
Rentenplanung. Ein Blick auf die Abzüge im Ruhestand darf dabei nicht fehlen. © Getty Images
Reicht die Rente? Auch im Ruhestand fallen Sozialabgaben und immer öfter Steuern an. Wir rechnen vor, was nach Abzügen von gesetzlicher, Riester- und Betriebsrente bleibt.
Wie viel Geld steht mir im Ruhestand zur Verfügung? Kann ich es mir leisten, vorzeitig in Rente zu gehen? Reicht das Geld auch bei der „Rente mit 63“ – oder wird es mit der Frührente auf Dauer zu eng? Wer kurz vor dem Ruhestand steht, kann im ersten Schritt grob überschlagen, mit welchen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privater oder betrieblicher Vorsorge zu rechnen ist. Doch es lohnt sich, genauer hinzuschauen: Entscheidend für die weitere Finanzplanung ist nicht nur, welche Ansprüche auf Renten und Pensionen bis zum Ruhestand erworben wurden und werden, sondern darüber hinaus, wie viel davon im Alltag zur Verfügung steht. Das kann deutlich weniger sein als erhofft. Denn eins ist sicher, Rentnerinnen und Rentner müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen. Zudem wird immer häufiger Einkommenssteuer fällig.
Die Fachleute der Stiftung Warentest zeigen, mit welchen Abzügen Rentnerinnen und Rentner sowie alle, die es in absehbarer Zeit werden wollen, rechnen müssen. An einem Musterfall rechnen sie vor, was von der Rente netto übrig bleibt. Dazu gibt es Tipps, um die Abzüge zu senken.
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@eumel64: Bei der gemischten Betriebsrente, die nach Verlassen des Betriebs vom ehemaligen Arbeitnehmer ohne Vertragsänderung weiter bespart wird, wird der Krankenkassenbeitrag aufgrund der Gesamthöhe der Betriebsrente berechnet.
In den seltenen Fällen in denen die scheidenden Arbeitnehmer nicht nur die Beiträge übernommen haben, sondern die Arbeitgeberin auch als Vertragspartnerin ersetzt haben, muss die Direktversicherung darstellen, welcher Anteil der Betriebsrente in der Vertragslaufzeit angespart wurde, nachdem der Vertragspartnerwechsel stattgefunden hat.
Ob Sie als freiwillig Versicherter im Alter auf die gesamte Betriebsrente Kassenbeiträge zahlen, hängt also davon ab, ob beim Ausscheiden aus dem Betrieb die ehemalige Arbeitgeberin im Vertrag gestrichen und durch Sie ersetz worden ist.
www.test.de/Betriebsrente-Das-zahlen-Rentner-fuer-die-Krankenkasse-4778452-4778460
Danke für den informativen Bericht. Da ich vor 13 Jahren 11 Jahre PKV versichert war, treffen mich die Nachteile, da ich im Alter 63 mit 45 Berufsjahren die 90 % nicht erfülle.
Ich habe eine Direktversicherung (Kapital) die ich bei ausscheiden privat übernommen habe und dachte ich zahle nur KV-Beitrag auf die BAV Jahre. Dem ist lt. Ihrer Tabelle nicht so. Wenn diese Versicherung vor Rentenbezug gekündigt würde, müsste für den privaten Zeitraum die KV -Pflicht doch entfallen oder? Wenn dem so ist, reicht die Kündigung in dem Jahr kurz vor dem Rentenbezug (63) oder muss das im Jahr zuvor erfolgen, was ich eher vermute.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston
@Janstie: Für den Besteuerungsanteil der Rente aus einem berufsständisches Versorgungswerk (zum Beispiel für Ärzte, Anwälte oder Architekten) ist für die Besteuerung das Jahr des Rentenbeginns (wie bei der gesetzlichen Rente) entscheidend.
Hallo Finanztest,
wie ist die Berechnung bei einer Pflichtversicherung in der KVdR und einer ergänzenden Rente aus einem Versorgungswerk, welche auf Basis von ausschließlich freiwillig geleisteten Einzahlungen erfolgt?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen