euro (23 568 Euro für Verheiratete) erhöht. Für 2025 haben Bundestag und Bundesrat nun kurz vor dem Jahreswechsel einen Betrag von 12 096 Euro (24 192 Euro für Verheiratete) verabschiedet.
Unser Steuersparrechner zeigt zudem Ihren persönlichen Grenzsteuersatz an. Dieser gibt an, wie viel Steuer auf den letzten zu versteuernden Euro fällig wird. So gehen etwa von 100 Euro je nach Einkommenshöhe zwischen 14 Euro und 45 Euro ab. Eventuell kommen Soli und Kirchensteuer noch dazu.
{{data.error}}
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
- {{item.i}}
- {{item.text}}
Arbeitnehmerpauschale knacken
Sie wollen wissen, wie viel Steuern Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit zusätzlichen Jobkosten im Jahr sparen? Auch das können Sie mit unserem Steuersparrechner leicht ermitteln. Er berücksichtigt den je nach Steuerjahr aktuellen Werbungskostenpauschbetrag. Das ist eine Pauschale, die bei jedem Arbeitnehmer automatisch berücksichtigt wird, auch wenn er selbst keine Ausgaben für den Job abrechnet. Für 2024 und auch für 2025 beträgt der Arbeitnehmerpauschbetrag 1 230 Euro.
So sparen Sie Steuern: Jeder für den Job investierte Euro, der über diese Pauschale hinausgeht, senkt Ihre Steuerlast. Viele schaffen die Hürde allein durch ihre Fahrten zur Arbeit mit der Pendlerpauschale oder der Reisekostenpauschale auf Dienstreisen, der Homeoffice-Pauschale, mit Arbeitsmitteln wie Fachliteratur oder Ausstattung fürs Arbeitszimmer. Steuern sparen auch Kosten für Fortbildungen, Bewerbungen, doppelte Haushaltsführung, beruflich bedingte Umzüge und die Kosten eines anerkannten Arbeitszimmers.
Tipp: Wollen Sie auch wissen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bleibt, nutzen Sie bitte unseren Gehaltsrechner.
Arbeitsmittel voll absetzen oder abschreiben?
Seit einigen Jahren dürfen Sie Ausgaben für Hardware und Betriebs- und Anwendersoftware sofort abschreiben, ganz gleich, wie hoch die Anschaffungskosten waren. Ansonsten gilt: Arbeitsmittel wie Fachbücher, Handy oder ein Bürostuhl, die jeweils maximal 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten, können Berufstätige oft sofort im Jahr des Kaufs geltend machen.
Nur größere Ausgaben müssen sie nach und nach abschreiben, den Kaufpreis also gleichmäßig auf die voraussichtlichen Nutzungsjahre verteilt monatsgenau als Werbungskosten abziehen. Welche Nutzungsdauer die Finanzverwaltung bei welchem Arbeitsmittel unterstellt, lesen Sie in der amtlichen Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
-
- Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Wie viel Steuern spare ich mit Ausgaben für Homeoffice, Gesundheit, Spenden? Mit unseren Rechnern finden Sie das schnell heraus.
-
- Etliche neue Steuerregeln wollte die Ampelregierung zum Jahreswechsel beschließen. Wir zeigen, was noch kommt und was gescheitert ist.
-
- Ab sofort können Steuerzahler ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen – für die meisten lohnt es sich. Finanztest gibt Tipps, wie es mit der Erstattung klappt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@fintest_info: Der Rechner funktioniert nur online. Zum Thema Steuern und freiwillige Rentenbeiträge finden Sie hier unsere Berichterstattung mit vielen Beispielen:
www.test.de/Freiwillige-Rentenbeitraege-Wann-sich-die-Extra-Einzahlungen-lohnen-5218494-0/
www.test.de/Gesetzliche-Rente-Die-Rente-erhoehen-und-Steuern-sparen-5628819-0/
Zu Elster haben wir diese allgemeinen Informationen:
www.test.de/Steuererklaerung-mit-elster-5260350-0/
Funktionieren Ihr Steuerrechner und der Entnahme-Rechner für das Pantoffelportefolio auch Offline?
Irgendwie gefällt mir die Eingabe meiner persönlichen Daten und das senden dieser über das Internet nicht. Das sind ja schon sehr persönliche Daten.
Danke für Ihre ansonsten umfangreichen Informationen.
Ist es eine Möglichkeit, eine Elster Steuererklärung mit unterschiedlichen Zahlen vorab durchzurechnen, um so zu einer Einschätzung der Auswirkung zu kommen, bevor man eine Ausgabe tätigt?
Sicherlich dürfen sie keine persönliche Steuerberatung machen - aber allgemeingültige Berechnungshinweise?
Danke.
Gruß
fintest_info
Haben sie ein Berechnungsschema wie ich berechnen kann, ob sich meine freiwilligen Beiträge bei der Rente wirklich steuermindernd auswirken. Wie es sich auswirkt, wenn ich in dem Jahr noch einen zusätzlichen Verdienst von n Euro habe.
Neueste Regelung ist ja, dass freiwillige Rentenbeiträge vollständig bei der Steuer berücksichtigt werden. Vermindern diese Beiträge nun über irgendwelche Sonderausgaben (die evtl. schon anderweitig ausgeschöpft sind) das zu versteuernde Einkommen oder
werden die Zahlungen wie z.B. Haushaltsnahe Dienstleistungen wo 20 % direkt von der Steuer nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Beim Thema Rente gab es bei Ihnen schon mal einen Hinweis, auf die nun vollständige Absetzbarkeit. Gibt es in ihrem Steuerbuch "Steuererklärung 2023/2024 - Arbeitnehmer Beamte" Hinweise zur Berücksichtigung? Ich hatte die Ausgabe2022/2023 in der Hand ohne dass ich irgendetwas fand.
@Zink-Hesse: Vielen Dank für den Hinweis! Sie haben Recht. Bei Auswahl von "Nur Steuern und Grenzsteuersatz" wurde der Grenzsteuersatz falsch angezeigt (unter "Steuervorteil" und "Steuermehrbelastung" war der Grenzsteuersatz dagegen korrekt ausgewiesen). Der Fehler ist korrigiert.