Abzüge im Ruhe­stand Krankenkasse und Steuern – was von der Rente übrig bleibt

Datum:
  • Text: Isabell Pohlmann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Abzüge im Ruhe­stand - Krankenkasse und Steuern – was von der Rente übrig bleibt

Rentenplanung. Ein Blick auf die Abzüge im Ruhe­stand darf dabei nicht fehlen. © Getty Images

Reicht die Rente? Auch im Ruhe­stand fallen Sozial­abgaben und immer öfter Steuern an. Wir rechnen vor, was nach Abzügen von gesetzlicher, Riester- und Betriebs­rente bleibt.

Wie viel Geld steht mir im Ruhe­stand zur Verfügung? Kann ich es mir leisten, vorzeitig in Rente zu gehen? Reicht das Geld auch bei der „Rente mit 63“ – oder wird es mit der Frührente auf Dauer zu eng? Wer kurz vor dem Ruhe­stand steht, kann im ersten Schritt grob über­schlagen, mit welchen Ansprüchen aus der gesetzlichen Renten­versicherung oder aus privater oder betrieblicher Vorsorge zu rechnen ist. Doch es lohnt sich, genauer hinzuschauen: Entscheidend für die weitere Finanz­planung ist nicht nur, welche Ansprüche auf Renten und Pensionen bis zum Ruhe­stand erworben wurden und werden, sondern darüber hinaus, wie viel davon im Alltag zur Verfügung steht. Das kann deutlich weniger sein als erhofft. Denn eins ist sicher, Rentne­rinnen und Rentner müssen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung aufbringen. Zudem wird immer häufiger Einkommens­steuer fällig.

Die Fachleute der Stiftung Warentest zeigen, mit welchen Abzügen Rentne­rinnen und Rentner sowie alle, die es in absehbarer Zeit werden wollen, rechnen müssen. An einem Musterfall rechnen sie vor, was von der Rente netto übrig bleibt. Dazu gibt es Tipps, um die Abzüge zu senken.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.06.2024 um 09:51 Uhr
    Kassenbeitrag freiwillig Versicherte im Alter

    @eumel64: Bei der gemischten Betriebsrente, die nach Verlassen des Betriebs vom ehemaligen Arbeitnehmer ohne Vertragsänderung weiter bespart wird, wird der Krankenkassenbeitrag aufgrund der Gesamthöhe der Betriebsrente berechnet.

    In den seltenen Fällen in denen die scheidenden Arbeitnehmer nicht nur die Beiträge übernommen haben, sondern die Arbeitgeberin auch als Vertragspartnerin ersetzt haben, muss die Direktversicherung darstellen, welcher Anteil der Betriebsrente in der Vertragslaufzeit angespart wurde, nachdem der Vertragspartnerwechsel stattgefunden hat.

    Ob Sie als freiwillig Versicherter im Alter auf die gesamte Betriebsrente Kassenbeiträge zahlen, hängt also davon ab, ob beim Ausscheiden aus dem Betrieb die ehemalige Arbeitgeberin im Vertrag gestrichen und durch Sie ersetz worden ist.
    www.test.de/Betriebsrente-Das-zahlen-Rentner-fuer-die-Krankenkasse-4778452-4778460

  • eumel64 am 22.06.2024 um 10:37 Uhr
    Beiträge für freiwillig KVdR versicherte

    Danke für den informativen Bericht. Da ich vor 13 Jahren 11 Jahre PKV versichert war, treffen mich die Nachteile, da ich im Alter 63 mit 45 Berufsjahren die 90 % nicht erfülle.
    Ich habe eine Direktversicherung (Kapital) die ich bei ausscheiden privat übernommen habe und dachte ich zahle nur KV-Beitrag auf die BAV Jahre. Dem ist lt. Ihrer Tabelle nicht so. Wenn diese Versicherung vor Rentenbezug gekündigt würde, müsste für den privaten Zeitraum die KV -Pflicht doch entfallen oder? Wenn dem so ist, reicht die Kündigung in dem Jahr kurz vor dem Rentenbezug (63) oder muss das im Jahr zuvor erfolgen, was ich eher vermute.

  • clausem2707 am 19.06.2024 um 20:01 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2023 um 09:07 Uhr
    Besteuerung Rente Versorgungswerk

    @Janstie: Für den Besteuerungsanteil der Rente aus einem berufsständisches Versorgungswerk (zum Beispiel für Ärzte, Anwälte oder Architekten) ist für die Besteuerung das Jahr des Rentenbeginns (wie bei der gesetzlichen Rente) entscheidend.

  • Janstie am 10.11.2023 um 09:36 Uhr
    Versorgungswerk freiwillige Zahlen

    Hallo Finanztest,
    wie ist die Berechnung bei einer Pflichtversicherung in der KVdR und einer ergänzenden Rente aus einem Versorgungswerk, welche auf Basis von ausschließlich freiwillig geleisteten Einzahlungen erfolgt?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen