Ehegatten­splitting Diese Steuer­vorteile bringt eine Heirat

Datum:
  • Text: Isabell Pohlmann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Ehegatten­splitting - Diese Steuer­vorteile bringt eine Heirat

Gemein­sames Glück. Viele Paare profitieren nach der Heirat vom Splitting­tarif und sichern sich dadurch hand­feste Steuer­vorteile. © plainpicture / mia takahara

Ja, wir wollen! Dank Ehegatten­splitting können Paare nach der Heirat oft beim Finanz­amt sparen. Die Stiftung Warentest zeigt, welche Steuer­vorteile die Ehe noch bringt.

Die Monate Mai bis September sind zum Heiraten besonders beliebt. Das zeigt ein Blick in die Statistiken. Doch selbst wenn Paare bis Silvester warten: Das Ja-Wort kann ihnen für das laufende Jahr und die Zukunft einige Steuer­vorteile bringen. Ganz oben steht das Ehegatten­splitting, durch das für viele Ehepaare und einge­tragene Lebens­partner oft mehrere Tausend Euro Steuerersparnis drin sind. Ermitteln Sie mit unserem Rechner zum Ehegatten­splitting selbst, wie viel Sie bei der Einkommens­steuer sparen können – sogar noch, wenn Sie am Silvestertag heiraten.

Wir zeigen an Beispielen, welche Ersparnis das Splitting­verfahren bringen kann und welche weiteren Steuer­vorteile durch die Heirat möglich sind. Einige Änderungen ergeben sich durch die Trauung auto­matisch, andere Vorteile können sich die Paare sichern, wenn sie selbst aktiv werden.

Angebot auswählen und weiterlesen

Mehr zum Thema

6 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.11.2022 um 09:09 Uhr
    Pflicht zur Steuererklärung

    @Tol1: Die Wahl der Steuerklassen bedeutet nicht automatisch, dass keine Steuererklärung notwendig ist. Auch hier führen der Bezug von Lohnersatzleistungen etc. in bestimmter Höhe zur Abgabepflicht. Im Laufe eines Jahres evtl. zu viel entrichtete Lohnsteuer lässt sich mit der Steuererklärung ausgleichen.

  • Tol1 am 03.11.2022 um 18:52 Uhr
    Nur kleiner Gedanke

    Als mit letztem Satz hätte ich mir noch den Hinweis gewünscht, dass die Steuerklasse mit der Steuererklärung am Ende sowieso ausgeglichen wird. Auch hat man bei IV/IV keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Schönen Tag noch

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.04.2012 um 14:33 Uhr
    pdf-Download funktioniert

    @Gonduron: Der pdf-Download funktioniert. Wir schicken Ihnen den Artikel per Mail zu.

  • Gonduron am 28.03.2012 um 17:19 Uhr
    PDF-Download defekt

    Auf meinem Notebook funktioniert der PDF-Download ebenfalls nicht. Ich benutze Windows 7 Professional (64-bit) mit dem Internet Explorer v9 (32-bit) und Adobe Reader v10.1.2 (32-bit), alle auf dem aktuellen Patch-Level. Die Adobe Plugins im Internet Explorer habe ich bewusst deaktiviert, da ich nicht das PDF-File innerhalb des Internet Explorer ansehen möchte, sondern die Datei auf meinen Rechner herunterladen und dort mit dem Adobe Reader öffnen möchte. Ich bin Abonnent von Stiftung Warentest und Finanztest. Ich bitte um Behebung dieses Problems auf Ihrer Webseite, sodass Ihr Angebot uneingeschränkt kompatibel zu obiger Systemkonfiguration ist.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.06.2011 um 14:54 Uhr
    Download funktioniert

    @Inficamphora und daBademeister: Wir haben Ihren Hinweis geprüft. Der Download funktioniert. Wir senden Ihnen den Artikel als pdf Datei zu.